Höchstpreise (englischprice ceiling, umgangssprachlichPreisdeckel als Lehnübersetzung vonenglischcap price) sind in derWirtschaft ein Instrument der staatlichenMarktregulierung durchPreisgrenzen, bei denen ein bestimmterPreis nicht überschritten, wohl aber unterschritten werden darf. Als staatlich festgelegte (administrierte)Preisobergrenze werden sie teilweise auch alsGarantiepreis bezeichnet. Gegensatz sind dieMindestpreise.
In derUmgangssprache werden Höchstpreise durch Wortkombinationen wie „-Bremse“, „-Bindung“, „-Deckel“ oder „-Stop“ umschrieben, so dass auch eine „Gaspreisbremse“ oder „Strompreisbremse“,Preisbindungen oderPreisstopps nichts anderes als Höchstpreise sind. Allerdings können die in Deutschland vom Herbst 2022 bis 31. Dezember 2023 praktizierten Gas- und Strompreisbremsen nicht direkt aus dem unten dargestellten Modell des Marktgleichgewichtes abgeleitet werden. In diesem Modell wird angenommen, dass der Höchstpreis für Nachfragerund Anbieter gelte. Die Gas- und Strompreisbremsen stellten jedoch einen asymmetrischen wirtschaftspolitischen Eingriff dar. Sie garantierten den Nachfragenden bis zu einer bestimmten Absatzmenge den niedrigen Höchstpreis und zugleich dem Anbieter den höheren Markt- bzw. Vertragspreis. Der Staat bezahlte den Gas- und Stromanbietern die Differenz zwischen Vertrags- bzw. Marktpreis und dem „gebremsten“ Preis. Die Preisbremsen sind also nicht identisch mit dem „Höchstpreis“ des klassischen Gleichgewichtsmodells. Sie sind eine Preissubvention des Staates aus Steuermitteln.
Inmarktwirtschaftlichen Systemen könnenMarktpreise auf freienMärkten unbegrenzt schwanken, denn sie sind ausschließlich denMarkt- undPreismechanismen vonAngebot undNachfrage und der freienPreisbildung unterworfen. Dabei kann es jedoch zumMarktversagen kommen, das sich auch in extrem hohen oder extrem niedrigen Preisen äußern kann. Dann kann dieWirtschaftspolitik zunächst durchmoralische Appelle oder – im Falle der Nichtbeachtung durch dieMarktteilnehmer – auch ausnahmsweise gesetzliche oder behördlichangeordnete Maßnahmen durch Höchst- oder Mindestpreise ergreifen. Es handelt sich dabei um systemwidrige und nicht marktkonformeMarkteingriffe,[1] weil Höchst- oder Mindestpreise die freie Preisbildung außer Kraft setzen. Die Einführung von Höchstpreisen dient dem Nachfragerschutz, die Setzung von Mindestpreisen dem Anbieterschutz.
Höchstpreise gab es bereits in derAntike. KaiserDiokletian schrieb im Jahre 301 durch seinHöchstpreisedikt Höchstpreise fürWaren undDienstleistungen vor,[2] deren Überschreitung in derultima ratio mit der Todesstrafe geahndet werden konnte. ImMittelalter wurden Höchstpreise manchmal in Kirchenmauern eingemeißelt.[3] In den damals häufigenMangellagen war es selbstverständlich, dass die Behörden für lebensnotwendige Güter Höchstpreise festsetzten. Bei den Getreidepreisen ausEngland undAntwerpen ließen sich drei Zyklen mit Höchstpreisen in den Jahren 1367, 1369/70 und 1374 unterscheiden.[4] Der Konstanzer Stadtrat sah sich zu Beginn des Jahres 1415 genötigt, Höchstpreise festzusetzen, und zwar für Getreide und Brot, das nicht nur in Konstanz selbst gebacken, sondern mit Karren und mit Schiffen auf den Konstanzer Markt gebracht wurde; sodann für Bohnen, Linsen, Gerste, Zwiebeln, Rüben und Weißkohl, desgleichen für Weine.[5]
Maximilien de Robespierre führte auf Druck derSansculotten und zur Versorgung der Armee im Mai 1793 durch dasMaximumgesetz Höchstpreise für Getreide ein, im September 1793 folgte dann das „Große Maximum“ (französischgrande maximum), das nicht nur Lebensmittel, sondern auch die Löhne betraf und für dessen Missachtung die Todesstrafe drohte.
Im August 1914 verabschiedete derReichstag zur Vorbereitung der Wirtschaft auf den Kriegsfall auch ein „Gesetz betreffend Höchstpreise“. Es ermächtigte die Behörden, Höchstpreise für Massengüter und Gegenstände des täglichen Bedarfs festzusetzen, um Preissteigerungen zu verhindern, die nicht „in der Natur der Verhältnisse begründet sind“. Erst die administrativen Höchstpreise machten eine Unterscheidung zwischenoffener undgestauter (verdeckter)Inflation erforderlich.
ImDirigismus desSozialismus oder derZentralverwaltungswirtschaft sind Höchstpreise systemimmanent und allgegenwärtig. Sie sollen vor allem dieVerbraucher schützen, indem der Staat insbesondere die Preisobergrenze fürGrundbedürfnisse (Lebensmittel,Wohnungsmiete,Heizung oderÖPNV) oder Haushaltsgegenstände administrativ festlegt,[6] um einkommensschwachen Bevölkerungsschichten dasFinanzrisiko zu vermindern. In der ehemaligenDDR war staatlich geregelt, dass Preise ein bestimmtes Niveau nicht übersteigen dürfen. DieSubventionierung von Lebensmitteln, Energie, Miete und Fahrpreisen galt als Gegenstück zur kapitalistischenLohn-Preis-Spirale. So gab es in der DDR bis zurWende im März 1990 Höchstpreise für Haushaltsstrom und Haushaltsgas, während die Höchstpreise für Heizenergie des Haushaltsbedarfs bis April 1991 galten.[7]

Bei zuknappem Angebot steigen die Marktpreise so stark, dass die angebotenenGüter oderDienstleistungen für breite Verbraucherschichten unerschwinglich werden. Die hohen Marktpreise begünstigen damit die Anbieter und benachteiligen die Nachfrager. Marktbedingte Knappheit des Angebots (etwa wegenMissernten,Produktionsengpässen,Monopolbildung, auch beimnatürlichen Monopol) oder durch externe Ereignisse (Naturkatastrophen,Kriege,Ölpreiskrise) führen zu deutlichen Preissteigerungen, bis der Staat durch Marktregulierung eingreift, um mit Hilfe von Höchstpreisen weitere Preissteigerungen zu verhindern. Höchstpreise werden eingeführt, umProduzenten- und/oderFaktorrenten zu verhindern oder sie an die Konsumenten umzuverteilen.
Höchstpreise liegen unter demGleichgewichtspreis, sogar auch unter denHerstellungskosten. Dadurch wird es für die Anbieter unattraktiv, ihr Angebot zu erhöhen, vielmehr ist sogar eine weitere Angebotsverknappung zu beobachten, die die Preissituation noch verschärft. Weil in der früheren DDR die Wohnungsmieten (Höchstpreise) nicht ausreichten, um die Häuser instand zu halten, verfielen die Bauten (Angebotsverknappung).[8] Höchstpreise verhindern, dass die Preise bis auf dasMarktgleichgewicht steigen, während Mindestpreise verhindern, dass die Preise bis auf das Marktgleichgewicht fallen. Preisstopps während einerInflation oderHyperinflation haben den Charakter von Höchstpreisen,[9] wenngleich sie meist alle Waren oder Dienstleistungen (auch Löhne durch gleichzeitigen Lohnstopp) erfassen, während Höchstpreise nur bestimmte Waren betreffen. Während des Preisstopps verschieben sich meist die Knappheitsrelationen, was in den Preisen nicht zum Ausdruck kommt. Daher ergeben sich nach Ablauf des Preisstopps oft drastische Preisänderungen durch aufgestaute Inflation.
Hier einige Beispiele für Höchstpreise:
InDeutschland gab es seit Januar 1937 eine staatliche Zinsreglementierung, die mit Hilfe der „Zinsverordnung“ denKreditinstituten im „Sollzinsabkommen“ Höchstzinssätze vorschrieb, die imKreditgeschäft nicht überschritten und im „Habenzinsabkommen“ beimEinlagengeschäft maximal vergütet, aber auch unterschritten werden durften.Sollzinsen undHabenzinsen blieben dadurch stabil. Diese Zinsverordnung endete im April 1967. In derWährungspolitik stellen die im Juli 1944 eingeführtenWechselkursbandbreiten beiFremdwährungen Mindest- oder Höchstpreise dar, die durchDevisenmarktintervention derZentralbanken eingehalten werden. Erreicht eine Währung den Höchstpreis („oberer Interventionspunkt“), muss die betroffene Zentralbank durch Verkauf von Devisen eingreifen. Zwischen 1948 und 1958 gab es einen Höchstpreis fürKohle, um das allgemeinePreisniveau zu stabilisieren,[10] bis September 1963 bestand ein Höchstpreis fürTrinkmilch.[11] 1950 erließ die Bundesregierung Rechtsnormen, „Anordnung PR Nr. 31/50 und PR Nr. 32/50“ über Höchstpreise für Kupfer und Zink.[12]
Die Ölpreiskrisen nach Oktober 1973 und nach Januar 1979 führten zwar zu einer drastischen Verknappung und Verteuerung derKuppelprodukte wieBenzin oderHeizöl, doch reagierten die betroffenen Staaten anstatt mit Höchstpreisen durch Beschränkungen derNachfrage. Das deutscheEnergiesicherungsgesetz verhängte an vierautofreien Sonntagen, beginnend mit dem 25. November 1973, ein allgemeinesFahrverbot und führte für sechs Monate generelleGeschwindigkeitsbegrenzungen (100 km/h aufAutobahnen, ansonsten 80 km/h) ein.[13]
Der knappeWohnraum löste immer wiederMietpreisbindungen aus.[14] Die erste staatliche Preisbindung der Miete erfolgte durch dasReichsmietengesetz vom März 1922, im Oktober 1936 wurden von denNationalsozialisten ein Mietpreisstopp verhängt und weitere Mietpreisbehörden eingerichtet.[15] Ab August 1963 durften die Vermieter in Westdeutschland ihre Mietforderung „angemessen“ bis zu einem Höchstsatz von 25 Prozent erhöhen, ab 1964 gab es auch für Altbaumieten keine Höchstgrenzen mehr.[16] Seit Juni 2015 ist das alsMietpreisbremse bekannteMietrechtsnovellierungsgesetz in Kraft, wonach in einem so genannten „angespannten Wohnungsmarkt“ die verlangte Miete höchstens 10 % über der ortsüblichenVergleichsmiete liegen darf (§ 556dBGB).
Höchstpreise können jedoch auch das Ergebnis eines verbotenenPreiskartells sein. Hierbei treffenWettbewerber untereinander unzulässigePreisabsprachen mit dem Ziel, bestimmte Produkte nicht über einem Höchstpreis zu verkaufen.
Höchstpreisregulierungen für einzelne lebenswichtige Güter werden in der Regel dann eingeführt, wenn inMangelsituationen eine Verteilung der vorhandenen Güter unter die Nachfrager mit Hilfe des Preises und damit aufgrund der begrenztenZahlungsfähigkeit der Nachfrager als unbefriedigend und ungerecht empfunden wird.[17]
Höchstpreise zielen darauf ab,sozial odervolkswirtschaftlich unerwünschteGewinne zu vermeiden.[18] Durch Höchstpreise sinkt dieProduzentenrente gegenüber demMarktgleichgewicht, während dieKonsumentenrente entsprechend steigt.[19]
Beim Höchstpreis unterbleibt die gewünschte Ausweitung des Angebots. So macht beispielsweise die Mietpreisbindung wegen limitierterMietrendite denWohnungsbau unattraktiv, es entsteht einVerkäufermarkt, bei dem dieVerhandlungsmacht beim Verkäufer (Vermieter) liegt.
Mit der Einführung von Höchstpreisen ist oft eineRationierung verbunden, es werdenBezugsscheine ausgeteilt,Wartelisten oderWarteschlangen sind die Folge. Es entsteht ein Nachfrageüberschuss, auch weil für die Anbieter dieProduktion betroffener Waren unattraktiv wird und sie deshalb ihr Angebot verknappen.
Die Einhaltung der verordneten Höchstpreise führt dazu, dass mit Höchstpreisen für die Nachfrager eine Preisgrenze verbunden ist, so dass sie mit weiteren – über den Höchstpreis hinausgehenden – Preissteigerungen nicht rechnen müssen. Eine Überschreitung der Höchstpreise wird oft mit Strafe (etwaBußgeld) bedroht, es entsteht schließlich einSchwarzmarkt, auf dem die Höchstpreise überschritten werden.