Movatterモバイル変換


[0]ホーム

URL:


Zum Inhalt springen
WikipediaDie freie Enzyklopädie
Suche

Höchstpreisedikt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Kopie (Abguss) eines inAizanoi gefundenen Bruchstückes des Edikts imPergamonmuseum Berlin aus dem Bestand desBerliner Münzkabinetts

DasHöchstpreisedikt (lat.:Edictum (Diocletiani) et collegarum de pretiis rerum venalium),[1] benannt nach dem römischen KaiserDiokletian, wurde 301 n. Chr. von denrömischen Tetrarchen erlassen und galt für das gesamte Reichsgebiet.[2] Es setzte als PreiskontrollgesetzHöchstpreise für eine Vielzahl von Produkten und Leistungen fest, deren Überschreitung in derultima Ratio mit der Todesstrafe geahndet werden konnte. Das Edikt sollte dieInflation aufhalten, die sich während derReichskrise des 3. Jahrhunderts verschärft hatte. Die neuere Forschung hält es für denkbar, dass das Edikt der Reduzierung der unverhältnismäßig hohen Staatsausgaben diente.[3]

Allgemeines

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
Fragment des Höchstpreisedikts in griechischer Sprache,Geraki, Agios Ioannis Chrysostomos

Überliefert ist das Höchstpreisedikt durch zahlreicheInschriften. Die Zusammenfassung aller bisher veröffentlichten Fragmente stammt vonSiegfried Lauffer, der durch die bis heute nicht abgeschlossene Textsammlung diejenigeTheodor Mommsens erweiterte und dadurch ablöste. Insoweit handelt es sich um eine bisher noch provisorische Steinsammlung. Die Fragmente stammen vornehmlich aus denAbruzzen (Pettorano), Westgriechenland (Achaia) undKleinasien. Als originale Textfassung gilt diejenige in lateinischer Sprache. Die wenigen griechischen Übersetzungen zeigen sich nur auf Fragmenten aus Achaia, bilinguale Textfassungen sind nicht nachgewiesen.

Der Aufbau des Edikts gestaltet sich so, dass eineVorrede die Gründe und den Zweck der Maßnahme erläutert. Es folgt ein Hinweis auf die beigegebene Tariftabelle (in Anlage) zu den einzelnen preislimitierten Produkten und Dienstleistungen sowie die Sanktionen bei Zuwiderhandlung. Über Art und Umfang der Platzierung der in Kolumnen abgesetzten Inschriften an allgemein zugänglichen Orten und über den Verbreitungsgrad des Edikts in den einzelnen Provinzen liegt bis heute kein verbindliches Forschungsergebnis vor. Da das Edikt beispielsweise inLactanz’ SchriftDe mortibus persecutorum (Von den Todesarten der Verfolger)[4] literarisch bezeugt ist, wird davon ausgegangen, dass es von nicht unerheblicher Bedeutung war.

Hintergründe und Nachwirkungen

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Während derReichskrise, die den wirtschaftlichen Verfall desrömischen Reiches vorangetrieben hatte, hatten zahlreiche Kaiser undUsurpatoren verstärkt Münzen geprägt. Dadurch war dieInflation erheblich in die Höhe getrieben worden. Diokletian reagierte darauf, indem er die bestehende Silberwährung im Nominalwert verdoppelte. Damit der Fiskus nicht umgekehrt vor einer Halbierung seiner Steuereinnahmen (Capitatio-Iugatio) stehen würde, wurde festgelegt, dass die Zahlungsverpflichtungen vor dem Stichtag der Werterhöhung mit den gleichen Münzen zum doppelten Wert gezahlt werden mussten.[5] Diese Maßnahme der Nominalwertverdopplung sollte in inflationären Zeiten den Käufer schützen. Diokletian verfolgte aber nicht nur die Verknappung der umlaufenden Silberwerte, er wollte auch den Warenumsatz über eine staatliche Preisbindung steuerbar machen. Die Preiskontrolle wurde Kernbestandteil des Höchstpreisedikts, selbst Bestandteil der diokletianischen Münzreform. Um die Währung zu stabilisieren, erfolgte derenAbwertung.

Die Preise sind im Edikt alsdenarii communes (Rechnungsdenare) angegeben, die aber nicht denDenaren derfrühen Kaiserzeit entsprachen. Der im Jahr 294 eingeführteFollis wurde am 1. September 301 mit 25denarii communes festgelegt.

Diokletian verordnete für mehr als tausend Produkte verbindliche Höchstpreise. Außerdem wurden Höchstlöhne für Dienstleistungen festgelegt. Da die Mehrheit der Bevölkerung niedrigste Tagelöhne erhielt, die Preise für Handwerkserzeugnisse hingegen sehr hoch lagen, litt insbesondere die ärmere Bevölkerung unter dem Edikt, die Hirten und die Landarbeiter. Die Forschung hatte deshalb vielfach angenommen, dass das Edikt seine gewünschte Wirkung verfehlt hatte und letztlich scheitern musste. Die Preise seien völlig überzogen gewesen und die Verkäufer seien verleitet gewesen, zu geldlosen Tauschgeschäften überzugehen. So hätten die verfügten Repressalien umgangen werden können[6] und das Edikt sei inhaltlich ausgehöhlt worden. Formal wurde darauf nicht reagiert, es wurde nie außer Kraft gesetzt. NochTheodor Mommsen verwies auf einen indiskutablen wirtschaftspolitischen Charakter der Maßnahme.[7] Die neuere Forschung wandte sich mehr dem Aspekt der Wirkungen der Maßnahmen auf die Währungsstabilisierung zu und würdigt die erzielten Ergebnisse.[8] Auch ließe sich nachweisen, dass das Edikt länger galt und wirksamer war, als es aufgrund literarischer Zeugnisse schien. Die vomHeer unterstützte Festpreispolitik habe demnach geholfen, Produktion, Steueraufkommen und vornehmlich sogar die ständische Berufsordnung zu stabilisieren.

Wirtschaftspolitische Vorgaben gab es bereits vor Diokletian. Die wirtschaftsgeschichtliche Bedeutung des Preisedikts liegt vornehmlich wohl darin, dass es sich um das umfassendste Waren- und Preisverzeichnis der antiken Welt handelt, das zudem bezeugt, welche radikalen Bestrebungen für eine Währungsstabilisierung bestanden, nachdem die schwere Krise Wirtschaft und Gesellschaft stark in Mitleidenschaft gezogen hatte.

Nach dem Höchstpreisedikt lässt sich eine Häufung von Maßnahmen zur politischen Festigung von Preisen für gewerbliche Produkte und Dienstleistungen feststellen.[9][10] Schließlich griff auchJustinian die Entwicklung auf und fixierte in seinem später so genanntenCorpus iuris civilis den klassischen Begriff des „gerechten Preises“ (iustum pretium), der Einlass fand ins abendländische Denken.[11]

Ausgaben

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
  • Theodor Mommsen,Hugo Blümner:Edictum Diocletiani de pretiis rerum venalium. Der Maximaltarif des Diocletian. Reimer, Berlin 1893 (Digitalisat).
  • Siegfried Lauffer (Hrsg.):Diokletians Preisedikt (=Texte und Kommentare. Eine altertumswissenschaftliche Reihe. Band 5). de Gruyter, Berlin 1971.
  • Marta Giacchero:Edictum Diocletiani et Collegarum de Pretiis Rerum Venalium in integrum fere restitutum e Latinis Graecisque Fragmentis. Istituto di Storia Antica e Scienze Ausiliarie, Genua 1974.
  • Michael Crawford:Aphrodisias XIII. Diocletian’s Edict of Maximum Prices at the Civil Basilica in Aphrodisias. Reichert, Wiesbaden 2023,ISBN 978-3-7520-0685-8.

Literatur

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Weblinks

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
Commons: Höchstpreisedikt – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
  1. Detlef Liebs, inReinhart Herzog,Peter Lebrecht Schmidt (Hrsg.):Handbuch der lateinischen Literatur der Antike. Band 5: Reinhart Herzog (Hrsg.):Restauration und Erneuerung. Die Literatur von 284 bis 374 n. Chr., 1989. § 503, S. 58.
  2. Seiner Rechtsform nach handelte es sich um einedictum ad provinciales, nachdem Diokletian in der römischen Regionalstruktur grundlegendeVerwaltungsreformen durchgeführt hatte.
  3. Vgl.Michael Alexander Speidel, inHistoria, Band 58 (2009). S. 486–505.
  4. Lactanz,De mortibus persecutorum, 7,6 f.
  5. Karl Strobel:Geldwesen und Währungsgeschichte des Imperium Romanum im Spiegel der Entwicklung des 3. Jahrhunderts n. Chr. – Wirtschaftsgeschichte im Widerstreit von Metallismus und Nominalismus In: Karl Strobel (Hrsg.):Die Ökonomie des Imperium Romanum: Strukturen, Modelle und Wertungen im Spannungsfeld von Modernismus und Neoprimitivismus. St. Katharinen 2002,ISBN 3-89590-135-0. S. 115–120 (119 f.).
  6. Herbert Hausmaninger,Walter Selb:Römisches Privatrecht. Böhlau, Wien 1981 (9. Auflage 2001),ISBN 3-205-07171-9, S. 14 ff, 231.
  7. Theodor Mommsen,CIL III, p. 801 ff.
  8. Beginnend mitKarl Bücher:Die diokletianische Taxordnung vom Jahre 301, in:Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft 50, 1894, S. 189 ff. und 672 ff.; stellvertretend für alle: Siegfried LaufferDiokletians Preisedikt (=Texte und Kommentare. Eine altertumswissenschaftliche Reihe. Band 5) de Gruyter, Berlin 1971, Einleitung S. 5 Rnr. 17 (Verweis auf die Autorenschaft).
  9. Ivo Pfaff:Über den rechtlichen Schutz des wirtschaftliche Schwächeren in der römischen Kaisergesetzgebung, ursprünglich: Felber, Weimar 1897, Nachdruck der Ausgabe von 1897, Verlag Hansebooks 2017,ISBN 978-3-7436-3491-6, S. 56 ff.
  10. Michael Rostovtzeff:Gesellschaft und Wirtschaft im römischen Kaiserreich, Leipzig: Quelle und Meyer 1931, Neudruck Aachen: Scientia Verlag 1985, II S. 119 ff.
  11. Paul Oertmann:Die Volkswirtschaftslehre des Corpus iuris civilis (1891), S. 39 ff. (online);Felix Genzmer: inRabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht, Sonderheft 3, 1937, S. 25 ff. und S. 48 ff.
Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Höchstpreisedikt&oldid=253275181
Kategorien:

[8]ページ先頭

©2009-2025 Movatter.jp