AlsHabsburgermonarchie oderHabsburgerreich (auchHabsburger, Habsburgische oderösterreichische Monarchie) oderDonaumonarchie, oderHaus Österreich, bezeichnet dieGeschichtswissenschaft die Herrschaftsgebiete, die vom HausHabsburg gefolgt vom HausHabsburg-Lothringen vom ausgehendenMittelalter bis 1918 großenteils inPersonalunion regiert wurden.
DasReich war ein ausgedehnter Länderkomplex und politisch eine so genanntecomposite monarchy, eine zusammengesetzteMonarchie. Im Gegensatz zum modernen, zentral gelenktenNationalstaat bestand sie aus unterschiedlichen, prinzipiell voneinander unabhängigen Territorien, die nur durch das gemeinsame monarchische Oberhaupt miteinander verbunden waren. Seit derPragmatischen Sanktion von 1713 war dieses gemeinsame Oberhaupt aber institutionalisiert und rechtlich verbindlich festgelegt. Ein einheitliches Staatswesen im modernen Sinn wurde in der Amtszeit von Maria Theresia durch die Zentralisierung der Verwaltung, Steuergebung für Adel und Klerus begonnen, sowie von Josef II. fortgesetzt. Die Verfassungsentwürfe unter dem Eindruck der Revolutionen von 1848/49 durch Franz Josef I. waren auch als weiterer Schritt Richtung einer Vereinheitlichung gedacht, mit demÖsterreichisch-Ungarischen Ausgleichs 1867 wurde allerdings die Idee eines einheitlichen Staatswesens aufgegeben.
Die Herausbildung der Habsburgermonarchie begann Ende des 13. Jahrhunderts, nachdem 1273Rudolf I. als erster Vertreter seiner Dynastie zumrömisch-deutschen König gewählt wurde und er 1278 mit demHerzogtum Österreich eine bedeutendeHausmacht gewinnen konnte. Das Herrschaftsgebiet, das seine Nachkommen in den kommenden Jahrhunderten, sowohl durch Erbschaft als auch durch Eroberungen zusammenbrachten, bestand im Kern aus denhabsburgischen Erblanden, denLändern der böhmischen und derungarischen Krone, einem Großteil der ehemalsburgundischen Niederlande und Teilen Italiens wie den HerzogtümernMailand undToskana. Im 16. und 17. Jahrhundert, seit der HerrschaftKarls V., waren auch dasKönigreich Spanien mitsamt seinemKolonialreich und demKönigreich Neapel sowie zeitweilig auchPortugal und seineÜberseebesitzungen Bestandteile des Habsburgerreichs. Diese wurden jedoch nach Karls Abdankung und der Aufspaltung der Dynastie in eineösterreichische und einespanische Linie allein von letzterer regiert. Man spricht für diese Zeit von der österreichischen und der spanischen Habsburgermonarchie. Nicht zum Habsburgerreich zählen diereichsunmittelbaren Territorien desHeiligen Römischen Reichs, über welche die Habsburger in ihrer Funktion alsKaiser nur eine indirekte Oberherrschaft ausübten. Nicht zum Habsburgerreich zählte auch das sogenannteReichsgut, das den (Wahl-)Königen bzw. Kaisern des Heiligen Römischen Reiches in dieser Eigenschaft zustand und nicht vererblich war.
Wie das spanische, war auch das im östlichenMitteleuropa gelegene habsburgische Länderkonglomerat im Wesentlichen durch eine geglückte Heiratspolitik entstanden, wurde aber seit dem ausgehenden 17. Jahrhundert durch Eroberungen auf Kosten desOsmanischen Reichs wesentlich erweitert. SeitFerdinand I., einem Bruder Karls V., wurde es von der österreichischen und seitFerdinand II. von der innerösterreichischen Linie derDynastie regiert. Diese trägt seit der HeiratMaria Theresias, der Tochter des letzten männlichen Thronerben, mit dem Herzog von Lothringen und späteren KaiserFranz Stephan den Namen Habsburg-Lothringen.
Nach der Niederlage Österreich-Ungarns und der mit ihm verbündetenMittelmächte imErsten Weltkrieg löste Franz Josephs Nachfolger, KaiserKarl I. am 31. Oktober 1918 die Realunion auf. Die meisten nichtdeutschen und nichtmagyarischen Völker nutzten die absehbare Niederlage derk.u.k. Armee dazu, neue, unabhängige Staaten zu bilden. Kaiser Karl verzichtete am 11. November 1918 auf die Teilhabe an den Regierungsgeschäften. Am Folgetag, dem 12. November 1918, wurde inDeutschösterreich dieRepublik ausgerufen. Damit fand die über 640-jährige Herrschaft des Hauses Habsburg ihr Ende.[1] Karl unternahm 1921 zwei vergebliche Versuche, die Herrschaft im nominellwiederhergestellten Königreich Ungarn zurückzuerlangen. Auf Drängen der Siegermächte und derKleinen Entente verabschiedete das Parlament in Budapest daraufhin im November 1921 das Dethronisationsgesetz, das dem Haus Habsburg-Lothringen auch die ungarische Krone endgültig entzog.
Die Wurzeln der Habsburgermonarchie datieren in die Jahre 1276–1278, alsRudolf IV. Graf von Habsburg, der 1273 als Rudolf I.römisch-deutscher König geworden war, sein Haus mit den Herzogtümern Kärnten und Krain und dann auch mit den Herzogtümern Österreich und Steiermark belehnte und damit nach dem Intermezzo mitOttokar II. Přemysl von Böhmen das Erbe derBabenberger antrat. Seit diesem Datum regierten dieHabsburger mit nur kurzen kriegerischen Unterbrechungen ihreHausmacht inZentraleuropa.
SeitRudolf I. (als Graf der VI., als König I.) 1307 waren Habsburger (mit Unterbrechungen)Könige inBöhmen, seitAlbrecht (als Graf der V., als Römischer König II.) 1437Könige inUngarn. Ununterbrochen regierten sie diese Länder seitFerdinand I. 1526/27. Seit dieser Zeit gehörte die habsburgischeMonarchie – deren Westen Teil desHeiligen Römischen Reiches war, während der Osten außerhalb des Reiches lag – zu den Großmächten Europas.
Herrschaftsgebiet der Habsburgermonarchie in Europa bei der AbdankungKarls V. 1555
MitMaximilian I.,dem letzten Ritter, bildete sich mit seiner Hochzeit und seinem Amtsantritt alsHerzog von Burgund 1477 dasHaus Österreich-Burgund, ab dieser Zeit etwa spricht man von der Habsburgermonarchie im eigentlichen Sinne. Auf dem Höhepunkt der Ausdehnung ihrerdynastischen Besitzungen und Regentschaften teilte sich die habsburgische Universalmonarchie 1556 mit der AbdankungKarls V., der als deutscher Kaiser und König inSpanien ein Weltreich beherrscht hatte,in dem die Sonne nicht untergeht, in eine österreichische und eine spanische Linie. Letztere wird auch „Haus Österreich“ oderCasa de Austria genannt, ihrWeltreich, die spanische Habsburgermonarchie, ist aber nicht Gegenstand dieses Artikels.
Ein „Geburtsdatum“ der (österreichischen) Habsburgermonarchie kann auch mit demWormser Teilungsvertrag vom 28. April 1521 bzw. dem folgendenBrüsseler Vertrag vom 7. Februar 1522 gegeben werden,[3] in dem die Übergabe der österreichischen Lande von Karl V. an seinen Bruder Ferdinand I. geregelt wurde. Allerdings gab es noch 1550 den am Widerstand der deutschenKurfürsten und an der hinhaltenden Politik seines Bruders gescheiterten Versuch Karls V., seinen SohnPhilipp, den späteren spanischen König, zumKönig von Deutschland wählen zu lassen und das Universalreich auf diese Weise beisammenzuhalten. Die getrennte Erbfolge der spanischen und österreichischen Linie (Hausordnung vom 25. Februar 1554) kann man daher als das entscheidende Datum der Trennung der beiden Linien betrachten, wobei die gegenseitigen vorrangigen Erbansprüche im Falle des Erlöschens einer Linie dennoch erhalten blieben.
1740 starben die österreichischen Habsburger imMannesstamm aus. Auf Grund der zuvor in jeweils allen habsburgischen Territorien und Ländern erlassenenPragmatischen Sanktion übernahmMaria Theresia jeweils als Königin, Erzherzogin usw. die sonst nur Männern vorbehaltenen Herrscherrechte und gründete mit ihrem Gatten das nachfolgende HerrscherhausHabsburg-Lothringen. Der Kaiser desHeiligen Römischen Reichs indes wurde von denKurfürsten gewählt und sein (nicht erbliches) Amt konnte aufgrund Reichsrechts nur von einem Mann ausgeübt werden, weshalb sich Maria Theresia nicht als geeignete Kandidatin qualifizierte. Die Pragmatische Sanktion wurde zwar imÖsterreichischen Erbfolgekrieg angefochten, die Monarchie ging aus dem Krieg aber nunmehr international anerkannt, wenngleich territorial geschmälert hervor. Maria Theresias Sohn, der ReformerJoseph II., strebte danach, die Habsburgermonarchie zu einem einheitlichenStaat mit deutscher Amtssprache zu entwickeln, scheiterte damit aber vor allem in Ungarn. Dennoch war lautErnst Trost „Deutsch dasEsperanto der Donauländer“.[4]
Durch die 1804 während derKoalitionskriege erfolgte Konstituierung der dem Haus Habsburg-Lothringen unmittelbar untertanen Länder alsKaisertum Österreich – eine Reaktion auf die SelbstkrönungNapoleons I. wenige Monate zuvor – wurde die Habsburgermonarchie, schon seit Maria Theresia zentral vonWien aus verwaltet, auch offiziell zum selbstständigen Staat. Das Heilige Römische Reich wurde 1806 für nicht mehr bestehend erklärt.
Das Kaisertum Österreich blieb bis zumAusgleich zwischen Österreich und Ungarn von 1867, derÖsterreich-Ungarn alsDoppelmonarchie, als Realunion der zwei Staaten definierte, ein einheitlicher Staat. Einheitlich blieben in der Folge bis 1918 obligatorisch der Monarch, die Außenpolitik, Heer und Kriegsmarine sowie fakultativ vereinbarte Wirtschaftsstandards wie die gemeinsame Gulden-, dann Kronenwährung.
Aufgrund ihrer Größe, ihrer Bevölkerungszahl und des Geltungsanspruchs ihrer Dynastie war die Habsburgermonarchie einer der wichtigsten Staaten Europas(derPentarchie). In wechselnden Allianzen kämpfte sie in den meisten europäischen Kriegen mit. Als sich im 19. Jahrhundert derNationalismus als mächtige Staatsidee in Europa etablierte, verlor Österreich-Ungarn als Gesamtstaat sukzessive Einfluss und hatte auf Grund seiner Multinationalität alsVielvölkerstaat immer größere Probleme in der Innenpolitik beider Teilstaaten. Sie führten am Ende des verlorenenErsten Weltkriegs zur Auflösung der Habsburgermonarchie.
Die Habsburgermonarchie unterschied sich grundlegend von anderen Herrschaftsgebieten und Gesellschaften Europas. Westeuropäische Historiker stuften die Monarchie alspolitische Anomalie ein, deren strukturelle Schwäche dazu führte, dass sie sichständig in einem Zustand der Krise und des drohenden Verfalls befand.[5]
Der Verlauf der Geschichte der Habsburgermonarchie wurde im Wesentlichen durch fünf Merkmale bestimmt:
die Unterschiedlichkeit und Individualität der habsburgischen Länder;
die Identifikation der Habsburger-Dynastie mit dem Heiligen Römischen Reich;
die Abhängigkeit, Konsens zwischen ihrer inländischen Elite und ausländischen assoziierten Mächten erreichen zu müssen;
die Rolle der Monarchen selbst, Kontinuität und Sicherheit ihrer Herrschaftsgebiete zu gewährleisten.
Monarchien wieGroßbritannien,Frankreich oderSpanien konnten ihre Länder (zumindest vorübergehend) zuNationalstaaten entwickeln, die auf eine gewisse Kontinuität als geografische Einheit zurückgeführt werden konnten; eine Einheit, die einen grundlegenden Grad an ökonomischer, kultureller und sprachlicher Homogenität förderte. Dieseparatistischen Bewegungen seit dem 19. Jahrhundert inBelgien (1830 Abspaltung von denVereinigten Niederlanden),Norwegen (1905 Trennung von Schweden),Irland (Abspaltung des Großteils von Großbritannien),Schottland (Unabhängigkeitsreferendum 2014 gescheitert), imBaskenland und inKatalonien (Unabhängigkeitsreferendum angekündigt) zeigen, dass solche Entwicklungen nicht endgültig sein müssen. Im Kontrast dazu verfolgten die Habsburger eine auf Erweiterung angelegte Heirats- und Erbschaftspolitik, um unter ihrer Herrschaft auch völlig unterschiedliche Länder zu versammeln.
Die Monarchie war bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts in hohem Maße dezentral organisiert. Jedes einzelne Königreich, Herzogtum, Fürstentum, jede Grafschaft, die unter Habsburgs Herrschaft gelangte, behielt die eigene Landesregierung, die fast unabhängig von Wien operierte. DieStände des Landes hatten die Macht und das Recht, über die Forderungen des Landesfürsten zu verhandeln. Die Interessen der Stände und der Adeligen erhielten oft Vorrang vor denen des Landesfürsten; andernfalls musste er die für ihn positive Entscheidung oft mit Kompromissen, Privilegien oder anderen Zugeständnissen erkaufen.
Im Gegensatz zu vielen anderen Monarchien im frühneuzeitlichen Europa versuchten die habsburgischen Herrscher zumeist, mit Adel undKlerus Konsens herzustellen, oft zu Lasten derBürger in den Städten und der Untertanen der ländlichen Grundherrschaften, die beinahe völlig aus der Landespolitik ausgeschlossen waren.
Ferdinand I. richtete während seiner Regierung (1521–1564) verschiedeneStaatsorgane ein, um die Leitung der Monarchie zu verbessern:
DerGeheime Rat beriet den Monarchen in seiner Politik für das Heilige Römische Reich und für die (teilweise außerhalb des Reiches gelegenen) habsburgischen Länder.
SeitLeopold I. tagte der Geheime Rat fast nur noch in Kommissionen (Konferenzen), nachdem dieser durch kaiserlichePatronage zu viele Mitglieder bekommen hatte:[6]
DieGeheime Konferenz wurde 1669 als engerer Ausschuss des Geheimen Rats errichtet, nachdem dieser durch kaiserlichePatronage zu viele Mitglieder bekommen hatte. Es dauerte allerdings nicht lange, bis auch dieGeheime Konferenz mit den gleichen Problemen zu tun hatte wie vorher der Geheime Rat.
Diedeputatio in mensi, bestehend aus den Leitern der österreichischen und der böhmischen Hofkanzlei, der Hofkammer und des Hofkriegsrats, war seit 1698 zuständig für die Beratung der Finanzierung derKaiserlichen Armee.
Weitere Kommissionen befassten sich mit Reichsangelegenheiten und auswärtigen Beziehungen.
DieFinanzkonferenz wurde 1717 vonKarl VI. zur Aufsicht über die Finanzen eingerichtet.
Der 1711 aus den spanischenConsejos gebildeteConsejo de España[7][8] wurde vonKarl VI. gegründet, um ihn bei der (letztlich vergeblichen) Durchsetzung seiner spanischen Herrschaftsansprüche zu beraten. 1736 wurde er aufgeteilt:
Unter Karls ErbinMaria Theresia und ihren Nachfolgern wurde das Behördenwesen gründlich reformiert. Die meistenReformen blieben aber auf die österreichischen Erblande einschließlich der Länder der Böhmischen Krone beschränkt und umfassten Ungarn nicht:
DasGeneralkriegskommissariat, 1746 errichtet, erhielt die Kontrolle über die militärische Nachschubversorgung und hatte in der Praxis mehr Autorität über Kriegsangelegenheiten als derHofkriegsrat jemals gehabt hatte.
Dasdirectorium in publicis et cameralibus (1749 errichtet) war ein übergreifendesOrgan der Erblande. Entstanden aus der Zusammenlegung von böhmischer und österreichischer Hofkanzlei, bildete es mit Ausnahme der ungarischen Länder unter verschiedenen Namen und öfter wechselnden Kompetenzen bis 1848 die oberste Zentralstelle der politischen Verwaltung. Zu den Agenden gehörten unter anderen auch Angelegenheiten der Landwirtschaft, des Sanitätswesens, des Handels und Gewerbes, des Steuer- und Abgabenwesens, der Justizbehörden, der Gesetzgebung, des Bürgermilitärs und Ähnliches.[9]
DieOberste Justizstelle fungierte im Erzherzogtum und Böhmen, später auch in den anderen Erblanden (außer Ungarn) als oberster Gerichtshof.[10]
DerNiederländische und derItalienische Rat wurden 1757 als Département de Pays-Bas bzw. Dipartimento d´Italia derStaatskanzlei eingegliedert.[11][8]
DerStaatsrat, 1760 errichtet, war oberstes Beratungsorgan der Monarchin, die bei Bedarf selbst den Vorsitz führte.
DieStudienkommission, 1760 errichtet, bekam die Befugnis, den obligatorischen Schulunterricht innerhalb der Erblande zu verbreiten.
Der habsburgische Machtbereich um 1315 in der heutigenSchweiz.
Wesentlichen Anteil hatten die Habsburger bei den frühen Stadtgründungen und am Aufbau vonBaden,Bremgarten,Brugg,Königsfelden,Laufenburg,Sursee sowieWaldshut. Diese Städte führen zum Teil noch heute das Habsburger Löwenwappen.
Später, als diese Besitzungen im Westen weitgehend verloren waren und der BegriffErblande sich auf die ungarischen Länder und böhmischenKronländer ausgedehnt hatte, fasste man unterStammlande die noch aus der Babenbergerzeit übernommenen und in den frühen Jahren der Dynastie erworbenen Herrschaften, das „alte“Erzherzogtum Österreich (als Titel) und seine herzoglichen, gräflichen und sonstigenNebenländer, zusammen.
Mit dem BegriffHabsburgische Erblande werden die von denHabsburgern beherrschten Territorien bezeichnet, in denen das Haus Österreich den erblichen Fürsten stellte und die schon längere Zeit im Besitz der Dynastie waren. Der Inhalt dieses Begriffs hat sich mit der Zeit gewandelt. Er diente auch als Abgrenzung für die familiäreHausmacht innerhalb desHeiligen Römischen Reiches, als dessenKönig oderKaiser ab 1273 mehrmals und ab 1438 in fast durchgehender Folge Habsburger Fürsten gewählt wurden.[14] Die Habsburgischen Erblande umfassten damals bereits große Gebiete des deutschen Sprachraumes, teilweise auf Gebieten der heutigenSchweiz,Deutschlands,Frankreichs undÖsterreichs sowie im heutigenUngarn,Italien,Slowenien undKroatien.
Nach Aufhebung der ständischen Verfassung imKönigreich Böhmen (Verneuerte Landesordnung 1627) wurde dieses wie seine NebenländerMähren undSchlesien ebenso als erblich erklärt, wie dies nach derPragmatischen Sanktion von 1713 auch mit demKönigreich Ungarn geschah, womit sich die Habsburgermonarchie in einem frühen staatlichen Sinne als Einheit ausbildete. Obwohl die Bevölkerung der ursprünglichen Erblande großteils ausDeutschen bestand und die Habsburger diese Gebiete für Jahrhunderte regierten, entstand neben der deutschen Identität ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts innerhalb eines gemeinsamen Deutschlands sukzessive auch ein verstärktes, dynastisch orientiertesÖsterreichbewusstsein. DieLandtage hatten ein großes Maß an Autonomie gegenüber den habsburgischen Herrschern, die sich zuallererst als deutschösterreichische Fürsten sahen.
Die vonMaximilian I. durch Heirat mit der HerzoginMaria von Burgund und deren Tod 1482 zum Haus Habsburg gekommenenburgundischen Territorien (Besitzungen im Rheingebiet, vor allem dieNiederlande) wurden indes nie zu den Habsburgischen Erblanden gerechnet und kamen an diespanischen Habsburger. Auch nach 1715, als aus denSpanischen Niederlanden nach dem Übergang an den österreichischen Zweig des Hauses Habsburg dieÖsterreichischen Niederlande wurden, wurden sie nie zu den Habsburgischen Erblanden gerechnet. Für die später in die Monarchie eingegliederten Territorien, z. B.Galizien,Bukowina undDalmatien, wurde der Begriff ebenfalls nicht verwendet.
Erzherzogtum Österreich und seine Nebenländer und Gebiete
Historisches Kernland und Namensgeber der Habsburgermonarchie. Um 976 alsbairisches Grenzland entstanden, 996 alsOstarrîchi erwähnt, 1156babenbergisches Herzogtum; 1278 anRudolf I., 1282 Belehnung vonAlbrecht V./I. undRudolf II., dannÖsterreich ob und unter der Enns genannt, Trennung kurzfristig 1458–1463 in zwei Herzogtümer, 1783/84 Österreich ob der Enns endgültig abgetrennt, seither etwa das heutige BundeslandNiederösterreich
1040 alsMarkgrafschaft Krain von Kärnten abgetrennt (etwa heutiges östlichesSlowenien), 1276–1286 anRudolf I., dann Grafen von Görz (Meinhardiner), 1335 BelehnungLeopold I., 1364 Herzogtum, 1564–1619 Teil vonInnerösterreich, 1809–1814 an Kaiserreich Frankreich
schon im 7. Jh. bairische Grafschaften, geeint im 12./13. Jh.: heutigesLand Tirol ohneOsttirol (beiGft. Görz),Südtirol,Trentino (Hzgt. Trient 1207) 1363 an Habsburg (Rudolf der Stifter), 1446 alsTirol und die Vorlande (LandesteilOberösterreich, Mitverwaltung der vorderösterreichischen Lande, gehen bis 1807 weitgehend verlustig), 1493 gefürstet, 1400er–1496 (Ältere Tiroler Linie) und 1620er–1665 (Jüngere Tiroler Linie) von Zweiglinien regiert, 1805 an Bayern, 1809–1814 an Kr. Frankreich, ab 1814/15Gefürstete Grafschaft Tirol und Vorarlberg, 1861 dieses abgetrennt, 1918 Deutsch-Südtirol undTrentino anItalien
Verwaltungsbezeichnung der alten Stammlande seit dem 10. Jh., dessen zerstreute Länder im Lauf der Jahrhunderte bis aufVorarlberg verlustig gehen; ab 1446 mit Tirol alsTirol und die Vorlande; 1564–1619 (Ältere Tiroler Linie) und 1623–1665 (Jüngere Tiroler Linie) von Zweiglinien regiert; die anderen Territorien späterVorderösterreich genannt, 1803 bzw. 1806 an die KurfürstentümerBaden undWürttemberg bzw. dasKönigreich Bayern verloren, beimWiener Kongress 1814/15 endgültig aufgegeben.
Ursprünglich Teil des Herzogtums Österreich; 1458–1463 eigenes Herzogtum (Albrecht VI., 2. Habsburgische Teilung); ab dem 16. Jh. Landesteil (Fürstentum), 1779 um Teile Ostbayerns (Innviertel) erweitert, 1783/84 selbständiges Kronland, 1805–1815 Westteil (Innviertel,Hausruckviertel) an Bayern, 1816 um denSalzburgkreis erweitert, dieser 1849 alsSalzburg Kronland
ehem.Erzstift Salzburg: Rupertinisches Missionsbistum 696, 798 Erzbistum, 1328 Landesordnung, um 1350 geistl. Reichsfürstentum, 1803 säkularisiert; 1803–1806Kurfürstentum (habsb. Sekundogenitur), 1806–1810 Herzogtum, Verlust an Bayern(Salzachkreis), dann ab 1816Salzburgkreis von Österreich ob der Enns, 1849 Kronland
Erwerbungen an der Adria ab 1366, 1849 als Kronland aus Görz-Gradisca, Istrien und Triest aus demKönigreich Illyrien gebildet, 1867 wieder in drei Kronländer mit gemeinsamemStatthalter und Verwaltung in Triest geteilt; 1918 anItalien undJugoslawien
An Habsburg kam die Böhmische Krone, vorher beimHaus Jagiełło, nach derSchlacht bei Mohács (1526) gegen die Osmanen, als die StändeFerdinand I., den Bruder KaiserKarls V., zum böhmischen König erkoren. 1627 wurde durchFerdinand II. dieVerneuerte Landesordnung erlassen, worin die Böhmische Krone als erblich erklärt wurde. Dadurch wurden die böhmischen Länder zu den habsburgischen Erblanden gezählt, sowohl von den Habsburgern selbst als auch vom böhmischen Adel, und ein langsamer Prozess der Integration mit den österreichischen Erblanden wurde in Gang gesetzt.
Schon seit 1848 hatten sich, speziell in Böhmen, tschechischeAbspaltungstendenzen gezeigt; einösterreichisch-tschechischer Ausgleich ähnlich dem Ausgleich mit Ungarn kam aber nicht zustande, da die große deutsche Minderheit in den böhmischen Ländern es ablehnte, unter tschechische Herrschaft zu geraten, und lieber von Wien aus regiert werden wollte. In Mähren kam es 1905 zu einem ausgewogenenMährischen Ausgleich; in Böhmen herrschte aber statt Kooperation der Nationalitäten Konfrontation: Nach deren Eskalation wurde der böhmische Landtag 1913 aufgelöst. ImErsten Weltkrieg sah diek.k. Regierung 1915 die Chance, den AusdruckÖsterreichische Länder für ganz Cisleithanien einzuführen; parlamentarischeOpposition der Tschechen war nicht zu befürchten, da der Reichsrat seit 1914 vertagt war.
Markgrafschaft Lausitz seit dem 10. Jh., 1370 nach Böhmen inkorporiert,[18] bereits um 1540 weitgehend evangelisch geworden,[19] 1635 im Prager Frieden an dasKurfürstentum Sachsen abgetreten[20]
ab dem 12. Jh. alsLand Budissin erstmals böhmisch, 1329 erneut zu Böhmen, seit dem 15. Jh. als Oberlausitz bezeichnet, 1635 im Prager Frieden an dasKurfürstentum Sachsen abgetreten[20]
DieLänder der Heiligen Ungarischen Stephanskrone (Ungarisch:Szent István Koronájának Országai, Kroatisch:Zemlje krune Svetog Stjepana, Slowakisch:Krajiny Svätoštefanskej koruny) lagen in den heutigen Ländern Ungarn,Slowakei,Ukraine,Rumänien,Serbien,Kroatien,Slowenien undÖsterreich. Im Gegensatz zu den anderen Teilen der Habsburgermonarchie lagen diese Länder bzw. Landesteile außerhalb des Heiligen Römischen Reichs.
Der ungarische Landtag bestand größtenteils aus magyarischen Adeligen und hatte das Recht, den König zu wählen. Auch ein vereinigter Landtag desKönigreichs Slawoniens und desKönigreichs Kroatien hatte dieses Recht, unabhängig von der Auswahl Ungarns.
1687, während des Großen Türkischen Kriegs, erklärte der ungarische Landtag die Heilige UngarischeStephanskrone für erblich. Als Gegenleistung mussten die Habsburger dem ungarischen Adel erhebliche Konzessionen zugestehen: Der Landtag musste regelmäßig einberufen werden, Ungarn durfte sich teilweise selbst regieren und die Adeligen wurden von der Steuerpflicht befreit. Dadurch erhielt Ungarn einen besonderen Rang innerhalb der Habsburgermonarchie, den es bis 1867 zumeist bewahren konnte.
1867 fand der österreichisch-ungarische Ausgleich statt, mit dem Ungarn von 1867 bis 1918 zur vollen inneren Selbstständigkeit gelangte. Seit damals spricht man vonTransleithanien.
1465 von der Habsburgermonarchie gekauft, 1526 zu den ungarischen Ländern, lange von Graz (Innerösterreich) aus verwaltet, 1779Corpus separatum, 1809–1815 beim französischen Königreich Italien, 1815 zu Österreich, 1867 Freistadt der ungarischen Krone, später Komitat
Wojwodina undBanat, 1849 durch Abtrennung aus Ungarn und Gebiete der serbischen Militärgrenze, 1849 eigenes Kronland, 1860 zwischen Ungarn und Kroatien-Slawonien aufgeteilt.[21]
Neben den Gebieten, die die Habsburger nach dem Tod vonLudwig II. erbten, wurden zwischen 1526 und 1804 auch andere Gebiete der österreichischen Habsburgermonarchie angeschlossen. Einige wurden vomOsmanischen Reich erobert, andere wurden nach dem Aussterben der spanischen Habsburger erlangt.Galizien kam durch diePolnischen Teilungen an das Haus Österreich. DasGroßherzogtum Toskana, dasHerzogtum Parma und dasHerzogtum Modena wurden zeitweise von Habsburgern (alsSekundogenituren) regiert, bildeten aber keinen Teil ihrer zumeist von Wien aus regierten Monarchie.
SpalteAnmerkung sortiert nach dem Zeitpunkt der Erwerbung
ab dem 16. Jh. Grenzzone unter Militärrecht zur Abwehr derTürkengefahr; vorerst vonInnerösterreich, nach 1750 von Wien aus verwaltet. 1849 eigenes Kronland alsserbische Wojwodina, später in Ungarn bzw. Kroatien-Slawonien (beide Transleithanien) integriert
Im Spanischen Erbfolgekrieg von den spanischen Habsburgern übernommen. 1714–1797 Teil der österreichischen Habsburgermonarchie, dann vonFrankreich annektiert; 1815 an dasKönigreich der Vereinigten Niederlande; 1830 als Königreich Belgien selbstständig
Im Spanischen Erbfolgekrieg von den spanischen Habsburgern übernommen. 1714–1720 Teil der österreichischen Habsburgermonarchie, dann getauscht gegen Sizilien.
Im Spanischen Erbfolgekrieg von den spanischen Habsburgern übernommen. Neapel, seit 1707 österreichisch besetzt, gehörte 1713–1735 zu Österreich; Sizilien, vomHaus Savoyen im Tausch für das Königreich Sardinien erhalten, war 1720–1735 Teil der österreichischen Habsburgermonarchie; beide 1735 zurück an das nun bourbonische Spanien
1775 vom osmanischenVasallen-Fürstentum Moldau erworben. 1775–1786 unter Militärverwaltung, dann Teil des Königreichs Galizien und Lodomerien. 1849 eigenes Kronland. 1867–1918 bei Cisleithanien
serbisch-orthodox, römisch-katholisch, sunnitischer Islam
Teil des Osmanischen Reichs, Anspruch seit 1869, 1878 Okkupation (Ermächtigung vomBerliner Kongress), Verwaltung durch dasGemeinsame Finanzministerium, 1908 annektiert (Bosnische Annexionskrise); gehörte weder Cis- noch Transleithanien an (Verwaltung durch das gemeinsame k.u.k. Finanzministerium)
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