Gerichtsdiener
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Gerichtsdiener ist eine veraltete Bezeichnung für eine Person, die bei einemGericht alsDiener[1], also in untergeordneter und weisungsgebundener Funktion angestellt ist. Derartigesitzungspolizeiliche Aufgaben werden heute in Deutschland nach demGerichtsverfassungsgesetz von denJustizwachtmeistern wahrgenommen (§§ 176 ff. GVG).