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Gesetz- und Verordnungsblatt

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DiedeutschenLänder verkünden ihreGesetze undVerordnungen inGesetz- und Verordnungsblättern, die meist zusätzlich den Namen des betreffenden Landes tragen.

ImSaarland wird die Funktion des Gesetz- und Verordnungsblattes vomAmtsblatt des Saarlandes erfüllt, das in zwei Teilen – Teil I für Gesetze und Verordnungen, Teil II für Beschlüsse, Bekanntmachungen und amtliche Bekanntmachungen – erscheint.

Die einzelnen Gesetz- und Verordnungsblätter der Länder sind:

Einige dieser Gesetz- und Verordnungsblätter sind mittlerweile als Leseausgaben imInternet verfügbar. So zum Beispiel das Amtsblatt des Saarlandes Teil I.[6]

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Bayer. GVBl. im Internet
  2. Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin
  3. GVBL für das Land Hessen (Memento vom 4. März 2016 imInternet Archive)
  4. GV. NRW. im Internet
  5. SächsGVBl. im Internet
  6. Amtsblatt des Saarlandes.
Bitte denHinweis zu Rechtsthemen beachten!
Normdaten (Sachbegriff):GND:4171236-5 (GND Explorer,lobid,OGND,AKS)
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