Movatterモバイル変換


[0]ホーム

URL:


Zum Inhalt springen
WikipediaDie freie Enzyklopädie
Suche

Finanzdienstleistung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Finanzdienstleistung ist eine Sammelbezeichnung fürfinanzwirtschaftlichemarktfähigeDienstleistungen, die vonFinanzintermediären, insbesondereFinanzdienstleistungsinstituten, angeboten werden.Als anbietende Finanzintermediäre kommen insbesondereKreditinstitute,Versicherungen,Bausparkassen,Kreditkarten­unternehmen,Kapitalanlagegesellschaften,Leasing- oderFactoring­gesellschaften,Kreditvermittler oder auchSchattenbanken in Frage. Angeboten werdenFinanzinstrumente,Finanzierungsinstrumente, aber auchVermögensverwaltung,Portfoliomanagement,Kreditservicing,Maklerpools oder bloßeFinanzberatung.[1] Nachfrager können andere Finanzintermediäre undNichtbanken (Unternehmen,juristische Personen des öffentlichen Rechts undnatürliche Personen) sein.

Geschichte

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Der Begriff der Finanzdienstleistung (englischfinancial services) wurde zu Beginn der 1980er Jahre in denUSA geprägt und betraf dort zunächst diePrivatkunden.[2] In Deutschland wurde der Begriff ersichtlich erstmals 1987deskriptiv in einer wirtschaftlich-funktionalen Definition des Bankbetriebs, der Finanzdienstleistungen erbringt, verwendet.[3] DieBankbetriebslehre löste später den Begriff von seiner institutionellen Geltung und begann, zwischen originären und derivativen Finanzdienstleistungen zu unterscheiden.[4] Danach handelt es sich umoriginäre Finanzdienstleistungen, wenn sie „zur Erfüllung einer oder mehrerer finanzwirtschaftlicher Funktionen beitragen oder deren Erfüllung ganz übernehmen“.[5] Bei Privathaushalten gehören dazu dieEinnahme undAusgabe vonZahlungsmitteln,Sparen undVermögensbildung.Derivative Finanzdienstleistungen sind reineBeratungsleistungen in Finanzangelegenheiten,[6] so dass originäre Finanzdienstleistungen das Resultat vorangegangener derivativer Dienstleistungen sein können.[7] Aus der originären FinanzdienstleistungSparen würde zum Beispiel eine derivative Finanzdienstleistung, wenn der Sparer in Bezug auf die Sparform (beispielsweiseBausparen,Tagesgeld oderSparbuch) durch einenVermögensberater oder Bankangestellten beraten wird.

Die einstmals individuell auf den Bankkunden zugeschnittenenFinanzprodukte wurden imFinanzwesen zunehmend ausKosten­gründen und Gründen derMarkttransparenz vereinheitlicht (Commoditisierung),[8] so dass ab etwa 1980 der Ausdruck „Finanzindustrie“ aufkam.

Rechtsfragen

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Europäische Union

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Im Mai 1999 stellte dieEuropäische Kommission mit demAktionsplan für Finanzdienstleistungen (englischFinancial Services Action Plan, FSAP) 42 Maßnahmen zur Schaffung eines funktionsfähigen Finanzbinnenmarktes vor. Die in allenEU-Mitgliedstaaten geltende EU-Richtlinie 2002/65/EG vom September 2002 befasste sich mit demVerbraucherschutz beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen. Sie definierte Finanzdienstleistungen als „jede Bankdienstleistung sowie jede Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung“.[9] DieRichtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente (kurz Finanzmarktrichtlinie; englische Abkürzung MiFID) vom April 2004 erweiterte die Abwicklung von Finanzdienstleistungen um Bestimmungen zumAnlegerschutz, verbesserterTransparenz der Finanzmärkte und Integrität der Finanzdienstleister. Im Juni 2010 gab die Kommission eine Mitteilung zur „Regulierung der Finanzdienstleistungen für nachhaltiges Wachstum“ heraus. In derKapitaladäquanzverordnung vom Juni 2013 wird in Ziffer 116 verlangt, dass stabile Refinanzierungsstrukturen erforderlich sind, damit Haushalten und Unternehmen stets Finanzdienstleistungen bereitgestellt werden können.

Deutschland speziell

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

DasFinanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) führte den Begriff der Finanzdienstleistung erstmals im April 2002 in das deutsche Recht ein. Eine der institutionellen Folgen war im Mai 2002 die Umbenennung des ehemaligenBundesaufsichtsamts für das Kreditwesen, das nach Zusammenlegung mit anderen Behörden gemäß§ 1 Abs. 1 FinDAG inBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Abkürzung BaFin) umbenannt wurde und damit den Begriff der Finanzdienstleistung als Behördenbezeichnung übernahm.

Eine weiterebankenaufsichtsrechtliche Folge war, dass dasKreditwesengesetz (KWG) nunmehr zwischenKreditinstituten,Finanzdienstleistungsinstituten,Finanzunternehmen undCRR-Kreditinstituten unterscheidet, wobei es Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute zu „Instituten“ zusammenfasst (§ 1 Abs. 1b KWG). Finanzdienstleistungsinstitute betreiben folgende Finanzdienstleistungen, die abschließend in§ 1 Abs. 1a KWG aufgezählt sind:

Wird bereits nur eines dieser Geschäfte gewerbsmäßig betrieben, handelt es sich um ein Finanzdienstleistungsinstitut, das nach§ 32 KWG einerBanklizenz bedarf. Die Erlaubnis muss vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit vorliegen;Eintragungen imHandelsregister dürfen nur vorgenommen werden, wenn dem Registergericht die Erlaubnis nachgewiesen worden ist (§ 43 Abs. 1 KWG). Die Differenzierung zwischen Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten hat Folgen, weil insbesondere für Factoring- und Finanzierungsleasingunternehmen nach§ 2 Abs. 7 und 7a KWG nicht sämtliche KWG-Vorschriften gelten.

Im Sprachgebrauch werden zu den Finanzdienstleistungen auch alle von Kreditinstituten erbrachtenBankgeschäfte im Sinne von§ 1 Abs. 1 KWG sowie die von Versicherungen erbrachten Leistungen gezählt. Aufsichtsrechtlich erfolgt jedoch eine Unterscheidung in Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungsgeschäfte und Versicherungsgeschäfte. Dementsprechend werden an das Betreiben von Bankgeschäften im Kreditwesengesetz (§ 33 KWG) höhere Eigenkapitalanforderungen als an das Betreiben von Finanzdienstleistungsgeschäften gestellt. Die Anforderungen anVersicherungsunternehmen finden sich imVersicherungsaufsichtsgesetz.

Siehe auch

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Weblinks

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
  1. Gabler Wirtschaftslexikon, 1993, S. 1132
  2. Knut Kühlmann/Günter Käßler-Pawelka/Holger Wengert/Wolfgang Kurtenbach,Marketing für Finanzdienstleistungen, 2002, S. 7
  3. Karl Friedrich Hagenmüller/Adolf-Friedrich Jacob:Der Bankbetrieb, Band III, 1987, S. 9
  4. Michael Haller:Die Durchdringung der Banken und Versicherungsmärkte – Warum jetzt, 1987, S. 64.
  5. Uwe C. Swoboda:Privatkundengeschäft der Kreditinstitute, 1997, S. 59 ff.
  6. Uwe C. Swoboda:Privatkundengeschäft der Kreditinstitute, 1997, S. 60.
  7. Dirk Geitner:Finanzdienstleistungen in Deutschland, 1989, S. 555.
  8. Thomas Hutzschenreuter:Electronic Competition: Branchendynamik durch Entrepreneurship im Internet, 2000, S. 144.
  9. Richtlinie EG 2002/65 vom 23. September 2002.
Bitte denHinweis zu Rechtsthemen beachten!
Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Finanzdienstleistung&oldid=260334767
Kategorien:

[8]ページ先頭

©2009-2026 Movatter.jp