DerGeneralarzt ist einDienstgrad derBundeswehr und früherer deutscher Streitkräfte. In früheren deutschen Streitkräften war der Generalarzt auch die Bezeichnung für eineDienststellung.
Der Generalarzt ist einer derDienstgrade der Bundeswehr. Generalärzte sindSanitätsoffiziere mit einerApprobation alsArzt oderZahnarzt[A 2]. Der Dienstgrad Generalarzt wird durch denBundespräsidenten mit derAnordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[4] auf Grundlage desSoldatengesetzes[7] festgesetzt.
Generalärzte werden nur ausnahmsweise praktizierend eingesetzt. Sie werden vielmehr auf folgenden Dienstposten verwendet:
DerGeneralarzt der Luftwaffe und KommandeurZentrum für Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe ist der ranghöchste Arzt seinerTeilstreitkraft undFachvorgesetzter für dieFliegerärzte aller Teilstreitkräfte (Luftwaffe,Heer undMarine).
Der Director desNATO Centre of Excellence for Military Medicine und der Medical Advisor im Supreme Headquarters Allied Powers Europe (SHAPE) inMons,Belgien ist im turnusmäßigen Wechsel mit Ungarn ein deutscher Generalarzt.
Gesetzliche Grundlagen für dieErnennung zum Generalarzt setzt dieSoldatenlaufbahnverordnung (SLV) und ergänzend dieZentrale Dienstvorschrift (ZDv) 20/7. Im Detail sind dieLaufbahnen dort aber nur bis zum DienstgradOberstarzt reglementiert. Die Ernennung zum Generalarzt ist dagegen im Wesentlichen eine vomDienstherr aufgrund der Eignung, Befähigung und Leistung des Soldaten zu treffende Entscheidung, die kaum weiteren Voraussetzungen unterliegt. Zum Generalarzt werden in der Praxis üblicherweise nurBerufsoffiziere ernannt, die dieApprobation zumArzt[A 2] aufweisen und darüber hinaus mindestens das medizinische Fachwissen eines Oberstarztes.[A 4] Nach der Soldatenlaufbahnverordnung gilt sinngemäß, dass die Dienstgrade in der in derAnordnung des Bundespräsidenten beschriebenen Reihenfolge regelmäßig durchlaufen werden sollten und eine Mindestdienstzeit im vorangehenden Dienstgrad von mindestens einem Jahr die Regel sein sollte;[A 5] in der Praxis waren Generalärzte zuvor mehrere Jahre Oberstärzte. Vor Beförderung in die Dienstgradgruppe der Generale ist keine besondere Prüfung abzulegen; in der Praxis haben viele Generalärzte jedoch eine Ausbildung zumOffizier im Generalstabsdienst an derFührungsakademie der Bundeswehr absolviert.[8][9][10][A 6]
DasDienstgradabzeichen für Generalärzte entspricht im Wesentlichendem für Brigadegenerale. Zur Unterscheidung der Generalärzte dienen zusätzlicheLaufbahnabzeichen in Form einesÄskulapstabes. Die Schlange windet sich im Laufbahnabzeichen für Ärzte in doppelterWindung, bei Zahnärzten[A 2] in einfacher Windung um den Stab.[4][1]
Gruß und Anrede für Ärzte und Zahnärzte der Dienstgradgruppe der Generale in Heeres- und Luftwaffenuniform lautet unabhängig vom Dienstgrad „Herr[A 8] Generalarzt“.[A 9][11][12] Nimmt man die Formen vonGruß und Anrede in der Bundeswehr als Maßstab, ist „Generalärzte“ daher auch eine Sammelbezeichnung für alle so angesprochenen Sanitätsoffiziere und ihre Dienstgrade. Manchmal werden darin auch die entsprechenden Dienstgrade für Marineuniformträger und deren Träger eingeschlossen.
Hinsichtlich Befehlsgewalt im Sinne derVorgesetztenverordnung[13] undWehrdisziplinarordnung,[14] hinsichtlichBesoldung[6] und hinsichtlich äquivalenter, nach- und übergeordneter Dienstgrade im Sinne der ZDv 14/5[2] sind im Übrigen Generalärzte demBrigadegeneral gleichgestellt. Besonders in medizinischen Fachfragen sind Sanitätsoffiziere häufig Fachvorgesetzte auch höherrangiger Soldaten.[13] In der nach derSoldatenlaufbahnverordnung und ZDv 20/7 regelmäßig zu durchlaufenden Beförderungsreihenfolge ist der dem Generalarzt vorangehende Dienstgrad derOberstarzt und der nachfolgende Dienstgrad derGeneralstabsarzt. Den Dienstgrad Generalarzt führen nurHeeres- undLuftwaffenuniformträger; der entsprechende Dienstgrad fürMarineuniformträger ist derAdmiralarzt.[8][10]
In derWehrmacht gab es die Dienstgrade Generalarzt und die ranggleichen DienstgradeGeneralapotheker undGeneralveterinär. Generalarzt war der Leiter desSanitätsdienstes im Bereich einesArmeekorps (Korpsarzt), seltener einerDivision (Divisionsarzt).
Impreußischen Heer hatte der Generalarzt alsObererMilitärbeamter mit bestimmten militärischen Rang, der für einArmeekorps zuständig war, zunächst den Rang einesMajors,[16] seit 1865 dann den einesOberstleutnants.[17] Den dienstälteren Generalärzten wurde oft der Rang einesObersten verliehen.[17] In späteren Jahren war der Einstiegsrang der eines Obersten, Dienstältere erhielten auch den Rang eines Obergeneralarztes (Generalmajor).[18][19] Unmittelbar vorgesetzt war dem Generalarzt derGeneralstabsarzt der Armee im Rang einesGeneralmajors als Chef des gesamtenSanitätskorps.[17] In Preußen war beispielsweise ein Generalarzt bei derMedizinalabteilung desKriegsministeriums angesiedelt, ein weiterer diente etatmäßig als „Subdirektor“ bei derKaiser-Wilhelms-Akademie für das militärärztliche Bildungswesen. Im Kriegsfalle wurde der Sanitätsdienst einerArmee durch einenArmeegeneralarzt als Zwischeninstanz zwischen denKorpsärzten und demChef des Feldsanitätswesens geleitet, bei jederEtappeninspektion durch einenEtappengeneralarzt.
- ↑Links:Dienstgradabzeichen auf derSchulterklappe der Jacke desDienstanzuges fürHeeresuniformträger (Humanmedizin). Rechts: Dienstgradabzeichen auf derSchulterklappe der Jacke desDienstanzuges fürLuftwaffenuniformträger (Humanmedizin).
- ↑abcDerInspizient Zahnmedizin, höchster Fachvorgesetzter aller Zahnärzte, ist zukünftig nicht mehr – wie zurzeit noch – Generalarzt (bzw.Admiralarzt), sondern wird zukünftig durch einenOberstarzt (bzw.Flottenarzt) besetzt. Zukünftig ist der höchste für Zahnärzte erreichbare Dienstgrad daher bis auf weiteres derOberstarzt (bzw.Flottenarzt). Zahnärzte im Dienstgrad Generalarzt (bzw. Admiralarzt) werden zukünftig nicht mehr in der aktiven Truppe anzutreffen sein. Die ZDv 37/10 „Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr“, die ZDv 20/7 „Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten“, dieAnordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten sowie dieSoldatenlaufbahnverordnung ermöglichen weiterhin die Ernennung (und die Kennzeichnung ihres Dienstgrades) von Zahnärzten zum Generalarzt (bzw. Admiralarzt), jedoch sieht derStellenplan und derHaushalt zukünftig keine entsprechende Stelle mehr vor.
- ↑abcdeKann alternativ auch von einemAdmiralarzt bekleidet werden.
- ↑Zum Generalarzt können im GrundeSoldaten auf Zeit,Berufssoldaten undReservisten ernannt werden, wobei in der Praxis (zumal im Frieden) fast nur Berufsoffiziere zum Generalarzt befördert werden, dieFacharzt in einem ärztlichen Fachgebiet sind. Die Ernennung von Generalärztend. R. ist analog zum→ Brigadegeneral d. R. denkbar, in der Praxis aber fast unmöglich. Generalärztea. D. sind im Übrigen auch Reservisten. Sie werden aber üblicherweise nicht weiter befördert und leisten auch keine Wehrübungen. In der Praxis ist die Beförderung eines Reservisten zum Generalarzt (und deren Weiterbeförderung) zudem ausgeschlossen, weil keine entsprechendePlanstellen ausgeplant wurden und daher keine im Sinne derSoldatenlaufbahnverordnung in Verbindung mit der ZDv 20/7 sinngemäß (nicht formal) geforderteBeorderung erfolgen kann. Im Sinne derSoldatenlaufbahnverordnung ist ferner die Zugehörigkeit zu einer derLaufbahnen fürSanitätsoffiziere naheliegend, obwohl auch dies nur implizit erschlossen werden kann, denn alleGeneralärzte werden im Sinne derAnordnung des Bundespräsidenten weiter zu den Sanitätsoffizieren gezählt. Im Geltungsbereich derSoldatenlaufbahnverordnung sind Beförderungen der Sanitätsoffiziere aber nur innerhalb einer der Laufbahnen für Sanitätsoffiziere möglich. Auch wenn die Laufbahnen der Laufbahngruppe über den Oberstarzt hinausgehend in der Soldatenlaufbahnverordnung nicht näher beschrieben sind, erfolgt die Beförderung in einen Sanitätsoffizierdienstgrad der Dienstgradgruppe der Generale daher sinngemäß in Fortsetzung einer der Laufbahnen für Sanitätsoffiziere, die gemäß Soldatenlaufbahnverordnung die Approbation als Arzt vorweisen müssen.
- ↑Mindestdienstzeiten seit Ernennung zu einem vorangehenden Dienstgrad sind formal also keine Voraussetzungen. Theoretisch könnte der Dienstgrad Generalarzt auch von Oberstärzten „übersprungen“ werden oder bereits kurz nach Ernennung zum Oberstarzt erreicht werden; theoretisch möglich ist auch eine Einstellung mit dem Dienstgrad Generalarzt. Ein seltenes Beispiel für einen dieser „Sonderfälle“, das uneingeschränkt auf Heeres- und Luftwaffenuniformträger und den Dienstgrad Generalarzt übertragbar wäre, istUlrich Weisser, der 1992 zunächst zumFlottillenadmiral ernannt wurde und noch im selben Jahr zumVizeadmiral ernannt wurde. Weisser übersprang den DienstgradKonteradmiral, vgl.Hans Ehlert: Ein Leben für die Bundeswehr. Minensucher, Superhirn, graue Eminenz. In: www.faz.net. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH,Werner D’Inka,Berthold Kohler,Günther Nonnenmacher,Holger Steltzner, 6. Mai 2011, abgerufen am 15. August 2014 (Erstausgabe in derFrankfurter Allgemeinen Zeitung vom 27. April 2011. Nr. 97 / Seite 8).
- ↑ZDv 20/7 auf Grundlage§ 44 der Soldatenlaufbahnverordnung (Verordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung – SLV). 19. März 2002, § 44 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730). )
- ↑Aus Platzgründen verkürzte Bilduntertitel. Gemeint sind jeweilsHeeresuniformträger undLuftwaffenuniformträger. Die neben der Aufschiebeschlaufe für Heeresuniformträger abgebildetehochroteFlachlitze ist bei Heeresuniformträgern stets das Kennzeichen für die Zugehörigkeit zur Dienstgradgruppe der Generale. Neben den hier auf denSchulterklappen aufgeschoben abgebildeten Aufschiebeschlaufen für dieFeldbluseim fünffarbigen Flecktarnmuster gibt es noch etliche weitere Dienstgradabzeichentypen, die im Artikel→„Dienstgradabzeichen der Bundeswehr“ ausführlicher dargestellt werden.
- ↑oder ggf. „Frau“ – vgl.Unterkapitel „Anrede weiblicher Soldaten“ im Artikel „Dienstgrade der Bundeswehr“
- ↑vgl.Unterkapitel „Anrede“ im Artikel „Dienstgrade der Bundeswehr“
- ↑abcHartmut Bagger,Führungsstab der Streitkräfte I 3,Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.):ZDv 37/10. Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr. Juli 1996. Neudruck von Oktober 2008. Bonn 16. Juli 2008, 4 Kennzeichnungen,S. 539 (web.archive.org [PDF;3,3 MB; abgerufen am 5. November 2021] Neudruck Oktober 2008 ersetzt Erstausgabe von Juli 1996).
- ↑abDer Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.):ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr,S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit demGesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)).
- ↑Agreed English texts. STANAG 2116.NATO standardization agreement (STANAG).NATO codes for grades of military personnel. 5. Auflage. 1992 (NATO Rank Codes – 1992 [abgerufen am 25. März 2014] Englisch).
- ↑abcDerBundespräsident (Hrsg.):Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. BPräsUnifAnO. 14. Juli 1978 (PDF – Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist).
- ↑Bundesminister der Verteidigung;Führungsstab der Streitkräfte IV 1 (Hrsg.):Abkürzungen für den Gebrauch in der Bundeswehr – Deutsche Abkürzungen –ZDv 64/10. Bonn 19. Januar 1979 (PDF – Stand 17. September 1999).
- ↑abAnlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1)Bundesbesoldungsordnungen A undB. (Online [abgerufen am 25. März 2014]Bundesbesoldungsordnungen (BBesO) gelten nur fürBerufs- undZeitsoldaten und sind Anlage zumBundesbesoldungsgesetz (BBesG)).
- ↑Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.):Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG). Bonn 19. März 1956, § 4 Abs. 3 (2) – (PDF [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).
- ↑abVerordnung über die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten (Soldatenlaufbahnverordnung - SLV). 19. März 2002 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 19. August 2011 I 1813. Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 5 G v. 8. April 2013 I 730).
- ↑Beachte auch:Anlage (zu § 3). Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere
- ↑abDer Bundesminister der Verteidigung; Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten (Hrsg.):ZDv 20/7. Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten. Bonn 27. März 2002, Art. 635 (PDF (Memento vom 26. Oktober 2014 imInternet Archive) [abgerufen am 26. März 2014] DSK AP210100187, Neudruck Januar 2008).
- ↑Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.):ZDv 10/8 Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr. Kap. 6 Gruß und Anrede (wurde ersetzt durch Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-3 „Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr“).
- ↑vgl. auchWerner Besch:Duzen,Siezen, Titulieren. ZurAnrede imDeutschen heute und gestern (= Kleine Reihe V&R 4009). 2. Auflage.Vandenhoeck und Ruprecht,Göttingen 1998,ISBN 3-525-34009-5,S. 58 ff. (Digitalisat beiGoogle Books [abgerufen am 25. November 2014] Beachte insbesondere Zitat der Nr. 262 aus der ZDv 10/8 (wurde ersetzt durch Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-3)).
- ↑abBundesminister für Verteidigung (Hrsg.):Verordnung über die Regelung des militärischen Vorgesetztenverhältnisses (Vorgesetztenverordnung – VorgV). 4. Juni 1956 (Online [abgerufen am 25. März 2014] Zuletzt geändert durch Art. 1 Nr. 2 V v. 7. Oktober 1981 I 1129).
- ↑Wehrdisziplinarordnung (WDO). In: www.gesetze-im-internet.de. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 16. August 2001, abgerufen am 5. November 2014 (vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2093), die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3386) geändert worden ist).
- ↑abDie äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl.Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.):ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr,S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit demGesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in derSoldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in derVorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne einesVorgesetztenverhältnisses).
- ↑Alexander Göschen (Hrsg.):Deutsche Klinik, Band 12, 1860,S. 79.
- ↑abcGottfried Friedrich Franz Löffler:Das Preussische Militär-Sanitätswesen und seine Reform nach der Kriegserfahrung von 1866, Band 2, Hirschwald, 1869,S. 336.
- ↑Generalarzt inMeyers Großes Konversations-Lexikon von 1905.
- ↑Generalarzt inDer kleine Brockhaus von 1911.