| Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen | |
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| Beschreibung | deutsches amtliches Bekanntmachungsorgan |
| Sprache | Deutsch |
| Verlag | A. Bernecker Verlag (DE) |
| Erstausgabe | 1945 |
| ISSN (Print) | 2195-240X |
DasGesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (GVBl., bis 1946Gesetz- und Verordnungsblatt für Groß-Hessen) ist dasGesetzblatt desLandesHessen. Herausgeberin des 2026 im 82. Jahrgang erscheinenden Bekanntmachungsorgans ist dieHessische Staatskanzlei in Wiesbaden. Die A. Bernecker Verlag GmbH inMelsungen ist von der Hessischen Staatskanzlei offiziell und vertraglich mit dem Druck und Vertrieb des GVBl. beauftragt.
Bis zum 31. Dezember 2011 gliederte sich das GVBl. in zwei Teile (GVBl. I undGVBl. II). Im GVBl. I wurden die in dieGesetzgebungskompetenz des Landes fallendenGesetze undVerordnungen sowieStaatsverträge bekannt gemacht. Das GVBl. II stellte eine Sammlung desbereinigten hessischen Landesrechts dar. Seit dem 1. Januar 2012 existiert nur noch ein GVBl. Anstelle des GVBl. II wird in einer Anmerkung zur Überschrift auf die Gliederungsnummer in dem elektronisch geführten Fortführungsnachweis (FFN) hingewiesen.Über das Landtagsinformationssystem desHessischen Landtages kann auf sämtliche Dokumente des GVBl. imTagged Image File Format (TIFF) undPortable Document Format (PDF) zugegriffen werden.