Filialbank

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Filialbanken sindKreditinstitute, die ein eigenesFilialnetz unterhalten. Gegensatz zu ihnen sind dieDirektbanken.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

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Filialen,Zweigstellen oderNiederlassungen sind vomSitz örtlich getrennte, rechtlich und wirtschaftlich jedoch unselbständigeVermögensbestandteile einesUnternehmens. Filiale ist mithin die einer Zentrale untergeordnete Bankstelle, die eine organisatorisch selbständige Einheit darstellt sowie eine Mindest-Betriebsgröße erreicht.[1] Die Überlegung, nicht lediglich einenUnternehmensstandort am Sitz des Unternehmens zu unterhalten, ergab sich für Unternehmen allerWirtschaftszweige aus derMarketingstrategie, durch Kundennähe amWohnort der Kunden präsent zu sein. Ihr Zweck besteht in der Verbesserung der Kundenreichweite. Die Kundenreichweite in Bezug auf Vertriebslinie undZielgruppe gibt Aufschluss darüber, wie viele potenzielle Kunden tatsächlich von einer Filiale erreicht werden können:

Kundenreichweite=Anzahl vorhandener KundenAnzahl möglicher Kunden{\displaystyle {\text{Kundenreichweite}}={\frac {\text{Anzahl vorhandener Kunden}}{\text{Anzahl möglicher Kunden}}}}.

Bei derStandortwahl für eine Filiale ist die Anzahl möglicher Kunden (Kundenpotenzial,Marktpotenzial) das wichtigste Untersuchungskriterium.

Arten

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Dieregional verankerten Filialbanken, insbesondereSparkassen undGenossenschaftsbanken, decken eine oder mehrereRegionen einesStaates ab.International agierende Banken verfügen über Filialen oder Niederlassungen mindestens anFinanzplätzen im Ausland. In Deutschland kann man nach der Personalbesetzung zwischen „Ein-Mann-Filialen“ und Filialen mit mehreren Mitarbeitern unterscheiden. Eine weitere Unterscheidung betrifft die Kompetenzregelung in Filialen, je nachdem, ob in einer FilialeKompetenzen vorhanden sind oder nicht.Stationäre Bankfilialen sind inGebäuden untergebracht,fahrbare Zweigstellen sind mobil und bedienen ländlichstrukturschwache Gebiete.

Geschichte

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Der Begriff Filiale fokussierte sich seit dem späteren 19. Jahrhundert vom kirchlichen Bereich (Filialkirche) auf den kaufmännischen Bereich als Nebenstelle, Zweigstelle einer Ladenkette oder einer Bank oder Versicherung.[2] Eine der ersten Filialbanken war die am 7. Januar 1817 inPhiladelphia gegründeteSecond Bank of the United States, die im Jahre 1832 insgesamt 25 Filialen in den USA unterhielt.[3]

Im Jahre 1837 war von mehreren Einwohnern der Stadt Flensburg ein Gesuch um Anlegung einer Filialbank in dieser Stadt bei der Direktion der Nationalbank eingereicht worden. Erst am 23. Februar 1844 erteilte die Staatsregierung ein „Patent betr. die Errichtung einer Filialbank in Flensburg mit der Befugnis zur Anlegung eines derselben untergeordneten Comtoirs in Rendsburg…“.[4] Am 13. März 1846 erhielt dieDeutsche Bank in Dessau dieKonzession für dasBankgeschäft, wobei sie ihren „Wirkungskreis möglichst über ganz Deutschland auszubreiten“ hatte.[5] Bereits am 15. Juni 1846 stand widersprüchlich in derAllgemeinen Preußischen Zeitung, dass es dem Institut nicht gestattet sei, Filialbanken und Agenturen innerhalb des preußischen Staats zu errichten. Die Filialisierung der deutschenGroßbanken war insgesamt jedoch nicht mehr aufzuhalten. Es gab seit 1851 vier große Berliner Filialbanken, die neben der Deutschen Bank ausDresdner Bank,Commerzbank undDisconto-Gesellschaft bestanden.

In derSchweiz bestimmte das „Reglement über die Kantonalbank“ vom 12. November 1846 in § 3, dass dieBerner Kantonalbank ihren Sitz in der Hauptstadt habe, über die „allfällige Aufstellung von Filialbanken auf dem Gebiete des Kantons entscheidet der Große Rat“.[6]

Die Berliner Großbanken gründeten erst nach 1914 in verstärktem Maße Filialen. Der eigentliche Ausbau des Filialnetzes der Großbanken – also die Zeit, in der sie Filialbanken wurden – begann erst nach 1914 und dauerte bis etwa 1926. In diesem Zeitraum übernahmen sie die mit ihnen durch Interessengemeinschaften verbundenen Provinzialbanken und wandelten deren Filialen in eigene um.[7] Das Kreditwesengesetz (KWG) vom Dezember 1934 führte angesichts des überbesetztenBankwesens derWeimarer Republik mit den §§ 3 Abs. 1 und Abs. 2, § 4 Abs. 1b KWG 1934 eine Bedürfnisprüfung für die Errichtung von Bankfilialen ein, wonach die Überprüfung des örtlichen Bedarfs für eine Bankfiliale durch dieBankenaufsicht vorgesehen war. Die Bedürfnisprüfung wurde als geeignetes Mittel angesehen, um den Kreditapparat gesund zu erhalten und das wirtschaftliche Gefüge vor Erschütterungen zu bewahren.

Bankfiliale der Deutschen Bank nach derWende inHalle-Neustadt (August 1991)

Seit 1953 dokumentiert die jährlich erscheinendeBankstellenstatistik derDeutschen Bundesbank die Entwicklung des Bankgewerbes in Deutschland. Zusätzlich erscheint einmal jährlich ein Bericht über die Entwicklung des Bankstellennetzes. Wegen der Bedürfnisprüfung wurde die Erweiterung der Filialnetze eingeschränkt. Durch das „Apothekenurteil“ desBVerfG vom 11. Juni 1958[8] musste auch imKreditwesen die Bedürfnisprüfung abgeschafft werden. DasBundesverwaltungsgericht übernahm diese Vorgabe und schaffte die Konzessionspflicht im Juli 1958 auch für die Kreditwirtschaft ab.[9] Im Fall ging es um die Eröffnung einer Zweigniederlassung einerTeilzahlungsbank in Ludwigshafen, die vomBundesaufsichtsamt für das Kreditwesen durch Verfügungen vom 8. Juni und 30. Oktober 1953 abgelehnt worden war, weil kein örtliches und gesamtwirtschaftliches Bedürfnis anzuerkennen sei. Die Vorinstanz, dasOberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, hatte noch argumentiert, dass eine zahlenmäßig unbeschrankte Zulassung von Haupt- und Zweigniederlassungen von Kreditinstituten dieWährung und die Geld- und Kreditversorgung gefährde, denn eine Übersetzung des Kreditgewerbes führe zu einem verstärkten Konkurrenzkampf der Institute, einer unangemessenen Ausdehnung des Kreditvolumens, der Gefahr unvorsichtiger Geld- und Kreditmanipulationen, schließlich zum Zusammenbruch leistungsschwach gewordener Institute und damit zu einer Vertrauensstörung beim Publikum gegenüber dem staatlichen Geld- und Währungssystem. Dem hielt das BVerwG entgegen, dass neue Zweigniederlassungen nur dann errichtet werden, wenn die Unternehmer nach eingehender Prüfung der gesamtwirtschaftlichen Lage und der örtlichen Verhältnisse von derRentabilität ihres Vorhabens überzeugt seien.

Fortan konnten Filialen nach rein betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten eröffnet werden. Zwischen 1957 und 1967 nahm die Zahl der Zweigstellen um 12.135 zu,[10] der so genannten Extensivierungsphase desMengengeschäfts. Die Auswirkungen der Verwaltungs- und Gebietsreform 1965 führen zu einer Intensivierungsphase des stationären Filialbetriebs vor allem bei Sparkassen. Die reformbedingten Sparkassenfusionen ließen den Entwicklungstrend der Filialen nahezu unberührt. Eine zweite Welle von Erweiterungen des Filialnetzes gab es in Deutschland ab 1967, auch wenn die Erfindung desGeldautomaten die wichtige Filialfunktion derKassenhaltung weitgehend obsolet machte. Der erste Geldautomat wurde in Deutschland am 27. Mai 1968 von derKreissparkasse Tübingen in Betrieb genommen.

DasElectronic Banking und die Zunahme derDirektbanken, und damit verbundenem Rückzug aus der Fläche, haben zu einer deutlichen Verringerung des Filialnetzes beigetragen, denn seit 1995 ist ein Rückgang von 47 % zu verzeichnen. Die Filialen haben den Spitzenplatz als häufigster Kundenkontaktpunkt an das Online-Banking abgetreten.[11] Zwischen 2003 und 2013 ist eine weitere Verdünnung der Bankfilialen um 20 % eingetreten. Dabei schlossen die Großbanken mehr Filialen als die regional vertretenen Institute. Dem Bankstellenbericht 2014 der Deutschen Bundesbank zufolge verringerte sich die Gesamtzahl der Kreditinstitute in Deutschland (einschließlich der rechtlich unselbständigenBausparkassen) im Laufe des Jahres 2014 von 2.029 um 1,9 % auf 1.990 Kreditinstitute (2012: 2.053 Institute, 2011: 2.080 Institute). Das größte Filialnetz unterhalten weiterhin die Sparkassen mit 11.951, gefolgt von den Genossenschaftsbanken mit 11.072 und den Großbanken mit 7.433 Filialen. Damit hat sich der seit Jahren anhaltende Konsolidierungsprozess gegenüber dem Vorjahr fortgesetzt.[12] In den Jahren 2009 und 2010 belief sich der prozentuale Rückgang der Kreditinstitute in Deutschland auf 1,9 %. Innerhalb der letzten 20 Jahre reduzierte sich jedoch die Gesamtzahl um etwa 53 %.[13] Dieser Trend dürfte auch wegen des zunehmenden Online-Bankings und des digitalen Vertriebs künftig anhalten.

Die meisten Filialen unterhielt im Jahre 2015 dieDeutsche Bank (2790), gefolgt von derCommerzbank (1389),Postbank (1066),Unicredit Bank (581),Wüstenrot Bausparkasse (500),Targobank (364),Santander (324) undKreissparkasse Köln (180).[14]

Anzahl der Zweigstellen einschließlich Postbank[15]
20142015201620172018201920202021
37.09034.11532.06930.17227.99326.33623.73323.001

Seit 2014 reduzierten sich demnach die Filialen um jährlich mindestens 2000. Laut Statistik kommen inOstdeutschland rund 3700 Einwohner auf eine Filiale, inWestdeutschland sind es nur 2500 Einwohner pro Filiale. Zudem besagt eine Studie derKreditanstalt für Wiederaufbau, dass bundesweit bis zum Jahr 2035 rund 14.600 Filialbanken wegfallen.[16]

Bankbetriebliche Aspekte

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Rechtsfragen

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Im Gegensatz zur früheren Genehmigungspflicht haben Kreditinstitute nunmehr jährlich die Anzahl ihrer inländischen Zweigstellen demBaFin anzuzeigen (§ 24 Abs. 1a Nr. 4 KWG). Lediglich die Errichtung, Verlegung und Schließung einer Zweigstelle in einem Drittstaat außerhalb derEU-Mitgliedstaaten unterliegt nach § 24 Abs. 1 Nr. 6 KWG einer sofortigen Anzeigepflicht. Filialen ausländischer Banken im Inland sind dagegen nach§ 53 Abs. 1 KWG weiterhin erlaubnispflichtig.

Filialorganisation

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Das Filialkonzept ist Teil derAufbauorganisation eines Bankbetriebs. Es hat eineDezentralisierung vonAufgaben, teilweise durchDelegation von Entscheidungskompetenzen (Kreditentscheidungen) in den Filialen zur Folge. Eherzentralistisch organisierte Banken hingegen betreiben ihrFilialsystem mit vollkommen von der Zentrale abhängigen Filialen.

Filialen arbeiten nach zentralenArbeitsanweisungen und sind gleichartig organisiert, ihreBetriebs- und Geschäftsausstattung (Büromaschinen) ist uniform, sie verfügen über ein einheitlichesCorporate Design. Filialen mit eigenen Kompetenzen müssen bei Entscheidungen über die Kompetenzgrenzen hinaus die Entscheidung in die Zentraleeskalieren. Bei Großbanken gibt es so genannte „Kopffilialen“, regionale Zentralfilialen, denen die in einer Region liegenden kleineren Filialen unterstellt sind.[17]

Auswirkungen des Filialnetzes

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Aus derFilialkalkulation ergibt sich die Erkenntnis, ob es sich um „Einzugsfilialen“ oder „Kreditfilialen“ handelt, je nachdem, ob in einer Filiale dasEinlagengeschäft oder dasKreditgeschäft dominiert.[18] Danach gibt es „passivlastige“ (überwiegend Einlagen) oder „aktivlastige“ (überwiegend Ausleihungen) Filialen. Dies ergibt sich aus dersoziodemografischen Zusammensetzung der im Einzugsgebiet einer Bankfiliale lebenden Wohnbevölkerung.

Der filialbezogene Verrechnungsverkehr führt über die Zentrale. Da dasFilialnetz durch Kundennähe auch tatsächlich Kundenverbindungen und Kundenkonten akquiriert, erhöht sich die Zahl der Bankkunden der gesamten Filialbank. Dadurch steigt die Möglichkeit der „internen Verrechnung“, weil imbargeldlosen Zahlungsverkehr dieWahrscheinlichkeit zunimmt, dassZahlungspflichtiger und Zahlungsempfänger bei derselben Filialbank eine Kontoverbindung unterhalten. Durch diese „interne Verrechnung“ verringern sich bei der Zentrale dieLiquiditätsabflüsse in andere Filialnetze.[19]Hans-Dieter Deppe wies hierzu 1969 nach, dass sich das Ausmaß der „internen Verrechnung“ mit zunehmender Ausdehnung des Stellennetzes vergrößere,[20] weil von jeder neuen Bankstelle ein positiver Effekt auf die Liquiditätsverhältnisse ausgehe. Dies trifft bankbetrieblich allerdings lediglich auf die „Einzugsfilialen“ zu.

Ein Filialbanknetz bedarf umfassenderSteuerung durchControlling,Filialkalkulation undFinanzplanung. Die über Filialen ausgeübte Parallelproduktion schafft zusätzliche Kapazitätskosten, die bei zentralisierterOrganisation vermieden werden. Kundennähe ist heute nur dort noch notwendig, wo dieBankgeschäfte einerBeratung bedürfen. Großbanken undRegionalbanken sind typische Filialinstitute, Großbanken undLandesbanken unterhalten Filialen im Inland und gehören darüber hinaus zu den Banken mit internationalem Filialnetz. Insbesondere Filialbanken tragen zurBankstellendichte in einem Land bei. Es besteht kein systematischer Zusammenhang zwischen Bankstellendichte undRentabilität, ausgedrückt imReturn on Equity.[21]

Filialbanken (Auswahl)

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Banken in Deutschland mit mehr als 50 Filialen

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Filialbanken in der Schweiz

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Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Stephan Paul,Lenkungssysteme in Filialbanken, 1987, S. 3
  2. Otto Basler,Deutsches Fremdwörterbuch, Band 5, 2004, S. 863
  3. Jahrbücher der Literatur, Januar bis März 1837, 1838, S. 169
  4. Heinrich Ritter von Poschinger,Von der ältesten Zeit bis zum Jahre 1846, 1971, S. 279 f.
  5. Friedrich Ernst Feller,Die Staatspapier- und Actien-Börse, 1846, S. 282
  6. Gesetze, Dekrete und Verordnungen des Kantons Bern, Band 1, 1846, S. 199
  7. Manfred Pohl:Baden-Württembergische Bankgeschichte, 1992, S. 122
  8. BVerfGE 7, 377 (Memento desOriginals vom 3. Februar 2016 imInternet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäßAnleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.jurion.de; das Gericht hielt das Zulassungsverfahren fürApotheken für unvereinbar mit demGrundrecht der freienBerufswahl desArt. 12 Abs. 1 GG
  9. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 1958, Az.: I C 177.54 (Memento desOriginals vom 3. Februar 2016 imInternet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäßAnleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.jurion.de
  10. Harald Brock/Ingo Bieberstein,Multi- und Omnichannel-Management in Banken und Sparkassen, 2015, S. 33 f.
  11. Börsen-Zeitung Ausgabe 178 vom 17. September 2014,Die Bankfiliale: Totgesagte leben länger, S. 5
  12. Deutsche Bundesbank,Bankstellenbericht 2014 vom 31. Dezember 2014, S. 1 ff.
  13. Deutsche Bundesbank,Bankstellenbericht 2011 vom 31. Dezember 2011, S. 1 ff.
  14. Die Bank,Top 100 der deutschen Kreditwirtschaft 2018, Ausgabe 8/2016, 2016, S. 9
  15. Deutsche Bundesbank,Zahlungsverkehrs- und Wertpapierabwicklungsstatistiken in Deutschland 2014 – 2021, 2022, S. 5
  16. Studie: Filialbanken sterben aus. 9. September 2015, archiviert vom Original am 16. März 2017; abgerufen am 28. März 2024. 
  17. Gerhard Müller/Josef Löffelholz,Bank-Lexikon: Handwörterbuch für Das Bank- und Sparkassenwesen, 1973, Sp. 248 f.
  18. Karl Friedrich Hagenmüller,Bankbetrieb und Bankpolitik, 1959, S. 223
  19. Armin Wagner,Die Stellung der Bankfiliale im modernen Finanzdienstleistungsvertrieb, 1998, S. 39
  20. Hans-Dieter Deppe,Bankbetriebliches Wachstum, 1969, S. 203 ff.
  21. Leo Schuster/Alex W. Widmer,Wege aus der Banken- und Börsenkrise, 2004, S. 20
  22. https://investor-relations.db.com/files/documents/reports/Nichtfinanzieller-Bericht-2023.pdf
  23. https://investor-relations.db.com/files/documents/reports/Nichtfinanzieller-Bericht-2023.pdf
  24. https://investor-relations.commerzbank.com/de/unternehmensberichte/
  25. https://www.targobank.de/de/ueber-uns/targobank/index.html
  26. https://www.hypovereinsbank.de/hvb/ueber-uns/investor-relations/berichte
  27. https://www.santander.de/ueber-santander/investor-relations/finanzinformation/
  28. https://www.olb.de/Service/Kontakt-und-Informationen/Kontaktaufnahme/Filialfinder
  29. https://www.bbbank.de/wir-fuer-sie/bbbank-vor-ort/filialen/uebersicht-der-filialen.html
Normdaten (Sachbegriff):GND:4069133-0(lobid,OGND,AKS)
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