EinFriseur (auchFrisör), in derSchweizCoiffeur, ist eineFachkraft für die Pflege desKopfhaares und die Gestaltung derFrisur. Ein Friseur mit besonderem künstlerischen Anspruch wird auchHairstylist genannt.[1]
In denDACH-Ländern ist der Beruf eine klassischeFrauendomäne. 2010 lag derFrauenanteil bei Ausbildung und Berufsausübung dort bei 82 Prozent.[2] In Deutschland stieg der Männeranteil bei neuen Friseur-Ausbildungsverträgen bis 2023 auf 34 Prozent an.[3]
Das WortFriseur leitet sich aus dem Französischen ab, wo das Verbfriser so viel wie „kräuseln“ oder „zwirbeln“ bedeutet. Im Deutschen ist der Begriff seit Ende des 17. Jahrhunderts geläufig. Der Begriff war im Französischen nie sehr gebräuchlich und ist mittlerweile ausgestorben; dort heißt der Beruf wie auch in der Deutschschweiz Coiffeur (aus franz.coiffer „frisieren“).
Die offizielle weibliche Form der Berufsbezeichnung ist in DeutschlandFriseurin, in der SchweizCoiffeuse. Ursprünglich lautete die Bezeichnung in DeutschlandFriseuse.[4] DieDuden-Onlineausgabe weist darauf hin, dass die Bezeichnung Friseuse nur noch in der Umgangssprache gebraucht wird und als abwertend gilt; die offizielle Berufsbezeichnung lautet Friseurin.[5] Heutzutage wird in Deutschland auch der Begriff[Hair]-Stylistin verwendet.[6] Ältere deutsche Bezeichnungen warenFrisierer,Haar(e)schneider oderHaarkräusler.[7] EinBarbier ist gewöhnlich ein Herrenfriseur.
Die Friseursalons in Deutschland trugen lange Zeit überwiegend lediglich den Namen des Betreibers. Etwa um dieJahrtausendwende wurden, besonders in Großstädten, Salonnamen mitWortspielen Mode, zum Beispiel „Vier Haareszeiten“. Einige Friseursalons unterscheiden – abhängig von der Berufserfahrung – unterschiedliche Leistungsstufen, die sich für die Kunden auch in einer entsprechend höheren Vergütung niederschlagen.
Üblicherweise arbeiten Friseure in Friseursalons, in der Schweiz Coiffeursalon oder Coiffure genannt, oder besuchen ihre Kunden zu Hause. Daneben können sie z. B. auch beim Theater, für das Fernsehen oder im Mode- und Wellnessbereich beschäftigt sein. Zu ihren Tätigkeiten gehören das klassische Waschen, Schneiden (trocken und nass) und Föhnen sowie dieRasur. Darüber hinaus beraten sie ihre Kunden, geben ihnen Empfehlungen zur Haargestaltung und verkaufen meist auch Haarpflegeprodukte.
Weiterhin werden Wimpern und Augenbrauengefärbt, sowie Haare gefärbt, getönt oder mitSträhnen (Folien-, Hauben-, Kamm- und Handschuhsträhnen) versehen sowie eingelegt mittels Lock- bzw. Wasserwellwicklern, mitDauer- bzw. Kaltwellen oder Volumenwellen versehen. Zur Pflege werden oftHaarkuren angeboten.
Zu besonderen Anlässen fertigen sie Braut-, Gala- oder Hochsteckfrisuren und können häufig auchHaarverlängerungen undHaarverdichtungen durchführen. Über das klassische Geschäft hinaus gehört zum Tätigkeitsfeld dieTypberatung, Augenbrauen zupfen bzw. färben und Wimpern-Waving sowie der Bereich derKosmetik.
Friseur ist einzulassungspflichtiges Handwerk. Die Ausbildung zum Friseur dauert drei Jahre.[8] Als Weiterbildungsmöglichkeit steht der Weg zum Friseurmeister offen.
Die Lehre zum CoiffeurEFZ bzw. Coiffeuse EFZ dauert in der Schweiz drei Jahre.[9]
Als Weiterbildung steht der Weg zumCoiffeur mit eidgenössischem Fachausweis (Berufsprüfung) offen und danach zum Coiffeur miteidgenössischem Diplom (Höhere Fachprüfung). Das eidgenössische Diplom entspricht in etwa dem Meisterbrief in Deutschland.
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Um in den USA alsHairdresser zu arbeiten, ist eine staatliche Lizenz erforderlich. Die Anforderungen für diese Lizenz variieren von Bundesstaat zu Bundesstaat.Die Ausbildung zumHairdresser oderBarber erfolgt im Rahmen eines staatlich anerkannten Kosmetologieprogramms an einer staatlich zugelassenen Friseur- oder Kosmetikschule.[10] In den meisten Staaten dauert die Ausbildung etwa 9 bis 18 Monate. Die Schulen können private Friseurschulen sein oder staatliche Community Colleges. Die Studiengebühren betragen 6.000 bis 14.000 US-Dollar. Wenige Community Colleges bieten auch den akademischen Grad „Associate in Applied Science in Cosmetology“ an, dieser beinhaltet zusätzlich zur Lizenz zusätzliches Wirtschaftstraining und dauert mindestens vier Jahre.
In Deutschland sind Friseure verpflichtet, sich an das dortigeInfektionsschutzgesetz (IfSG – Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen) und die darauf basierende Hygieneverordnung des jeweiligen Bundeslandes zu halten. Es sind die anerkannten Regeln derHygiene zu beachten. Dazu gehört zum Beispiel das regelmäßige Reinigen bzw. Desinfizieren der Arbeitsmittel; insbesondere, wenn es zu einer unbeabsichtigten Verletzung des Kunden und dadurch zur Verunreinigung mit Blut oder anderen Sekreten gekommen ist, und der Einsatz frisch gereinigter Umhänge und Handtücher. Ebenso ergibt sich daraus, dass Personen, die mitKopfläusen befallen sind, nicht bedient werden dürfen.[11]
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Der Montag ist traditionellRuhetag der Friseure und nach wie vor verbreitet. Viele Friseure öffnen zwar auch samstags, haben durch die Lage des Ruhetags aber dennoch zwei zusammenhängende freie Tage. Heutzutage sind viele, jedoch nicht alle Salons an allen sechs Werktagen der Woche geöffnet. Hat ein Salon an allen Werktagen der Woche (Montag bis Samstag) geöffnet und arbeiten Beschäftigte lediglich an fünf Werktagen in der Woche, dann darf der Arbeitgeber die Arbeitstage im Rahmen seiner Weisungsbefugnis regeln.
Bis zur Einführung desgesetzlichen Mindestlohns lag derTariflohn 2007 zum Beispiel inSachsen zwischen 4 und 6 Euro pro Stunde, was einen monatlichenBruttolohn von etwa 600 bis 900 Euro ergab.[16] In anderenBundesländern lag er 2011 deutlich höher, etwa inHessen oderNordrhein-Westfalen je nach Qualifikation bei 8 bis 13 Euro (1300 bis 2100 Euro Monatsbruttolohn).[17] Der Mindestlohn für Friseure wurde abweichend erst ab dem 1. August 2015 eingeführt, zuvor waren für Friseure seit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar des Jahres statt 8,50 Euro abweichend 7,50 (Ost) und 8 Euro (West) verbindlich.[18]
Ferdinand Müller, Carl Hermann Theodor Müller:Der moderne Friseur und Haarformer in Wort und Bild. Killinger Verlagsgesellschaft, Nordhausen am Harz 1925, als Reprint: Salzwasser-Verlag, Berlin 2012.
Walter Domnick, Heinz Möller, Gaby Tinnemeier:Stilkunde – Frisurenkunde – Berufsgeschichte. Verlag Handwerk und Technik, Hamburg 2008,ISBN 3-582-03914-5.
Fotobücher:
2005 veröffentlichte Tally Abecassis das BuchBarbershops mit Fotografien von Claudine Sauvi über Friseurläden für Männer in Montreal, Kanada. Diese traditionellen Barbershops verschwinden in Kanada, den USA und England zunehmend, die Autorin wollte mit ihrem Buch an diese Läden erinnern.[25]
Im 2013 vom Berliner FotografenNicolaus Schmidt veröffentlichten BuchAstor Place • Broadway • New York wird ein Friseurladen inNew York dargestellt, in dem bis zu 50 Friseure, eingewandert aus allen Ecken der Welt, in einem Kellerraum arbeiten.[26] Dieser 1947 von italienischen Immigranten gegründete Friseursalon ist durch steigende Mieten inManhattan bedroht und musste deshalb in das Kellergeschoss eines großen Geschäftshauses am Broadway wechseln. In einem Essay schreibt der US-amerikanische Autor Darnell L. Moore über die soziale Funktion eines traditionellen Friseursalons als „Marktplatz“ für Menschen unterschiedlicher Herkunft und Berufe sowie über die Immigration in die USA.[27] Die unterschiedlichen Erwartungen von Männern und Frauen bei einem Friseurbesuch wird in einem Text des Berliner FriseursUdo Walz beleuchtet.[28]