Die Göttinger Sieben, Lithografie nach einer Zeichnung vonCarl Rohde, 1837/1838 Oben: Wilhelm und Jacob Grimm Mitte: Wilhelm Eduard Albrecht, Friedrich Christoph Dahlmann, Georg Gottfried Gervinus Unten: Wilhelm Eduard Weber, Heinrich Georg August Ewald
DieGöttinger Sieben waren eine Gruppe vonGöttinger Professoren, die 1837 gegen die Aufhebung der 1833 eingeführten liberalen Verfassung imKönigreich Hannover durchErnst August I. protestierten. Die sieben Professoren wurden deshalb entlassen; drei von ihnen wurden darüber hinaus des Landes verwiesen.
Denkmal der Göttinger Sieben vor dem Niedersächsischen Landtag in Hannover
Nachdem die 123-jährigePersonalunion zwischen Großbritannien und Hannover geendet hatte, bestieg Ernst August I. 1837 den Thron imKönigreich Hannover. Unmittelbar nach seinem Regierungsantritt hob er die relativ freiheitliche Verfassung, das vier Jahre zuvor in Kraft getreteneStaatsgrundgesetz, zum 1. November 1837 auf. Am 18. November des Jahres reichten die Göttinger Sieben schriftlich eine öffentliche „Protestation“ ein.
Ende November 1837 übergaben derProrektor und die vierDekane, ohne ein Mandat von der Universität zu haben, dem König im Jagdschloss Rothenkirchen eineAdresse, mit der sich die Universität „von aller Gemeinschaft mit den Sieben lossagt“ und deren Gesinnung schmäht.[1]
Am 12. Dezember 1837 entließ Ernst August I. die Professoren und verwies drei von ihnen – Friedrich Dahlmann, Jacob Grimm und Georg Gottfried Gervinus – sogar des Landes.[2] Diese wurden dann 1840 vom preußischen KönigFriedrich Wilhelm IV. empfangen, der politisch Verfolgte teilweise rehabilitierte. Gleichzeitig zeigte sich ein großer Solidarisierungseffekt in der Bevölkerung, die den drei Ausgewiesenen ihr Gehalt aus Spendengeldern zahlte. Spätestens hier wurde erkennbar, dass derLiberalismus als Massenbewegung nun nicht mehr durch Beschlüsse und Verordnungen unterdrückt werden konnte.
Alle sieben sind früher oder später wieder in ehrenvolle akademische Wirksamkeit zurückberufen worden, Ewald und Weber sogar nach Göttingen selbst.[3]
Die Protestation, der Protestbrief, fand im ganzen Deutschen Bund Verbreitung und förderte eine liberale Gesinnung. Jacob Grimm begründete später seine Entscheidung zu dem Protest in einer Rechtfertigungsschrift:
„Die Geschichte zeigt uns edle und freie Männer, welche es wagten, vor dem Angesicht der Könige die volle Wahrheit zu sagen; das Befugtsein gehört denen, die den Mut dazu haben. Oft hat ihr Bekenntnis gefruchtet, zuweilen hat es sie verderbt, nicht ihren Namen. Auch die Poesie, der Geschichte Widerschein, unterläßt es nicht, Handlungen der Fürsten nach der Gerechtigkeit zu wägen. Solche Beispiele lösen dem Untertanen seine Zunge, da wo die Not drängt, und trösten über jeden Ausgang.“
–Jacob Grimm:Über meine Entlassung (1838)
In derFrankfurter Nationalversammlung 1848 hatte Jacob Grimm einen Ehrenplatz inne, Albrecht, Dahlmann und Gervinus waren Mitverfasser der gesetzgebenden Initiativen. Der Ruf der Göttinger Universität litt noch lange Zeit an der Entlassung dieser als hervorragend geltenden Lehrer.
Skulptur von Günter Grass zum Gedenken an die Göttinger Sieben auf dem Universitäts-Campus in GöttingenNamensseite des Gegendenkmals von Christiane Möbus auf dem Bahnhofsvorplatz in Göttingen. Zu den „Göttinger Sieben“ (alles Männer) kommt noch eine Frau, die Zivilcourage bewies: Christiane Möbus.
Am 2. November 2012 erschien eine deutsche 55-Cent-Sonderbriefmarke zum 175. Jahrestag der Entlassung der sieben Männer.[6]
Am 19. November 2015 wurde auf dem Vorplatz desBahnhofs Göttingen ein stark kontrovers diskutiertesDenkmal zur Erinnerung an die Göttinger Sieben enthüllt. Es besteht aus einer Nachbildung desSockels desErnst-August-Denkmals am Hauptbahnhof Hannover, dem aber die Reiterfigur des Königs fehlt. Auf der einen Seite des Sockels steht die auf das hannoversche Denkmal bezogene, ironische Inschrift „Dem Landesvater seine Göttinger Sieben“. Auf der anderen Sockelseite führte die KünstlerinChristiane Möbus ihren eigenen Namen in der Aufzählung der sieben Professoren auf.[7][8]
Johann Friedrich Herbart:Erinnerung an die Göttingische Katastrophe im Jahr 1837. Königsberg 1842 (postum hrsg. von Gottfried Friedrich Taute)[1].
Ulrich Hunger:Die Georgia Augusta als hannoversche Landesuniversität. Von ihrer Gründung bis zum Ende des Königreichs. In: Ernst Böhme,Rudolf Vierhaus (Hrsg.):Vom Dreißigjährigen Krieg bis zum Anschluss an Preußen – Der Wiederaufstieg als Universitätsstadt (1648–1866) (= Göttingen. Geschichte einer Universitätsstadt.Band2). Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 2002,ISBN 3-525-36197-1,S.197ff.
Jörg H. Lampe:Politische Entwicklungen in Göttingen vom Beginn des 19. Jahrhunderts bis zum Vormärz. In: Ernst Böhme,Rudolf Vierhaus (Hrsg.):Vom Dreißigjährigen Krieg bis zum Anschluss an Preußen – Der Wiederaufstieg als Universitätsstadt (1648–1866) (= Göttingen. Geschichte einer Universitätsstadt.Band2). Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen 2002,ISBN 3-525-36197-1,S.45–137,hier S. 91 ff..
Miriam Saage-Maaß:Die Göttinger Sieben – demokratische Vorkämpfer oder nationale Helden? V&R unipress, Göttingen 2007,ISBN 978-3-89971-368-8.
Georg Weber:Die Göttinger Sieben und das geflügelte Wort vom „beschränkten Unterthanenverstand“. In: Deutsche Revue 13. Jg. (1888) 4. Bd., S. 311–322. (Digitalisat)
Die Göttinger Sieben. Eine Ausstellung der Georg-August-Universität Göttingen. Hrsg.Hermann Wellenreuther. Göttingen 1987.
Sieben gegen den König. Texte und Materialien zum Hannoversche Verfassungskonflikt 1837 (= Schriften des Historischen Museums Hannover, 29). Texte/Redaktion: Carl Philipp Niels, Arne Steinert, Rainer Driver, Sonja Gindele,Thomas Schwark. Historisches Museum Hannover, Hannover 2007,ISBN 978-3-910073-30-2.
↑B. Jacob Grimm:Weisheit aus der Sprache. Steinkopf Verlag, Stuttgart 1966. Darin:Meine Entlassung. S. 62–66.
↑Vgl. auchNorbert Kamp:Nachwort. In:Jacob Grimm über seine Entlassung [12. bis 16. Januar 1838]. Mit einem Nachwort von Norbert Kamp und einer editorischen Notiz von Ulf-Michael Schneider. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen (=Göttinger Universitätsreden. Band 74),ISBN 3-525-82626-5, S. 43–48, insbesondere (abweichend zur Datierung) auch S. 46 („Nach der am 14. Dezember 1837 auf unmittelbares Betreiben des Königs und seines Kabinettsministers unter Ubergehung des Universitäs-Curatoriums vollzogenen Entlassung der sieben Professoren, der sich drei Tage später für Dahlmann, Jacob Grimm und Gervinus wegen ihrer Mitwirkung an der öffentlichen Verbreitung der Protestation noch die Landesverweisung anschloß, […]“).
↑abN.N.:Das Landesdenkmal „Die Göttinger Sieben“ vor dem Landtagsgebäude, hrsg. vom Präsident des Niedersächsischen Landtages, Referat für Öffentlichkeitsarbeit, Protokoll, Dezember 2005, Neuauflage 20. Januar 2009;herunterladbar (Memento vom 21. Januar 2017 imInternet Archive) alsPDF-Dokument