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Gemarkung

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Karte der Gemarkung derGemeinde Hasel inBaden im Jahr 1904 mit einem Vorschlag zum Gebietstausch zwecksArrondierung der Jagdgrenze zwischen demJagdbezirk der Gemeinde Hasel und dem örtlichenDomänenjagdbezirk

EineGemarkung (auchMarkung, in der Schweiz auchGemarchen, in ÖsterreichKatastralgemeinde) ist eine Flächeneinheit desLiegenschaftskatasters. Die Eigentumsverhältnisse der einzelnen Gemarkungen sind imGrundbuch verzeichnet. Die Gemarkung bildet einen Grundstücksverband aus einer größeren Zahl von in der Regel zusammenhängendenGrundstücken bzw.Flurstücken. Zwischen Flurstücken und ihrer Gemarkung befindet sich fast immer die Ebene derFlur.

Allgemeine Zusammenhänge zwischen Gemarkung und Gemeindegebiet

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Der Name einer Gemarkung entspricht meistens dem Namen der auf ihr befindlichenSiedlung. Das ist ein Hinweis aufgesellschaftsgeschichtlich bedeutende, historisch gewachsene Zusammenhänge, die zwischen dem Zuständigkeitsbereich z. B. einer politischenGemeinde (Gemeindeterritorium) und einem bestimmten Grundstücksverband (Gemarkung) bestehen.

Eine Gemarkung ist keineVerwaltungseinheit. Trotzdem fallen die Grenzen (und meist auch die Namen) der modernen Verwaltungseinheiten (Grenzen einer Gemeinde, eines Stadtbezirks, Stadt- oderOrtsteils, oder einesgemeindefreien Gebiets) oft mit denen einer Gemarkung zusammen. Allerdings wurden bei denEingemeindungen die Gemarkungen der zusammengelegten Gemeinden oft nicht mehr vereinigt, weswegen heute Gemeindegebiete oft mehrere Gemarkungen (bzw. – in Österreich oder Tschechien – Katastralgemeinden) aufweisen.

Kennzeichnung der Gemarkung

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Das Gemeindewappen vonBobenheim enthält ein Gemarkungszeichen

Im Gelände werden Gemarkungsgrenzen mitMarksteinen gekennzeichnet, die traditionell mit denInitialen der Ortsnamen oder individuellen Gemarkungszeichen versehen sind. DieseHausmarken ähnlichen geometrischen Figuren dienten vielen Orten als Grundlage für das Gemeindewappen und entwickelten sich so zugemeinen Figuren derHeraldik.[1][2]

Geschichte

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Ursprünglich bedeutete (Ge-)Markung „Grenze“.[3] Später entwickelte sich der Wortinhalt „Gemeindegebiet“[4][5] (das konnte neben Grundstücksverband auch Steuerbezirk, Bezirk des Gemeindegerichts und vieles andere bedeuten) oder auch „bestimmtesgemeindefreies Gebiet“ (ausmärkisches Gebiet).[6][7][8] Die Gemarkungen wurden in der Regel genau dokumentiert und mit natürlichen, später auch künstlich gesetzten Markzeichen abgegrenzt.[9][10] Zur Tradition vieler Gemeinden gehörte der jährliche „Untergang“ (auch:Schnadegang), das ist das Abschreiten und Kontrollieren der Gemarkungsgrenze.[11]

Gemarkungen im heutigen Sinn gibt es seit Einführung desReichskatasters durch dasBodenschätzungsgesetz von 1934. Durch sie wurden dieSteuerbezirke abgelöst.[12]

Gemarkungsteile (Bayern)

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Nur in Bayern kommt es vor, dass Teile einer Gemarkung zu verschiedenen Gemeinden oder gemeindefreien Gebieten gehören. Solche Fälle sind historisch bedingt durch Auflösungen von Gemeinden durchGemeindegebietsreformen sowie durch Auflösungen von gemeindefreien Gebieten oder durch Eingliederungen von Teilen gemeindefreier Gebiete in benachbarte Gemeinden. Dabei blieben die Gemarkungsgrenzen, die ursprünglich den Gemeindegrenzen folgten, erhalten.

Hauptartikel:Liste der Gemarkungen in Bayern

Gemarkungsschlüssel

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Die Gemarkungsschlüssel, auch Gemarkungsnummern genannt, sind in Deutschland sechsstellig, wobei sich die ersten beiden Ziffern aus demLänderschlüssel ergeben, durch die der Gemarkungsschlüssel bundesweit erst eindeutig wird. Innerhalb eines Bundeslandes wird der Länderschlüssel gelegentlich weggelassen und nur der verkürzte vierstellige Gemarkungsschlüssel verwendet.[13] Für die Gemarkungsteile in Bayern wird der Gemarkungsschlüssel um eine Ziffer erweitert, die Werte zwischen 0 und 4 annehmen kann.

Besonderheit

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Eine Besonderheit ist dasTägermoos, das staatsrechtlich zur Schweiz gehört, dort einen Teil derGemeindeTägerwilen bildet und zugleich eine Gemarkung der deutschen StadtKonstanz darstellt.

Übersicht nach Ländern

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LandLänder-
schlüssel
Anzahl
Gemeinden
30.06.1960[14]
Anzahl
Gemeinden
31.12.2020[15]
Anzahl
Gemarkungen[16]
Schleswig-Holstein Schleswig-Holstein011.3951.1063.024
Hamburg Hamburg0210.0010.122
Niedersachsen Niedersachsen034.2730.9444.593
Bremen Bremen0420.0020.498
Nordrhein-Westfalen Nordrhein-Westfalen052.3710.3962.903
Hessen Hessen062.7000.4222.865
Rheinland-Pfalz Rheinland-Pfalz072.9182.3023.111
Baden-Württemberg Baden-Württemberg083.3811.1013.380
Bayern Bayern097.1162.0567.859
Saarland Saarland103470.0520.409
Berlin Berlin1110.0010.097
Brandenburg Brandenburg120.4172.364
Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern130.7263.555
Sachsen Sachsen140.4195.389
Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt150.2181.655
Thüringen Thüringen160.6332.704
Deutschland Deutschland10.796044.5280

Siehe auch

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Liste der deutschen Gemarkungen nachBundesland

Weblinks

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Wiktionary: Gemarkung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Karl Siegfried Bader:Die Gemarkungsgrenze. In:Grenzrecht und Grenzzeichen. [Theodor Knapp zu seinem 85. Geburtstag gewidmet] (= Das Rechtswahrzeichen.Nr. 2). Freiburg im Breisgau 1940,S. 56–67. 
  2. Rolf Räch:Die Geschichte der Grenzmarkierung – erläutert an Beispielen aus der Pfalz. In: Andrea Zeeb-Lanz, Reinhard Stupperich (Hrsg.):Palatinatus Illustrandus. Festschrift für Helmut Bernhard zum 65. Geburtstag. Mainz/Ruhpolding 2013,S. 35–38. 
  3. Franz Irsigler:Der Einfluß politischer Grenzen auf die Siedlungs- und Kulturlandschaftsentwicklung. In:Siedlungsforschung.Band 9, 1991,S. 9–23, darin S. 10 f. (kulturlandschaft.org [PDF;33,8 MB; abgerufen am 1. Dezember 2016]). 
  4. Markung. In:Jacob Grimm,Wilhelm Grimm (Hrsg.):Deutsches Wörterbuch.Band 12:L, M – (VI). S. Hirzel, Leipzig 1885,Sp. 1657 (woerterbuchnetz.de). 
  5. Gemarkung. In:Jacob Grimm,Wilhelm Grimm (Hrsg.):Deutsches Wörterbuch.Band 5:Gefoppe–Getreibs – (IV, 1. Abteilung, Teil 2). S. Hirzel, Leipzig 1897,Sp. 3165 (woerterbuchnetz.de). 
  6. Hans K. Schulze:Grundstrukturen der Verfassung im Mittelalter. 3., verbesserte Auflage.Band 2. Stuttgart 2000, Kap. II.3 c)Die Mark (Gemarkung, Allmende, Großmark),S. 68–71. 
  7. Karl Siegfried Bader:Das mittelalterliche Dorf als Friedens- und Rechtsbereich. Weimar 1957, 1. Kap.Das Dorf,S. 20 f., 37–51. 
  8. Karl Siegfried Bader:Dorfgenossenschaft und Dorfgemeinde. 2., unveränderte Auflage. Wien / Köln / Graz 1974, 3. Kap. I.Die Markgenossenschaft,S. 116–129. 
  9. Rudolf Völkel:Die Ortsgemarkungskarte als Grundlage kulturlandschaftlicher Forschungen (= Rhein-Mainische Forschungen.Nr. 17). Frankfurt am Main 1937, Kap. II.Quellenwert und Auswertbarkeit der Gemarkungsgrenzen,S. 25–40 (Im ersten Kapitel und in den Schlußbemerkungen erweist sich der Autor alsNationalsozialist, der seine Arbeit als Beitrag zurBlut-und-Boden-Ideologie einstuft. Die übrigen Kapitel sind ideologisch unbelastet und argumentieren wissenschaftlich). 
  10. Karl Siegfried Bader:Rechtsformen und Schichten der Liegenschaftsnutzung im mittelalterlichen Dorf. Wien/Köln/Graz 1973, 8. Kap.Nutzungsstreitigkeiten und deren Beilegung,S. 235–252. 
  11. Karl Siegfried Bader:Der schwäbische Untergang. Studien zum Grenzrecht und Grenzprozeß im Mittelalter (= Freiburger rechtsgeschichtliche Abhandlungen.Nr. 4). Berlin 1933. 
  12. Gerhard Walther:Gemeindefreie Gebiete und ihre Geschichte. In:250 Jahre Bayerische Staatsforstverwaltung, in:Mitteilungen aus der Bayerischen Staatsforstverwaltung, 51, 2002, Band II, S. 623–632, hier S. 623–624.
  13. Gemarkungs- und Gemeindeverzeichnis (Bayern)
  14. Statistisches Bundesamt: Gemeinden und Kreise mit ihrer Wohnbevölkerung am 30.6.1960 nach Größenklassen und Verzeichnis der Gemeinden mit 20 000 und mehr Einwohnern. Wiesbaden 1960, S. 4
  15. Destatis.de: Gemeinden nach Bundesländern und Einwohnergrößenklassen am 31.12.2020
  16. Geolytics: Bundesländer in Deutschland (abgerufen am 17. Januar 2022)
Normdaten (Sachbegriff):GND:4156497-2 (GND Explorer,lobid,OGND,AKS)
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