Expertise

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Dieser Artikel erläutert den Begriff Expertise. Zur gleichnamigen Erfahrung und Kompetenz von Experten sieheExperte#Leistungsforschung. Zum gleichnamigen thailändischen Autorikscha-Hersteller sieheExpertise (Unternehmen).

EineExpertise ist ein vonExperten verfasstesGutachten über einen bestimmtenSachverhalt aus einemFachgebiet.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

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Die Aufgabe von Expertisen erfüllen auchAnalysen,Auskünfte,Beratungen,Diagnosen,Gutachten, Studien (Fallstudien,Feldstudien) oderUntersuchungen. Das Wort Expertise steht sowohl für das Gutachten als solches als auch für die gutachterlichen Fähigkeiten des Experten (jemand verfügt über Expertise). Das von Experte abgeleiteteNomen Agentis Expertise wird mitErfahrung undLeistung einerPerson in Zusammenhang gebracht.[1] Die Erfahrung kann vor allem langjährigeBerufserfahrung sein, dasWissen resultiert aus dem intensiven Studium bestimmterWissensgebiete. Maßgeblich ist auch die dauerhafteLeistungsstärke, die ein Experte bei der Kombination von Wissen und Erfahrung zum Ausdruck bringt.[2] Die Expertise befasst sich mitProblemen, also Situationen, in welchen das verfügbare Wissen zurZielerreichung nicht genügt, sondern zusätzliche Informationen notwendig sind.[3] Der Kern der Expertise besteht darin, diese Probleme durch dieSchlüsselkompetenz desProblemlösens zu beseitigen.

Expertiseforschung

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Die Expertiseforschung innerhalb derPsychologie ist erst ab 1965 durchAdriaan de Groot entstanden[4] und hat die Expertise „zu einem Zauberwort in der kognitiven Psychologie“ erhoben.[5] IhrErkenntnisobjekt „Expertise“ hat eine Vielzahl von Definitionsversuchen hervorgebracht. So beispielsweise ist Expertiseintersubjektiveinsehbares,plausibles undglaubhaftes Expertenwissen[6] oder „für den Spezialfall generiertes Handlungswissen, das den Bedingungen epistemischer und sozialer Robustheit entsprechen muss“.[7]Michael Polanyi schließlich verstand unter Expertise die höchste Integrationsform von implizitem (nicht formalisiertem) Wissen.[8]

Kriterien für Expertisen

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Josef F. Krems zufolge ist die Expertise dadurch gekennzeichnet, dass eine Person Problemlösefähigkeit in einem Sachgebiet besitzt, die sie in die Lage versetze, dauerhaft Hervorragendes zu leisten.[9] Er geht davon aus, dass Experten in ihrer Expertise drei Kriterien erfüllen:[10]

Effizienz, bereichsspezifisches Wissen und Erfahrung müssen in der Expertise kombiniert zum Ausdruck kommen.

Lediglich Analysen und Gutachten erfüllen wissenschaftliche Anforderungen, Expertisen müssen dagegen diese Standards nicht berücksichtigen.

Fachgebiete

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Expertisen werden insbesondere aufakademischen (etwaMedizin,Rechtswissenschaft),beruflichen (Finanzanalyst,Wirtschaftsprüfer),künstlerischen (Kunst,Musik),motorischen (Sport,Unfallanalyse) oderspielerischen (Schach)Fachgebieten erstellt. Sie beinhalten sowohl vergangene Sachverhalte(empirische Expertisen) als auch diePrognose künftiger Entwicklungen (prognostische Expertisen). In derNumismatik befasst sich die Expertise mit derEchtheit einer seltenenMünze, diePhilatelie bietet Expertisen überBriefmarken; beide enden mit einerWertermittlung durch Feststellung einesSammlerwerts.

Finanzexpertisen

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Die Finanzexpertise befasst sich mit einer Detailfrage aus demFinanzwesen, etwa derAktienanalyse.Anleger,Spekulanten undArbitrageure sind hierbei an der künftigenMarktentwicklung einesHandelsobjekts interessiert. Die Expertise nutzt hierfür bei der Finanzanalyse dietechnische Analyse und dieFundamentalanalyse sowie Prognosetechniken wie dieTrendextrapolation.Finanzanalyse,Immobilienbewertung,Marktanalyse,Schadensanalyse,Sicherheitenbewertung oderWertermittlung sind Expertisen über einen bestimmten Sachverhalt im Finanzwesen.

Kunstexpertisen

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Da auf demKunstmarkt immer wiederFälschungen zum Kauf angeboten werden, ist Expertenwissen gefragt. So werden z. B. bei Einlieferungen in einAuktionshaus vonKunstwerken, derenProvenienz unklar ist,Kunstsachverständige beauftragt. Das Auktionshaus legt dem Einliefernden bei Zweifeln an der Echtheit nahe, eine Expertise anfertigen zu lassen. Dies können Einzelpersonen, aber auch kleinere Teams von Kunstsachverständigen sein.

So wird beispielsweise für ein Kunstwerk vonAlexej von Jawlensky, welches bis heute in keinem derŒuvreverzeichnisse seines Werkes verzeichnet ist, aber zum Kauf angeboten werden soll, vom Jawlensky-Archiv eine Expertise angefertigt. Entgegen fachmännischer Expertise stammte sein „Stillleben mit grüner Flasche“ (1909) nicht von ihm, sondern von unbekannter Hand.[11] Auch dasWildenstein Institute in Paris erstellt Kunstexpertisen, so z. B. für Werke vonMarc Chagall oderKees van Dongen. Der Kunstmarkt – so der Bundesgerichtshof (BGH) – bleibe daher weitgehend auf die Angaben seinerAuftraggeber sowie auf Expertisen angewiesen. Hierfür müssen zum Teil recht aufwendigeMaterialprüfungen durchgeführt werden. So war das BerlinerRathgen-Forschungslabor durch seinearchäometrischen Untersuchungen und den darauf basierenden Expertisen maßgeblich an der Aufdeckung der falschenSammlung Jägers von dem FälscherWolfgang Beltracchi beteiligt. Eine positive Expertise wirkt sich unmittelbar auf den Wert des Kunstwerkes aus.

Kunstwerke vonMax Ernst wurden in den letzten Jahren fast ausschließlich von dem Max-Ernst-KennerWerner Spies auf ihre Echtheit hin begutachtet. Dieser wurde allerdings im Zuge der Beltracchi-Fälschungen und der falschen Sammlung Jägers mit in denFälschungsskandal gezogen. Spies hatte für sechsstellige Summen Expertisen zu gefälschten Kunstwerken von Max Ernst erstellt.[12]

Abgesehen von Fragen der Echtheit kann auch die Frage derZuschreibung Gegenstand einer Expertise sein: Viele Kunstwerke sind nichtsigniert, sondern können nur durch Vergleiche einem bestimmten Künstler zugeschrieben werden. Hinzu kommt die Frage, ob es sich um ein eigenhändiges Werk des betreffenden Künstlers oder eine Werkstattarbeit handelt, was mitunter höchst umstritten ist.[13] Diese Fragen können nur teilweise mit naturwissenschaftlichen Methoden geklärt werden, größeres Gewicht hat die genaue Kenntnis des Werks eines Künstlers und seiner Zeit. Hierdurch ist die mitunter dominierende Rolle bestimmter Experten oder Expertenteams für einen Künstler zu erklären, deren Aussagen großes Gewicht beigemessen wird.

Rechtsexpertisen

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Rechtsgutachten nehmen zu einer aufgeworfenenRechtsfrage Stellung, um ein vorhandenesRechtsrisiko zu beseitigen. Sie berücksichtigen die einschlägigenGesetze, die ergangeneRechtsprechung und dieherrschende Meinung. Sie untersuchen dieRechtmäßigkeit,Rechtsgeltung,Gültigkeit,Wirksamkeit undVollstreckbarkeit beiRechtsverhältnissen. DieSozialprognose ist einekriminologische,psychiatrische und psychologischeRisikobeurteilung einesStraftäters bezüglich seiner Fähigkeit und Motivation, künftig Regeln und Gesetze einzuhalten.

Literatur

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  • Marianne Heer, Christian Schöbi (Hrsg.):Gericht und Expertise (=Schriften der Stiftung für die Weiterbildung Schweizerischer Richterinnen und Richter 6). Stämpfli Verlag, Bern 2005,ISBN 3-7272-8885-X.
  • Winfried Schuschke:Bericht, Gutachten und Urteil. Eine Einführung in die Rechtspraxis. 33. völlig neu bearbeitete Auflage auf Grundlage des 1884 von Hermann Daubenspeck begründeten, von der 12.–18. Auflage vonPaul Sattelmacher, von der 19.–25. Auflage von Paul Lüttig und Gerhard Beyer und von der 26.–31. Auflage von Wilhelm Sirp bearbeiteten Werkes. Vahlen Verlag, München 2003,ISBN 3-8006-2966-6.

Weblinks

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Wiktionary: Expertise – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Jeanette Hron,Motivationale Aspekte von beruflicher Expertise, 2000, S. 15
  2. Jeanette Hron,Motivationale Aspekte von beruflicher Expertise, 2000, S. 17
  3. Jeanette Hron,Motivationale Aspekte von beruflicher Expertise, 2000, S. 27
  4. Adriaan de Groot,Het denken van een schaker (deutschDas Denken eines Schachspielers), 1965
  5. Hans Gruber,Expertise: Modelle und empirische Untersuchungen, 1994, S. 7
  6. Klaus Altmann,Guck mal, Du Experte, in: Ronald Hitzler/Anne Honer/Christoph Maeder (Hrsg.), Expertenwissen, 1994, S. 32 ff.
  7. Peter Weingart/Martin Carrier/Wolfgang Krohn,Experten und Expertise, 2007, S. 293
  8. Michael Polanyi,The Tacit Dimension, 1966, S. 15 f.
  9. Josef F. Krems,Wissensbasierte Urteilsbildung, 1994, S. 46 ff.
  10. Josef F. Krems,Zur Psychologie der Expertenschaft, Habilitation, 1990, S. 82 ff.
  11. BGHZ 63, 369
  12. Zeit Online vom 13. Januar 2012,Max Ernst GmbH & Co. KG
  13. Claus Grimm,Die Frage nach der Eigenhändigkeit und die Praxis der Zuschreibung, in: Thomas W. Gaehtgens (Hrsg.): Künstlerischer Austausch, Akten des XXVIII. Internationalen Kongresses für Kunstgeschichte Berlin, 15.-20. Juli 1992, Band II, Berlin 1993, S. 631–648
Normdaten (Sachbegriff):GND:4351590-3(lobid,OGND,AKS)
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