Der Titel bezieht sich nicht nur auf das 1388 von KönigJohann I. zur materiellen Versorgung des Thronfolgers errichteteFürstentumAsturien, sondern beinhaltet zugleich eine beabsichtigte historischeReminiszenz an das frühereKönigreich Asturien, das derab 711 einsetzendenarabischen Eroberung der iberischen Halbinsel getrotzt hatte und den christlich-westgotischen Bewohnern als letzte Rückzugsbasis verblieben war und das darum als Keimzelle derReconquista angesehen wurde. Das alte Königreich Asturien bzw. Asturien-León war im 13. Jahrhundert im Königreich Kastilien aufgegangen. Indem die kastilischen Herrscher ihren Thronfolgern daher den Titel eines Fürsten von Asturien verliehen, beschworen sie den traditionellen Geist des christlichen Widerstandes gegen das muslimischeAl-Andalus, dessen Rückeroberung erst mit der Einnahme vonGranada im Jahr 1492 abgeschlossen wurde.
Der Titel eines Fürsten von Asturien hat alle politischen und staatsrechtlichen Umwälzungen in Spanien überlebt und wird nach der Unterbrechung durch dieZweite Republik und dieFranco-Diktatur seit 1977 wieder vom spanischen Kronprinzen getragen.
Nach der heutigen Rechtslage trägt der Thronfolger, gemäß Artikel 2 des Königlichen Dekrets Nr. 1368/1987 vom 6. November 1987, den Titel von Geburt an bzw. von dem Moment an, in welchem er Thronfolger wird.[1]
Früher wurde die Verleihung des Titels mit einer großen Zeremonie während einer Sitzung der Cortes gefeiert. Dabei schworendie Cortes den Thronfolger später als König anzuerkennen und der Thronfolger (so er dazu schon selber in der Lage war) schwor, die alten Gesetze zu befolgen und seinem Vater Treue zu bewahren. Gemäß deraktuellen Verfassung schwört derPrincipe de Asturias bei Erreichen der Volljährigkeit vor den versammelten Mitgliedern beider Häuser derCortes Generales, seine Aufgaben getreulich zu erfüllen, die Verfassung und die Gesetze zu beachten, die Rechte der Bürger undder Regionen zu wahren sowie Treue gegenüber dem König.
Der TitelPríncipe de Asturias steht dem Thronfolger aufgrund des Artikels 57 Abs. 2 der spanischenVerfassung vom 27. Dezember 1978 von Geburt bzw. Erlangung der ersten Stelle in der Thronfolge an von Rechts wegen zu.[2]
Eine Thronfolgerin sowie die Ehefrau eines Thronfolgers führen gemäß Artikel 2 des Königlichen Dekrets Nr. 1368/1987 vom 6. November 1987 über das Wesen der Titel, Anreden und Ehren der Königlichen Familie den TitelPrincesa de Asturias. Der Ehemann einer Thronfolgerin trägt nach derselben Vorschrift ebenfalls den TitelPríncipe de Asturias. Dem Thronfolgerpaar gebührt die AnredeAlteza Real (Königliche Hoheit).[3]
Im Falle, dass der König nicht zur Führung der Amtsgeschäfte in der Lage ist und dies von denCortes Generales festgestellt wird, übernimmt nach Art. 59.2 der Verfassung der Fürst von Asturien – falls er volljährig ist – dieRegentschaft.
Das WortPríncipe (vonLateinischprinceps, „der Erste“), das sowohl mitPrinz als auch mitFürst ins Deutsche übersetzt werden kann, ist hier korrekterweise mitFürst wiederzugeben. Allgemeinsprachlich hat sich allerdings die BezeichnungPrinz von Asturien durchgesetzt, da im deutschen Sprachgebrauch die Kinder eines Monarchen oder Fürsten gewöhnlich als Prinzen bzw. Prinzessinnen bezeichnet werden und der TitelPríncipe de Asturias fest mit der Stellung des Kronprinzen verbunden ist, sodass sein Träger folglich immer auchPrinz von Spanien ist. Königskinder als solche werden in der spanischen Monarchie allerdings ohnehin nicht als „Prinzen“ (príncipe bzw.princesa), sondern als „Infanten“ (Infante bzw.Infanta) bezeichnet. Wiewohl also der spanische Thronfolger in der heutigenAutonomen Gemeinschaft „Fürstentum Asturien“ (Principado de Asturias) keine besondere verfassungsrechtliche Stellung innehat, ist die Übersetzung des Titels mit „Fürst von Asturien“ in Anbetracht des überkommenen territorialen Bezugs und des spanischen Wortgebrauchs als zutreffender anzusehen (ein ähnliches Phänomen findet sich bei dem TitelPrince of Wales in Bezug auf das britische Königshaus).
In dieser Liste sind die durch diecarlistischenThronprätendenten benannten Personen nicht genannt. Auch die Personen, die in der Thronfolge an der ersten Stelle standen, ohne dass eine offizielle Proklamation zum Thronfolger stattfand, fehlen in der folgenden Aufzählung. Es sind diesMaria Teresa undLuisa Fernanda undAlfons von Bourbon-Sizilien. Die Römischen Zahlen weisen auf die Nummerierung der Königlichen Akademie für Heraldik und Genealogie aus dem Jahr 2004 hin.[4]
José Luis Sampedro Escolar:La numeración de los Príncipes de Asturias, Real Academia Matritense de Heráldica y Genelogía, Madrid 2004, dort auch Hinweise auf weitere Literatur auf Spanisch ("La numeración de los Príncipes de Asturias")
José Luis Sampedro Escolar: La Numeración de los Príncipes de Asturias. (PDF) Real Academía Matritense Heráldica y Genealogía, 2004, S. 16, abgerufen am 23. März 2015 (spanisch).
↑Die spanische Verfassung. (PDF) Gebilligt durch die Cortes in den am 31. Oktober 1978 abgehaltenen Vollversammlungen des Kongresses der Abgeordneten und des Senats / Ratifiziert vom spanischen Volk durch Referendum vom 6. Dezember 1978 / Sanktioniert durch seine Majestät den König vor den Cortes am 27. Dezember 1978. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 28. Juni 2012; abgerufen am 23. März 2015.
↑José Luis Sampedro Escolar: La Numeración de los Príncipes de Asturias. (PDF) Real Academía Matritense Heráldica y Genealogía, 2004, S. 16, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 24. September 2015; abgerufen am 23. März 2015 (spanisch).Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäßAnleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ramhg.es