Flugroute

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Der BegriffFlugroute ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für Flugverfahren im Sinne des§ 33 Abs. 1Luftverkehrs-Ordnung. Der in Gesetzen für die Flugroute verwendeteRechtsbegriff ist „Flugweg“.

Inhaltsverzeichnis

Definition

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Bei Flugverfahren handelt es sich um standardisierte Anweisungen für die Bedienung von Luftfahrzeugen bei Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR). Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) beschreibt sie als Verfahren „für Flüge innerhalb von Kontrollzonen, für An- und Abflüge zu und von Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle und für Flüge nach Instrumentenflugregeln, einschließlich der Flugwege, Flughöhen und Meldepunkte“ (§ 32 Abs. 4 Nr. 8 LuftVG). Derartige Flugverfahren haltenLuftfahrzeuge in begrenzten Bereichen des Luftraums (Korridore oder Flugerwartungsgebiete) und werden deshalb mit geographischenRouten gleichgesetzt, wie sie Straßen und Schienenwege am Boden fixieren. Der Vergleich trägt wegen der unterschiedlichen Medien aber nur sehr begrenzt; in der Luft kann ein Flugweg immer nur in etwa eingehalten werden. Flugverfahren nach Instrumentenflugregeln werden durchRechtsverordnungen desBundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF), hilfsweise zeitlich begrenzt durchAllgemeinverfügungen (§ 35 Abs. 2VwVfG) derDeutsche Flugsicherung GmbH (DFS) für jeden einzelnenFlugplatz festgelegt, an dem Instrumentenflugbetrieb zulässig ist (§ 33 LuftVO).

Flugverfahren

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Flugverfahren für Abflüge beginnen nach dem Abheben des Luftfahrzeugs von der Startbahn und enden am Einflugpunkt der übergeordneten „Luftstraße“. Dort wird das Luftfahrzeug im Streckenflug durch Anweisungen der für den jeweiligen Luftraum zuständigen Flugsicherungsstelle auf vordefinierten Verbindungsstrecken (ATS-Strecken) geführt, die früher entlang vonFunkfeuern am Boden, heute teilweise auch durchGPS-Waypoints festgelegt sind und bis zum Anflugpunkt des Anflugverfahrens reichen. An ihm beginnen die Ein- und Anflugverfahren, die mit dem Aufsetzen auf der Landebahn des Zielflugplatzes enden. Verzögert sich die Landung, werden Warteverfahren bereitgestellt; für das Scheitern des Endanflugs (wegen unvorhergesehener Hindernisse oder nicht ausreichender Sicht, die auch bei Instrumentenflug vor dem Aufsetzen gegeben sein muss) sind Fehlanflugverfahren festgelegt.

Flugverfahren im eigentlichen Sinne gibt es, weil die Luftfahrzeuge imInstrumentenflug vonFluglotsen überwacht und ggf. geführt werden müssen, nur im kontrolliertenLuftraum. Sie betreffen faktisch im Wesentlichen die professionelle Luftfahrt, die mit instrumentenflugtauglichenLuftfahrzeugen durchgeführt wird. Im unkontrollierten Luftraum wird nachSichtflugregeln (VFR) und dem Grundsatz „sehen und gesehen werden“ geflogen; auch in kontrollierten Lufträumen ist dies nach der Entscheidung des Luftfahrzeugführers aber möglich. Der verantwortliche Luftfahrzeugführer oder die für die Flugplanerstellung verantwortliche Stelle einer Fluggesellschaft („Pilot“) wählt eines der für den Start- und Zielflugplatz festgelegten Ab- und Anflugverfahren in dem einzureichenden Flugplan (§ 28 LuftVO) aus. Das Flugverfahren wird mit der Freigabeentscheidung der Flugsicherungsstelle (§ 31 LuftVO) verbindlich und ist dann nach den in der jeweiligen Durchführungsverordnung festgelegten Anweisungen durchzuführen. Es kann aber auch vom Fluglotsen, etwa wegen der konkreten Verkehrssituation, durch Einzelweisung geändert oder abgekürzt werden (sog. „Directs“).

Zu Flugverfahren gehören auch „Flugwege, Flughöhen und Meldepunkte“ (§ 33 Abs. 3 LuftVO). Damit ist nicht das Flugprofil gemeint, das sich nach den Flugeigenschaften des Luftfahrzeugs richtet. Danach kann der Pilot Schnell- oder Steilstartverfahren sowie verschiedene Landeverfahren wählen, für die er aber teilweise eine Freigabe des Lotsen benötigt.

Während des Fluges werden die Flugrouten oft geändert, da der Pilot auf aktuelle Wettersituationen reagieren muss. Im kontrollierten Luftraum ist dazu eine Freigabe des Radarkontrollers notwendig. Oft fragen Piloten auch um Abkürzungen an, um Verspätungen einzuholen oder Treibstoff zu sparen.

Abflug und Anflug

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BeimAbflug folgt die Flugroute zunächst der Richtung derStartbahn, gefolgt von einer Abflugroute (englischDeparture Route). Auf kleineren Flugplätzen sind das meistens vorgeschriebene Kurven bei einem gewissen Punkt. Auf größeren Flugplätzen gibt es oft viele detaillierte Abflugrouten in alle Himmelsrichtungen. Diese Abflugrouten bringen das Flugzeug zum Übergangspunkt (englischTransition Point), der den Einstieg in die Luftstraße bildet (ähnlich wie eine Auffahrt auf die Autobahn).

Ebenso gibt es Flugrouten für denLandeanflug (englischArrival Route), die zum Übergangspunkt des Endanfluges der entsprechenden Landebahn führen. Die Festlegung dieser An- und Abflugrouten in derTerminal Area (TMA) nimmt auch Rücksicht auf dicht bebaute Gebiete und prinzipiell auch auf Aspekte desLärmschutzes.

Nicht kontrollierte Flugrouten werden hauptsächlich von Fliegern derAllgemeinen Luftfahrt und in niedrigeren Höhen beflogen. Zum größten Teil erfolgen diese Flüge nach Sichtflugregeln. VFR-Piloten können dabei dieFluginformationsdienste (FIS) bzw. den Flugberatungsdienst AIS in Anspruch nehmen. Solche Flugrouten werden teilweise Luftwege oderADR (advisory route) genannt. Vereinzelt werden dafür spezielle „Routenkarten“ produziert.

Flüge über Ozeane

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Flugroute vonSan Francisco nachTokio auf dem kürzesten Weg entlang einesGroßkreises (rot) und der Rückweg unter Ausnutzung desJetstreams (grün).

Über wenig beflogenenOzeanen ist die Wahl der Flugroute vielfach freigestellt und richtet sich teilweise nach denWindverhältnissen. EinenJetstream von 200Knoten auszunützen oder ihm bei Gegenkurs auszuweichen, kann Unterschiede in Flugdauer oder Treibstoffverbrauch von bis zu 25 % bedeuten. Die diesbezüglichen Techniken lassen sich energetisch optimieren – ähnlich wie bei einerSegelregatta – aber auch nach vereinfachten Methoden desSingle Heading Flight abwickeln.

Ein Beispiel für eine bekannte, allgemeine Flugroute ist dieKangaroo-Route, die Flüge vonEuropa nachAustralasien bezeichnet.

Sperrung des Luftraums

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Flugrouten überKrisengebiete werden von derInternationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) bewertet. Die ICAO gibt lediglich Empfehlungen heraus; das Recht zur Sperrung vonLuftraum obliegt nationalen Behörden. Nach dem Abschuss derMalaysia-Airlines-Flug 17 stellte sich die Frage zur Verschärfung der bisher geltenden Praxis, beispielsweise von reinen Höhenbeschränkungen in Kriegsgebieten abzusehen.[1]

Die Flugrouten mit den meisten Passagieren

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Siehe auch:Liste der häufigsten Flugrouten nach Passagieraufkommen
Rang[2][3]Stadt 1Stadt 2Passagiere (2018)
(in Millionen)
Distanz[4]
1Korea SudSeoulKorea SudJeju14,107450 km
2JapanJapanTokioJapanJapanSapporo9,699819 km
3AustralienAustralienSydneyAustralienAustralienMelbourne9,245706 km
4JapanJapanTokioJapanJapanFukuoka8,762883 km
5IndienMumbaiIndienDelhi7,3921183 km
6VietnamHo-Chi-Minh-StadtVietnamHanoi6,8671160 km
7China VolksrepublikPekingChina VolksrepublikShanghai6,5191075 km
8HongkongHongkongTaiwanTaipeh6,476780 km
9JapanJapanTokioJapanJapanOkinawa5,8291554 km
10IndonesienJakartaIndonesienSurabaya5,649690 km

Literatur

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  • Steffen Schleiden:Rechtliche Grundfragen der Flugroutenfestlegung. Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2009,ISBN 978-3-8300-4039-2. 
  • Holger Wöckel:Festlegung von Flugverfahren. Rechtliche Grundlagen und Rechtmäßigkeitsanforderungen. Duncker & Humblot, Berlin 2013,ISBN 978-3-428-14113-5. 
  • Nils Kaienburg, Thomas Uhl:Die Planung von Flugverfahren - (Ein)Blick in die Praxis. In:Zeitschrift für Luft- und Weltraumrecht.Band 61,Nr. 4, 2012,S. 505–571. 
  • Edwin Grabherr, Olaf Reidt, Peter Wysk:Luftverkehrsgesetz. Loseblatt-Kommentar. 17. Auflage. C. H. Beck, München 2013,ISBN 978-3-406-32912-8. 
  • Peter Wysk:Rechtsschutz bei der Festlegung von Flugrouten. In:Aktuelle juristische Praxis.Nr. 270, 2003. 

Weblinks

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Wiktionary: Flugroute – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Fehlende Koordination für Flüge über Kriegsgebieten. In: Neue Zürcher Zeitung. 23. Juli 2014, abgerufen am 24. Juli 2014. 
  2. 300 world 'super routes' attract 20% of all air travel, Amadeus reveals in new analysis of global trends. In: amadeus.com. 16. April 2013, abgerufen am 19. März 2014. 
  3. Busiest routes in the world - the top 100. Abgerufen am 30. September 2019 (britisches Englisch). 
  4. Airport Distance Calculator. Abgerufen am 23. März 2014. 
Normdaten (Sachbegriff):GND:4740654-9(lobid,OGND,AKS)
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