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Republik Baden

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Republik Baden
WappenFlagge
Wappen der Republik Baden
Flagge der Republik Baden
Lage im Deutschen Reich
Entstanden ausGroßherzogtum Baden
Aufgegangen inWürttemberg-Baden;
Südbaden
Heute (Teil von):Baden-Württemberg
Daten aus dem Jahr 1925
LandeshauptstadtKarlsruhe
RegierungsformRepublik
StaatsoberhauptStaatspräsident
VerfassungVerfassung der Republik Baden vom 21. März 1919
Bestehen1918–1945
Fläche15.070km²
Einwohner2.312.462
Bevölkerungsdichte153 Ew./km²
Religionen58,4 % Röm.-Kath.
39,4 % Ev.
1,0 % Juden
1,2 % Sonstige
Reichsrat3 Stimmen
Kfz-KennzeichenIV B
Verwaltung4Landeskommissärbezirke
11Kreise
53 (nach 1924: 40)Amtsbezirke
1.536 Gemeinden
Karte
Karte der Republik Baden

DieRepublik Baden war ein Land desDeutschen Reichs während derWeimarer Republik und derZeit des Nationalsozialismus und territorial identisch mit dem zuvorGroßherzogtum Baden genannten deutschenBundesstaat.

Entstehung

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Republik Baden

Das badische Staatsministerium hatte am 2. November 1918 eine Wahlrechtsreform angekündigt, doch auch diese konnte den Fortgang der Dinge und das baldige Ende desGroßherzogtums nicht mehr verhindern. Am 8. November kam es zu Bildung vonSoldatenräten inLahr undOffenburg. Einen Tag später formierten sich auch inMannheim undKarlsruhe Arbeiter- und Soldatenräte, in deren Folge das badische Staatsministerium zurücktrat. In Karlsruhe und Mannheim konstituierten sich Wohlfahrtsausschüsse, bestehend aus der Stadtverwaltung, Stadträten und Parteien. Der Karlsruher Wohlfahrtsausschuss und der dortige Soldatenrat bildeten am 10. November aus Parteienvertretern eineprovisorische Regierung,[1] welche die Regierungsgewalt übernahm. Dies wurde am 11. November durch eine Versammlung der badischen Arbeiter- und Soldatenräte bestätigt, die sich als Landesausschuss konstituierte.

Der neue MinisterpräsidentAnton Geiß und sein Vorgänger,Heinrich von und zu Bodman, besuchten den aus Karlsruhe geflüchteten Großherzog aufSchloss Zwingenberg.Großherzog Friedrich II. verzichtete dort am 13. November vorläufig auf die Ausübung der Regierungsgewalt.[2]

Die provisorische Regierung proklamierte am 14. November dieFreie Volksrepublik Baden und setzte den Wahltermin für eine verfassunggebende Landesversammlung auf den 5. Januar 1919 fest.[3]AufSchloss Langenstein verzichtete am 22. November 1918 Friedrich II. endgültig auf den Thron, wobei er dies mit Zustimmung seines Vetters PrinzMax von Baden auch für diesen und dessen Nachkommen erklärte.[4][5]Friedrich II. nannte sich nach seiner Abdankung Markgraf von Baden.

Bezeichnung

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Am 10. November 1918 wurde eineprovisorische Regierung für Baden gegründet. Die Frage der Regierungsform wurde einer noch zu wählenden Landesversammlung vorbehalten.[6] Am 14. November erklärte das sich nunmehrbadische provisorische Volksregierung nennende Gremium diefreie Volksrepublik.[7]

Das Gesetz vom 21. März 1919, die badische Verfassung betreffend, bezeichnet Baden alsdemokratische Republik und verwendet direkt den BegriffBadische Republik. Die im Zusammenhang mit dieser Republik in der Literatur öfter zu findenden Begriffe Freistaat oder Volksrepublik kommen in der Verfassung nicht vor.

Politik

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Regierungen

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In der Nacht vom 9. auf den 10. November tagten in Karlsruhe der Soldatenrat und der durch den Karlsruher BürgermeisterKarl Siegrist ins Leben gerufene Wohlfahrtsausschuss gemeinsam und einigten sich auf eine provisorische Regierung.[8]

Am 5. Januar 1919 erfolgte die Wahl zur badischen verfassunggebenden Nationalversammlung, die auf den 15. Januar zu ihrer konstituierenden Sitzung einberufen wurde.[9] Da die USPD hier keine Mandate erhielt, schieden deren Mitglieder am 7. Januar aus der provisorischen Regierung aus und es verblieben die Regierungsmitglieder jener Parteien, die auch in Gesamt-Deutschland die sogenannteWeimarer Koalition bildeten.

Gemäß § 39 der Verfassung vom 21. März 1919 wählte der Landtag gemäß § 52 die Mitglieder des Staatsministeriums. Nach § 52 der Verfassung bestand das Staatsministerium „aus den Ministern, deren Zahl und Geschäftskreis durch Gesetz geregelt wird. Die Minister werden aus den zum Landtag wählbaren Staatsbürgern unter Bezeichnung der von ihnen zu verwaltenden Ministerien vom Landtag in öffentlicher Sitzung gewählt. Aus den Ministern ernennt der Landtag alljährlich den Präsidenten, der die Amtsbezeichnung ‚Staatspräsident‘ führt, und seinen Stellvertreter.

Dem Staatsministerium können nach Bedarf Mitglieder ohne eigenen Geschäftskreis (Staatsräte) mit Sitz und Stimme vom Landtag beigeordnet werden. Sie werden wie die Minister gewählt. Ihre Anzahl darf die Zahl der Minister nicht übersteigen.“[10]

Von 1920 bis 1929 wurde zum Staatspräsidenten jährlich ein anderer der Minister gewählt, wobei auch ein Wechsel der Parteizugehörigkeit des Staatspräsidenten erfolgte.

Die Weimarer Koalition regierte die Republik Baden bis 21. November 1929. Nach der Landtagswahl vom Oktober 1929 führten Zentrum und SPD die Regierung ohne die DDP weiter, die nochmals relativ starke Stimmenverluste hinnehmen musste. Im November 1930 wurde die Basis der Regierungskoalition durch den Eintritt derDVP verbreitert. Im Streit um dasBadische Konkordat verließ Ende November 1932 die SPD die Koalition.

Mit demVorläufigen Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich verloren die Länder ihre Souveränität. Am 8. März 1933 unterrichtete derReichsminister des InnernWilhelm Frick die badische Landesregierung, dass er dieVerordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933[11] anwenden undRobert Wagner (NSDAP) alsReichskommissar für Baden ernannt habe.[12]

Am 9. März 1933 erließ Wagner einenAufruf an das badische Volk[13], in dem er verkündete, dass die Reichsregierung ihn beauftragt habe, die gesamten Befugnisse der obersten badischen Landesbehörden zu übernehmen.

Durch dasZweite Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich (Reichsstatthaltergesetz;Altes Reichsstatthaltergesetz) vom 7. April 1933[14] wurde das Amt des Staatspräsidenten aufgehoben und die Einsetzung einesReichsstatthalter durch den Reichspräsidenten auf Vorschlag des Reichskanzlers festgelegt. Am 5. Mai 1933 wurde Wagner zum Reichsstatthalter für Baden ernannt.[15] Wagner ernannte zum 6. Mai 1933Walter Köhler zum Ministerpräsidenten von Baden, ein Amt, das neu geschaffen wurde.

BezeichnungLeitung[16]AmtszeitParteienWahl durch
provisorische VolksregierungAnton Geiß (SPD)10. November 1918 bis 2. April 1919SPD;USPD;Fortschritt;DDP;ZentrumSoldatenrat und Wohlfahrtsausschuss
Kabinett Geiß IIAnton Geiß (SPD)2. April 1919 bis 4. August 1920SPD, DDP, Zentrum (Weimarer Koalition)Nationalversammlung
Kabinett Trunk IGustav Trunk (Zentrum)4. August 1920 bis 21. November 1921SPD, DDP, ZentrumNationalversammlung
Kabinett HummelHermann Hummel (DDP)21. November 1921 bis 7. November 1922SPD, DDP, Zentrum1. Landtag
Kabinett Remmele IAdam Remmele (SPD)7. November 1922 bis 7. November 1923SPD, DDP, Zentrum1. Landtag
Kabinett Köhler IHeinrich Köhler (Zentrum)7. November 1923 bis 7. November 1924SPD, DDP, Zentrum1. Landtag
Kabinett HellpachWilly Hellpach (DDP)7. November 1924 bis 26. November 1925SPD, DDP, Zentrum1. Landtag
Kabinett Trunk IIGustav Trunk (Zentrum)26. November 1925 bis 23. November 1926SPD, DDP, Zentrum2. Landtag
Kabinett Köhler IIHeinrich Köhler (Zentrum)23. November 1926 bis 3. Februar 1927SPD, DDP, Zentrum2. Landtag
Kabinett Trunk IIIGustav Trunk (Zentrum)3. Februar 1927 bis 23. November 1927SPD, DDP, Zentrum2. Landtag
Kabinett Remmele IIAdam Remmele (SPD)23. November 1927 bis 23. November 1928SPD, DDP, Zentrum2. Landtag
Kabinett Schmitt IJosef Schmitt (Zentrum)23. November 1928 bis 21. November 1929SPD, DDP, Zentrum2. Landtag
Kabinett Schmitt IIJosef Schmitt (Zentrum)21. November 1929 bis 20. November 1930SPD, Zentrum3. Landtag
Kabinett WittemannFranz Josef Wittemann (Zentrum)20. November 1930 bis 18. September 1931SPD, Zentrum,DVP3. Landtag
Kabinett Schmitt IIIJosef Schmitt (Zentrum)18. September 1931 bis 10. März 1933SPD, Zentrum, DVP3. Landtag
Kommissariats-RegierungRobert Wagner (NSDAP)10. März bis 6. Mai 1933NSDAP;Stahlhelmernannt von Reichsregierung
Kabinett KöhlerWalter Köhler (NSDAP)6. Mai 1933 bis 4. April 1945NSDAPernannt von Reichsstatthalter

Landtag

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Hauptartikel:Landtag der Republik Baden

Bei der Wahl zur badischenNationalversammlung am 5. Januar 1919[17]wurde dasZentrum stärkste Partei vor derSPD. Die Parteien derWeimarer Koalition erreichten zusammen 91,5 % der Stimmen. Am 21. März 1919 beschloss die badischeNationalversammlung einstimmig die neue badischeVerfassung,[18] welche am 13. April durch die ersteVolksabstimmung in der deutschen Geschichte mit großer Mehrheit der Abstimmenden angenommen wurde. Sie ist die einzige durch eine Volksabstimmung beschlossene Verfassung der Weimarer Republik. Der Landtag bildet Anfang April 1919 eine Regierung aus Parteien der Weimarer Koalition.

Wahlergebnisse:

JahrZentrumSPDDDPCVPDNVPBadischer LandbundDVPKPDUSPDWVbMNSDAPWPCSVDBBP
191936,6 % (39)32,1 % (36)22,8 % (25)7,0 % (7)
192137,9 % (34)22,7 % (20)8,5 % (7)8,5 % (7)8,3 % (7)6,0 % (5)3,9 % (3)3,0 % (2)1,3 % (1)
192536,8 % (28)20,9 % (16)8,7 % (6)12,2 % (9)9,2 % (7)6,2 % (4)3,0 % (2)
192936,7 % (34)20,1 % (18)6,7 % (6)3,7 % (3)8,0 % (7)5,9 % (5)7,0 % (6)3,8 % (3)3,8 % (3)3,0 % (3)

Zahl der errungenen Mandate in Klammern. An 100 % fehlende Stimmen: Nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge.

Die Wahl vom 5. Januar 1919 ist insofern historisch zu nennen, als bei ihr erstmalig das mit dem Reichswahlgesetz vom 30. November 1918 eingeführte aktive und passive Frauenwahlrecht angewandt wurde, noch vor der Reichstagswahl vom 19. Januar 1919. Ebenso historisch war die erste Rede einer Frau in einem deutschen Parlament bei der konstituierenden Sitzung am 15. Januar 1919 imStändehaus (Karlsruhe), gehalten von der DDP-AbgeordnetenMarianne Weber.[19]

Bis 1933 wurde Baden meist von der Zentrumspartei regiert. Baden blieb – trotzwürttembergischer Versuche, während derZeit des Nationalsozialismus die Vereinigung herbeizuführen – bis zum Ende desZweiten Weltkriegs in seinen Grenzen unverändert. Das Land wurde durch dienationalsozialistische Reichsregierung jedoch ab 1933gleichgeschaltet und demReichsstatthalter undGauleiterRobert Wagner unterstellt.

Staatssymbole

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Nach derNovemberrevolution dankte auch das großherzogliche Haus in Baden ab, das Land wurde zur Republik Baden. Entsprechend wurden im Wappen alle monarchischen Herrschaftsinsignien entfernt, der Schild und die Greifen blieben jedoch bestehen. Die neue Regierung wollte die historische Kontinuität betonen und verzichtete auf republikanische Symbolik. Das seit 1830 gültige badische Staatswappen wurde nur geringfügig modifiziert.[20] Am 19. Oktober 1918 beauftragte die Regierung den GrafikerHeinrich Ehehalt einen Entwurf zu erstellen. Seine querovale Form war für Wappen ungewöhnlich. In derStaatlichen Majolika Manufaktur Karlsruhe wurde das Muster hergestellt (Maße — Tiefe: 3 cm, Breite: 31,8 cm, Höhe: 25,5 cm).[21]DurchVerordnung. Das badische Wappen und die Dienstsiegel. vom 4. Januar 1921[22] wurde dieser Entwurf zum offiziellen Staatswappen erklärt.[23]

Die Republik Baden verwendete dieFlagge des Großherzogtums weiterhin.[24] Eine Hymne gab es nicht. Die alte Fürstenhymne des Großherzogtums konnte nicht verwendet werden und dasBadnerlied war nie eine offizielle Hymne.

Verwaltung

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Hauptartikel:Bezirksamt (Baden) undVerwaltungsgliederung Badens

Bis zum Jahre 1924 gliederte sich Baden in vierLandeskommissärbezirke, elf Kreise und 53 Amtsbezirke. Die Zahl der Amtsbezirke wurde nach 1924 auf 40 reduziert, wobei die Zahl der Gemeinden weiterhin 1536 betrug.

Vorbereitungen zu einem „Reichsgau Oberrhein“

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Am 22. Juni 1940 wurde zwischen Frankreich und Deutschland derWaffenstillstand geschlossen. DasElsass stand zunächst wie andere durch Deutschland besetzte französische Gebiete unter deutscher Militärverwaltung. Mittels einesFührererlasses vom 2. August 1940 wurde eine Zivilverwaltung inStraßburg geschaffen, als deren Leiter (Chef der Zivilverwaltung – C.d.Z.) der „Reichsstatthalter des Landes Baden“Robert Wagner eingesetzt wurde. Die dort geschaffenen Verwaltungsabteilungen wurden überwiegend in Personalunion durch die Leiter der entsprechenden badischen Behörden geführt. Es wurde auch eine namhafte Anzahl badischer Beamter ins Elsass abgeordnet. Ziel war die Schaffung eines „ReichsgauesOberrhein“ durch die Zusammenlegung von Baden und Elsass, wobei die Zentralbehörden in Straßburg angesiedelt werden sollten. Zur Vorbereitung sollten die badischen Ministerien von Karlsruhe nach Straßburg verlegt werden, wogegen sich jedoch das Innenministerium und das Finanz- und Wirtschaftsministerium sperrten. Das badische Kultusministerium zog jedoch um.[25]Das Amtsblatt des badischen Kultusministeriums wurde per 1. Januar 1943 mit jenem der entsprechenden Abteilung der elsässischen Zivilverwaltung zusammengelegt.[26]

Während ein „Reichsgau Oberrhein“ nicht realisiert wurde, existierte einParteigau Baden-Elsass derNSDAP ab 22. März 1941.

Im April 1945 wurde das Territorium Badens im Norden von der7. US-Armee besetzt. Südbaden wurde von der1. französischen Armee nach teils heftigen Kämpfen erobert.

Hauptartikel:Kriegsende im Südschwarzwald (1945)

Nachkriegsdeutschland

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Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der nördliche Teil von Baden Teil deramerikanischen, der südliche Teil derfranzösischen Besatzungszone. Die Südgrenze der amerikanischen Besatzungszone wurde so gewählt, dass die Autobahn Karlsruhe–München (heutigeA8) auf der ganzen Strecke innerhalb der amerikanischen Besatzungszone lag. Grenzen waren die jeweiligen Kreisgrenzen. DieMilitärregierungen der Besatzungszonen gründeten 1945/46 die LänderWürttemberg-Baden in der amerikanischen, sowieBaden undWürttemberg-Hohenzollern in der französischen Zone. Diese Länder wurden am 23. Mai 1949 zuLändern der neugegründetenBundesrepublik Deutschland.

DasGrundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland forderte über Artikel 118 Maßnahmen zur Neugliederung der drei Länder. Im Zuge dessen kam es am 25. April 1952 zur Fusion der Länder Württemberg-Baden, Baden (d. h. Südbaden) und Württemberg-Hohenzollern zum Land Baden-Württemberg. Nähere Details zu diesem Thema sowie die weitere Geschichte sind unterBaden-Württemberg aufgeführt.

Literatur

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  • Martin Furtwängler (Bearb.):Die Protokolle der Regierung der Republik Baden. Erster Band: die provisorische Regierung November 1918 – März 1919. W. Kohlhammer, Stuttgart 2012,ISBN 978-3-17-022055-3.
  • Gerhard Kaller:Baden in der Weimarer Republik. In:Meinrad Schaab,Hansmartin Schwarzmaier (Hrsg.) u. a.:Handbuch der baden-württembergischen Geschichte. Band 4:Die Länder seit 1918. Hrsg. im Auftrag derKommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Klett-Cotta, Stuttgart 2003,ISBN 3-608-91468-4, S. 23–72.
    • Baden in der Zeit des Nationalsozialismus. In: Meinrad Schaab, Hansmartin Schwarzmaier (Hrsg.) u. a.:Handbuch der baden-württembergischen Geschichte. Band 4:Die Länder seit 1918. Hrsg. im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg. Klett-Cotta, Stuttgart 2003,ISBN 3-608-91468-4, S. 151–230.
  • Gerhard Kaller:Die Abdankung Großherzog Friedrichs II. von Baden im November 1918. In:Ekkhart-Jahrbuch 1969, S. 71–82.[27]
  • Konrad Exner:Die politischen und wirtschaftlichen Ereignisse der Republik Baden in der Zeit der Weimarer Republik. In:Badische Heimat 2/2016, S. 291–300,digital.
  • Ingeborg Wiemann-Stöhr:Die pädagogische Mobilmachung. Schule in Baden im Zeichen des Nationalsozialismus. Verlag Julius Klinkhardt, Heilbronn 2018,ISBN 978-3-7815-2217-6.[28]
  • Michael Kitzing:Novemberrevolution 1918 und frühe Pläne einer Vereinigung Badens mit Württemberg. In: Badische Heimat, Heft 1/2013, S. 150–174pdf.

Weblinks

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Commons: Republik Baden – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Karlsruher Zeitung mit den Bekanntmachungen des Großherzogs und der provisorischen Regierung vom 10. November 1918
  2. siehe Gerhard Kaller:Die Abdankung Großherzog Friedrichs II. von Baden im November 1918. In: Ekkhart-Jahrbuch 1969, S. 77–78Abdruck der Erklärung (Memento vom 22. März 2016 imInternet Archive)
  3. Karlsruher Zeitung mit den Bekanntmachungen des Großherzogs und der provisorischen Regierung vom 14. November 1918
  4. siehe Gerhard Kaller:Die Abdankung Großherzog Friedrichs II. von Baden im November 1918. In: Ekkhart-Jahrbuch 1969, S. 81–82Abdruck der Abdankungserklärung und Bild der handschriftlichen Erklärung (Memento vom 22. März 2016 imInternet Archive)
  5. Karlsruher Zeitung vom 24. November 1918; Abdruck der Abdankung und Bekanntmachung der vorläufigen badischen Volksregierung
  6. An das badische Volk! Karlsruher Zeitung – Staatsanzeiger für das Großherzogtum Baden vom 10. November 1918. In:Badische Landesbibliothek. Abgerufen am 24. August 2020.
  7. Kundmachung. Karlsruher Zeitung – Staatsanzeiger für das Großherzogtum Baden vom 14. November 1918. In:Badische Landesbibliothek. Abgerufen am 24. August 2020.
  8. Siehe Kaller,Baden in der Weimarer Republik, S. 25.
  9. Badisches Gesetzes- und Verordnungs-Blatt vom 10. Januar 1919
  10. Verfassung vom 21. März 1919 (Memento vom 15. Dezember 2017 imInternet Archive)
  11. Reichstagsbrandverordnung
  12. Siehe Kaller,Baden in der Zeit des Nationalsozialismus, S. 155.
  13. siehe Freiburger Zeitung vom 10. März 1933
  14. Reichsstatthaltergesetz (Memento vom 3. April 2018 imInternet Archive) vom 7. April 1933
  15. Freiburger Zeitung vom 6. Mai 1933
  16. 2. April 1919 bis 10. März 1933 Staatspräsident
  17. Badisches Gesetzes- und Verordnungs-Blatt vom 10. Januar 1919
  18. Karlsruher Zeitung vom 22. März 1919
  19. Robert Gerwarth:Die größte aller Revolutionen. November 1918 und der Aufbruch in eine neue Zeit. Siedler, München 2018, Seite 222.
  20. Badisches Landesmuseum Karlsruhe:Baden und Europa 1918 bis 2000: Führer durch die landes- und kulturgeschichtliche Abteilung, S. 12
  21. siehe EintragWappen der Republik Baden auf Landeskunde entdecken online - leobw; mit Farb-Fotografie
  22. abgedruckt in:Badisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 12 vom 28. Februar 1921[1]
  23. Es existiert auch ein Entwurf vonOtto Hupp, der irrtümlich auch als Wappen der Republik Baden bezeichnet wurde.
  24. § 8 derVerordnung. Das badische Wappen und die Dienstsiegel. vom 4. Januar 1921. In:Badisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 12 vom 28. Februar 1921, S. 46. Die Flagge enthielt keinerlei monarchistische Symbole.
  25. sieheKarl Stiefel:Baden 1648 – 1952. Band I, Karlsruhe 1979, S. 377
  26. Amtsblatt des Badischen Ministeriums des Kultus und Unterrichts und der Abteilung Erziehung, Unterricht und Volksbildung des Chefs der Zivilverwaltung. Karlsruhe, Malsch & Vogel, 81.1943 - 82.1944, 10
  27. badische-heimat.de (Memento vom 22. März 2016 imInternet Archive)
  28. Vorschau.
Länder des Deutschen Reiches zur Zeit derWeimarer Republik (1919–1933)

  Anhalt Anhalt |Baden Baden |Bayern |Freistaat Braunschweig Braunschweig |Bremen |Hamburg |Volksstaat Hessen Hessen |Freistaat Lippe Lippe |Lübeck |Mecklenburg-Schwerin |Mecklenburg-Strelitz |Freistaat Oldenburg Oldenburg |Freistaat Preußen Preußen |Sachsen |Freistaat Schaumburg-Lippe Schaumburg-Lippe |Thuringen Thüringen(ab 1920) |Wurttemberg Württemberg
Saargebiet(unter Völkerbundsverwaltung 1920-1935)
Volksstaat Reuß Reuß(bis 1920) |Freistaat Sachsen-Altenburg Sachsen-Altenburg(bis 1920) |Freistaat Sachsen-Gotha Sachsen-Gotha(bis 1920)* |Freistaat Sachsen-Meiningen Sachsen-Meiningen(bis 1920) |Freistaat Sachsen-Weimar-Eisenach Sachsen-Weimar-Eisenach(bis 1920) |Freistaat Schwarzburg-Rudolstadt Schwarzburg-Rudolstadt(bis 1920) |Freistaat Schwarzburg-Sondershausen Schwarzburg-Sondershausen(bis 1920)
Freistaat Waldeck-Pyrmont Waldeck-Pyrmont(bis 1929)
*Der Landesteil Coburg löste sich nach der Abdankung von HerzogCarl Eduard aus derUnion mit Gotha, organisierte sich alsFreistaat Coburg und schloss sich 1920 Bayern an. Reichsrechtlich wurde die Eigenständigkeit Coburgs allerdings nicht anerkannt und es weiterhin als Landesteil Gothas angesehen. 

Länder des Deutschen Reiches zurZeit des Nationalsozialismus (1933–1945)

Anhalt |Baden |Bayern |Braunschweig |Bremen |Hamburg |Hessen |Lippe |Lübeck(bis 1937) |Mecklenburg(ab 1934) |Mecklenburg-Schwerin(1933) |Mecklenburg-Strelitz(1933) |Oldenburg |Preußen |Saarland(alsSaargebiet bis 1935 unter Völkerbundsverwaltung) |Sachsen |Schaumburg-Lippe |Thüringen |Württemberg

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