Unterzentrum

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet vonGrundzentrum)
Zur Navigation springenZur Suche springen

Unterzentrum undGrundzentrum sind Begriffe derRaumordnung undWirtschaftsgeographie. Sie bezeichnen in Deutschland einenzentralen Ort der unteren Stufe nach demSystem der zentralen Orte, das im Wesentlichen auf den deutschenGeografenWalter Christaller (1893–1969) zurückgeht. Demnach bestimmt die Bedeutung eines Ortes weniger seine Einwohnerzahl als seineInfrastruktur im Vergleich zur näheren Umgebung. Sie wird in die dreistufige SkalaOberzentrumMittelzentrum – Unterzentrum/Grundzentrum eingeordnet. In einigen Bundesländern gibt es dasGrundzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums. AlsKleinzentrum werden in einigen Bundesländern Orte bezeichnet, die nur teilweise die Kriterien eines Grundzentrums erfüllen.

Als Mindestgröße für die Ausweisung eines Unterzentrums wird als Richtwert eine bestimmte Einwohnerzahl (Summe von Ort und Umland) angesetzt. Dieser Wert variiert zwischen den Bundesländern, in Brandenburg liegt er bei 7.000 Einwohnern.[1] Dieser Richtwert kann in Einzelfällen (z. B. im dünn besiedelten, ländlichen Raum) auch unterschritten werden. Zu dieser Kennzahl kommen noch weitere Kriterien wie Ausstattung, Erreichbarkeit, Tragfähigkeit des zentralen Orts und ein eindeutig zuzurechnenderEinzugsbereich.Kleinstädte sind oft Grundzentren.

Ein Unterzentrum dient derGrundversorgung der Einwohner aus dem Umland. Es sollte eine Vielfalt an zentralen Einrichtungen des Grundbedarfs aufweisen, zum Beispiel:[1][2][3][4]

  • Bücherei, Grundschule, weiterführende Schule derSekundarstufe I, Angebote der Erwachsenenbildung
  • Kinderbetreuungsmöglichkeiten
  • Sportanlagen, Sporthalle, Vereine, Jugendfreizeiteinrichtungen
  • Apotheke, Arzt- und Zahnarztpraxen
  • (sozialversicherungspflichtige) Arbeitsplätze
  • Gemeinde- oder Amtsverwaltung
  • Finanzdienstleistungen (Bank, Versicherung)
  • Post
  • Friedhof
  • Feuerwehr, Polizeiinspektion
  • Altersheim, ambulanter Pflegedienst
  • Gaststätten
  • Anschluss an das Bundes- oder Landesstraßennetz; ÖPNV, zum Beispiel Bahnhof; ÖPNV-Anschluss an nächstgelegenes Mittel-/Oberzentrum
  • Handwerks- und Dienstleistungseinrichtungen des Grundbedarfs, zum Beispiel Schreiner, Friseur
  • Einzelhandel mit Waren des täglichen Bedarfs, zum Beispiel Supermarkt, Tankstelle, Metzgerei. Als Waren des täglichen Bedarfs werden dabei Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Tabakwaren, Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel, Haushaltspapier-, Parfümerie-, Drogerie- und Pharmaziewaren, Zeitungen, Zeitschriften, Schnittblumen, Heimtierfutter sowie Schul- und Büroartikel genannt.[5]

Aperiodische, über den täglichen Bedarf hinausgehende, Waren und Dienstleistungen stehen im nächstenMittelzentrum zur Verfügung, z. B. ein Krankenhaus; besondere Angebote für den spezifischen Bedarf sind dagegen im nächstenOberzentrum erreichbar, z. B. eine Universitätsklinik. Nach dieser theoretischen Struktur sind Wegstrecken in das nächstgelegene Unterzentrum der Wahrscheinlichkeit nach kürzer als die Entfernung zum nächsten Oberzentrum. Anders betrachtet ist der Umkreis eines Unterzentrums wesentlich kleiner als das Einzugsgebiet eines Oberzentrums.

Die Begriffe Unter-, Grund- und Kleinzentrum können mit abweichenden Definitionen Verwendung finden. So verwenden dieBundesländer für ihre Raumordnung keine einheitliche Terminologie.

Im Landesraumentwicklungsprogramm des BundeslandesMecklenburg-Vorpommern etwa werden die Anforderungen an ein Grundzentrum wie folgt definiert:

  • Nahbereichsversorgung: Grundzentren versorgen die Bevölkerung ihres Nahbereichs mit Leistungen des qualifizierten Grundbedarfs.
  • Überörtlich bedeutsame Wirtschaftsstandorte: Die Grundzentren sollen als überörtlich bedeutsame Wirtschaftsstandorte gestärkt werden und Arbeitsplätze für die Bevölkerung ihres Nahbereichs bereitstellen.
  • Aufgabe der Regionalplanung: Grundzentren und deren Nahbereiche sind in den regionalen Raumordnungsprogrammen festzulegen.[6]

Weblinks

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
  1. abLandesentwicklungplan Brandenburg, S. 9.
  2. LEP Bayern, S. 76.
  3. Stefan Greiving, Florian Flex (Hrsg.):Neuaufstellung des Zentrale-Orte-Konzepts in Nordrhein-Westfalen, S. 6.
  4. Klaus Einig:Gewährleisten Zentrale-Orte-Konzepte gleichwertige Lebensverhältnisse bei der Daseinsvorsorge?. In:Informationen zur Raumentwicklung. Heft 1.2015, S. 49.
  5. Ausgesuchte Begriffs und Lagedefinitionen der Einzelhandelsanalytik. Abgerufen am 13. Oktober 2019.
  6. Mecklenburg-Vorpommern: Landesraumentwicklungsprogramm (LEP-MV), abgerufen am 2. Dezember 2015, (PDF).
Normdaten (Sachbegriff):GND:4187123-6(lobid,OGND,AKS)
Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Unterzentrum&oldid=236173644
Kategorien: