Grablege

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Grablege im Chor derStiftskirche zu St. Georg inTübingen

AlsGrablege wird eine regelmäßig benutzteGrabstätte sozial höhergestellter Personen bezeichnet, meist im Zusammenhang mit derBestattung vonMonarchen,Bischöfen oderAdelsfamilien. In vielen Fällen sind Grablegen repräsentativ gestaltet und im Inneren von Kirchen zu finden.[1] Für den Begriff der Grablege ist entscheidend, dass die Begräbnisstätte nur für Bestattungen aus demselben sozialen Personenkreis vorgesehen ist.[2]

Grablegen innerhalb vonKirchen, Klöstern undStiften werden auch alsSepultur bezeichnet.[3] Bei der Errichtung von Grablegen in Kirchen oder in einerKrypta war die Exklusivität des Begräbnisses innerhalb des betreffenden Sakralraums von besonderer Bedeutung.[4]

In Zusammenhang mit den Grablegen adeliger oder bürgerlicher Familien oder Geschlechter ist besonders inNorddeutschland auch der BegriffErbbegräbnis gebräuchlich.

Inhaltsverzeichnis

Formen und Beispiele

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Der BegriffGrablege bezieht sich auf die Funktion derGrabstätte, nicht auf ihre Gestaltung. Es ist unerheblich, ob eine Grablege einGemeinschaftsgrab ist oder aus Einzelgräbern besteht.[5] Eine als Grablege dienende Begräbnisstätte kann unter anderem auch alsGruft oder alsMausoleum angelegt sein.[2]

Die Kaisergruft in der Krypta des Speyerer Doms

InBayern ist in derfrühen Neuzeit zu beobachten, dass auf dem Lande ansässige katholische Adelsfamilien meist die ihrem Schloss am nächsten liegendePfarrkirche als Grablege benutzten. Wer im Schloss starb, wurde in der nahen Pfarrkirche bestattet, selbst wenn die überwiegende Mehrheit der Familienangehörigen ihre Residenz an einem anderen Ort hatte. Dies geschah manchmal in der Form von individuellen Erdgräbern, so dass im Laufe der Zeit ein Anwachsen mehrerer Grabstellen aufeinanderfolgender Generationen eines Geschlechtes in der Kirche festzustellen ist. In anderen Fällen wurde die Nutzung der Kirche als Grablege planmäßig angestrebt; dies war meist verbunden mit der Errichtung einer Familiengruft.[2]

„Grablege“ als Vorgang

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Grablege bezeichnet als Synonym für die üblichere BezeichnungGrablegung manchmal den Vorgang derBestattung. DieGrablegung Christi (seltener:Grablege Christi) ist ein verbreiteter Bildtypus in der christlichen Kunst.

Siehe auch

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Literatur

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  • Michael Borgolte:Grablege. In:Lexikon des Mittelalters. Band 4, München/Zürich 1989, Spalte 1628–1630.
  • Christopher R. Seddon:Die inschriftlichen Denkmäler der Herren und Freiherren vonHackledt. Wien 2002 (Katalog aller bekannten Epitaphe der Hackledter im Rahmen derDeutschen Inschriften).
  • Andreas H. Zajic:Die Lebenden und die Toten. Familiendenken und adeliges Bestattungsverhalten im 16. und 17. Jahrhundert. Konstanz 2000.
  • Brigide Schwarz unter Mitarbeit von Ernst Haiger:Die Petrikirche in Mülheim als herrschaftliche Grablege, Mülheim a.d. Ruhr 2007 =Zeitschrift des Geschichtsvereins Mülheim a.d. Ruhr, Heft 78.
  • Ernst Haiger:Konfession und Begräbnisort: Adlige Grablegen in derSt.-Laurentius-Kirche in [Mülheim an der Ruhr-]Mintard im 17. und 18. Jahrhundert. In: –Die Pfarrkirche in Mintard =Zeitschrift des Geschichtsvereins Mülheim a. d. Ruhr 92 (2017), S. 69–111.

Weblinks

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Einzelnachweise

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  1. Definition Grablege Epigraphisches Forschungs- und Dokumentationszentrum der LMU München
  2. abcSeddon, S. 59 ff.
  3. Vgl. Duden online:Sepultur
  4. Zajic, S. 4.
  5. Borgolte, Spalte 1628.
Normdaten (Sachbegriff):GND:4021716-4(lobid,OGND,AKS)
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