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DerGouverneur (französisch) ist der administrative Leiter eines zivilen oder militärischen Bereichs in einem geografisch begrenztenTerritorium. Früher hattenStatthalter undRegenten ähnliche Aufgaben wie die heutigen Gouverneure. Die Befugnisse waren bzw. sind meist weitreichend; jeweils stets mit der Maßgabe, dass ihr Handeln der Politik und dem Recht des Entsenders entsprechen.
Dem Wortsinn nach ist ein Gouverneur somit jemand, der die Richtung vorgibt.(Auf dieses griechische Verb gehen auchKybernetik und englischcyber zurück.)
DerGouverneur ist der oberste Regierungsbeamte für die Zivilverwaltung in einer Provinz, einem Gouvernement oder einer Kolonie.[2] Heute gibt es zivile Gouverneure zum Beispiel:
in denjenigen Mitgliedsländern desCommonwealth of Nations, in denen der britische König Staatsoberhaupt ist (außer inGroßbritannien): In diesen sogenanntenCommonwealth Realms wird der König durch einenGeneralgouverneur vertreten, auf der Ebene der australischen und kanadischen Gliedstaaten durch einenGouverneur
ehemals seulekidische „Vasallen“ in Westiran (in derPersisFrataraka genannt und ab dem Ende des 3. oder Anfang des 2. Jahrhunderts v. Chr. bei Fortsetzung achämenidischer Traditionen in seleukidischem Auftrag herrschten[3]).[4]
Schuldverschreibung der k. k. priv. allgemeine oesterreichischen Boden-Credit-Anstalt vom 1. Dezember 1880 mit Unterschrift deren Gouverneurs Joseph von Bezecny
↑Robert Fleischer:Griechische Kunst in Iran vor der Partherzeit. In:Wilfried Seipel (Hrsg.):7000 Jahre persische Kunst. Meisterwerke aus dem Iranischen Nationalmuseum in Teheran: Eine Ausstellung des Kunsthistorischen Museums Wien und des Iranischen Nationalmuseums in Teheran. Kunsthistorisches Museum, Wien 2001, S. 220–226, hier: S. 222.
↑Josef Wiesehöfer:Die Geschichte Irans von den Achaimeniden bis in frühislamische Zeit. In: Wilfried Seipel (Hrsg.):7000 Jahre persische Kunst. Meisterwerke aus dem Iranischen Nationalmuseum in Teheran: Eine Ausstellung des Kunsthistorischen Museums Wien und des Iranischen Nationalmuseums in Teheran. 2001, S. 55–74, hier: S. 67.