EinHan (jap.藩; gelegentlich auch Fürstentum oder Daimyat genannt) war ein in derEdo-Zeit vomShōgun verliehenesLehen an einenDaimyō (Fürsten). Es war verbunden mit einem Einkommen(kokudaka) von mindestens 10.000Koku.[1]
Das komplette politische System des Shogunats (Bakufu) als Zentralregierung und den untergeordneten Daimyaten wird alsbakuhan taisei (幕藩体制) bzw. kurzhansei (藩政) bezeichnet.
DieProvinzen Japans wurden in früheren Zeiten (oft im 8. Jahrhundert) durch den Kaiserlichen Hof eingerichtet. Die waren ursprünglich eine administrative Gliederung der Zentralregierung. Parallel zu den Provinzen und der Landverteilung nach demRitsuryō-System entwickelte sich in Japan bereits in der spätenHeian-Zeit (12. Jh.) mit den sogenanntenShōen ein feudales Herrschaftssystem.
In derMuromachi-Zeit ernannte dasBakufu einenShugo Daimyō für die Regierung jeder Provinz. Dieses blieb bestehen bis zum Beginn derSengoku-Zeit (15. Jh.), in der keine effektive Zentralgewalt vorhanden war und lokale Daimyō untereinander um die Vorherrschaft stritten. Die meisten derShugo Daimyō verloren an Macht und wurden von denSengoku Daimyō ersetzt. Diese waren Kriegsherren, oft aus niederenSamurai-Rängen, die ihre Ländereien mit kriegerischen Mitteln erweiterten. Einige von ihnen, wie dieShimazu derProvinz Satsuma überlebten bis in dieEdo-Zeit. Erst die drei ReichseinigerOda Nobunaga,Toyotomi Hideyoshi undTokugawa Ieyasu konnten schrittweise das Land befrieden und eine neue Zentralgewalt aufbauen. Das System der Han geht insbesondere auf Hideyoshi zurück, der die Vergabe der Ländereien als Lehen institutionalisierte.
In der Edo-Zeit verbleiben die Provinzen als geographische Bezeichnungen. Das Han hingegen war eine lokale Regierungsstruktur und kann als Machtbereich der jeweiligen Lokalregierung beschrieben werden. Das Han-System wurde vomTokugawa-Bakufu bestimmt. Neben denhan gab es noch dastenryō, Land, das direkt vomTokugawa-Shōgunat verwaltet wurde, und kleinere Lehen, etwa die derHatamoto, die ebenfalls direkt demShōgun unterstanden.
Die Zahl der Daimyate schwankte etwas zwischen 250 und 300. Zu den großen Daimyaten gehörte eine Burg mit einer darunter liegenden Burgstadt(jōkamachi), von der aus das Lehen verwaltet wurde.
Die größeren Lehen wurden im Laufe der Edo-Zeit fast zu unabhängigen Staaten, mit eigenen Grenzwachen und eigener Währung, die sogenanntenHansatsu. Das reichste Han war mit über einer Million Koku das von den Maeda regierteKaga, das sich über die ProvinzenKaga,Noto undEtchū erstreckte. Regierungssitz war die StadtKanazawa, die heute die Hauptstadt der – zusammen mit der Provinz Noto gebildeten –Präfektur Ishikawa ist.
Als das Tokugawa-Shōgunat fiel, wurde nach demBoshin-Krieg zunächst das Land unter direktem Shogunatsbesitz, und die Lehen der im Krieg besiegten Han in Präfekturen umgewandelt. 1869 gaben dann unter Führung vonChōshū undSatsuma fast alle übrigen Daimyō ihre Ländereien an den Kaiser zurück, wurden von diesem aber in ihren Posten belassen. Der als Steuern eingenommene Reis ging von nun an jedoch direkt an die Regierung, und die Daimyō wurden zu Regierungsangestellten. Ihr Posten war auch nicht mehr erblich. Am 14. Juli 1871 wurden die Han während derMeiji-Restauration abgeschafft und inPräfekturen umgewandelt.
Eine Ausnahme bildete das HanRyūkyū, das 1872 aus dem per Zwangsbefehl aufgelöstenKönigreich Ryūkyū gebildet wurde und bis 1879 bestand.
Der BegriffHan (藩) für das Lehensgebiet einesDaimyō hat Bedeutungswandlungen durchlaufen. VomTokugawa-Shogunat selbst wurden die Herrschaftsgebiete ihrer Vasallen alskachū (家中) bezeichnet.Han stammt dagegen aus denchinesischen Klassikern und wurde von gebildetenKonfuzianern wieArai Hakuseki verwendet. Ab 1868 wurde von derMeiji-Regierung der Begriffhan verwendet, um die Lehen gegen den Besitz des Shōguns abzugrenzen, drei Jahre vor ihrer Abschaffung. Die Bezeichnung der Lehensgebiete einzelner Daimyō alshan findet sich daher ab der Meiji-Zeit in Geschichtswerken, nicht in zeitgenössischen Quellen.
Die Namen der einzelnen Han werden dabei je nach Quelle nach drei unterschiedlichen Systemen gebildet, entweder nach der alten Provinz, nach dem Namen der Burg oder nach der regierenden Familie. DasHanChōshū hat demnach beispielsweise mehr als drei Namen:
Oft wird daher eine Kombination von Provinz und Verwaltungssitz oder Provinz und Familienname verwendet, um Han eindeutig zu bezeichnen. Auf Grund dieser Uneindeutigkeiten kommt es in der Literatur öfters zu Verwechslungen zwischen Provinzen, Herrscherfamilien und Han.
Dazu kommt, dass das Schriftzeichenhan (藩) in einigen zweisprachigen Wörterbüchern als „Klan“ übersetzt wird. Japanische einsprachige Wörterbücher verzeichnen jedoch nur die Bedeutung „Lehensgebiet“.[2] Herrscherfamilien bzw.Klans (in Anlehnung anSchottland) werden jedoch auf Japanisch alske (家) odershi (氏) bezeichnet, nicht alshan (藩). Trotzdem finden sich in Quellen teilweise fragwürdige Bezeichnungen wie „Satsuma-Klan“.Satsuma ist jedoch der Name der alten Provinz, die vom Klan derShimazu regiert wurde.
Die Strukturen eines Han und desBakufu, der Regierung des Shogunats, waren im Prinzip ähnlich, daTokugawa Ieyasu, der Gründer des Bakufu, eine Regierungsform übernahm, die seine Ahnen entwickelt hatten, als sie noch kleine lokale Daimyō in derProvinz Mikawa waren. Einige Daimyō, besonders die, deren Ahnen bereits den Ahnen des Shōguns gedient hatten, waren gleichzeitig Herren des Han und Beamte des Bakufu. Andere Daimyō hatten zwar kein ständiges Amt, wurden aber zu zeitweiligen Aufgaben berufen.
Jeder Daimyō diente dem Shōgun und erhielt von ihm die Regierungsbefugnis. Der Erbe eines Daimyō sollte zuvor vom Shōgunat genehmigt werden. Wenn ein leiblicher oder adoptierter Sohn eines Daimyō als Erbe seines Vaters bestimmt wurde, reiste er nachEdo, um vom Shōgun anerkannt zu werden. Wenn der Shōgun die Anerkennung verweigerte, fiel das Lehen an den Shōgun zurück.
In einem Umverteilungsprozess wurden die von einem Daimyō geführten Lehen vom Shogunat mit Mitteln versehen, die inkoku Reis angegeben werden, das sogenanntekokudaka. Das Mindestmaß war 10.000 koku, aber es gab sehr große Unterschiede. Von den circa 25 Millionen koku Reis Nationalaufkommen behielt der Shogun 5 Millionen für sich selbst, die reichsten 30han erhielten die Hälfte der restlichen 20 Millionen koku. Die weiteren 230han mussten sich die andere Hälfte teilen. Der Shōgun erhöhte oder reduzierte die Einkommen je nach Verhalten der Daimyō, vor allem in der ersten Hälfte der Tokugawazeit. Ausnahmen vom Mindestmaß: