DerMusikdirektor (MD),Generalmusikdirektor (GMD) oderChefdirigent ist der künstlerische Leiter einesOrchesters, einesChores oder einer musikalischen Institution.[1] Teilweise findet sich auch die Bezeichnung des Chordirektors für diese Berufsgruppe.
Der Musikdirektor (lat.director musices) oderChefdirigent war ursprünglich der Titel des leitenden beamtetenMusikers einer Stadt inDeutschland undÖsterreich; so war beispielsweiseJohann Sebastian Bach Musikdirektor inLeipzig,Georg Philipp Telemann undCarl Philipp Emanuel Bach inHamburg,Robert Schumann inDüsseldorf. In früheren Zeiten verliehen Fürsten, Herzöge oder Könige diesen Titel. Heutzutage wird er von Kommunalbehörden, Universitäten oder kirchlichen Institutionen vergeben.[2]
Seit dem 19. Jahrhundert wird der Titel auch an die Leiter musikalischer Einrichtungen wieStädtische Blasorchester oderChöre verliehen. Spezielle Titel sind beispielsweise Städtischer Musikdirektor oder Stadtmusikdirektor, Landesmusikdirektor(LMD) undUniversitätsmusikdirektor(UMD).
Im kirchlichen Bereich gibt es denKirchenmusikdirektor(KMD),Landeskirchenmusikdirektor(LKMD), oder an besonderen Kirchen wie beispielsweise imEvangelischen Stift Tübingen den Stiftsmusikdirektor. In manchen katholischenDiözesen führen die Leiter der Referate fürKirchenmusik auch den Titel Diözesankirchenmusikdirektor(DKMD) oder Diözesanmusikdirektor(DMD). DerAllgemeine Cäcilien-Verband, Dachverband der katholischen Kirchenmusikdeutscher Diözesen, verleiht den Titel Musikdirektor ACV.
In größeren Städten erhält der Musikdirektor häufig den TitelGeneralmusikdirektor (kurzGMD), insbesondere wenn er als Chefdirigent für das Symphonieorchester und das Theater bzw. die Oper verantwortlich ist. Der TitelGeneralmusikdirektor wurde erstmals 1819 inBerlin fürGaspare Spontini vergeben.Daniel Barenboim war beispielsweise seit 1992 Generalmusikdirektor der BerlinerStaatsoper Unter den Linden. In der DDR wurden z. B. die Leiter desZentralen Orchesters der Nationalen Volksarmee zum Generalmusikdirektor ernannt.
InÖsterreich wurde am 28. Juni 1930 mitEntschließung vonBundespräsidentWilhelm Miklas (1872–1956) für Musiker, die in der internationalen Musikwelt einen ganz hervorragenden Ruf genießen, die zudem als Berufsdirigenten an einem der Pflege der Musik gewidmeten österreichischen Kunstinstitut von überragender Bedeutung mindestens zehn Jahre lang ununterbrochen gewirkt und als solche prominente künstlerische Leistungen aufzuweisen haben, derBerufstitelGeneralmusikdirektor geschaffen.[3]
Vergleichbare musikalische Ämter und Titel sindIntendant,Musikalischer Leiter,Künstlerischer Leiter,Dirigent,Kapellmeister undHofkapellmeister.
DerFachverband Deutscher Berufschorleiter (FDB) verleiht bei der Aufnahme neuer Mitglieder auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen den TitelChordirektor FDB. Der TitelMusikdirektor FDB erfordert in der Regel eine Ausbildung an einer Musikhochschule sowie eine herausragende Konzerttätigkeit. Der Titel kann bei nachlassenden Leistungen wieder aberkannt werden.[4]DieBundesvereinigung Deutscher Chorverbände verleiht auf Antrag den TitelChordirektor BDC für hervorragende künstlerische Leistungen. Über den Antrag entscheidet eine Prüfungskommission aus sieben Fachleuten. Der Titel gilt nach Angaben des Verbandes als Alternative zu anderen musikalischen Ausbildungsabschlüssen und Diplomen.[5]