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Fotograf

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(Weitergeleitet vonFotografin)
Photograph ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Für das Lied des britischen Singer-Songwriters Ed Sheeran siehePhotograph (Lied)
Die ArtikelFotograf undBerufsfotografie überschneiden sich thematisch. Informationen, die du hier suchst, können sich also auch im anderen Artikel befinden.
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Fotografen bei denLeichtathletik-Hallenweltmeisterschaften 2012
Professionelle Modefotografie (2009)

EinFotograf oderPhotograph (auch veraltetLichtbildner), beziehungsweise eineFotografin, ist eine Person, dieFotografien anfertigt. Fotografen gestalten statische oder bewegte Bilder für verschiedene Zwecke. Der Oberbegriff umfasst beispielsweise Berufszweige wieArchitekturfotografie,Eventfotografie,Industriefotografie,Landschaftsfotografie,Laufbildfotografie,Luftbildfotografie,Modefotografie,Porträtfotografie,Produktfotografie,Fotojournalismus,Standbildfotografie,Unterwasserfotografie,Werbefotografie,wissenschaftliche Fotografie,Künstlerische Fotografie etc. In Deutschland und derSchweiz gibt es auch den staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Fotograf.

Berufliche Praxis und Tätigkeitsfelder

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Fotografen halten mit demFotoapparat individuelle Eindrücke von Menschen oder der Natur, von Ereignissen oder von Gegenständen fest. Häufig spezialisieren sie sich auf einen Bereich wie Porträt-, Mode-, Werbe-, Presse- oder Wissenschaftsfotografie. Sie beherrschen den ganzen Ablauf fotografischer Erzeugnisse von der Ideenfindung und Planung, Beleuchtung und Inszenierung bis zur Aufbereitung der resultierenden Bilder für alle Wiedergabemöglichkeiten. Fotografen arbeiten in der Regelfreiberuflich oder sind im fotografischen Gewerbe oder in öffentlichen Einrichtungen tätig.Große Zeitungsverlage beschäftigen eigenePressefotografen. Mitunter sind sie auch im Fotoeinzelhandel, in industriellen Großlabors oder in Großraumstudios beschäftigt. Darüber hinaus bieten Pressedienste und -agenturen, Bildarchivdienste, Werbe- und Medienagenturen sowie Film- und Fernsehproduktionen entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten an.

Die Qualität der Aufnahmen beruht zum großen Teil auf Erfahrung und Vorbereitungsarbeit des Fotografen. Kamera, Film, Objektiv, Beleuchtung und das Motiv müssen aufeinander abgestimmt werden. Die digitaleBildnachbearbeitung bildet heute im digitalen Zeitalter einen wichtigen Anteil an der Berufsausübung. Im Freien arbeiten Fotografen unter optimaler Ausnutzung des natürlichen Lichts, an der ausgesuchten „Location“ oder imStudio mitBeleuchtung, und mit entsprechender Dekoration, die so aufwendig wie einSzenenbild gestaltet sein kann. Das häufigste Tätigkeitsfeld dürfte dieinszenierte Fotografie sein.

Fotoassistenten
Fotoassistenten entlasten Fotografen durch Vor- und Nachbereitung anfallender Arbeiten und führen teilweise selbst Aufnahmen unter Anweisung durch. Siehe hierzuKameraoperateur undFotoassistent.

Ausbildung

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Deutschland

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In Deutschland ist Fotograf ein anerkannter Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung (HwO).Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird im Handwerk in den folgenden Schwerpunkten angeboten:

  • Porträtfotografie
  • Produktfotografie
  • Industrie- und Architekturfotografie
  • Wissenschaftsfotografie

Neben der traditionellen handwerklichen

besteht die Möglichkeit rein schulischer Ausbildung:

Weiterbildung

Nach einer grundständigen fotografischen Ausbildung besteht die Möglichkeit der Weiterbildung zumMeister in Fotografie (auch Fotografenmeister) oder durch ein Weiterbildungsstudium an einer höheren Fachschule zumstaatlich geprüften Techniker der Fachrichtung Fototechnik.

Im künstlerischen Bereich gibt es als Weiterbildung den StudiengangMaster of Arts (M.A.), die künstlerischeMeisterklasse oder einMeisterschülerstudium.

Im wissenschaftlichen Bereich gibt es den StudiengangMaster of Engineering (M.Eng.).

Schweiz

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Fotograf (Lehrberuf)

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Die Ausbildung zum Fotografen dauert in der Schweiz vier Jahre.[1]

Dipl.-Fotodesigner

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Neben der Berufslehre zur Fotografin, zum Fotografen gibt es auch die Möglichkeit der Ausbildung zum/zur Dipl.Fotodesigner, einehöhere Fachprüfung.[2] Die Ausbildung dauert drei Jahre, wovon zwei Jahre Praktikum sind, und richtet sich insbesondere auch an Quereinsteiger.[3] Einschlägige Vorbildung (insbesondere die Lehre als Fotograf) kann angerechnet werden.[4]

Studium

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Österreich

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In Österreich ist Fotografie seit Dezember 2013 ein freies Gewerbe (BGBl. I Nr. 212/2013). Jeder kann durch eine Gewerbeanmeldung das Gewerbe des Berufsfotografen ausüben.

In Wien gibt es folgende akademische Ausbildungsrichtungen:

Berufsausübung und Berufsbezeichnung

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Professionelle Fotografin mit Assistentin

Fotograf im engeren Sinne ist dieBerufsbezeichnung desLichtbildners. Der Beruf des Lichtbildners, heuteFotograf genannt, ist in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz eine Berufsbezeichnung, die nach einer staatlich geregelten Berufsausbildung vergeben wird.ProfessionelleLichtbildner mit einer anderen Ausbildung führen dementsprechend andere geschützte Berufsbezeichnungen wieDiplom-Foto-Designer,Fototechniker oderFotodesigner (staatlich geprüft). Auch die Berufsbezeichnungen Fotografenmeister,Staatl. gepr. Techniker und der TitelMeister können nur nach einer entsprechenden Berufsausbildung sowie einer zusätzlichen Weiterbildung geführt werden; sie sind geschützt (FS-Ordnung sowie HwO § 51, § 117).

Dagegen sind die BezeichnungenFoto-Designer,Bildermacher,Bildreporter,Fotojournalist,Bildberichterstatter oderFotografiker nicht geschützt.

Seit dem 1. Januar 2004 gehört in Deutschland der Beruf laut Anlage B der Handwerksordnung zu den zulassungsfreien Berufen (§ 18 Abs. 2), was bedeutet, dass die Berufsfotografie auch ohne Nachweis einer Meisterausbildung ausgeübt werden darf. Durch die Novellierung der Handwerksordnung dürfen auch Autodidakten die gewerbliche Berufsfotografie ausüben. Ohne Gesellenabschluss jedoch dürfen sie sich nicht alsFotograf bezeichnen und dürfen nichtausbilden (HwO). Hiervon bleiben die journalistisch oder künstlerisch tätigenBildermacher unberührt.Um den Titel Fotograf zu führen, ist ein Gesellenabschluss nach HWK von Nöten.

In Österreich zählt die BezeichnungBerufsfotograf seit dem 18. Dezember 2013 zu den freien Gewerben, nachdem derVerfassungsgerichtshof am 27. November 2013 erkannte, dass der bisher geltende § 94 Z 20 GewO 1994 (reglementiertes Gewerbe Berufsfotograf) wegen Verstoßes gegen das Recht auf Freiheit der Erwerbsbetätigung verfassungswidrig war. Eine Beschränkung des Gewerbes ließe sich im Zeitalter der digitalen Fotografie nicht mehr durch die einst zur Beschränkung führenden Gründe (etwa den Umgang mit Chemikalien) halten.[5][6]

Organisationen

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Es gibt verschiedene Interessengemeinschaften und Berufsverbände für professionelle Fotografen.

Interessenverbände

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Deutschland
Österreich
Photographische Gesellschaft – (PhG)

Fachverband-Körperschaft des öffentlichen Rechts

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Deutschland
Bundesinnungsverband, Dachorganisation vonLandesinnungsverbänden undInnungen:Centralverband Deutscher Berufsfotografen – (CV)
Österreich
Berufsfotografen Österreichs
Schweiz
Schweizer Berufsfotografen und Fotodesigner SBF

Freie Berufsverbände

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Deutschland
Schweiz
Vereinigung fotografischer BildgestalterInnen (VfB)

Berufsfotograf

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Hauptartikel:Berufsfotografie

Amateurfotograf

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Hauptartikel:Amateurfotografie
Hobby-Fotografen beim fotografieren wilder Tiere amChobe

Dank der Weiterentwicklung von Kameratechnik und Bildbearbeitungsprogrammen und der damit verbundenen Möglichkeit, auch als Amateur gute Fotos zu schaffen, gibt es immer mehr ambitionierteHobby-Fotografen. Zum Teil veröffentlichen sie ihre Fotos auf Plattformen wieFlickr oderInstagram. Viele Amateure nehmen auch an Fotowettbewerben teil um ihr Können zu zeigen. Bei Fotowettbewerben gibt es mitunter kaum qualitative Unterschiede der Fotografien von Profis und Amateuren.

Siehe auch

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Weblinks

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Wiktionary: Fotograf – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Fotografen – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Archivlink (Memento vom 16. Oktober 2013 imInternet Archive)
  2. Archivlink (Memento vom 16. Oktober 2013 imInternet Archive)
  3. http://www.fotodesign.ch/typo3/index.php?id=89&L=0@1@2Vorlage:Toter Link/www.fotodesign.ch (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018.Suche in Webarchiven)
  4. http://www.fotodesign.ch/typo3/index.php?id=92&L=0@1@2Vorlage:Toter Link/www.fotodesign.ch (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018.Suche in Webarchiven)
  5. ErkenntnisG49/2013 des Verfassungsgerichtshofs vom 27. November 2013, abrufbar imRechtsinformationssystem des Bundes (RIS).
  6. Berufsfotografen: Oberstes Gericht öffnet das Gewerbe für alle. OÖNachrichten, 19. Dezember 2013, abgerufen am 20. Dezember 2013. 
Normdaten (Sachbegriff):GND:4045893-3(lobid,OGND,AKS) |LCCN:sh85101179 |NDL:00571971
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