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Fürstentum Regensburg

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DasFürstentum Regensburg entstand durch denReichsdeputationshauptschluss 1803 aus den früheren Gebieten desHochstifts Regensburg und war bis 1810 eines der Territorien des KurerzkanzlersKarl Theodor von Dalberg, seit 1806Fürstprimas innerhalb desRheinbundes.

Siehe auch:Staat des Fürstprimas

Geschichte

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Territorium des Fürstentums Regensburg auf einer Karte von 1807
Residenz des Fürstprimas von Dalberg in Regensburg

Das Fürstentum Regensburg wurde mit § 25 desReichsdeputationshauptschlusses[1] 1803 gebildet und bestand aus den früheren Gebieten desHochstifts Regensburg mit den HerrschaftenDonaustauf,Wörth undHohenburg, derReichsstadt Regensburg, derFürstabteiSt. Emmeram, denReichsstiftenObermünster undNiedermünster und allen Besitzungen der mittelbarenStifte undKlöster Regensburgs. Es stand unter der HerrschaftKarl Theodor von Dalbergs, der auch die Würde einesKurfürsten, das Amt desReichserzkanzlers wie auch die Ämter desErzbischofs von Mainz und desPrimas für Deutschland innehatte. Da dasKurfürstentum Bayern die Herrschaft über die alte bayerische Hauptstadt Regensburg anstrebte, verzögerte sich die offizielle Einsetzung Dalbergs als Erzbischof von Regensburg bis zum 1. Februar 1805. Mit der Schaffung desRheinbundes 1806 ließ sich Dalberg vonNapoleon bewegen, als Fürstprimas an die protokollarische Spitze des neuen Staatengebildes zu treten. Das österreichische KorpsLiechtenstein besetzte imFünften Koalitionskrieg zwischen Frankreich und den verbündeten Österreichern und Briten am 20. April 1809 Regensburg. Am 23. April 1809 wurde die Stadt von französischen Truppen in Brand geschossen und erstürmt. Dalberg versuchte, die Besitzer der ca. 150 abgebrannten Häuser auch mit Silber aus demDomschatz zu unterstützen.

Am 22. Mai 1810 trat Dalberg infolge des am 28. Februar 1810 abgeschlossenenPariser Vertrags das Fürstentum Regensburg ab. Er erhielt dafür den größten Teil der FürstentümerHanau undFulda mit dem Titel einesGroßherzogs von Frankfurt. Erzbischof von Regensburg blieb er bis 1817.

Das Fürstentum Regensburg kam an dasKönigreich Bayern. Regensburg wurde Hauptstadt desRegenkreises, der 1837 weitgehend im heutigen RegierungsbezirkOberpfalz aufging. DasHerrschaftsgericht Wörth als einThurn und Taxis’schesHerrschaftsgericht im Königreich Bayern bestand noch bis 1848.

Wirtschaftliche Situation

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DieKoalitionskriege ab 1794 verschärften Not und Elend. Die Zahl der Armen nahm enorm zu. Um diese vor demVerhungern zu bewahren, wurden in der OberpfalzArmenspeisungen eingeführt. Führend war das Fürstentum Regensburg. Die Hilfe für die Armen bestand vor allem in der Armenspeisung, der „Rumfordischen Suppe“; sie bestand „aus Hülsen- und Körnerfrüchten, Kartoffeln und Fleischteilen, welche die Substanz bilden; aus Gartengemüsen, Kräutern, Wurzeln und inländischen Gewürzen, welche die Schmackhaftigkeit geben.“ Die Empfänger mussten ihr Geschirr selbst mitbringen und konnten auch vor Ort in einem beheizten Raum essen. Es gab zwei Klassen von Empfängern: „Gratis Empfänger“, wirklich Arme, und „Zahl Empfänger“, Handwerker und Taglöhner, die sich und ihre Familie nicht ernähren können, aber nicht in die absolute Armut abgleiten sollten. Monatlich wurden die ausgegebenen Suppen von der Kurfürstlichen Armendirektion veröffentlicht: Von Januar mit November 1805 wurden insgesamt 218.609, täglich knapp 655 Portionen Rumfordischer Suppe und 18.482, täglich 55 Portionen Krankensuppe ausgegeben.[2] 1798 hatte der Regensburg Kreis 20.500 Einwohner.[3] Dies bedeutete: 3,4 % der Bevölkerung bekam somit Armenspeisung.

Literatur

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  • Karl von Beaulieu-Marconnay:Karl von Dalberg und seine Zeit. Zur Biographie und Charakteristik des Fürsten Primas. Bände 1–2. Hermann Böhlau, Weimar 1879 (Scan in der Google-Buchsuche).
  • Hans-Peter Baum u. a.:Carl von Dalberg – Erzbischof und Staatsmann (1744–1817). Hrsg. von Konrad M. Färber, Albrecht Klose, Hermann Reidel. MZ-Buchverlag, Mittelbayerische Druck- und Verlagsgesellschaft, Regensburg 1994,ISBN 3-927529-03-6 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).

Weblinks

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Einzelnachweise

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  1. § 25Hauptschluß der außerordentlichen Reichsdeputation beiWikisource.
  2. Kurfürstlich-Erzkanzlerisches Regierungs- und Intelligenzblatt. 2. Jg., 26. Dezember 1804,ZDB-ID 1249201-2, S. 561–565 (digitale-sammlungen.de); 3. Jg., 1805: 9. Jänner, S. 13 ([1]), 108 ([2]), 157, 206, 253, 304, 349, 393, 436, 451, 533.
  3. Münchner Intelligenzblatt. 24. November 1798,ZDB-ID 502164-9, Sp. 734 (digipress.digitale-sammlungen.de); siehe auch 10. November 1798, Sp. 693–698 (digipress.digitale-sammlungen.de).
Kurfürstenkollegium des Heiligen Römischen Reiches

Goldene Bulle Karls IV.:Mainz |Trier |Köln |Rheinpfalz |Sachsen |Brandenburg |Böhmen

Kurwürde im 17. Jahrhundert:Bayern (1623) |Hannover (1692)

Reichsdeputationshauptschluss (1803):Hessen |Baden |Regensburg |Salzburg |Württemberg

Mitgliedstaaten desRheinbundes (1806–1813)

Rang erhöht durchNapoleon →Königreiche:Bayern |Sachsen |Württemberg |Großherzogtümer:Baden |Hessen |Herzogtum:Nassau

Napoleonische Staaten →Königreiche:Westphalen |Großherzogtümer:Berg |Würzburg |Fürstentümer:Aschaffenburg(ab 1810 alsGroßherzogtum Frankfurt) |Von der Leyen |Regensburg(bis 1810)

Unverändert →Herzogtümer:Anhalt-Bernburg |Anhalt-Dessau |Anhalt-Köthen |Arenberg-Meppen |Mecklenburg-Schwerin |Mecklenburg-Strelitz |Oldenburg |Sachsen-Coburg-Saalfeld |Sachsen-Gotha-Altenburg |Sachsen-Hildburghausen |Sachsen-Meiningen |Sachsen-Weimar,Sachsen-Eisenach(seit 1741Personalunion, ab 1809Realunion),Sachsen-Weimar-Eisenach |Fürstentümer:Hohenzollern-Hechingen |Hohenzollern-Sigmaringen |Isenburg-Birstein |Liechtenstein |Lippe |Reuß-Ebersdorf |Reuß-Greiz |Reuß-Lobenstein |Reuß-Schleiz |Salm-Kyrburg |Salm-Salm |Schaumburg-Lippe |Schwarzburg-Rudolstadt |Schwarzburg-Sondershausen |Waldeck

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