Stockwerk,Etage undHochparterre sind Weiterleitungen auf diesen Artikel. Weitere Bedeutungen sind unterStockwerk (Begriffsklärung) aufgeführt. Zur Schule der darstellenden und bildenden Künste in Berlin sieheDie Etage, zum Tanzlokal sieheDie Etage (Club). Für die Schweizer Zeitschrift für Architektur und Design sieheHochparterre (Zeitschrift und Verlag).
EinGeschoss (inÖsterreichGeschoß[1]), auchEtage,Stockwerk undStock, ist die Gesamtheit allerRäume in einemGebäude, die auf einer Zugangsebene liegen und horizontal verbunden sind. Es ist möglich, dass ein Geschoss Höhenunterschiede aufweist. Entscheidend ist aber die horizontale Zusammengehörigkeit der Räume. Der Begriff wird heute unabhängig von der Art der Gebäudekonstruktion verwendet.
Geschoss (Ständerbauweise, links) und Stockwerk (Rähmbauweise, rechts) in der ursprünglichen Wortbedeutung
Ursprünglich leiten sich die BezeichnungenGeschoss undStockwerk von unterschiedlichen Arten der Holzbauweise ab. Bei Gebäuden mit einem über die gesamte Höhe des Gebäudes durchgehenden Ständerwerk (Ständerbauweise) wurden Geschosse dadurch gebildet, dass in das Ständerwerk Quer- oder Deckenbalkeneingeschossen (also eingezogen) wurden. Darin unterscheidet es sich auch ursprünglich von einemStockwerk oderStock, das jeweils in sich abgezimmert (ausgesteift) ist und eine eigene Konstruktionseinheit bildet (Stockwerkbauweise). Es gibt somit keine durchgehenden Ständer, wodurch die oberen Stockwerke über die unteren auskragen können. Der Name stammt aus demFachwerkbau und setzt sich aus den WortenStock fürWurzelstock,Stab,Pfahl undWerk fürverarbeiten zusammen, Stockwerk also etwa im Sinne vonBalkenwerk.[2] In diesem konstruktiven Sinne wird der Begriff in der Baugeschichtsforschung weiterhin verwendet.
ImBauwesen hingegen wird heute nur noch von Geschossen gesprochen. Das WortStockwerk ist kein Fachterminus. Ein Grund dafür ist sicherlich der immer geringere Anteil von Gebäuden in traditioneller Fachwerkbauweise. Bei reinen Fachwerkhäusern ist die Anzahl der Stockwerke zumeist gleich der Geschosse im heutigen Sinne. Bei Gebäuden mit einem steinernen Erdgeschoss und aufgesetzten (hölzernen) Stockwerken gibt es hingegen Unterschiede. Benutzt man den BegriffStockwerk generell für alle Gebäude, kann dies zu einer missverständlichen Aussage führen.
Die Verwendung des WortesEtage (vonfranzösisch:étage =Rang, Stand, aus demmittellateinischenstagium =Standort von:stare =stehen) alsSynonym fürGeschoss kann zu ähnlichen Schwierigkeiten führen. Im französischen Sprachraum ist mit der ersten Etage(premier étage) das ersteObergeschoss gemeint.
Eingeschossiges Haus (modernisiertesTorp) in Schweden
Man spricht in der Architektur allgemein voneingeschossigen Gebäuden, wenn alle nutzbaren Räume im Erdgeschoss liegen. Zu den Haustypen, für die eine eingeschossige Bauweise charakteristisch ist, zählen beispielsweiseBungalows,Baracken oder traditionelle britischeCottages. Nach dem Wortgebrauch im Baurecht verfügen eingeschossige Gebäude lediglich über ein Vollgeschoss, zu dem dann beispielsweise noch ein ausgebautes Dachgeschoss hinzukommen kann (sofern dieses nicht die Ausmaße eines Vollgeschosses erreicht).Mehrgeschossige Gebäude haben eine beliebige Anzahl von Geschossen, die übereinander geschichtet sind. Sie werden entsprechend der Anzahl ihrer Vollgeschosse benannt, zum Beispieldreigeschossiges Gebäude. Die einzelnen Obergeschosse sind über vertikaleErschließungswege wieTreppen oderAufzüge zugänglich.
Geschossbezeichnungen: Dachgeschoss (D), Obergeschoss oder 1. Stock (S), Erdgeschoss oder Parterre (P), Untergeschoss oder Keller (K)BezeichnungenSouterrain,Parterre,Mezzanin undStock an einem Mietshaus inWien-Wieden
Als Normalgeschoss bezeichnet man alle Geschosse, derenGrundfläche der Gebäudegrundfläche entspricht. Die Geschosszahl, die in Bebauungsplänen vorgegeben sein kann, berücksichtigt nur die sogenanntenNormalgeschosse (Erd- und Obergeschosse).
Es gibt eine Vielzahl von Geschossbezeichnungen, der Name richtet sich zumeist nach der Position des Geschosses im Gebäude. Im Folgenden werden die verschiedenen Bezeichnungen erläutert.
Das Erdgeschoss oderParterre (so die ausschließliche Bezeichnung in der Schweiz) und veraltetRez-de-Chaussée[3] ist das zu ebener Erde liegende Geschoss eines Gebäudes. Erdgeschosse liegen nicht zwangsläufig exakt auf dem Höhenniveau des umliegenden Geländes und sind nicht immer identisch mit derNullebene. Oft führen einige Stufen hinauf, seltener auch hinunter auf das Fußbodenniveau des Erdgeschosses. Normalerweise erfolgt dieErschließung eines Gebäudes über das Erdgeschoss, hier ist der Hauseingang mit dem Zugang zumTreppenhaus und gegebenenfalls zumPersonenaufzug. Auch dieFluchtwege innerhalb eines Gebäudes enden üblicherweise im Erdgeschoss. Bei Wohnhäusern mit eigenem Garten kann eineTerrasse an das Erdgeschoss anschließen.
Bei mehrgeschossigen Gebäuden unterscheidet sich das Erdgeschoss inNutzung,Grundriss,Geschosshöhe undFassadengestaltung oft grundlegend von den Obergeschossen. DieArchitektur der Fassade stellt diesen Unterschied meist deutlich heraus. In der zeitgenössischen Architektur sind es vor allem Gebäude mit einer vertikalenNutzungsmischung (Geschäfte im Erdgeschoss, Wohnen in den Obergeschossen), die diesen Kontrast aufweisen.
Ist im Haus ein unterhalb der Straßenebene liegendesSouterrain (Tiefparterre) vorhanden, liegt das Erdgeschoss entsprechend einige Treppenstufen (etwa ein halbes Geschoss) über der Straßenebene und wird dann auch alsHochparterre bezeichnet. In Deutschland beurteilte ein Amtsgericht, dass ein Stockwerk dann als Hochparterre gilt, wenn die Unterkante des Fensters wenigstens 1,94 m vom Boden entfernt ist.[4] Besonders bei einer Hanglage des Hauses kann der Höhenunterschied vom Hochparterre zum Umgebungsterrain deutlich hervortreten.
Unterhalb des Erdgeschosses befinden sich die Kellergeschosse, auch Untergeschosse (UG) oder Tiefgeschosse genannt. Sie liegen in der Regel unter der umgebenden Geländeoberfläche. Ein Kellergeschoss, das nur zum Teil unter der Geländeoberfläche liegt und über natürlicheBelichtung verfügt, nennt man auchSouterrain oderTiefparterre.
Unterschiede zwischen den Begriffen ergeben sich aus der Nutzung.Keller dienen nicht als Wohnraum, sondern untergeordneten Zwecken und sind entsprechend einfach ausgebildet. Bei anderer Nutzung und entsprechendem Ausbau (beispielsweise als Verkaufsfläche in einemWarenhaus) findet der BegriffUntergeschoss Anwendung. Der BegriffTiefgeschoss wird vor allem beiTiefgaragen verwendet. Bei mehreren Untergeschossen zählt man vom Erdgeschoss in die Tiefe.
Als Obergeschoss oder Stock bezeichnet man alle Geschosse über dem Erdgeschoss und unter dem Dachgeschoss. Bei mehr als einem Obergeschoss nummeriert man die Geschosse. Die Form der Nummerierung von Geschossen unterscheidet sich von Region zu Region.
Das erste Obergeschoss war im historischen Wohnhausbau meist das mit der größten Raumhöhe und der prächtigsten Ausstattung, daher die Bezeichnungen „Piano nobile“ (italien., v. a. im 17. Jahrhundert) oder „Beletage“ (franz., v. a. im 18./19. Jahrhundert).
Haus mit mehreren Dachgeschossen (Eckental, Mittelfranken)
Als Dachgeschoss bezeichnet man genutzte Geschosse, die direkt unterm bzw. imDach liegen. Ungenutzte Bereiche bezeichnet man alsDachboden. Der Bereich über dem genutzten Dachgeschoss ist derSpitzboden. ImMansarddach wird das ausgebaute Unterdach alsMansarde bezeichnet.
Aufgrund der Dachneigung und ggf. aufgrund vonAbseiten haben Dachgeschosse eine kleinere nutzbareGrundfläche als die darunterliegenden Geschosse. Durch den Einbau vonDachgauben,Zwerchhäusern und anderen Dachaufbauten kann der nutzbare Innenraum wieder vergrößert werden. Davon abhängig können Dachgeschosse baurechtlich eventuell alsVollgeschosse eingeordnet werden.[5] Auch für Dachgeschosse gilt die von unten nach oben fortlaufende numerische Zählung, wenn mehrere übereinander liegen.
Für die Nummerierung der Stockwerke, beispielsweise inAufzügen, gibt es im Wesentlichen drei verschiedene Systeme:
Das Erdgeschoss hat die Nummer 0. Das Geschoss Nummer 1 ist also das erste Obergeschoss, −1 das erste Untergeschoss. Dies ist die übliche Nummerierung in den meisten europäischen Ländern. Auf der Erdgeschoss-Taste im Aufzug kann anstelle der Ziffer 0 auch eine Abkürzung für „Erdgeschoss“ in der jeweiligen Landessprache vorhanden sein (siehe Tabelle).
Das Erdgeschoss hat die Nummer 1. Dies ist beispielsweise in Nordamerika üblich (Erdgeschoss =first floor imamerikanischen Englisch). Das erste Obergeschoss trägt damit bereits die Nummer 2. Die Nummer 0 für das erste Untergeschoss kann vorhanden sein, aber auch übersprungen werden, wodurch die Nummerierung der Untergeschosse mit −1 oder einer entsprechenden Abkürzung beginnt.
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Das unterste Geschoss hat die Nummer 1. In diesem Falle ist die Nummer des Erdgeschosses von der Anzahl der Untergeschosse abhängig. Diese Nummerierung wird beispielsweise bei den meisten Gebäuden derRPTU am Standort Kaiserslautern angewendet: Das Untergeschoss trägt hier die Nummer 1, womit Etage 2 das Erdgeschoss bezeichnet. Auch viele Gebäude vonSiemens nutzen diese Nummerierung: Da hier in der Regel zwei Kellergeschosse vorhanden sind, trägt das Erdgeschoss sogar die Nummer 3.
Weltweit ist in vielenHochhäusern kein 13. Stockwerk vorhanden, da die 13 als Unglückszahl gilt und viele Menschen Angst vor der Zahl 13 haben (Triskaidekaphobie). Die Nummer 13 wird entweder (wie im Bild) ausgelassen oder durch z. B. 12A (seltener auch 12½) ersetzt.
Ähnliches gilt inChina bzw. in mehreren fernöstlichen Ländern für die Zahl 4 sowie alle Zahlen, die die Ziffer 4 enthalten. Hintergrund ist, dass die Aussprache der Wörter „vier“ und „Tod“ in mehreren dort verbreiteten Sprachen sehr ähnlich ist, was auf die Bevölkerung ähnlichen Aberglauben auslöst wie die 13 in westlichen Kulturen. Man spricht hier auch vonTetraphobie.
Für Halbgeschosse (Zwischengeschosse) gibt es verschiedene Bezeichnungen. Beispielsweise kann ein Zwischengeschoss zwischen dem 2. und 3. Obergeschoss als 2A oder auch 2M (wieMezzanin) bezeichnet werden. Vereinzelt anzutreffen ist die Bezeichnung als 2.5 oder 2½. Gibt es ein Halbgeschoss über oder unter dem Erdgeschoss, so werden diese beiden Geschosse in den USA oft als LL (Lower Lobby) und UL (Upper Lobby) bezeichnet. Dies ist auch bei Vollgeschossen üblich, wenn beide Stockwerke über Eingänge verfügen.
Bei Gebäuden mit zwei Eingängen in verschiedenen Stockwerken können beide Stockwerke als Erdgeschosse bezeichnet werden. Ein Beispiel ist dieEuropa Galerie in Saarbrücken, wo ein Zugang von der Straße aus über E1, vomSaarbrücken Hbf über E2 möglich ist. Auch mehrere Einkaufszentren inHamburg verwenden die Geschossbezeichnungen E1 und E2. Anstelle dieser Nummerierung können die Stockwerke jedoch auch ganz konventionell nummeriert werden; einer der Eingänge befindet sich dann etwa im Untergeschoss. Seltener ist die Variante, eine der beiden Zugangsebenen als 0 und die andere als E (oder EG) zu bezeichnen.
AlsSockelgeschoss bezeichnet man ein Geschoss, das denSockel eines Gebäudes bildet. Sockelgeschosse haben vor allem eine ästhetische Funktion, sie bilden für den Baukörper als Ganzes eine Basis, deren tragender Charakter durch eine vergleichsweise massivere Bauweise betont wird. Der festere Charakter des Sockelgeschosses wurde in historischen Fassaden häufig durch eineRustizierung oder eineDossierung (Böschung) gestalterisch ausgedrückt.
Wenn das Sockelgeschoss eine breitereGrundfläche einnimmt als der Hauptteil des Gebäudes, entsteht darüber eine umlaufendeTerrasse. Beispiele für diese Bauweise finden sich beim barockenSchloss Solitude in Stuttgart (1763–1769) oder bei derGalerie der Gegenwart in Hamburg (1995).
Das Tiefparterre (auchSouterraingeschoss) ist ein Erdgeschoss, das halb unter der Erde steckt und dennoch von seiner Ausstattung her zum Wohnen oder zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen gedacht ist.
Oberhalb eines halb unter die Erde reichendes Tiefparterres liegt das Hochparterre; es ist ein Erdgeschoss, das gut sichtbar auf Augenhöhe liegt und über die „halbe Treppe“ zu erreichen ist. Oft wird der Zugang über eine Freitreppe gebildet.[7]
2008 entschied ein Berliner Gericht für eine Wohnung, bei der die Unterkante der Fenster 1,94 Meter über dem Erdboden lag, dass diese als Hochparterre und damit nicht als Erdgeschosswohnung anzusehen sei.[8]
Palazzo arcivescovile inFlorenz mit Mezzanin über dem Erdgeschoss und unter dem Dach
Innerhalb eines Geschosses zusätzlich eingefügte Raumebenen werden als Zwischengeschoss oderEntresol bezeichnet, sofern sie nur einen Teil derenGrundfläche ausmachen. (Beispielsweise ein hohes Geschoss, mit Zwischengeschoss in angrenzenden Nebenräumlichkeiten oder in Altbauten teilweise eingezogene Zwischengeschosse. Ein einzelner Saal kann dagegen mehrere Geschosse hoch sein.) Auch die BegriffeMezzanin undHalbstock bezeichnen ein Zwischengeschoss, wobei hier die geringereHöhe im Vergleich zu den Normalgeschossen ausschlaggebend für die Zuordnung ist.
Bei der Split-Level-Bauweise sind jeweils um ein halbes Geschoss versetzte, gegenüberliegende Ebenen über Treppen verbunden. In denVereinigten Staaten sind bei Grundstücken in Hanglage Split-Level-Wohnhäuser weit verbreitet, in denen die hangseitige Haushälfte auf halber Höhe zwischen Erd- und Obergeschoss angelegt ist. Die Bauweise eignet sich auch für denGeschosswohnungsbau.[9]
EinAttikageschoss ist ein abschließendes, niedriges Obergeschoss, das sich über dem Kranzgesims befindet und oft auch alsMezzanin bezeichnet wird. Es übernimmt in der Fassadengestaltung die Funktion einerAttika, also eines abschließenden obersten Teils der Fassade, der das Dach verdeckt.
Der BegriffStaffelgeschoss bezeichnet Geschosse, die gegenüber den darunterliegenden Geschossen zurückspringen und eine kleinereGrundfläche aufweisen. Es wird aus gestalterischen Gründen verwendet oder um eine optische Aufweitung des Straßenraums nach oben zu erreichen. Teilweise werden mehrfach gestaffelte Rücksprünge benutzt, um den Effekt zu verstärken. Gebäude mit Staffelgeschossen haben meistFlachdächer, so dass der Rücksprung alsTerrasse genutzt werden kann. Bei großen Terrassen werden die als Wohnung genutzten Staffelgeschosse mit umlaufender Terrasse alsPenthouse/Attikawohnung (in der Schweiz) bezeichnet.
AlsRegelgeschoss wird im Baubereich ein Obergeschoss mit einer wiederkehrenden gleichen Aufteilung bezeichnet. Bei einem mehrstöckigen Mietshaus, Bürohaus oder Hotel sind das Erdgeschoss (der Eingang und evtl. eine Rezeption) und der Keller meistens Sondergeschosse, während die übrigen Etagen Regelgeschosse sind.
AlsVollgeschoss definieren dieBauordnungen der deutschenBundesländer diejenigen Geschosse, deren Decke im Mittel wenigstens 1,20 m bis 1,60 m höher liegt als die Geländeoberfläche und die in der Regel über mindestens 3/4 ihrerGrundfläche (bei geneigten Dächern) oder 2/3 ihrer Grundfläche beiStaffelgeschossen eine Raumhöhe von 2,30 m haben (BeispielNRW). Im Dachgeschoss ist teilweise die Höhe von derOberkante des fertigen Fußbodens bis zur Schnittkante mit der Dach(außen)haut relevant zur Ermittlung derGeschosshöhe. Die genauen Definition der einzelnen Landesbauordnungen weichen voneinander ab.
Vollgeschosse sind Geschosse, die vollständig über der natürlichen oder festgelegten Geländeoberfläche liegen und über mindestens zwei Drittel ihrerGrundfläche eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Als Vollgeschosse gelten Kellergeschosse, deren Deckenunterkante im Mittel mindestens 1,20 m höher liegt als die natürliche oder festgelegte Geländeoberfläche.
Anmerkung: In der aktuellen Bayerischen Bauordnung (BayBO in der Fassung von 2007; inzwischen mehrfach geändert) ist der BegriffVollgeschoss entfallen, die bisherige Definition gilt jedoch weiter (Art. 83 Abs. 7 BayBO 2007).
Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen; im Übrigen sind sie Kellergeschosse.
Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die eine lichte Höhe von mindestens 2,3 m haben.
Das oberste Geschoss und Geschosse im Dachraum sind Vollgeschosse, wenn sie diese Höhe über mindestens zwei Drittel derGeschossfläche des darunter liegenden Geschosses haben.
Beispiel:Landesbauordnung NRW (BauO NW), § 2 (5 + 6) in der Fassung vom 21. Juli 2018:
Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragen, im Übrigen sind sie Kellergeschosse. Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Bedachung, in denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind, sind keine Geschosse.
Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte Höhe über mehr als drei Viertel der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses hat.
Beispiel:Niedersächsische Bauordnung (NBauO) vom 3. April 2012, § 2 Begriffe (7):[10]
Vollgeschoss ist ein oberirdisches Geschoss, das über mindestens der Hälfte seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,20 m oder mehr hat.
Ein oberstes Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte lichte Höhe über mehr als zwei Dritteln der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat.
Zwischendecken oder Zwischenböden, die unbegehbare Hohlräume von einem Geschoss abtrennen, bleiben bei Anwendung der Sätze 1 und 2 unberücksichtigt.
Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Dachhaut, in denen Aufenthaltsräume wegen der erforderlichen lichten Höhe nicht möglich sind, gelten nicht als oberste Geschosse.
In Gebieten, in denen ein wirksamer Bebauungsplan vorliegt, gilt möglicherweise die Fassung der Landesbauordnung zum Zeitpunkt der Festsetzung des Bebauungsplans. In Baden-Württemberg und imSaarland haben die Verwaltungsgerichte entsprechend geurteilt. Dies hat zur Folge, dass in diesen Fällen die Berechnungsgrundlage fürVollgeschosse teilweise nach historischen Berechnungsvorschriften erfolgt.
In Österreich ist lt. der entsprechendenÖNORM A 1080, Punkt 5.1.3 Hausnummern, das Stockwerk durch einen Schrägstrich abzutrennen.[12]
In denUSA wird das Geschoss in der Postanschrift nach Multiplikation mit dem Faktor 100 nach dem Wort „Suite“ angegeben; z. B. bedeutet „Suite 2900“ eine Wohnung im 29. Geschoss, bzw. nach mitteleuropäischer Zählweise im 28. Obergeschoss, da in den USA die Geschosszählung mit dem Erdgeschoss beginnt.
↑Heinz Ellenberg:Bauernhaus und Landschaft – in ökologischer und historischer Sicht. Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart 1990,ISBN 3-8001-3087-4, S. 42, 573.
↑Der ArtikelErdgeschoss oder Hochparterre: Der Unterschied. In: www.berlinonline.de. 11. November 2010, abgerufen am 13. August 2016. verweist auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Berlin (Aktenzeichen: 18 C 230/08).