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Generalfeldmarschall

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Feldmarschall ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Siehe auch:Feldmarschall (Schiff) bzw.K. u. K. Feldmarschall, Filmtitel.
PreußischerMarschallstab, verliehen an KaiserFranz Joseph I. von Österreich 1895

AlsGeneralfeldmarschall (GenFm), Schreibweise auchGeneral-Feldmarschall,[1] oder kurzFeldmarschall (vonalthochdeutschmarahscalc, „Marschall, Stallmeister, Pferdeknecht“) wurden seit derfrühen Neuzeit in vielenArmeenEuropas zunächst nur Inhaber unterer oder mittlererGeneralsränge, später die höchsten Militärs bezeichnet.

Historische Entwicklung

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Feldmarschall

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Der Feldmarschall war im 16. Jahrhundert der Führer derReiterei. In Schweden, der im 17. und frühen 18. Jahrhundert vermutlich bestorganisierten Militärmacht Europas, wurde der Rang einesFältmarskalk bereits seit Mitte des 16. Jahrhunderts vergeben. Über ihm stand seit 1607 in Krisenzeiten ein Reichsmarschall (Riksmarskalk) als Oberbefehlshaber des Heeres. ImDreißigjährigen Krieg etablierte sich der Feldmarschall in vielen Staaten als ein Generalsrang der unteren bis mittleren Ebene.

In Frankreich stellte derMaréchal de camp, bis zurFranzösischen Revolution, den niedersten Generalsrang dar: Er kommandierte Truppenkontingente unterhalb der Armee und war Vorgesetzter derBrigadiers des armées du roi – einer 1657 (Kavallerie) bzw. 1668 (Infanterie) geschaffenen Dienststellung für erfahrene Obristen und Obristleutnante. Den höchsten militärischen Dienstgrad nahm hingegen derMaréchal de France ein (vor demLieutenant géneral des armées du roi und demMaréchal de camp), seit die Ämter desConnétables (1624/27) und desSeneschalls (1191) abgeschafft worden waren. Um die untereinander herrschenden Rang- und Kompetenzstreitigkeiten der Marschälle von Frankreich zu regulieren, wurde ihnen zeitweise einMaréchal général des camps et armées du roi vorgesetzt, der bis zur Abschaffung desConnétables auch als dessen Stellvertreter fungierte. Das Amt desMaréchal général wurde zwischen 1594 und 1847 jedoch nur siebenmal vergeben.

In den Heeresaufgeboten desHeiligen Römischen Reiches befehligte der Feldmarschall Truppenkontingente bis zur Größe einer Armee. Ihm waren dieGeneralwachtmeister, dieFeldmarschallleutnante und dieFeldzeugmeister bzw. dieGenerale der Kavallerie untergeordnet (siehefrühmoderne Rangpyramide der Generale). In größeren Territorialstaaten des Reichs (etwa in Bayern) präsidierte ihm derGeneralleutnant als militärische Oberbefehlshaber.

Generalfeldmarschall

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Dieser Titel bezeichnete die nächsthöhere militärische Führungsinstanz des jeweiligenReichskreises (nicht zu verwechseln mit demKreismarschall): Er rangierte über den Feldmarschällen und Generalleutnanten seines Reichskreises. Der Generalleutnant des jeweils größten Territorialstaates bzw. der größten Militärmacht eines Reichskreises führte das Amt nicht selten inPersonalunion.

Eine weitere Führungsebene bildeten seit 1664 bis zur Auflösung des Heiligen Römischen Reiches 1806 die beidenReichs-General-Feldmarschälle, als Oberbefehlshaber der aus allen Kreisaufgeboten zu bildendenReichsarmee. Über die Ernennung entschieden Kaiser und Reichstag gemeinsam. Aus Gründen des religiösen Proporzes wurde stets zwei Reichsgeneralfeldmarschälle berufen, je einer aus den Reihen derkatholischen und einer derevangelischen Reichsstände.[2]

Erst um die Wende zum 18. Jahrhundert kehrte sich das Verhältnis um, so dass der (General-)Feldmarschall allmählich an die Spitze der Generalität rückte, während die neu geschaffenenGenerale der Truppengattungen und nun auch die Generalleutnante hinter ihm rangierten. Damit folgte die Entwicklung dem schwedisch-französischen Vorbild. In derbritischen Armee wurde der DienstgradField marshal dagegen erst 1736, und damit vergleichsweise spät, eingeführt.

Brandenburg-Preußen führte als zunächst einziges Land den Titel eines Generalfeldmarschalls ein, ohne dass die Armee ansonsten über weitere, rangniedere Feldmarschälle verfügt hätte. Diesem Beispiel folgte dann auch die zaristisch-russische Armee. Ab 1871 wurde die Bezeichnung Generalfeldmarschall, für die höchsten Militärs, in allen Teilstaaten des Deutschen Reichs verbindlich.

Entwicklung in deutschsprachigen Streitkräften

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Mittelalter bis 16. Jahrhundert

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Aus dem ursprünglichen Hofamt einesStallmeisters entwickelte sich imMittelalter die Position desOberbefehlshabers derReiterei. Im 16. Jahrhundert war der Feldmarschall normalerweise der Befehlshaber derKavallerie und der stellvertretende Oberbefehlshaber mit richterlichen Vollmachten.

ImHeiligen Römischen Reich konnte ein Reichsgeneralfeldmarschall nur vomKaiser und denReichsständen imReichstag gemeinsam ernannt werden. Entsprechend musste der Ernannte vor dem Kaiser und dem Reichstag seinen Eid ablegen.[2]

17. Jahrhundert

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In derkaiserlichen Armee entwickelte sich der Feldmarschall zu Beginn desDreißigjährigen Krieges und dem Anwachsen des Heeres unterWallenstein als selbstständiger Führer von Armeen zum höchsten Generalsdienstgrad. Ihm vorgesetzt waren derGeneralissimus als Oberbefehlshaber und der Generalleutnant als dessen Stellvertreter. Diese beiden Positionen waren eher Funktionen als Dienstränge und standen außerhalb der militärischen Hierarchie.[3]

DerMarschallstab, mit den Hoheitszeichen des Landesherren geschmückt, und nur von diesem verliehen oder übersandt, machte den Marschall zum Teilhaber an der Macht des Landesherren.

Preußen

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DerGeneralfeldmarschall war in derpreußischen Armee einDienstgrad, der anOffiziere in der Regel nur für herausragende militärische Erfolge verliehen werden konnte. Generalfeldmarschall konnte werden, wer einen Feldzug erfolgreich geführt, eine Festung erstürmt oder eine bedeutende Schlacht gewonnen hatte.

In Friedenszeiten wurde er aber auch ehrenhalber anFürsten befreundeter Staaten oder als „Charakter“ (also als Ehrenrang) an verdiente Generale zur Versetzung in den Ruhestand vergeben.

Mitglieder des Königshauses wurden traditionellerweise nicht zum Generalfeldmarschall befördert. 1854 wurde der Rang desGeneralobersten geschaffen, um PrinzWilhelm befördern zu können, ohne gegen diese Regel zu verstoßen.

In der preußischen Armee – ebenso in derWehrmacht – hatte ein Generalfeldmarschall Anspruch auf bestimmte Privilegien. Ein Feldmarschall schied nicht aus dem aktiven Dienst aus und wurde bis zum Tod als aktiver Soldat geführt und geehrt. InPreußen waren außerdem alle Feldmarschalle Mitglieder desPreußischen Staatsrates.

Deutsches Reich, Weimarer Republik bis 1933

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MitKronprinzFriedrich Wilhelm und PrinzFriedrich Karl wurden 1870 zum ersten Mal in der Geschichte preußischePrinzen zu Feldmarschällen ernannt.

In derReichswehr gab es nach der Verordnung des Reichspräsidenten über das Rang- und Vorgesetztenverhältnis der Soldaten des Reichsheeres vom 10. Dezember 1920[4] als ranghöchste Generalsdienstgrade zunächst nur dieGeneralmajore,Generalleutnante sowie die Generale derInfanterie,Kavallerie undArtillerie. Erst in der neuerlichen Verordnung vom 13. November 1926 wurden die Dienstgrade des Generalobersten sowie desGeneralfeldmarschalls wieder eingeführt.[5] Zu Zeiten der Reichswehr wurde kein Offizier zum Generalfeldmarschall befördert.

Alle damals noch lebenden Generalfeldmarschalle der Königlich Preußischen Armee (Paul von Hindenburg,August von Mackensen) und derKöniglich Bayerischen Armee (KronprinzRupprecht von Bayern und PrinzLeopold von Bayern) wurden weder in den Ranglisten noch Dienstalterslisten der Reichswehr geführt,[6] Hindenburg wurde namentlich nur als Chef der Reichswehr verzeichnet.

NS-Deutschland bis 1945

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Kfz-Stander Generalfeldmarschall 1941–1945

1936 wurde in derWehrmacht mit der Beförderung des Reichskriegsministers GeneraloberstWerner von Blomberg der Dienstgrad Generalfeldmarschall wieder eingeführt.

Im Zug derBlomberg-Fritsch-Krise im Januar 1938 wurde Blomberg vonHermann Göring zum Rücktritt genötigt, offenbar in der Hoffnung, dessen Nachfolger als Oberbefehlshaber der Wehrmacht werden zu können. Hitler entließ Blomberg zwar, entschloss sich aber, den Oberbefehl über die Wehrmacht selbst zu übernehmen. Er beförderte am 4. Februar 1938 Göring zum Generalfeldmarschall. Göring war zunächst der einzige Träger dieses Dienstgrades und somit ranghöchsterOffizier der Wehrmacht.

Während desZweiten Weltkrieges ernannte Hitler nach Ende desWestfeldzuges am 19. Juli 1940 neun Generale des Heeres und drei derLuftwaffe zu Generalfeldmarschällen. Die Inhaber dieses Ranges hatten das Recht auf einen „direkten Vortrag beimFührer“. Für Göring, der seine Position des ranghöchsten Offiziers nicht durch die Ernennungen einbüßen sollte, schuf Hitler als nunmehr höchsten Offiziersdienstgrad der Wehrmacht denReichsmarschall.

Im Jahr 1942 wurden drei weitere Generale zu Generalfeldmarschällen erhoben:Erwin Rommel für denAngriff auf Tobruk,Erich von Manstein nach derEroberung von Sewastopol, sowieGeorg von Küchler.

In den letzten Tagen derSchlacht von Stalingrad ernannte Hitler Ende Januar 1943Friedrich Paulus, den Oberkommandierenden der eingeschlossenen6. Armee, und anschließend dessen Vorgesetzten und zwei weitere Heeresgruppenkommandeure der Ostfront zu Generalfeldmarschällen. Nachdem Paulus sich, statt erwartungsgemäß kämpfend unterzugehen, derRoten Armee ergeben hatte, erklärte Hitler, im Heer keinen weiteren Generalfeldmarschall ernennen zu wollen.[7] Dennoch folgte 1944 im Heer die ErnennungWalter Models und 1945 dieFerdinand Schörners.

Im April 1945 ernannte Hitler nach der Absetzung GöringsRobert Ritter von Greim zum Generalfeldmarschall der Luftwaffe.

Bei derKriegsmarine entsprach derGroßadmiral dem Generalfeldmarschall.

DDR bis 1990

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DieNationale Volksarmee kannte in Anlehnung an dieSowjetarmee von 1982 bis 1989 den Dienstgrad desMarschalls der DDR, der aber nie verliehen wurde.

Bundesrepublik Deutschland

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In derBundeswehr gibt es die Ränge Generalfeldmarschall, Feldmarschall oder Marschall nicht.

Feldmarschall in anderen Ländern

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Achselstück General-
feldmarschall,Kaiserlich Russische Armee

Finnland

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Das Land führte 1933 den Rang eines Feldmarschalls (FI: Sotamarsalkka / SV: Fältmarskalk) ein. Einziger Inhaber dieses Ranges warCarl Gustaf Emil Mannerheim; 1942 wurde er zumFI: Suomen marsalkka / SV: Marskalk av Finland (Marschall von Finnland) erhoben, das entspricht demReichsmarschall.

Frankreich

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Schulter-
klappe
Marschall von Frankreich

Dem Feldmarschall entspricht derMaréchal de France (Marschall von Frankreich). Es ist allerdings kein Dienstgrad, sondern nur eine ehrenhalber verliehene Dienststellung. Er wird daher nicht befördert, sondern ernannt. Eine annähernd große Machtfülle besaß zur Zeit desAncien Régime derMaréchal général des camps et armées du roi (wörtlich etwa „Generalfeldmarschall des Königs“); zur Ernennung in diese Stellung kam es jedoch nur sporadisch. In derVierten Republik (1947–1958) wurden noch drei Marschälle ernannt. Nach dem Tod des letzten Marschalls von FrankreichAlphonse Juin 1967 wurde der Titel nicht mehr verliehen.

Daneben existierte bis 1791 der Rang einesMaréchal de camp (wörtlich „Feldmarschall“). Dieser war lediglich Brigadekommandant und demBrigadier des armées du roi vorgesetzt; beide Ränge verschwanden 1793 und gingen in dem neuen Dienstgrad desBrigadegenerals (général de brigade) auf.

DerMestre de camp (wörtlich „Feldmeister“) bezeichnete dagegen einen Regimentskommandanten, insbesondere bei der Kavallerie. Ihm entsprach derColonel (Oberst).

Ein bloßer Unteroffiziersdienstgrad ist heute derMaréchal des Logis bei motorisierten Einheiten und derGendarmerie. Er ist ranggleich mit demSergent.

Italien

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1924 wurde derMarschall von Italien (Maresciallo d'Italia) als höchster Generalsrang eingeführt. Insgesamt wurden dreizehn Generale des Heeres und ein General der Luftwaffe zu Marschällen ernannt. Mit dem Ende der Monarchie 1947 wurde der Rang abgeschafft.
Maresciallo ist hingegen einUnteroffiziersdienstgrad derCarabinieri undGuardia di Finanza.

Rumänien

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Der einzige aktive Marschall Rumäniens warIon Antonescu. Den gleichnamigen Ehrentitel hatten, neben den rumänischen Königen seitFerdinand I., unter anderemConstantin Prezan undAlexandru Averescu inne.[8]

Heute wird durch das Gesetz Nr. 80 vom 11. Juli 1995 die Ernennung betreff des Standes der militärischen Kader dahingehend geregelt, dass vorgesehen ist, den Rang eines Feldmarschalls beziehungsweise eines Admirals nur für besondere Leistungen im Kriegsfall vergeben werden dürfen, und zwar nur vomPräsidenten Rumäniens.

Schulterklappe einesField Marshal

Russland bis 1917

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Der Generalfeldmarschall (russischгенерал-фельдмаршал) war seit der RegierungPeters des Großen vom Jahr 1700 an der höchste militärische Rang in Russland bis zurFebruarrevolution 1917. In der allgemeinenRangtabelle entsprach er der 1. Klasse, gleich demGeneral-Admiral in der Marine, demKanzler und dem Geheimen Rat der 1. Klasse im Staatsdienst. Den Titel Generalfeldmarschall verliehen die Zaren als besonderen Ehrenerweis auch an Zivilisten wie die ehemaligen ReichskanzlerGolowin,Trubezkoi,Schuwalow, die dadurch ihre herausgehobene Stellung imHofzeremoniell bewahren konnten, und ausländische hochverdiente Militärpersonen wie denHerzog von Wellington,Erzherzog Albrecht,Radetzky,Ferdinand I., Zar der Bulgaren, und denÄlteren Moltke.

Schweden

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In Schweden wurde von 1561 bis 1824 der Feldmarschalltitel (fältmarskalk) als höchster militärischer Rang 83 mal verliehen.

Spanien

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Dem Feldmarschall entspricht derCapitán generalGeneralkapitän. Zurzeit hat als einziger der König diesen Rang inne. Während desFaschismus waren die Befehlshaber der Militärbezirke im Range eines Generalkapitäns, die neben militärischen auch politische und richterliche Funktionen ausübten. Im 17. und 18. Jahrhundert genossen die Generalkapitäne unumschränkte Vollmacht, alsGeneralissimus konnte er aus eigener Initiative Schlachten und Belagerungen befehlen. Seit 1630 rangierte derGobernador de las Armas y Ejército (etwa „Heeres-Gouverneur“, d. h. Befehlshaber des Heeres) als sein Stellvertreter.

Mit dem Feldmarschall nicht zu verwechseln ist derMaestre de Campo (wörtlich Feldmeister). Zwischen 1534 und 1704 kommandierte er alsOberst die zeitgleich aufgestellten neuenRegimenter (Terzios). Vorgesetzt war ihm seit 1540 derMaestre de campo general (Generaloberst), damals der zweithöchste Armeedienstgrad, mit dem Teniente de Maestre de campo general (etwa „Generaloberst-Leutnant“, vergleicheFeldmarschallleutnant) als Stellvertreter.

DemMaestre de Campo nachgeordnet war derSargento Mayor (etwaMajor /Oberstleutnant). Gegen 1640 bildete derSargento General de Batalla (etwa „Generalwachtmeister der Schlacht“) eine weitere Stufe direkt oberhalb des Maestre de Campo.[9]

Vereinigtes Königreich

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Der RangField Marshal wurde 1736 durch KönigGeorg II., den zweiten König aus demHaus Hannover, in Großbritannien als Äquivalent zum auf dem Kontinent üblichen Feldmarschall mit der Ernennung von zwei Generalen eingeführt.[10]

Im 20. Jahrhundert ist der Chef des Generalstabes (früherChief of the Imperial General Staff, heuteChief of the Defence Staff) regelmäßig ein Feldmarschall. Außerdem wurden einzelne Mitglieder der königlichen Familie in diesen Rang erhoben. Bei derRoyal Navy entspricht derAdmiral of the Fleet demField Marshal, bei derRoyal Air Force derMarshal of the Royal Air Force. Lediglich dieRoyal Marines haben keinen entsprechenden Rang. Der Rang ist mit bestimmten Privilegien verbunden, unter anderem wird einField Marshal nicht pensioniert.

Siehe auch:Kategorie:Feldmarschall (Vereinigtes Königreich)

Siehe auch:Marschall von Großbritannien, Liste bekannter britischer Feldmarschalle

Schulterklappe einesGeneral of the Army

Vereinigte Staaten

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Nach dem Ende desErsten Weltkrieges wurdeJohn J. Pershing als Einzigem der Rang einesGeneral of the Armies of the United States verliehen. Er rangierte damit über den Vier-Sterne-Generalen derUS Army, vergleichbar mit dem zeitgenössischen deutschen Generalfeldmarschall.

1944 wurde derGeneral of the Army oder informellFünf-Sterne-General als Äquivalent zum britischenField Marshal und demMarschall der Sowjetunion geschaffen und entspricht damit demFleet Admiral in derUS Navy und dem 1947 geschaffenen RangGeneral of the Air Force in derUS Air Force. Insgesamt erhielten fünf Offiziere diesen Dienstgrad; mitOmar N. Bradley verstarb 1981 der letzte Inhaber des Ranges. Seither wurde er nicht mehr verliehen.

Liste von (General-)Feldmarschallen in deutschsprachigen Staaten

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Die Sortierung richtet sich – soweit bekannt – nach der Reihenfolge der Ernennung.

Reichsgeneralfeldmarschalle des Heiligen Römischen Reiches

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1542 – RitterJohann Hilchen von Lorch (1484–1548)[11]
1557 –Adam von Trott († 1564)

Seit dem späten 17. Jahrhundert wurden vomReichstag im Einvernehmen mit dem Kaiser stets zwei Reichsgeneralfeldmarschalle bestellt: je einer aus demkatholischen und einer aus demevangelischen Lager.

1664 (evang.) – FürstGeorg Friedrich zu Waldeck (1620–1692)
1664 (kath.) – MarkgrafLeopold Wilhelm von Baden-Baden (1626–1671)
1674 (evang.) – MarkgrafFriedrich VI. von Baden-Durlach (1617–1677)
1702, 30. September (kath.) – MarkgrafLudwig Wilhelm von Baden-Baden (1655–1707), „Türkenlouis“
1707, 21. Februar (kath.) – PrinzEugen von Savoyen (1663–1736)
1712, 9. September (evang.) – HerzogEberhard Ludwig von Württemberg (1676–1733)

Nach dem Ableben von Herzog Eberhard Ludwig wurden kurzfristig neben Prinz Eugen drei weitere Reichsgeneralfeldmarschalle ernannt.[12]

1734, 21. Mai (kath.) – HerzogKarl Alexander von Württemberg-Winnental (1684–1737)
1734, 21. Mai (evang.) – HerzogFerdinand Albrecht II. von Braunschweig-Wolfenbüttel-Bevern (1680–1735)
1734, 21. Mai (evang.) – FürstLeopold I. von Anhalt-Dessau (1676–1747)
1737 (kath.) – HerzogFranz Stephan von Lothringen (1708–1765), ab 1745 Kaiser Franz I.
1741 (kath.) – PrinzJoseph Friedrich von Sachsen-Hildburghausen (1702–1787)
1753 (evang.) – PrinzLudwig Ernst von Braunschweig-Wolfenbüttel (1718–1788)
1756 (evang.) –Johann August von Sachsen-Gotha-Altenburg (1704–1767)
1760, 17. März (kath.) – PfalzgrafFriedrich Michael von Zweibrücken-Birkenfeld (1724–1767)
1760 (evang.) – MarkgrafKarl August von Baden-Durlach (1712–1786)[13]
1767, 18. Dezember (kath.) – HerzogAlbert Kasimir von Sachsen-Teschen (1738–1822)
1793, Frühjahr (evang.) – PrinzFriedrich Josias von Sachsen-Coburg-Saalfeld (1737–1815)
1796, 10. Februar (kath.) – ErzherzogKarl von Österreich-Teschen (1771–1847) – letzter Reichsgeneralfeldmarschall[14]

Kaiserliche Feldmarschalle 1618–1806

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Siehe auch:Liste der kaiserlichen Generale der Frühen Neuzeit

Dierömisch-deutsche Kaiserwürde lag ab 1452, nur unterbrochen von derwittelsbachischen Zeit (1742–1745), beim österreichischen Haus Habsburg bzw. von 1745 bis 1806Habsburg-Lothringen.[15]

Feldmarschälle Österreichs/Österreich-Ungarns

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Hauptartikel:Liste der Feldmarschälle Österreich-Ungarns

Seit 1804 wurden die habsburgischen Feldmarschalle im neuenKaisertum Österreich ernannt.

Kaisertum Österreich 1804–1867

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Kragenspiegel
Marschallstab des ErzherzogsFriedrich von Österreich

Österreich-Ungarn 1867–1918

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Kurfürstentum und Königreich Bayern

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Kurpfalz

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Kurfürstentum und Königreich Sachsen

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Kurhannover

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Kurbrandenburg und Preußen

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Der Große Kurfürst

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Leopold I. von Anhalt-Dessau
Gebhard Leberecht von Blücher
Generalfeldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen
  • 26. Juni 1657 – FreiherrOtto Christoph von Sparr (1599–1668), der erste in der Reihe der kurbrandenburgischen und preußischen Feldmarschalle
  • 24. Januar 1670 – FürstJohann Georg II. von Anhalt-Dessau (1627–1693), Statthalter der Kurmark Brandenburg, Vater Leopolds I., des „alten Dessauers“
  • 18. Februar 1670 – ReichsfreiherrGeorg von Derfflinger (1606–1695), schlug in der Schlacht von Fehrbellin die Schweden
  • 28. Juni 1675 – LandgrafFriedrich II. von Hessen-Homburg „mit dem silbernen Bein“ (1633–1708), kämpfte mit Derfflinger bei Fehrbellin und inspirierte Heinrich von Kleist zu seinem DramaDer Prinz von Homburg
  • 1. Mai 1688 –Hans Adam von Schöning (1641–1696), brandenburgischer und sächsischer (1691) Feldmarschall, der Türkenbesieger

Kurfürst Friedrich III. / König Friedrich I.

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Friedrich Wilhelm I.

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Friedrich II.

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Friedrich Wilhelm II.

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  • 1. Januar 1787 – HerzogKarl Wilhelm Ferdinand vonBraunschweig-Wolfenbüttel (1735–1806), 1806 als Oberbefehlshaber der preußischen Armee reaktiviert, tödlich verwundet in der Schlacht bei Jena und Auerstedt
  • 17. August 1793 –Wichard von Möllendorff (1724–1816), Oberbefehlshaber über die preußischen Truppen im Krieg gegen das revolutionäre Frankreich

Friedrich Wilhelm III.

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Friedrich Wilhelm IV.

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  • 5. Oktober 1847 –Karl Freiherr von Müffling, gen. Weiß (1775–1851), Militärschriftsteller und Geodät, war während der Befreiungskriege Blüchers Verbindungsoffizier in Wellingtons Stab, erfand 1813 den Namen „Völkerschlacht“
  • 7. Oktober 1847 –Hermann von Boyen (1771–1848), preußischer Militärreformer und Kriegsminister
  • 9. Oktober 1847 –Karl Friedrich von dem Knesebeck (1768–1848), preußischer General und Staatsmann
  • 14. März 1854 –Friedrich Burggraf und Graf zu Dohna-Schlobitten (1784–1859), preußischer General, kämpfte bei Waterloo, Schwiegersohn Scharnhorsts
  • 15. August 1856 –Friedrich Graf von Wrangel „Papa Wrangel“ (1784–1877), volkstümlicher preußischer Heerführer, Gouverneur von Berlin, schlug 1848 die Revolution ohne Blutvergießen nieder; war der erste lebende preußische Feldmarschall, der anlässlich seiner Erhebung in diesen Rang (1857) einen Marschallstab von seinem Souverän, König Friedrich Wilhelm IV., übersandt bekam.

Wilhelm I.

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Friedrich III.

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Wilhelm II.

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Anmerkung: ausländische Monarchen, die Chef eines preußischen Regiments waren, trugen die Rangabzeichen, die dem Range entsprachen, den sie in ihrer eigenen Armee innehatten.[20]

Deutsches Reich 1933 bis 1945

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Siehe auch:Dienstgrade der Wehrmacht

Heer

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Marschallstab des Heeres
Schulterstück 1936–1942
Kragenpatte 1942–1945
  1. 20. April 1936 –Werner von Blomberg (1878–1946), Reichswehrminister 1933–1935, Reichskriegsminister 1935–1938
  2. 19. Juli 1940 –Walther von Brauchitsch (1881–1948), Oberbefehlshaber des Heeres 1938–1941
  3. 19. Juli 1940 –Wilhelm Keitel (1882–1946, hingerichtet), Chef des Oberkommandos der Wehrmacht 1938–1945
  4. 19. Juli 1940 –Gerd von Rundstedt (1875–1953), Oberbefehlshaber West und der Heeresgruppen Süd und A 1939–1945
  5. 19. Juli 1940 –Fedor von Bock (1880–1945, gefallen), Oberbefehlshaber der Heeresgruppen Nord, B, Mitte und Süd 1939–1942
  6. 19. Juli 1940 –Wilhelm Ritter von Leeb (1876–1956), Oberbefehlshaber der Heeresgruppen C und Nord 1939–1942
  7. 19. Juli 1940 –Wilhelm List (1880–1971), Oberbefehlshaber der Heeresgruppe A 1942
  8. 19. Juli 1940 –Günther von Kluge (1882–1944, Suizid), Oberbefehlshaber West und der Heeresgruppen Mitte und B 1941–1944
  9. 19. Juli 1940 –Erwin von Witzleben (1881–1944, hingerichtet), Oberbefehlshaber West und der Heeresgruppe D 1940–1942
  10. 19. Juli 1940 –Walter von Reichenau (1884–1942, Schlaganfall), Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Süd 1941–1942
  11. 31. Oktober 1940 –Eduard Freiherr von Böhm-Ermolli (1856–1941), österreichisch-ungarischer Feldmarschall, Armeeführer im Ersten Weltkrieg (Charakter eines deutschen Generalfeldmarschalls)
  12. 22. Juni 1942 –Erwin Rommel, „der Wüstenfuchs“ (1891–1944, zum Suizid gezwungen), für die Eroberung Tobruks als Oberbefehlshaber der Panzerarmee Afrika, Oberbefehlshaber der Heeresgruppen Afrika und B 1943–1944
  13. 30. Juni 1942 –Georg von Küchler (1881–1968), Oberbefehlshaber der Heeresgruppe Nord 1942–1944
  14. 30. Juni 1942 –Erich von Manstein (1887–1973), für die Eroberung Sewastopols als Befehlshaber der 11. Armee, Heeresgruppenführer
  15. 29. Januar 1943 –Friedrich Paulus (1890–1957), Armeeführer der 6. Armee in derSchlacht von Stalingrad
  16. 1. Februar 1943 –Ewald von Kleist (1881–1954), Panzergruppenführer, Heeresgruppenführer
  17. 1. Februar 1943 –Maximilian Reichsfreiherr von Weichs (1881–1954), Heeresgruppenführer
  18. 1. Februar 1943 –Ernst Busch (1885–1945), Heeresgruppenführer
  19. 1. März 1944 –Walter Model (1891–1945, Suizid), Heeresgruppenführer
  20. 5. April 1945 –Ferdinand Schörner (1892–1973), Heeresgruppenführer
Marschallstab der Luftwaffe

Luftwaffe

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Kragenspiegel
  1. 4. Februar 1938 –Hermann Göring (1893–1946, Suizid), Oberbefehlshaber der Luftwaffe (Ernennung zumReichsmarschall am 19. Juli 1940)
  2. 19. Juli 1940 –Albert Kesselring (1885–1960), Oberbefehlshaber der Luftflotte 2, ab 1941 Oberbefehlshaber Süd bzw. Süd-West bzw. C
  3. 19. Juli 1940 –Erhard Milch (1892–1972), Generalinspekteur der Luftwaffe
  4. 19. Juli 1940 –Hugo Sperrle (1885–1953), Oberbefehlshaber der Luftflotte 3
  5. 16. Februar 1943 –Wolfram Freiherr von Richthofen (1895–1945), Oberbefehlshaber der Luftflotte 4
  6. 25. April 1945 –Robert Ritter von Greim (1892–1945, Suizid), Oberbefehlshaber der Luftflotte 6, ab 26. April 1945 Oberbefehlshaber der Luftwaffe

Kriegsmarine

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Großadmiral
  1. 1. April 1939 –Erich Raeder (1876–1960), Oberbefehlshaber der Kriegsmarine bis Januar 1943, dann Generalinspekteur der Marine (Rangbezeichnung:Großadmiral)
  2. 31. Januar 1943 –Karl Dönitz (1891–1980), Oberbefehlshaber der Kriegsmarine (Rangbezeichnung:Großadmiral)

Siehe auch

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Literatur

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  • Klaus Borchert:Die Generalfeldmarschalle und Großadmiräle der Wehrmacht. Podzun-Pallas-Verlag, Wölfersheim-Berstadt 1994,ISBN 3-7909-0511-9.
  • Jürgen Hahn-Butry (Hrsg.):Preußisch-deutsche Feldmarschalle und Großadmirale. Safari, Berlin 1937.
  • Schematismus für das k.u.k. Heer und für die k.u.k. Kriegsmarine für 1914. Wien 1914.
  • J. C. Steiner:Schematismus der Generale und Obersten der k.u.k. Armee. Edition S und H, Wien 1992,ISBN 3-901215-01-8.
  • Kasamas:Österreichische Chronik. Brüder Hollinek, Wien 1948.
  • Wandruszka-Urbanitsch (Hrsg.):Die Habsburgermonarchie 1848–1918. Band V.Die bewaffnete Macht. Verlag der Österr. Akad. der Wiss., Wien 1987,ISBN 3-7001-1122-3.

Weblinks

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Wiktionary: Feldmarschall – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Transfeld, v. Brand u. Quenstedt:Wort und Brauch im deutschen Heer. S. 41, 6. Auflage 1967, Verlag H. G. Schulz, Hamburg 11.
  2. abVgl.Reichs-General-Feld-Marschall, Reichs-Feld-Oberster. In:Johann Heinrich Zedler:Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste. Band 31, Leipzig 1742, Sp. 81 f.
  3. Antonio Schmidt-Brentano:Die kaiserlichen Generale. 1618–1655. Ein biographisches Lexikon. Österreichisches Staatsarchiv, Wien 2022. S. 5f.
  4. Heeres-Verordnungsblatt 1920, S. 989–991.
  5. Heeres-Verordnungsblatt 1926, S. 125 f.
  6. jährlich veröffentlichte Ranglisten des Deutschen Reichsheeres, VerlagE.S. Mittler & Sohn, 1920–1932.
  7. Ian Kershaw:Hitler. 1936–1945. DVG, Stuttgart 2000.
  8. N. Apostu, D. Miler (coord.): „Mareșalii României“, Editura Academiei de Înalte Studii Militare, București 1999, S. 8 p.
  9. Fernando González de León:The road to Rocroi: class, culture and command in the Spanish Army of Flanders, 1567–1659. Brill Publishers (Leiden) 2009,ISBN 978-90-04-17082-7, S. 16f.
  10. T. A. Heathcote:Dictionary of Field Marshals of the British Army. Einführung, Verlag Pen & Sword Books, Barnsley 2012,ISBN 978-1-84884-881-8, S. 1.
  11. „Johann Hilchen“, in F.Otto:Annalen des Vereins für Nassauische Altertumskunde u. Geschichtsforschung erschienen 1892, Band: 24, Seite 1 bis 23
  12. Vgl.Reichsgeneralfeldmarschall. In: Christoph Gottlob Heinrich:Allgemeine Weltgeschichte. Band 97. Cristian Kroß, Wien 1805, S. 21.
  13. S.Karl Stiefel:Baden 1648–1952, Karlsruhe 1978, Band 2, S. 1073.
  14. Vgl. Heinrich Zeissberg:Der letzte Reichsgeneralfeldmarschall Erzherzog Carl (1796). C. Gerold's Sohn, Wien 1898.
  15. Von 1618 bis zum Untergang derHabsburgermonarchie 1918 wurden 287 Feldmarschalle ernannt. Vgl.Antonio Schmidt-Brentano: Kaiserliche und k.k. Generale (1618–1815) (PDF; 443 kB).
  16. Antonio Schmidt‐Brentano:Die kaiserlichen Generale 1618 – 1655. Ein biographisches Lexikon. Hrsg.: Österreichisches Staatsarchiv. Wien 2022,S. 205–209 (oesta.gv.at [PDF]). 
  17. www.aeiou.at Paul I. Fürst Esterhàzy Abruf am 3. Juni 2012.
  18. Kaiserlich-Königliche Mährisch-Schlesische Gesellschaft,S.67
  19. Constantin von Wurzbach:Pálffy, Leopold (II.) Stephan. In:Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich. 21. Theil. Kaiserlich-königliche Hof- und Staatsdruckerei, Wien 1870, S. 212 (Digitalisat).
  20. Herbert Knötel, Paul Pietsch, Werner Baron Collas:Das Deutsche Heer - Friedensuniformen bei Ausbruch des Weltkrieges, 2. Aufl., Band 1, Stuttgart 1982,ISBN 3-440-81054-2, Seite 34
Normdaten (Sachbegriff):GND:4204638-5 (GND Explorer,lobid,OGND,AKS)
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