Diefreireligiöse Bewegung bezeichnet eine uneinheitlichereligiöseWeltanschauung, die aufkonfessionsgebundene Lehren (Dogmen) und Bekenntnisse verzichtet. Organisatorisch entstand sie aus reformorientierten Kreisen derkatholischen undevangelischen Kirche im Zuge desVormärz. Sie fühlten sich im Zuge derAufklärung denMenschenrechten, der gegenseitigenToleranz und den Werten desHumanismus verbunden. Ihre Positionen gelten alsliberal,freidenkerisch undsäkular, bisweilen auch alspantheistisch,naturalistisch,agnostizistisch undatheistisch (vgl.:Religiöser Atheismus).
Die freireligiöse Bewegung entstand Mitte des 19. Jahrhunderts in der Zeit des politischenVormärz aus demDeutschkatholizismus und den ursprünglich protestantischenLichtfreunden. Unmittelbarer Auslöser war 1844 ein offener Brief des katholischen PriestersJohannes Ronge anWilhelm Arnoldi, den Bischof von Trier, gegen dieAusstellung des „Rocks Christi“, einerReliquie, die er alsGötzenfest anprangerte. Dieser offene Brief wurde vielfach nachgedruckt und gelesen. In der Folge gründeten kritische Geistliche beider Kirchen neue, freie Gemeinden, wohl im Geiste der bürgerlichenEmanzipationsbewegung in der Zeit derMärzrevolution.
Die freireligiöse Bewegung wurde von der Philosophie derAufklärung, aber auch von derMystik und christlichen liberalen Strömungen beeinflusst. Im Wesentlichen speiste sich die freireligiöse Bewegung aus drei Quellen:
Aus diesem Spektrum entwickelten sich Positionen, die eine große Bandbreite religiöser, weltanschaulicher und philosophischer Ansichten abdeckt. Der Religionsbegriff reicht vonurchristlichen überpantheistische bis hin zuatheistischen Positionen.
Am 17. Juni 1859 schlossen sich 40.000 Gläubige von 53 – somit den meisten – freien Gemeinden zumBund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands zusammen. Dieser wurde später inBund freier religiöser Gemeinden Deutschlands umbenannt.
Daneben entstanden weitere Zusammenschlüsse freier Gemeinden, so auch der bereits 1845 gegründeteVerband der deutschkatholischen und freireligiösen Gemeinden Süddeutschlands, der mehr als andere auch für traditionelle Christen offen blieb. Neben einem Flügel, der eher einefreie Religion propagierte, entstanden inBerlin,Breslau,Chemnitz, Leipzig,Nürnberg,Stettin auch freireligiöse Gemeinden, die stärkerfreidenkerisch orientiert waren. Dienaturalistisch orientierte Breslauer Gemeinde des PredigersGustav Tschirn war in besonderem Maße amMaterialismus und derReligionskritikLudwig Feuerbachs orientiert. Aus dieser Richtung entstand später die organisierteFreidenkerbewegung, vor allem durch die Gründung desDeutschen Freidenker-Verbandes am 10. April 1881 inFrankfurt am Main.[1][2]

Dem 1907 entstandenenWeimarer Kartell trat der Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands zwar nicht bei, stand ihm aber nahe. Gemeinsam mit dem Weimarer Kartell traten die Freireligiösen vor allem für die Trennung von Schule und Kirche und generell für die Verweltlichung des Staates ein. Einzelne Freireligiöse waren häufig auch Mitglied in anderen freigeistigen und freidenkerischen Verbänden wie dem 1906 gegründetenDeutschen Monistenbund oder dem 1908 gegründeten marxistischenZentralverband proletarischer Freidenker als Ausgangspunkt der proletarischen Freidenkerbewegung.
1922 schlossen sich der Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands und derbürgerliche Freidenker-Verband imVolksbund für Geistesfreiheit zusammen. Dem Volksbund fern blieb derVerband Freireligiöser Gemeinden Süd- und Westdeutschlands, der sich nicht mit den Freidenkern zusammenschließen wollte und das Religiöse stärker betonte. Der Volksbund hatte 1927 156 Ortsgemeinden und beteiligte sich an derReichsarbeitsgemeinschaft freigeistiger Verbände der deutschen Republik, die in ihrer Funktion dem Weimarer Kartell vor dem Ersten Weltkrieg entsprach.
In derZeit des Nationalsozialismus wurden viele freireligiöse Gemeinden ab 1933 verboten oder lösten sich auf. Zudem wurde vielfach freireligiöser Religionsunterricht (zugunsten des kirchlichen Religionsunterrichts) und die Durchführung vonJugendweihen verboten. Einige Mitglieder wurden verhaftet. DerVolksbund für Geistesfreiheit, der Mitgliedsgemeinden mit damals 60.000 bis 90.000 Mitglieder hatte, versuchte durch Umbenennung einem Verbot zu entgehen. Zuerst erfolgte die Umbenennung inDeutscher Freireligiöser Bund, am 4. Juni 1933 letztlich inBund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands.[3][4] Dieser schloss sich 1934 als förderndes Mitglied der „Arbeitsgemeinschaft Deutsche Glaubensbewegung“ (ADG) an, aus der dieDeutsche Glaubensbewegung hervorgegangen ist. Der Bund freireligiöser Gemeinden wurde am 20. November 1934 durchHermann Göring verboten, veröffentlicht wurde dies am 27. November 1934 imVölkischen Beobachter. Ein weiteres, auf korrekt amtlichem Wege ergangenes Verbot folgte am 20. Mai 1935, was letztlich zur Auflösung führte.[4] DieFreie Religionsgemeinschaft Deutschlands, der vor allem südwestdeutsche freireligiöse Gemeinden angehörten, blieb bestehen, musste sich aber an das NS-Regime anpassen. Im Unterschied zum Volksbund für Geistesfreiheit war sie von Anfang an religiöser ausgerichtet.
Freireligiöse bezeichnen sich oft alsHumanisten und einige Gemeinden mithin als Freie Humanisten. Eine Reihe von früheren freireligiösen Gemeinden sind heute imHumanistischen Verband Deutschlands zusammengeschlossen.
Freireligiöse Gemeinden sind auch gegenwärtig noch in Deutschland aktiv. Der größte Dachverband heißt "Bund Freireligiöser Gemeinden Deutschlands K.d.ö.R", welcher 1859 gegründet wurde.[5] Dieser ist Mitgliedsverband imDachverband Freier Weltanschauungsgemeinschaften und bei denHumanists International.[6]

Die Betonung von Werten wie Freiheit, Vernunft und Duldsamkeit bilden die Grundsätze der Freireligiösen. Unter dem MottoFrei sei der Geist und ohne Zwang der Glaube verwerfen Freireligiöse jede Art von dogmatischer Bindung und Hierarchie. Dementsprechend gelten die von dem Kirchenhistoriker E. M. Wilbur entwickelten Grundsätze:
Lösten sich Freireligiöse von kirchlichen Dogmen und Bekenntnissen, so trennten sich die meisten aber nicht von der Religion. In ihrem Religionsverständnis folgen sieFriedrich Schleiermacher, wenn Religion definiert wird als „etwas, was den Menschen im Innersten bewegt, was ihn zutiefst angeht, was ihm wesentlich ist“.[7] Freie Religion wird demnach begriffen als eine innerliche Angelegenheit des Menschen, die – so der ReligionsphilosophArthur Drews – „nicht an eine bestimmte Lehre oder Offenbarung, an heilige Bücher oder Religionsstifter gebunden ist, sondern sich im Einzelnen selbst ereignet als das Innerlichste, was sich denken läßt“.
Als Religion ohne Kirche und ohne bestimmte Gottesvorstellung sehen Freireligiöse die Welt als Einheit, ohne sie in Diesseits und Jenseits zu spalten (Monismus). Sie bestreiten den Geltungsanspruch heiliger Bücher wie auch der vielen, sich als einzigartig verstehenden Religionen. Vielmehr werden die Urkunden der Weltreligionen als Zeugnisse des religiösen Bedürfnisses des Menschen geschätzt. Es gibt Freireligiöse, die sich als freiin der Religion verstehen – also ohne dogmatische Bindungen –, und solche, die sich als freivon Religion verstehen und sich zu humanistischen und freigeistigen Überzeugungen bekennen.[4]
Ludwig Ankenbrand,Eduard Baltzer,Karl Theodor Bayrhoffer,Walter A. Berendsohn,Robert Blum,Wilhelm Bölsche,Lily Braun,Lorenz Diefenbach,Louise Dittmar,Arthur Drews,Eduard Duller,Julius Fröbel,Georg Gottfried Gervinus,Ernst Haeckel,Friedrich Hecker,Hermann Heimerich,Wilhelm Hieronymi,Käthe Kollwitz,Waldeck Manasse,Ludwig Marum,Max Maurenbrecher,Theodor Meentzen,Malwida von Meysenbug,Martin Mohr,Christian Gottfried Daniel Nees von Esenbeck,Louise Otto-Peters,Bertha Ronge,Johannes Ronge,Emil Adolf Roßmäßler,Carl Scholl,Carl Schurz,Amalie Struve,Gustav von Struve,Leberecht Uhlich,Bruno Wille