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Gerichtsdiener

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Gerichtsdiener ist eine veraltete Bezeichnung für eine Person, die bei einemGericht alsDiener[1], also in untergeordneter und weisungsgebundener Funktion angestellt ist. Derartigesitzungspolizeiliche Aufgaben werden heute in Deutschland nach demGerichtsverfassungsgesetz von denJustizwachtmeistern wahrgenommen (§§ 176 ff. GVG).

Weblinks

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Wiktionary: Gerichtsdiener – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Gerichtsdienerduden.de, abgerufen am 12. Mai 2020.
Normdaten (Sachbegriff):GND:7717727-7(lobid,OGND,AKS)
Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gerichtsdiener&oldid=252101151
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