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Gewässerverschmutzung

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Giftige Ableitungen einer Industrieanlage
In vielen Teilen der Erde sind die Menschen sehr viel direkter von Wasserverschmutzung betroffen als in Europa. Dies gilt insbesondere für Bewohner vonSlums
Illegale Altölentsorgung
VerschmutzeBinnenalster

Gewässerverschmutzung oder auchWasserverunreinigung ist dieanthropogen verursachte Verschmutzung vonOberflächengewässern (Flüssen,Seen,Meeren) undGrundwasser mit teilweise giftigen Substanzen, durch das Einleiten vonAbwässern, das Auswaschen von in den Boden eingebrachten Schadstoffen (Düngemittel etc.), illegaleVerklappung usw.

AlsGewässerverunreinigung wird dagegen eine absichtliche und gesetzeswidrige Gewässerverschmutzung bezeichnet, diestrafbar ist.

Überblick

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Bei Gewässerverschmutzung werden Punktquellen und diffuse Belastungen unterschieden. Durch Punktquellen werden Belastungen unmittelbar in ein Gewässer eingebracht. Hierbei ist zu unterscheiden:

  • Abwasser, das von Industrie und Gewerbe über betriebseigene Kläranlagen direkt eingeleitet wird (Direkteinleitungen)
  • Abwasser, das von Industrie und Gewerbe über kommunale Kläranlagen indirekt eingeleitet wird (Indirekteinleitungen)
  • Siedlungsabwasser, das über die kommunaleKanalisation abgeleitet wird.

Diffuse Belastungen gelangen nur mittelbar in das Gewässer, hierzu zählen

Zusätzlich zu dieser permanent wirkenden Verschmutzung können Gewässer durch punktuelle Verschmutzungsanlässe, z. B. durch Unglücksfälle und Katastrophen belastet werden (siehe hierzu auchStörfall, sowieListe von Chemiekatastrophen), etwa Großbrände in Industriebetrieben oderGefahrgutunfälle. Obwohl diese sehr große öffentliche Aufmerksamkeit erregen und im betroffenen Gewässer starke akute Auswirkungen besitzen können, spielen sie in der langfristigen Bilanz der Verschmutzung eine untergeordnete Rolle. Überschlägig wird angenommen, dass in Deutschland grob etwa die Hälfte der Gewässerbelastung auf Punktquellen und die andere Hälfte auf diffuse Quellen zurückgeht, die Bilanz ist aber, je nach betrachtetem Schadstoff und Gewässer, individuell verschieden.

Diffuse Gewässerbelastungen sollen vor allem durch die großräumige Begrenzung vonEmissionen vermindert werden. Eine große Rolle spielen auch Auflagen und Einschränkungen der Landnutzung, zum Beispiel Begrenzung der Düngermenge, umÜberdüngung zu verhindern, Einrichtung vonGewässerrandstreifen, ohne Nutzung, als Pufferzone oder Versickerung von Oberflächenwässern, um diese durch eine Bodenpassage zu filtern, bevor sie das Gewässer erreichen. Zum Schutz desTrinkwassers werden besondereWasserschutzgebiete mit verschärften Auflagen ausgewiesen. Jeder Landnutzer ist selbstverständlich verpflichtet, hier alle Normen und gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Eine rechtliche Verantwortung für die dadurch verursachte Gewässerverschmutzung ist dann normalerweise nicht gegeben.

Direkte Gewässerbelastungen durch Punktquellen gelten rechtlich als sogenannte „Benutzungen“ des Gewässers, der Verursacher ist also ein Gewässerbenutzer, im rechtlichen Sinne. Sie sind gesetzlich erlaubt, wenn der Verursacher eine „Befugnis“, im deutschen Recht normalerweise in Form einer „Erlaubnis“, dazu besitzt. Diese ist im Regelfall mit Einschränkungen und Nebenbestimmungen versehen, zum Beispiel bestimmtenGrenzwerten für im Abwasser enthaltene Schadstoffe. Eine solche, erlaubte, Gewässerbenutzung stellt zwar eine Verschmutzung des Gewässers dar, sie gilt aber nicht als Gewässerverunreinigung im rechtlichen Sinne, selbst dann nicht, wenn sie nachweisbare ökologische Schäden verursacht.

Dennoch können sich aus langfristiger Wasserverschmutzung auch strafrechtliche Konsequenzen ergeben. In Deutschland wurde, in manchen Regionen über Jahre, die nationaleDüngeverordnung zu verbindlich vorgeschriebenenNitratgrenzwerte missachtet. Da hinter diesen Regelwerken jedoch eineEU-Richtlinie steht, kann derEuropäische Gerichtshof, über Jahre zu wenig gegen die Belastung des Grundwassers unternommen wurde, entsprechende Strafzahlungen verlangen.[1]

Ausmaß der Gewässerverschmutzung

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Stark verschmutztes Gewässer inChina

Weil heute in Deutschland und anderen EU-Staaten fast alle Städte und Dörfer eineKläranlage haben, geht dort die Verschmutzung zurück, und dieGewässergüte steigt. Allerdings ist die Filtereffektivität von Kläranlagen bei bestimmten Stoffklassen begrenzt, z. B. bei den durch Abwässer in die Flüsse gelangtenendokrinen Disruptoren.

Zu den verschmutztesten deutschen Gewässern zählen dieElbe undSaale.[2] Weltweit sind in bedrohlichem Ausmaß unter anderem derRío Matanza-Riachuelo in Argentinien[3], dasNigerdelta[3] und derCitarum-Fluss auf der Insel Java[4][5] belastet.

Laut einem 2018 veröffentlichten Bericht derEuropäischen Umweltagentur, sind zwei Drittel der europäischen Gewässer in keinem guten ökologischen Zustand.[6][7] In vielen kleinenBächen werden immer wieder starke Pestizidbelastungen gemessen, welche die zugelassenen Grenzwerte teilweise bei weitem übersteigen.[8][9]

InChina sind 60 bis 80 Prozent des Grundwassers schwer verschmutzt und nicht mehr alsTrinkwasser geeignet.[10]

Meere

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Hauptartikel:Verschmutzung der Ozeane
Plastikmüll an einem einzigartigen schwarzen Sandstrand auf Maui

Im offenen Meer macht sich die Gewässerverschmutzung an vielen Stellen schon mit bloßem Augen bemerkbar, unter anderem als Müllstrudel. Dabei handelt es sich umozeanische Wirbel, in denen sich aufgrund derMeeresströmungen riesige Müllteppiche angesammelt haben. Der größte davon befindet sich imNordpazifik.[11] Weitere Ursachen sindÖlverschmutzungen, chemische und radioaktive Altlasten in den Meeren und das weitverbreitete Einleiten ungeklärterAbwässer in das Meer.[12] Geschätzt gelangen so bis zu 13 Millionen Tonnen Müll jährlich in die Ozeane. Insbesondere Länder im asiatischen Raum tragen dazu bei, dass überMülldeponien eine enorme Menge Plastik aus der Industrie sowie aus Privathaushalten direkt in den Flüssen entsorgt wird.[13] Zusätzlich zu dem Eintrag von Schadstoffen und Müll durch ins Meer mündende natürliche und künstliche Zuflüsse ist der marine Schiffsverkehr ein großer Belastungsfaktor. Diesem Umstand wurde durch die Verabschiedung desInternationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe Rechnung getragen. BeiHavarien von Schiffen – insbesondereTankern – oder Gas- undÖlbohrplattformen ist das Gefährdungspotenzial entsprechend noch höher.

Gegenmaßnahmen

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RenaturierteTorfabbau-Fläche,Tarbeker Moor
Hauptartikel:Gewässerschutz

ImUmweltschutz wurden die Bemühungen zumGewässerschutz, also zum Schutz desGrundwassers und derOberflächengewässern, einschließlichFeuchtgebieten,Flüssen,Seen und denMeeresschutz beinhaltet, deutlich verstärkt. Wasser ist nicht nur für den Menschen eine lebenswichtige Ressource, ohne ausreichend Wasser veröden ganzeÖkosysteme. Neben derWasserverfügbarkeit ist auch dieWasserqualität bedeutsam für den Erhalt derBiodiversität. DieRenaturierung

Rechtliches

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Normative Grundlage in Deutschland

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In§ 324 StGB wird der Tatbestand definiert:

  1. Wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  2. Der Versuch ist strafbar.
  3. Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Unter einemGewässer versteht die deutsche Rechtsprechung gemäß der Begriffsbestimmung in§ 330d StGB ein oberirdisches Gewässer (z. B. Flüsse,Bäche oderBinnenseen), das Grundwasser und das Meer. Dagegen werdenLeitungswasser, in künstlichen Behältnissen gefasstes Wasser undAbwasser von dieser Definition ausgeschlossen.

Einenachteilige Verschlechterung stellt jede nicht unerhebliche Verschlechterung der Gewässereigenschaften imphysikalischen,chemischen oderbiologischen Sinne dar. Ein Unterfall davon ist dieVerunreinigung, die äußerlich erkennbare Veränderungen wie Trübungen undÖlspuren umfasst. Es reicht bereits aus, wenn die Eigenschaften nur vorübergehend nachteilig verändert werden. Ebenso muss nicht unbedingt die Wasserqualität beeinflusst werden, schon eine faktische Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten kann ausreichen, z. B. bei Hindernissen oder scharfkantigen Gegenständen in einem Badesee. Eine gewisse Erheblichkeit ist hier notwendig.

Das Tatbestandsmerkmalunbefugt weist auf dieRechtswidrigkeit hin. Es wird nicht erfüllt, wenn eine wirksamebehördliche Genehmigung für die Verunreinigung vorliegt.

Neben dervorsätzlichen Begehung wird auch diefahrlässige bestraft, allerdings mit einem geringeren Strafmaß. Ebenso wird derVersuch geahndet. Die Tat verjährt nach fünf Jahren (§ 78 StGB Abs. 3 Nr. 4). Die Qualifikationsmerkmale des besonders schweren Fall einer Umweltstraftat (§ 330 StGB) gelten entsprechend.

Strafrechtliche Relevanz

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Gewässerverunreinigungen sind hinter dem Unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen (§326 StGB) das zweithäufigste Umweltdelikt. Dasdeutsche Bundeskriminalamt hat für das Jahr 2003 insgesamt 4415 Fälle und damit 14 weniger als im vergangenen Jahr erfasst. Zwar ist der Trend seit Jahren rückläufig, jedoch muss von einer hohenDunkelziffer ausgegangen werden. Die geringeAufklärungsquote von ca. 20 % trübt zudem die Erwartungen an eine umfassende Bekämpfung dieser Kriminalitätsform.

Andere Staaten

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Österreich regelt das Delikt in den§§ 180 (Vorsätzliche Beeinträchtigung der Umwelt) und181 StGB (Fahrlässige Beeinträchtigung der Umwelt),[14] dieSchweiz in Art. 70 GSchG.[15]

Auf europäischer Ebene wurden besondere Maßnahmen gegen die gefährlichsten Stoffe in Oberflächen- und Grundwasser und im Meerwasser auf Grundlage derWasserrahmenrichtlinie eingeleitet.

2018 wurdeItalien zu einer jährlichenGeldbuße von 60 Millionen Euro verurteilt. Dies weil 74 italienische Gemeinden ihre Abwässer immer noch gänzlich ungereinigt oder zu wenig gereinigt in Flüsse oder ins Meer lassen.[16]

Siehe auch

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Weblinks

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Commons: Gewässerverschmutzung – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Zu viel Nitrat im Grundwasser Deutschland droht Strafe von 850.000 Euro - pro Tag 25. Juli 2019Lebendiges Museum Online, aufgerufen am 24. Februar 2022
  2. Umweltverschmutzung. In: Lexikon der Nachhaltigkeit. Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken,Aachener Stiftung Kathy Beys, 3. November 2015, abgerufen am 25. Januar 2020. 
  3. abThe Worlds Worst 2013: The Top Ten Toxic Threat. Blacksmith Institute (seit 2015 umbenannt zuPure Earth), S. 18, abgerufen am 25. Januar 2020 (englisch).  Abrufbar unter2013 Report. Abgerufen am 25. Januar 2020 (englisch). 
  4. Die 10 verschmutztesten Orte 2013. In: Neue Zürcher Zeitung. 2013, abgerufen am 25. Januar 2020 (Bildstrecke). 
  5. Olivia Yallop: Citarum, the most polluted river in the world? In: The Telegraph. 11. April 2014, abgerufen am 25. Januar 2020 (englisch). 
  6. Europas Gewässer in schlechtem Zustand. In: Science@ORF.at. 3. Juli 2018, abgerufen am 25. Januar 2020. 
  7. EEA Report No 7/2018 eea.europa.eu, abgerufen am 6. Juli 2018.
  8. Jorge Casado, Kevin Brigden, David Santillo, Paul Johnston:Screening of pesticides and veterinary drugs in small streams in the European Union by liquid chromatography high resolution mass spectrometry. In:Science of The Total Environment. 670, 2019, S. 1204,doi:10.1016/j.scitotenv.2019.03.207.
  9. Andri Bryner: Zu viele Pflanzenschutzmittel in kleinen Bächen. In: eawag.ch. 2. April 2019, abgerufen am 2. Mai 2019. 
  10. Axel Dorloff: Wasser in China - Massive Verschmutzung, vor allem im Grundwasser. In: deutschlandfunk.de. 19. Mai 2016, abgerufen am 6. Januar 2020. 
  11. Eine unerkannte Bedrohung – Müllteppiche im Pazifik. 4. Oktober 2008, archiviert vom Original am 5. Dezember 2010; abgerufen am 14. Januar 2010. 
  12. Judith S. Weis:Marine pollution: What everyone needs to know. Oxford Univ. Press, Oxford 2015,ISBN 978-0-19-999668-1.
  13. Gewässerverschmutzung: Mülldeponien im asiatischen Raum. Abgerufen am 11. August 2019. 
  14. Harald Rossmann: Wasserrecht – LVA 811.304. (PDF) Niederösterreichische Landesakademie, archiviert vom Original am 6. März 2007; abgerufen am 10. Dezember 2009. 
  15. Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) vom 24. Januar 1991 (Stand am 1. August 2008). (PDF; 190 kB) Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft, abgerufen am 10. Dezember 2009. 
  16. Franco Battel: Fäkalien im Mittelmeer - EU büsst Italien wegen fehlender Kläranlagen. In: srf.ch. 31. Mai 2018, abgerufen am 27. September 2018. 
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