
DerFrieden von Wien war ein am30. Oktober1864 inWien unterzeichneter Friedensvertrag zwischenPreußen,Österreich undDänemark. Er beendete denDeutsch-Dänischen Krieg. Der Vertrag wurde am 12. November von Dänemark und am 14. November 1864 von Preußen und Österreichratifiziert. Der Austausch der Ratifizierungsurkunden erfolgte am 16. November 1864 in Wien.[1]
Nach dem Sturm auf dieDüppeler Schanzen am 18. April und der Besetzung der InselAlsen ab Ende Juni durch die verbündeten preußischen und österreichischen Truppen begannen auf Ersuchen der dänischen Regierung erste Verhandlungen über eineWaffenruhe. Am 18. Juli 1864 wurde inChristiansfeld, der nördlichsten Stadt imHerzogtum Schleswig, eine Übereinkunft unterzeichnet, nach der die Feindseligkeiten zu Land und zur See ab dem 20. Juli mittags bis zum 30. Juli abends eingestellt werden sollten. Die Vereinbarung wurde dann um vier Tage bis zum 3. August verlängert.
Schon am 25. Juli waren die Bevollmächtigten Österreichs, Preußens und Dänemarks – und zwar für ÖsterreichGraf Rechberg und Baron Brenner, für PreußenOtto von Bismarck und Freiherr von Werther, für DänemarkGeorge Quaade und Oberst Heinrich Kaufmann – ebenfalls in Wien zu einer Friedenskonferenz zusammengetreten und hatten sich am 1. August über dieFriedenspräliminarien geeinigt.
DiePräliminarien bestanden aus fünfParagraphen. Darin musste Dänemark die dreiHerzogtümer Schleswig,Holstein undLauenburg an Österreich und Preußen abtreten. Sie regelten finanzielle Entschädigungen und den neuen Grenzverlauf. Im letzten Paragraph wurde festgelegt, dass die Bevollmächtigten sofort in die Unterhandlungen über einen endgültigenFriedensvertrag einzutreten hätten. Schleswig, Holstein und Lauenburg kamen in einösterreichisch-preußisches Kondominium.
Dieser endgültige Friedensvertrag wurde dann am 30. Oktober 1864 unterzeichnet. Der Vertrag bestand aus 24 Artikeln und bestätigte die Friedenspräliminarien vom 25. Juli inhaltlich vollständig. Nach demDeutschen Krieg 1866 fielen die drei Herzogtümer 1867 an Preußen. Ein endgültiger Friedensvertrag wurde von Preußen trotz mehrfacher dänischer Bitten nie abgeschlossen.
Artikel 1: „Es soll in Zukunft und für beständig Friede und Freundschaft zwischen ihren Majestäten dem Kaiser von Österreich und dem Könige von Preussen einerseits und dem Könige von Dänemark andererseits, sowie zwischen deren Erben und Nachfolgern und deren gegenseitigen Staaten und Unterthanen herrschen.“
Artikel 3: „Seine Majestät der König von Dänemark verzichtet auf alle Seine Rechte auf die Herzogthümer Schleswig, Holstein und Lauenburg zu Gunsten Ihrer Majestäten des Kaisers von Österreich und des Königs von Preußen, und verpflichtet Sich, die Verfügungen, welche Ihre genannten Majestäten hinsichtlich dieser Herzogthümer treffen werden, anzuerkennen.“
Artikel 24: „Gegenwärtiger Vertrag wird ratificirt werden, und die Ratificationen sollen in Wien binnen drei Wochen oder, wenn möglich, früher ausgewechselt werden.“
„Urkund dessen haben die betreffenden Bevöllmächtigten ihn unterzeichnet und mit dem Insiegel ihrer Wappen versehn.“