DasGesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik war das öffentliche Verkündungsblatt derDeutschen Demokratischen Republik. KeinGesetz war gültig, wenn es nicht im Gesetzblatt verkündet worden war (Art. 85 Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949 undArt. 65 Verfassung der DDR vom 6. April 1968). Dann war im Rahmen desRechtsstaatsprinzips auch eine rückwirkende Geltung durchaus möglich.
Das Blatt wurde vom Büro desMinisterrats der DDR herausgegeben und durch denStaatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik vertrieben. Das Gesetzblatt wurde inBerlin ausgegeben.

Das Gesetzblatt erschien seit der Verkündung der erstenVerfassung der Deutschen Demokratischen Republik (Nr. 1 vom 8. Oktober 1949) und ersetzte dasZentralverordnungsblatt. Von 1953 bis 1976 erschien außerdem das „Zentralblatt der Deutschen Demokratischen Republik“.[1] Ab 1955 wurde das Gesetzblatt in zwei Teilen herausgegeben, und von 1960 bis 1971 erschien zusätzlich ein dritter Teil.[2]
Mit derDeutschen Wiedervereinigung wurde am 3. Oktober 1990 das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik obsolet und die meisten in ihm verkündeten Gesetze gemäß demEinigungsvertrag aufgehoben.

Im Gesetzblatt Teil I wurden Gesetze mit Ausnahme völkerrechtlicher Übereinkünfte sowie allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften veröffentlicht.[3]
Die in der DDR geltendenvölkerrechtlichen Übereinkünfte undVerträge, die zu ihrer Inkraftsetzung erlassenen Rechtsvorschriften sowie damit zusammenhängende Bekanntmachungen wurden im Gesetzblatt Teil II verkündet.[3]
Im Teil III des Gesetzblattes wurden die allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften veröffentlicht, die nur einen begrenzten Kreis von staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten, Einrichtungen oder Bürgern betrafen.
Zudem gab es drei Reihen von Sonderdrucken (SDr.):[4]