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Gesundheitspolitik

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UnterGesundheitspolitik versteht man denPolitikbereich, der sich mit der Planung, Organisation, Steuerung und Finanzierung desGesundheitssystems beschäftigt und für dessen Funktionalität verantwortlich ist. Dazu gehören unter vielem anderen Verhandlungen mit den Verbänden derKrankenkassen, der Krankenhausträger, derÄrzte undApotheker und derPharmaindustrie sowie die Regelung in entsprechenden Gesetzen und Verordnungen.

Zur Gesundheitspolitik gehört auch die Beeinflussung anderer gesundheitsrelevanter Politik- und Lebensbereiche wie Bildung, Arbeit, Wohnen, Ernährung, Verkehr, Umwelt, Familie und Freizeit. Diese „indirekte Gesundheitspolitik“ (Health in All Policies) und das eigentliche Gesundheitssystem beeinflussen dieGesundheit der Bevölkerung.

Der Begriff Gesundheitspolitik wurde ab 1913 von dem Karlsruher Internisten und SozialhygienikerAlfons Fischer[1] in die Öffentlichkeit eingeführt.

Ziele

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Gesundheitspolitik strebt in vielen Ländern an,

  • Krankheiten und Unfälle durch Vorbeugung (Prävention) möglichst zu vermeiden,
  • jedem Bürger im Krankheitsfall unabhängig von seinem Einkommen und Vermögen eine möglichst gute Versorgung anzubieten und dabei die menschliche Würde und das Selbstbestimmungsrecht des Kranken zu achten,
  • dasGesundheitssystem soeffizient und kostengünstig wie möglich zu betreiben,
  • dass die Bevölkerung mit derGesundheitsversorgung zufrieden ist und
  • dass das Personal imGesundheitssystem gute Arbeitsbedingungen hat.

Ein großer Teil dieser Ziele wird inmarktwirtschaftlichen Strukturen verfolgt. Private Krankenhäuser,niedergelassene Ärzte,Apotheken,Krankenversicherungen usw. sindUnternehmen.

Derhippokratische Eid gebietet es Ärzten, keine überflüssigenBehandlungen vorzunehmen; es gibt allerdings einmoralisches Risiko (moral hazard), dies doch zu tun, um Einkommen bzw. Gewinn zu steigern oder (z. B. bei konkursbedrohten Krankenhäusern) Verluste zu verringern.

Akteure

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Der größte Bestandteil des Gesundheitssystems ist das Krankenversorgungssystem. Es ist ein sehr komplexes Gebilde von Hunderten von institutionellen Organisationen und Tausenden von Einzelakteuren (z. B. Ärzte,Krankenpfleger und andere Arbeitnehmer). Diese Akteure vertreten eigenewirtschaftliche Interessen und daneben teilweise auchStandesinteressen und/oder gesamtgesellschaftliche Interessen.

Wie in jedem anderen Politikfeld versuchen von politischen Entscheidungen betroffene Akteure (Stakeholder), diese Entscheidungen durchLobbying zu beeinflussen, vor allem durch Kommunikation und Informationsaustausch mit Entscheidungsträgern (insbesondereAbgeordneten), aber auch mit derZivilgesellschaft (Öffentlichkeitsarbeit). Lobbying und Öffentlichkeitsarbeit bestimmen maßgeblich, welche Themen in der Öffentlichkeit ausführlich diskutiert werden und welche nicht. Durch Lobbying erfahren Politiker, auf welchen Widerstand und welche Schwierigkeiten ihreGesetzesinitiativen treffen werden. Sie können ihre Gesetzesinitiativen bereits vor der Abstimmung im Parlament anpassen.

Deutschland

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Auf Bundesebene ist administrativ hauptsächlich dasBundesministerium für Gesundheit zuständig. Es hat außerdem dieRechtsaufsicht über die Organe der gemeinsamen Selbstverwaltung und kann intervenieren, wenn sich die von der Selbstverwaltung getroffenen Entscheidungen außerhalb des staatlich festgelegten Rahmens befinden, oder keine Einigung zwischen den Parteien innerhalb derSelbstverwaltung zustande kommt. Das wichtigste Gremium der Selbstverwaltung ist derGemeinsame Bundesausschuss.

Die Bundesländer haben eigene Zuständigkeiten, z. B. die Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Die Gewährleistung von hinreichenden Krankenhauskapazitäten liegt grundsätzlich in der Pflicht derKreise undkreisfreien Städte, die Krankenhäuser aber nicht in eigener Trägerschaft bereitstellen müssen. Daneben halten Kreise und kreisfreie Städte auchGesundheitsämter vor, die Teil desÖffentlichen Gesundheitsdienstes sind. Zu den Aufgaben der Gesundheitsämter gehörenamtsärztlicher Tätigkeiten, zum Beispiel die Durchführung vonSchuluntersuchungen oder die kommunale Planung von Schutzmaßnahmen gegenPandemien.

Es hat zahlreiche Reformen und Reformversuche gegeben, um die Kosten des Gesundheitssystems trotz desdemografischen Wandels zu begrenzen (siehe:Gesundheitsreform in Deutschland). Eine zentrale Frage ist, welche Kosten man solidarisch auf alle (z. B. gesetzlich Versicherte und paritätisch die Arbeitgeber) verteilt und welche man dem Einzelnen nach individuellen Risiken aufbürdet (sog. „Eigenverantwortung“).DerArbeitgeberanteil an der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ist seit dem 1. Juli 2005 geringer als 50 Prozent. Dies wurde eingeführt, um dieLohnnebenkosten zu senken.

Seit 1976 gibt es in Deutschland indirekteTransferleistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung zu anderen sozialen Sicherungssystemen (Renten- undArbeitslosenversicherung). Die hierdurch entstanden Beitragserhöhungen wurden unter dem Begriff der Kostenexplosion als politisches Mittel zu Leistungskürzungen benutzt und führten unter dem Schlagwort der „Reform“ zu zahlreichen Veränderungen in der Struktur diesesSozialsystems. Die Struktur wurde komplexer; viele Arbeitsabläufe wurden stärker formalisiert.

2002 wurden in Deutschland Modelle diskutiert, die die bisherige Dualität vongesetzlicher Krankenversicherung mitKontraktionszwang undFamilienmitversicherung sowie derPrivaten Krankenversicherung ersetzen könnten. Auch dieBeitragsbemessungsgrenze,Gesundheitsprämien und eineBürgerversicherung wurden diskutiert.

Siehe auch

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Literatur

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zur Geschichte der Gesundheitspolitik:

  • Wolfgang Woelk et al. (Hrsg.):Geschichte der Gesundheitspolitik in Deutschland. Von der Weimarer Republik bis in die Frühgeschichte der ‚doppelten Staatsgründung‘. Duncker & Humblot, Berlin 2002,ISBN 3-428-10610-5

Weblinks

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Commons: Gesundheitspolitik – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Gesundheitspolitik – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Deutschland
Schweiz

Einzelnachweise

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  1. Wilfried Witte:Fischer, Alfons. In:Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage,Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.):Enzyklopädie Medizingeschichte. De Gruyter, Berlin / New York 2005,ISBN 3-11-015714-4, S. 401 f.
Normdaten (Sachbegriff):GND:4113743-7 (GND Explorer,lobid,OGND,AKS)
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