Alsfreie Inhalte (englischfree content), auchOpen Content genannt, bezeichnet manInhalte, deren kostenlose Nutzung und Weiterverbreitungurheberrechtlich erlaubt ist. Dies kann nach Ablauf von gesetzlichenSchutzfristen zutreffen, so dass ursprünglichgeschützte Werke alsgemeinfrei gelten. Alternativ werden Inhalte als frei bezeichnet, wenn der Urheber oder der Inhaber der vollumfänglichenNutzungsrechte ein Werk unter einefreie Lizenz gestellt hat.
Die Rechtsstrukturen freier Inhalte bilden damit eine Ergänzung zum gesetzlichen Schutzgeistigen Eigentums. Auch freie Inhalte sind, sofern sie unter einer freien Lizenz stehen, urheberrechtlich geschützt. Die jeweilige Lizenz regelt die Bedingungen, die bei einer Nutzung einzuhalten sind.
Die Idee zur Schaffung freier Inhalte entstand analog zu der freien Software.
Die Begriffe „freie Inhalte“ und „Open Content“
Der BegriffOpen Content wurde von der vonDavid A. Wiley gestartetenOpen-Content-Initiative geprägt, die 1998 eineOpen-Content-Lizenz und 1999 eineOpen-Publication-Lizenz vorstellte.
Die Begriffe „freie Inhalte“ und „Open Content“ werden inzwischen vielfach gleichgesetzt. Es existieren unterschiedliche „Freiheitsgrade“, die vom Recht auf Namensnennung undCopyleft über die Erlaubnis zur Veränderung und/oder kommerziellen Nutzung bis hin zum Verzicht auf jegliche Nutzungsbedingungen reichen.[1][2][3]
Flickr bietet umfangreiches Bildmaterial unter freienCreative-Commons-Lizenzen sowie eine Sammlung historischer, urheberrechtsfreier Bilder der US-amerikanischenLibrary of Congress an.[6][7]
Als „OpenBooks“ werden Bücher bezeichnet, deren Texte von jedermann kostenlos verwendet werden können. Hier kann es sich um Werke handeln, deren Urheberrecht abgelaufen ist, aber auch z. B. um aktuelle Bücher, besonders aus dem IT-Bereich, die frei angeboten werden.
Einen weiteren Bereich freier Inhalte stellen Onlinekurse(Open Educational Resources) dar sowie diverse Handbücher und Dokumentationen, die für freie Software erstellt wurden.
Darüber hinaus sind mit derOpen-Access-Initiative im Wissenschaftssektor beachtliche Erfolge erzielt worden. Mittlerweile gibt es über 1168 wissenschaftlicheOpen-Content-Zeitschriften. Allerdings sind diese Inhalte oft entgegen den in derBerliner Erklärung genannten Prinzipien nur frei zugänglich, dürfen aber nicht weiterverbreitet oder verändert werden.
Gemeinfreie Inhalte
Ältere Werke, bei denen die urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist, die also mittlerweile gemeinfrei sind, werden durchDigitalisierung in verschiedenen Projekten bereitgestellt. DasProject Gutenberg beispielsweise stellt solche Inhalte in elektronischer Form zur Verfügung.
Etliches gemeinfreies Material ist von amerikanischen Regierungsstellen vorhanden, da Werke ihrer Mitarbeiter keinemCopyright unterliegen.
In der Praxis wird die prinzipielle Gemeinfreiheit älterer Werke häufig aufgrund von Eigentumsrechten an der einzigen physischen Werksvorlage (etwa dem Original eines Bildes, das sich in einem Museum befindet) eingeschränkt, da der für eine Kopie notwendigeZugang zum Original verwehrt werden kann.
Literatur
Nico Einfeldt:Open Content Lizenzen und das Bearbeitungsrecht. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019,ISBN 978-3-8471-1107-8.
Timo Rosenkranz:Open Contents: Eine Untersuchung der Rechtsfragen beim Einsatz „freier“ Urheberrechtslizenzmodelle. Mohr Siebeck, Tübingen 2011,ISBN 978-3-16-150826-4.
Timo Rosenkranz:Open Contents: Eine Untersuchung der Rechtsfragen beim Einsatz „freier“ Urheberrechtslizenzmodelle. Mohr Siebeck, Tübingen 2011,ISBN 978-3-16-150826-4.
↑educa.ch - Open Content. 7. Januar 2009, archiviert vom Original am 21. Januar 2012; abgerufen im 1. Januar 1. Schweizerischer Bildungsserver:Open Content – das Urheberrecht als Grenze und Ausblick