| Ehemaliger Gerichtsbezirk Wildstein | |
|---|---|
| (tschechisch:soudní okres Vildštejn) | |
| Basisdaten | |
| Kronland | Böhmen |
| Bezirk | Eger |
| Sitz des Gerichts | Wildstein (Vildštejn) |
| Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer | |
| zuständiges Landesgericht | Eger |
| Fläche | 140,34 km2 (1910) |
| Einwohner | 12,170 |
| Aufgelöst | 1949 |
| Abgetreten an | Tschechoslowakei |
DerGerichtsbezirk Wildstein (tschechisch:soudní okres Vildštejn) war ein demBezirksgericht Wildstein unterstehenderGerichtsbezirk im KronlandBöhmen. Er umfasste Gebiete im Westen Böhmens imOkres Domažlice. Zentrum des Gerichtsbezirks war die StadtWildstein (Vildštejn). Das Gebiet gehörte seit 1918 zur neu gegründetenTschechoslowakei und ist seit 1991 Teil derTschechischen Republik.
Die ursprünglichePatrimonialgerichtsbarkeit wurde imKaisertum Österreich nach denRevolutionsjahren 1848/49 aufgehoben. An ihre Stelle traten die Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichte, die nach den Grundzügen des Justizministers geplant und deren Schaffung am 6. Juli 1849 von KaiserFranz Joseph I. genehmigt wurde.[1] Der Gerichtsbezirk Wildstein gehörte zunächst zumKreis Eger und umfasste 1854 44 Katastralgemeinden.[2] Der Gerichtsbezirk Wildstein bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[3] ab 1868 gemeinsam mit dem GerichtsbezirkEger (Cheb) denBezirk Eger.[4]
Im Gerichtsbezirk Wildstein lebten 1869 18.849 Menschen,[5] 1900 waren es 20.602 Personen.[6]
Der Gerichtsbezirk Wildstein wies 1910 eine Bevölkerung von 22.923 Personen auf, von denen 22.324Deutsch und lediglich 12Tschechisch als Umgangssprache angaben. Im Gerichtsbezirk lebten zudem 587 Anderssprachige oder Staatsfremde.[7]
Durch die Grenzbestimmungen des am 10. September 1919 abgeschlossenenVertrages von Saint-Germain kam der Gerichtsbezirk Wildstein zur neugegründetenTschechoslowakei, wobei die Gerichtseinteilung bis 1938 im Wesentlichen bestehen blieb. Nach demMünchner Abkommen wurde das Gebiet demLandkreis Eger bzw. demSudetenland zugeschlagen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gebiet Teil desOkres Cheb, zu dem es bis heute gehört.
Der Gerichtsbezirk Vildštejn wurde zum 1. Februar 1949 aufgelöst.[8]
Nachdem die Bezirksbehörden im Zuge einer Verwaltungsreform 2003 ihre Verwaltungskompetenzen verloren, werden diese von den Gemeinden bzw. demKarlovarský kraj wahrgenommen, zudem das Gebiet um Vildštejn/Poběžovice seit Beginn des 21. Jahrhunderts mit anderen Bezirken zusammengefasst wurde.
Der Gerichtssprengel umfasste 1910 die 27 GemeindenAbsroth (Opatov),Altenteich (Starý Rybnik),Berg (Horka),Dürngrün (Výspa),Fassattengrün (Božetín),Fleißen (Plesná),Frauenreuth (Kopanina),Großfloh (Velký Luh),Höflas (Dvorek),Hörsin (Hrzín),Klinghart (Křižovatka),Mühlessen (Milhostov),Neudorf (Nová Ve),Neukirchen (Nový Kostel),Oberschönbach (Horní Luby),Rohr (Nový Drahov),Schnecken (Šneky),Schönbach (Luby),Schossenreuth (Částkov),Sirmitz (Zirovice),Steingrub (Lomnička),Unterschönbach (Dolní Luby),Voitersreuth (Vojtanov),Watzgenreuth (Vackovec),Wildstein (Vildštejn) undZweifelsreuth (Čižebná).