Die Bezeichnung „Generalmajor“ (auch die entsprechenden, ähnlich- oder gleichlautendenenglischen und anderssprachigen Bezeichnungen) setzt sich aus den Begriffen „General“ und „Major“ zusammen. Bevor im 18. Jahrhundertfranzösierende Dienstgradbezeichnungen in deutschsprachige Streitkräfte Einzug hielten und die Dienstgradbezeichnung „Major“ die Bezeichnung „(Feld-)Wachtmeister“ verdrängte, war die Dienstgradbezeichnung „General(feld)wachtmeister“ üblich. Analog der Reihung Major-Oberstleutnant-Oberst ist der Generalmajor auf höherer Führungsebene dem höherrangigen General und demGeneralleutnant (seinerseits Stellvertreter des Generals) als „dritter Mann“ zugeteilt. Da dieDienstgradabzeichen eines Generalmajors in vielen Streitkräften, darunter dieBundeswehr oder dieStreitkräfte der Vereinigten Staaten, häufig zwei Sterne zeigen, wird der Generalmajorumgangssprachlich häufig auch als „Zweisternegeneral“[A 1] bezeichnet.
Gesetzliche Grundlagen für dieErnennung zum Generalmajor setzt dieSoldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend dieZentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7. Im Detail sind dieLaufbahnen dort aber nur bis zum DienstgradOberst reglementiert. Die Ernennung zum Generalmajor ist dagegen im Wesentlichen eine vomDienstherrn aufgrund derEignung und Leistung des Soldaten zu treffende Entscheidung, die kaum weiteren Voraussetzungen unterliegt. Zum Generalmajor werden in der Praxis üblicherweise nurBerufsoffiziere ernannt.[A 3] Nach der Soldatenlaufbahnverordnung gilt sinngemäß, dass die Dienstgrade in derAnordnung des Bundespräsidenten beschriebenen Reihenfolge regelmäßig durchlaufen werden sollten und eine Mindestdienstzeit im vorangehenden Dienstgrad von mindestens einem Jahr die Regel sein sollte;[A 4] in der Praxis waren Generalmajore zuvor mehrere Jahre Brigadegenerale. In der Praxis haben die meisten Generalmajore denLehrgang Generalstabs-/Admiralstabsdienst an derFührungsakademie der Bundeswehr oder einen äquivalenten Lehrgang an einer entsprechenden Einrichtung eines anderen Landes absolviert.[12][13][14][A 5]
Im Sinne der ZDv 14/5 und derAnordnung des Bundespräsidenten ist der Generalmajor über dem rangniedrigerenBrigadegeneral bzw.Flottillenadmiral und unter dem ranghöherenGeneralleutnant bzw.Vizeadmiral eingeordnet (erste Dienstgradbezeichnung jeweils für Heeres- und Luftwaffenuniformträger; zweite Dienstgradbezeichnung für Marineuniformträger).[2][4][14] Die zum Brigadegeneral ranggleichenSanitätsoffizierdienstgrade sind die nachApprobationsrichtung und Uniformträgerbereich unterschiedlich lautenden DienstgradeGeneralarzt,Generalapotheker bzw.Admiralarzt (erste beiden Dienstgradbezeichnungen für Heeres- und Luftwaffenuniformträger; letzte Dienstgradbezeichnung für Marineuniformträger).[4] Die zum Generalleutnant ranggleichen Sanitätsoffizierdienstgrade sind die nach Approbation und Uniformträgerbereich unterschiedlich lautenden DienstgradeGeneraloberstabsarzt bzw.Admiraloberstabsarzt (erste Dienstgradbezeichnung für Heeres- und Luftwaffenuniformträger; letzte Dienstgradbezeichnung für Marineuniformträger).[4]
Das Schulterstück bestand aus zwei geflochtenen goldfarbenen Schnüren mit dünner Einlage aus einer etwas dünneren silbernen Doppelschnur, auf Tuchunterlage in zugehöriger Waffenfarbe. Der fünfzackige Rangstern (ø = 17,5 mm) für Generalsränge bis Armeegeneral (auch Konteradmiral bisFlottenadmiral), unterscheidet sich deutlich vom viereckigen Rangstern für Offiziere und Fähnriche (ø = 12,5 mm). Die Untergrundfarbe für Schulterstücke,Lampassen,Arabesken undPaspelierung bezeichnete die Zuordnung zur betreffendenTeilstreitkraft bzw.Truppengattung. Der dem GenMaj entsprechende Dienstgrad derVolksmarine warKonteradmiral. GemäßNATO-Rangcode war der Generalmajor der NVA mit OF-6 eingestuft und entsprach damit demBrigadegeneral der Bundeswehr.
Mit derReichsgründung 1871 wurden die Dienstgrade despreußischen Heeres auf dasReichsheer übertragen, die dann auch vonReichswehr undWehrmacht übernommen wurden. In den deutschen Armeen wurde bis Ende desZweiten Weltkriegs der Dienstgrad Generalmajor für die Befehlshaber der EbeneBrigade/Division, häufig auch für die Kommandeure einer militärischen Behörde oder Einrichtung verwendet.[18] Ab 1940 war die Dienstgradbezeichnung von SS-Brigadeführern, die in derWaffen-SS dienten,SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS und bildete damit das Äquivalent zum Generalmajor der Wehrmacht. In der Rangfolge her entspricht der damalige Generalmajor heute dem Brigadegeneral, folgerichtig wurden ehemalige Generalmajore der Wehrmacht bei Einstellung in die Bundeswehr als Brigadegeneral übernommen.
Nach der Wiedererrichtung der Republik 1945 wurde der Titel Generalmajor von der Regierung dem Unterstaatssekretär für Heereswesen Franz Winterer verliehen, der allerdings wegen des Einspruchs derBesatzungsmächte sein Amt nicht ausüben durfte.
Mit derWiedergewinnung der Souveränität 1955 wurde auch der Titel Generalmajor wieder eingeführt. Diesem nachgeordnet war bald der Titel „Brigadier“ als niedrigste Generalscharge. Zwischen 1980 und 2002 wurdenach Schweizer Vorbild anstatt „Generalmajor“ die Bezeichnung „Divisionär“ verwendet. Allerdings wurde der Rang Generalmajor während Auslandseinsätzen weiterhin vergeben. Das Rangabzeichen enthielt bis 1980 einen Stern, seitdem – angepasst an internationale Usancen – zwei Sterne. Die aktuell gültigen Dienstgrade traten mit 1. Dezember 2002 in Kraft.[19]
Außerdem wird die Verwendungsbezeichnung Generalmajor für Leitende Beamte (E1) der Exekutive in Österreich verwendet; dazu gehörenBundespolizei undJustizwache. Da es sich bei den genanntenWachkörpern um zivile Körperschaften handelt, die lediglich nach militärischem Muster organisiert sind, handelt es sich jedoch nicht um „Polizeioffiziere“, sondern sie führen lediglich Offiziersränge als Verwendungsbezeichnung. Im Übrigen ist ein direkter Vergleich mit den Dienstgraden des Bundesheeres nicht möglich, da in der Bundespolizei Aufgaben, die im militärischen Bereich einem niedrigrangigen Offizier zukommen, von hochrangigen dienstführenden Beamten (E 2a), also Angehörigen der mittleren Laufbahnebene, wahrzunehmen sind.
InÖsterreich wurde wie in anderen Ländern Ende des 18. Jahrhunderts die niedrigste Generalscharge „Generalfeldwachtmeister“ durch die Dienstgradbezeichnung „Generalmajor“ ersetzt. Die nunmehrige Reihenfolge lautete Generalmajor,Feldmarschalleutnant,General (Feldzeugmeister),Feldmarschall.
Der Begriffmajor-général bezeichnet in denfranzösischen Streitkräften keinen Dienstgrad, sondern dieDienststellung des unter einem höherrangigen General oder Admiral dienendenChef des Stabes. Der dem deutschen Generalmajor entsprechende Dienstgrad ist hingegen der „Général de division“. Die oft gebrauchte wörtliche Übersetzung in „Divisionsgeneral“ ist irreführend, da diese Bezeichnung im deutschen Militär nicht existiert (hat).
In derRoten Armee derSowjetunion wurden am 7. Mai 1940 die Generalsränge wieder eingeführt. Der bisher als Brigadekommandeur (KomBrig) bezeichnete Dienstgrad wurde zum Generalmajor. Der Generalmajor war der niedrigste Dienstgrad in der Gruppe der Generale. Er war mit dem Generalmajor derWehrmacht vergleichbar.
Es ist der höchste Dienstgrad, zu dem ein Offizier in den Streitkräften der Vereinigten Staaten regulär befördert werden kann. Für alle höheren Dienstposten muss der Offizier vomPräsidenten nominiert und vomSenat mit einfacher Mehrheit bestätigt werden.[20]
↑Zum Generalmajor können im GrundeSoldaten auf Zeit,Berufssoldaten undReservisten ernannt werden, wobei in der Praxis (zumal im Frieden) fast nur Berufsoffiziere zum Generalmajor befördert werden. Beispiele für die Ernennung zum Generalmajord. R. sind (im Gegensatz zu→Brigadegeneralen d. R.) in der Bundeswehr nicht bekannt. Generalea. D. sind im Übrigen auch Reservisten. Sie werden aber üblicherweise nicht weiter befördert und leisten auch keine Wehrübungen. In der Praxis ist die Beförderung eines Reservisten zum Generalmajor zudem ausgeschlossen, weil keine entsprechendePlanstellen ausgeplant wurden und daher keine im Sinne derSoldatenlaufbahnverordnung in Verbindung mit der ZDv 20/7 sinngemäß (nicht formal) geforderteBeorderung erfolgen kann. Im Sinne derSoldatenlaufbahnverordnung ist ferner die Zugehörigkeit zurLaufbahngruppe derOffiziere naheliegend, obwohl auch dies nur implizit erschlossen werden kann, denn alleGenerale werden im Sinne derAnordnung des Bundespräsidenten weiter zu den Offizieren gezählt. Im Geltungsbereich derSoldatenlaufbahnverordnung sind Beförderungen der Offiziere nur innerhalb einer Laufbahn der Laufbahngruppe der Offiziere möglich. Auch wenn die Laufbahnen der Laufbahngruppe über den Oberst hinausgehend in der Soldatenlaufbahnverordnung nicht näher beschrieben sind, erfolgt die Beförderung in einen Dienstgrad der Dienstgradgruppe der Generale sinngemäß in Fortsetzung einer der Laufbahnen der Offiziere. Praktisch ausgeschlossen ist die Beförderung vonOffizieren einer der Laufbahnen des militärfachlichen Dienstes,des Geoinformationsdienstes oder desMilitärmusikdienstes. Ihre Beförderung ist in der Praxis ausgeschlossen, da keine entsprechendenPlanstellen ausgewiesen werden. Die Laufbahn im militärfachlichen Dienst endet in der Praxis und in der Beschreibung derSoldatenlaufbahnverordnung beimStabshauptmann. Für Militärmusikoffiziere ist aufgrund der begrenzten Planstellen höchstens der Dienstgrad Oberst zu erreichen. Im Geoinformationswesen ist der oberste Fachvorgesetzte Brigadegeneral.
↑Die Altersgrenzen wurden mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz 2009 neu bestimmt, vgl. insbes. Änderungen betreffend§ 45 SG und Übergangsbestimmungen gem.§ 96 SG. Vgl.Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz – DNeuG). In:Bundesanzeiger Verlag (Hrsg.):BGBl. Teil 1, G 5702.Band2009,Nr.7.Bonn 11. Februar 2009,S.160–275 (BGBl. 2009 I Nr. 7 [abgerufen am 14. November 2014]).
↑abDie äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl.Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.):ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr,S.B 185 (Nicht zu verwechseln mit demGesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in derSoldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in derVorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne einesVorgesetztenverhältnisses).
↑ Wörterbuch zur deutschen Militärgeschichte, 1. Auflage (Liz.5, P189/84, LSV:0547, B-Nr. 746 635 0), Militärverlag der DDR (VEB) – Berlin, 1985, S. 231 General ...