Historische Begriffe im deutschen Sprachraum sind „die Fast“[2] sowie „die große Faste“ und „die lange Faste“.[3] Die wichtigste lateinische Bezeichnung istQuadragesima.
Zur Vorbereitung aufWeihnachten gab es in der Westkirche eine zweite, ursprünglich ebenfalls vierzigtägige Bußzeit, denAdvent.
Seit dem 2. Jahrhundert ist ein zweitägigesTrauerfasten anKarfreitag undKarsamstag bezeugt, das im 3. Jahrhundert mancherorts auf die ganzeKarwoche ausgedehnt wurde. Im 3. Jahrhundert gab es in Rom eine dreiwöchige Fastenzeit, doch „seit dem 4. Jh. ist auf vielfältige Weise eine vierzigtägige Vorbereitungszeit auf das Osterfest bezeugt.“[4] Diese Periode galt alsBußzeit für öffentliche Sünder und gleichzeitig als Vorbereitungszeit derKatechumenen (Taufbewerber) auf die Taufe, die damals nur in derOsternacht gespendet wurde.
Biblischer Hintergrund für die Festsetzung der Fastenzeit auf 40 Tage und Nächte ist das ebenfalls vierzigtägige Fasten Jesu in der Wüste (Mt 4,2 EU). Die Zahl 40 erinnert aber auch an die 40 Tage derSintflut (Gen 7,4–6 EU), an die 40 Jahre, die das Volk Israel durch die Wüste zog (Ex 16,35 EU), an die 40 Tage, dieMose auf demBerg Sinai in der Gegenwart Gottes verbrachte (Ex 24,18 EU), und an die Frist von 40 Tagen, die der ProphetJona der StadtNinive verkündete, die durch ein Fasten und Büßen Gott bewegte, den Untergang von ihr abzuwenden (Jona 3,4 EU).
Die Dauer von „vierzig Tagen“ ist eher als symbolische und weniger als mathematische Größe verstanden worden.[5] Ursprünglich – so etwa in Rom gegen Ende des 4. Jahrhunderts – scheint das Fasten am 6. Sonntag vor Ostern (Invocavit) begonnen zu haben, es endete am 40. Tag, demGründonnerstag, an dem die Büßer wieder zum Empfang derKommunion zugelassen wurden. Ab dem 5. Jahrhundert wurden dieSonntage (als „kleine“ Auferstehungstage) vom Fasten ausgenommen. Um auf eine vierzigtägige Fastenzeit zu kommen, wurde daher der Beginn des Fastens(caput ieiunii) auf denAschermittwoch vorgezogen und auch die beiden Tage des Trauerfastens (Karfreitag und Karsamstag) noch mitgerechnet.[6]
Nach einer anderen Zählweise, welche die Sonntage einschließt, beginnt die Fastenzeit am Aschermittwoch und geht bisPalmsonntag. Mit dem Palmsonntag beginnt dieheilige Woche, die dann als gesonderter Abschnitt gerechnet wird.
Auch die adventliche Fastenzeit umfasste ursprünglich 40 Tage und begann nach dem 11. November, demMartinstag. Die Sitte, an diesem Abend noch eineMartinsgans zu essen, ist ebenso wie der Beginn derKarnevalssession am 11. November in Parallele zu denFastnachtsbräuchen vor Aschermittwoch zu sehen.
Mit dem Auslaufen der öffentlichenKirchenbuße gegen Ende des ersten Jahrtausends erhielt sich der Ritus der Bestreuung mit Asche als Zeichen der Buße und wurde an allen Gläubigen vorgenommen. Der Ritus der Auflegung der Asche fand Eingang in die Liturgie desAschermittwochs. Auf derSynode von Benevent (1091) empfahl PapstUrban II. diesen Brauch allen Kirchen.[7]
Diemittelalterlichen Fastenregeln erlaubten nur eine Mahlzeit am Tag, in der Regel am Abend. Der Verzehr von Fleisch, Milchprodukten, Alkohol und Eiern war verboten. Darauf geht die Tradition zurück, in denFastnachtstagen Backwerk mit Zutaten wie Milch, Eiern, Zucker oder Schmalz herzustellen, wie etwaKrapfen, um solche Vorräte vor der Fastenzeit aufzubrauchen. DerFastnachtsdienstag wird im französischsprachigen Raum dementsprechendMardi Gras („fetter Dienstag“), im englischsprachigenPancake Tuesday („Pfannkuchendienstag“) genannt. 1486 erlaubte PapstInnozenz VIII. auch den Verzehr vonLaktizinien in der Fastenzeit. Gegen Zahlung des sogenannten „Butterpfennigs“ konnte bis dahin von dem Verbot, Butter und andere Milchspeisen zu verzehren,Dispens erteilt werden.
Die vierzigtägige Fastenzeit der römisch-katholischen Kirche ist als österliche Bußzeit bestimmt und dient der Vorbereitung auf die Feier des Todes und der Auferstehung Christi. „Katechumenen und Gläubige bereitet die Liturgie der vierzig Tage zur Feier des Ostergeheimnisses; die einen durch die verschiedenen Stufen der Aufnahme in die Kirche, die anderen durch Taufgedächtnis und tätige Buße“.[8] „Die Fastenzeit dauert vonAschermittwoch bis zum Beginn derMesse vom letzten Abendmahl amGründonnerstag.“[9] AbKarfreitag bis zur Osternachtfeier schließt sich dasOsterfasten an,[10] als Trauerfasten zum Gedächtnis derPassion und der Grabesruhe Christi und zur Vorbereitung der Taufe oder Erneuerung der Taufversprechen in der Osternacht. Die Fastenzeit gilt alsgeschlossene oder „gebundene“ Zeit.
Die Anforderungen der katholischen Kirche an die Fastenpraxis sind detailliert in derapostolischen KonstitutionPaenitemini PapstPauls VI. aus dem Jahr 1966 geregelt. Neben der Beachtung besonderer Speisegebote werden auch andere Formen derAskese undBuße empfohlen. Die Gläubigen sind angehalten, dasGebet intensiver zu pflegen und vermehrt anGottesdiensten und Andachten (etwa derKreuzwegandacht) teilzunehmen. Ebenso sollen sie mehr Werke der Nächstenliebe verrichten undAlmosen geben. Ein solches Bußwerk wird, wie auch eine spürbare finanzielle Spende, die in der Fastenzeit gegeben wird,Fastenopfer genannt.
Viele katholische Pfarrgemeinden kennen die Tradition des „Fastenessens“. Unter diesem Begriff versteht man ein Solidaritätsessen zugunsten von Projekten in derDritten Welt, für die auf den üblichenSonntagsbraten verzichtet wird. Stattdessen wird oft ein einfacher Eintopf oder ein für das Projektland typisches Gericht verkauft oder gegen eine Spende gereicht.
DieFastensonntage werden nach den Anfängen der liturgischen Messfeiern benannt, den lateinischenAntiphonen zumIntroitus bzw. nach dem Ritus der Palmweihe am Palmsonntag (Palmarum).
In der Liturgie der Fastenzeit wird keinHalleluja gesungen, dasGloria nur anHochfesten undFesten.[12] Nach dem Gloria der Messe vom letzten Abendmahl am Gründonnerstag bis zum Gloria in der Osternacht werden keine Glocken geläutet, sondern stattdessenRatschen verwendet. Auch die Orgel schweigt traditionell während des folgendenTriduum Sacrum. Ebenso ist Blumenschmuck im Altarraum während der Fastenzeit nur am vierten FastensonntagLaetare sowie an Hochfesten und Festen erlaubt.[12] Die liturgische Farbe der Fastenzeit ist Violett bzw. am vierten Fastensonntag Rosa (wobei auch Violett getragen werden darf). GeboteneGedenktage werden während der Fastenzeit wie ungebotene Gedenktage behandelt, in der Messe darf vom Gedenktag nur dasTagesgebet genommen werden.[12]
In derStundenliturgie entfällt nach dem Eröffnungsvers „O Gott komm mir zu Hilfe“ das Halleluja. Eine Änderung bzw. freie Wahl der Propriumstexte ist nicht gestattet. DasTe Deum wird nur an Festen und Hochfesten gesungen,[13] das Canticum „die Hochzeit des Lammes“ aus der Offenbarung des Johannes (vgl.Offb 19,1–7 EU) der zweiten Sonntagsvesper wird durch ein Canticum aus dem ersten Petrusbrief ersetzt (vgl.1 Petr 2,21–24 EU). Die Benedictus- und Magnificat-Antiphonen beziehen sich immer auf das Evangelium des Tages. In derLesehore werden während des erstenLesejahres Teile des BuchesDeuteronomium sowie derHebräerbrief verlesen. Im zweiten Lesejahr werden Teile der BücherExodus,Levitikus undNumeri verlesen.[13] Eine Feier der Gedenktage der Heiligen ist in Form einerKommemoration möglich.[13]
Ab dem 5. Sonntag der Fastenzeit („Passionssonntag“) werden Kreuze und Standbilder durch violette Tücher verhüllt. DieRetabel vonTriptychen undFlügelaltären sind in der Fastenzeit häufig zugeklappt und zeigen die einfacher gestaltete Rückseite der Flügel. Teilweise verhüllenFastentücher den ganzen Chorraum.
DieKirchengebote führen auf: „Du sollst die gebotenen Fasttage halten“.[14] Bis zu den Reformen Papst Pauls VI. nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil galten als gebotene Fast- und Abstinenztage neben dem Aschermittwoch und dem Karfreitag auch die Freitage der Fastenzeit, der Karsamstag bis mittags und die Freitage der vierQuatemberwochen. Daneben bestand das Fasten-, nicht aber das Abstinenzgebot auch amVigiltag verschiedener Feste: amHeiligen Abend, und den Vigiltagen vonPfingsten,Mariä Himmelfahrt undAllerheiligen.
Bis in die 1960er-Jahre war Katholiken auch die Abstinenz von Fleischspeisen an den Freitagen verbindlich vorgeschrieben (Codex des Kanonischen Rechtes)[15]. Nach Maßgabe der Bischofskonferenzen einiger Länder – so auch der deutschen – kann dieser Verzicht auch durch einen anderen Akt der Buße und des Verzichts ersetzt werden.
Manche Gläubige fasten aus persönlicher Frömmigkeit außer freitags zusätzlich auch mittwochs oder auch samstags. Zu den Verpflichtungen der Mitglieder einigerSkapulierbruderschaften, etwa derUnserer Lieben Frau auf dem Berge Karmel, gehört die Abstinenz von Fleischspeisen mittwochs, freitags und samstags.
In der orthodoxen Kirche gibt es vier mehrtägige Fastenzeiten:
Die „heilige und große vierzigtägige Fastenzeit“ beginnt sieben Wochen vor Ostern; sie zählt die Sonntage mit und dauert somit bis zum Freitag vor demLazarus-Samstag an. Davor liegt eine dreiwöchige Vorfastenzeit, deren letzte Woche „Milchwoche“ oder „Käsewoche“ heißt, in der kein Fleisch mehr, aber Milch, Milchprodukte und Eier, sowie, je nach Tradition, auch Fisch verzehrt werden. An die große Fastenzeit schließt unmittelbar das Fasten des Lazarus-Samstages, des Palmsonntages und der Karwoche an.
Die Apostel-Fastenzeit, in der ein leichtes Fasten gilt, dauert vom ersten Sonntag nach Pfingsten bis zum HochfestPeter und Paul am 29. Juni. Die Dauer hängt vom Osterdatum ab; dieses Fasten fällt imNeuen Kalender in manchen Jahren auch komplett aus.
Je nach Tradition gibt es verschiedene Fastenstufen. Während der Fastenzeiten sollte sowohl die Anzahl der täglichen Mahlzeiten als auch deren Gehalt eingeschränkt werden. An Samstagen und Sonntagen wird das Fasten jeweils um eine „Stufe“ gelockert.
Nach der in denorthodoxen Kirchen verbreiteten Ansicht gilt jedoch dasBeten sowie die bestmögliche Enthaltung vonSünden als der wichtigere Teil des Fastens. Die Nahrungseinschränkung wird als Unterstützung zur Erreichung dieser eigentlichen Ziele verstanden und nicht als Selbstzweck. Jeder Gläubige sollte seine Fastenregeln mit seinemPriester oder Beichtvater abklären. Fasten „auf eigene Faust“ wird nicht empfohlen. Die genaue Beachtung der Speiseregeln wird heute nur noch von einer kleinen Minderheit von Gläubigen vollständig eingehalten, in derKarwoche jedoch ist das Fasten weiterhin verbreitet üblich.
Bezüglich der Speisegebote kennen die orthodoxen Kirchen grundsätzlich drei Stufen[16] des Fastens:
Strenges Fasten: außer Honig werden keinerlei tierische Produkte verzehrt, außerdem weder Öl noch Alkohol.
Leichtes Fasten: Über Stufe 1 hinaus sind Wein, Öl undWeichtiere erlaubt.
Fisch: Über Stufe 2 hinaus ist auch noch Fisch erlaubt.
Diese Fastenstufen können von Kirche zu Kirche verschieden gehandhabt werden. Sie können auch durch den Priester für den einzelnen Gläubigen an dessen Möglichkeiten angepasst werden.In Klöstern gibt es noch eine zusätzliche Form des Fastens, dieXerophagia, die sich durch kompletten Nahrungsverzicht bis zur neunten Stunde (15 Uhr) auszeichnet und danach nur Brot, Früchte und Wasser erlaubt. Diese Form ist für die große Fastenzeit vor Ostern vorgesehen und wird vonLaien bisweilen am „Reinen Montag“ (dem ersten Fastentag) und am Karfreitag eingehalten.
Außer in den Wochen direkt nach Ostern und Pfingsten (Oktav) und in den zwei Wochen nach Weihnachten soll an jedem Mittwoch und Freitag streng gefastet werden.
Für orthodoxeMönche gelten weitere Regeln. Allgemein fasten sie zusätzlich an jedem Montag. Die weitere Ausgestaltung ist jedoch von Kloster zu Kloster verschieden. In den strengsten Klöstern kann ein einziges gekochtes Ei pro Jahr, am Ostersonntag, das maximal Erlaubte an tierischen Lebensmitteln sein.
„Im evangelischen Bereich heißen die vierzig Tage Passionszeit – Zeichen dafür, dass das Motiv der Passion Jesu die gesamte Vorbereitungszeit auf Ostern bestimmt. Ursprünglich war solche Prägung auf die Karwoche beschränkt.“[17]
DieReformatoren standen in der spätmittelalterlichen Tradition einer verinnerlichten Frömmigkeit: nicht die quantifizierbaren äußeren Akte seien wichtig, sondern die Gesinnung. In diesem Sinn äußert sichMartin Luther in seinemSermonvon den guten Werken:
„Ich will jetzt davon schweigen, dass manche so fasten, dass sie sich dennoch vollsaufen; dass manche so reichlich mit Fischen und anderen Speisen fasten, dass sie mit Fleisch, Eiern und Butter dem Fasten viel näher kämen … Wenn nun jemand fände, dass auf Fische hin sich mehrMutwillen regte in seinem Fleisch als auf Eier und Fleisch hin, so soll er Fleisch und nicht Eier essen. Andererseits, wenn er fände, dass ihm vom Fasten der Kopf wüst und toll oder der Leib und der Magen verderbt würde […], so soll er das Fasten ganz gehen lassen und essen, schlafen, müßig gehen, so viel ihm zur Gesundheit nötig ist.“
Deutlich wird aus diesem Zitat, dass Luther das Fasten als eine Art individuelles Trainingsprogramm versteht. Daher kann nicht das gleiche Verzichtsverhalten allen gleichermaßen empfohlen oder gar verordnet werden.
Zweck des Fastens ist nach den lutherischen Bekenntnisschriften „den alten Adam zu zähmen“;[18] das Fasten wird insbesondere zur Vorbereitung auf dasAbendmahl empfohlen: „Fasten und leiblich sich bereiten ist wohl eine feine äußerliche Zucht“.[19] Jedoch wird die Festschreibung des Fastens in kirchenrechtlichen Kategorien durchweg abgelehnt und „Freiheit in äußerlichen Ceremonien“ gefordert, programmatisch z. B. in der Augsburgischen Konfession, § 26 „Von Unterschied der Speis“: „Und wird also nicht das Fasten verworfen, sondern daß man einen notigen Dienst daraus auf bestimbte Tag und Speise, zu Verwirrung der Gewissen, gemacht hat.“[20]
Auch Luther formulierte: „Kein Christ ist zu den Werken, die Gott nicht geboten hat, verpflichtet. Er darf also zu jeder Zeit jegliche Speise essen.“ Seine theologische Pointe lag dabei in seinerRechtfertigungslehre, weil Luther die Gefahr sah, dass der Mensch mit seinem Handeln Gott gefallen wolle.
Im traditionellen Luthertum wird amKarfreitag bis zur Todesstunde Jesu um 15 Uhr strikt gefastet. Das Evangelische Gottesdienstbuch, das für dieVELKD und dieUEK, also für fast alle evangelischen Landeskirchen in Deutschland, verbindlich ist, sieht vor, dass ab dem Beginn der Vorpassionszeit, also abSeptuagesimae, „das Halleluja entfällt. Von Aschermittwoch bis Karsamstag entfällt auch das Ehre sei Gott in der Höhe (Ausnahme Gründonnerstag).“[21] Schließlich entfallen „von Palmsonntag bis Karsamstag […] ‚Ehre sei dem Vater‘, ‚Halleluja‘ und ‚Ehre sei Gott in der Höhe‘ (Ausnahme: Gründonnerstag).“[22]
Wo in den evangelischen Kirchen die Fastenzeit neu entdeckt wird, geht es generell nicht um eine Rückkehr zu überlieferten Speiseregeln, sondern um das Aufbrechen eigener Gewohnheiten, um demHeiligen Geist Raum zu geben. Seit 1983 verbinden evangelische Christen diese geistliche Praxis auch wieder mit einer körperlichen: dem Verzicht auf liebgewonnene Gewohnheiten wie gut essen, rauchen, Alkohol trinken oder fernsehen. Kennzeichen für diese Entwicklung ist die Fastenaktion7 Wochen Ohne der Evangelischen Kirche. Inzwischen nehmen jedes Jahr viele Menschen an dieser Aktion teil, die sich aus einer Stammtischidee des Hamburger Pressepastors Hinrich Westphal entwickelte.
Auch andere Religionen wie dasJudentum und derIslam kennen Zeiten des Fastens, in der sich die Gläubigen von morgens bis abends Speise und Trank enthalten. Das Judentum kennt Fastentage wie denJom Kippur undTischa beAv.[23] Im Islam ist der Fastenmonat derRamadan.[24] ImAlevitentum fastet man im Muharrem-Monat, 20 Tage nach demislamischen Opferfest. Im Februar findet noch das Hizir-Fasten statt, das dem Prophetenal-Chidr gewidmet ist. ImBahaitum beginnt die Fastenzeit Anfang März und endet 19 Tage darauf unmittelbar vor dem astronomischen Frühlingsanfang, wenn die Bahai dasNouruz-Fest begehen.
Peter Gerlitz, Hugo Mantel, Stuart George Hall, Joseph H. Crehan: Fasten/Fasttage I. Religionsgeschichtlich II. Judentum III. Biblisch und kirchenhistorisch. In:Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 11, de Gruyter, Berlin / New York 1983,ISBN 3-11-008577-1, S. 41–59. (historischer Überblick)
Walter Dürig, Andreas Blasius, Helmut Hundsbichler,Hartmut Zapp:Fasten, Fastenzeiten, Fastendispense, A: Christlicher Bereich, Lateinischer Westen. In:Lexikon des Mittelalters. Band 4 (1989), Sp. 304–307.
↑Gundolf Keil:Die „Cirurgia“ Peters von Ulm. Untersuchungen zu einem Denkmal altdeutscher Fachprosa mit kritischer Ausgabe des Textes (=Forschungen zur Geschichte der Stadt Ulm. Band 2). Stadtarchiv, Ulm 1961 (zugleich Philosophische Dissertation Heidelberg 1960:Peter von Ulm. Untersuchungen zu einem Denkmal altdeutscher Fachprosa mit kritischer Ausgabe des Textes), S. 375 (Fast, etwa in „so die fast anget“, dort Fastenzeit vor Ostern).
↑Karl-Heinrich Bieritz:Der Gottesdienst im Kirchenjahr: Einführung in das proprium de tempore. In: Evangelisches Gottesdienstbuch, Ergänzungsband, S. 152.
↑Hansjörg Auf der Maur:Feiern im Rhythmus der Zeit I. Herrenfeste in Woche und Jahr. Regensburg 1983,ISBN 3-7917-0788-4 (Gottesdienst der Kirche. Handbuch der Liturgiewissenschaft. Teil 5), S. 146.
↑Adolf Adam:Das Kirchenjahr mitfeiern. Herder Verlag, Freiburg/Basel/Wien 1979. S. 81ff.; Karl-Heinrich Bieritz:Das Kirchenjahr. Feste, Gedenk- und Feiertage in Geschichte und Gegenwart. 2. Auflage. Union Verlag, Berlin 1988,ISBN 3-372-00012-9. S. 90–93.
↑Adolf Adam:Das Kirchenjahr mitfeiern. Herder Verlag, Freiburg/Basel/Wien 1979. S. 87.