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Evangelische Landeskirche in Württemberg

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Logo der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
Karte
Karte der Evangelischen Landeskirche in Württemberg
Basisdaten
Fläche:ca. 20.935km²
Leitender Geistlicher:Landesbischof
Ernst-Wilhelm Gohl
Präsidentin der Landessynode:Sabine Foth[1]
Direktor des Oberkirchenrats:Stefan Werner
Mitgliedschaft:EKD,ÖRK undLWB
Vollmitgliedschaft
UEK undVELKD
jeweils nur Gaststatus
Missionsgesellschaft:Evangelische Mission in Solidarität (EMS)
Prälaturen:4
Kirchenbezirke bzw. -kreise:43
Kirchengemeinden:1169(31. Dezember 2022)
Gemeindeglieder:1.821.266(31. Dezember 2022)[2]
Anteil an der
Gesamtbevölkerung:
27,8 %(31. Dezember 2022)[2]
Offizielle Website:www.elk-wue.de

DieEvangelische Landeskirche in Württemberg ist eine von 20 Gliedkirchen (Landeskirchen) derEvangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Mitglied derKonferenz der Kirchen am Rhein. Wie alle Landeskirchen ist sie eineKörperschaft des öffentlichen Rechts; sie hat ihren Sitz inStuttgart. Die Kirche hat 1.821.266 Gemeindeglieder (Stand: Dezember 2022) in 1169Kirchengemeinden. Die Evangelische Landeskirche inWürttemberg ist einelutherische Kirche und Mitglied in derGemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) sowie imLutherischen Weltbund. Sie gehört weder zurUnion Evangelischer Kirchen noch zurVereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands, hat jedoch jeweils einen Gaststatus.

Hauptkirche der Evangelischen Landeskirche in Württemberg ist dieStiftskirche Stuttgart. Hier wurde 1534 von demMarburger PredigerKonrad Oettinger eine der ersten evangelischen Predigten imHerzogtum Württemberg gehalten. Weitere bedeutende Kirchen sind dasUlmer Münster, dieKilianskirche Heilbronn, dieMarienkirche Reutlingen, dieEsslinger Stadtkirche St. Dionysius sowie dieKirche St. Michael Schwäbisch Hall. Eine Bildungseinrichtung der Landeskirche ist dasTübinger Stift. Die Landeskirche gründete 1945 dieEvangelische Akademie Bad Boll als erste Einrichtung dieser Art, die als „Mutterhaus“ der kirchlichen Akademien gilt. Im selben Jahr wurde in Esslingen der Grundstock für die heutigeEvangelische Hochschule für Kirchenmusik gelegt, die sich seit 1998 in Tübingen befindet.

Gebiet

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Das Gebiet derEvangelischen Landeskirche in Württemberg umfasst im WesentlichenWürttemberg und dieHohenzollernsche Lande.

Die ersten Jahrhunderte war die Landeskirche auf dasKönigreich Württemberg sowie denVolksstaat Württemberg begrenzt, der bis 1945 bestand. 1950, als die Evangelische Landeskirche in Württemberg den LändernWürttemberg-Baden undWürttemberg-Hohenzollern angehörte, erfolgte die Eingliederung deshohenzollerschen Kirchenkreises derRheinischen Landeskirche, die bis 1945/1948 zurKirche der Altpreußischen Union gehörte.[3] Die ursprüngliche Gottesdienstordnung wurde beibehalten.[4] In den Folgejahren gab es ferner mit der benachbartenEvangelischen Landeskirche in Baden geringfügige Grenzveränderungen.

Geschichte

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Schon 1520/1524 gelang es den Schmugglern Dietmar Gall und Hanns Schmidlutherische Schriften zu verbreiten.[5]

Der Freiburger ArztJohannes Murer predigte erstmals 1523 in bäuerlicher Kleidung als „Karsthans“[6] dasPriestertum aller Gläubigen in Württemberg. Bei seiner Verhaftung inBalingen bekannte er, dass er lieber sterben wolle, als auf die Verkündigung des Wortes Gottes zu verzichten. Murer starb dann ebenso den Märtyrertod für das Evangelium wie jene anderen 45 evangelischenBauernkriegs­prediger und -pfarrer.[7]

HerzogUlrich von Württemberg setzte 1534 in seinemHerzogtum Württemberg dieReformation durch. Dies war das Gründungsjahr der Evangelischen Landeskirche. Der Herzog, später der jeweiligeKönig von Württemberg war damit auch Oberhaupt der Landeskirche als so genanntersummus episcopus, d. h. der jeweilige Herrscher vereinigte die weltliche und die kirchliche Macht. Die bisherigen katholischenBischöfe verloren alle Rechte. Als Reformator des Landes wurdeJohannes Brenz eingesetzt, der die Reformation im Sinne von Martin Luther durchführte. Er ist in der Stiftskirche Stuttgart beigesetzt.

Die Evangelische Landeskirche in Württemberg war damit von Anfang an einelutherische Kirche. Die Gottesdienstform ist jedoch derreformierten Tradition verpflichtet, d. h. die Gottesdienstfeier wird schlicht abgehalten (Oberdeutsche Form). Die in lutherischen Gemeinden sonst übliche Form derLutherischen Messe wird nur selten praktiziert.

1699 wurden 400Hugenotten in Württemberg angesiedelt. Bis 1806 war das Herzogtum Württemberg ein rein evangelisches Gebiet. Erst alsWürttemberg Königreich wurde und vonNapoleons Gnaden große katholische Gebiete (Oberschwaben) zugeschlagen bekam, endete diese einheitliche religiöse Struktur.

Königsfeld im Schwarzwald ist eine planmäßige Siedlung derHerrnhuter Brüdergemeine aus dem Jahr 1806. Königsfeld wurde somit die erste Siedlungsgründung im Gebiet des heutigen Baden-Württemberg der 1727 inHerrnhut durchNikolaus Ludwig Graf von Zinzendorf ins Leben gerufenen protestantisch-pietistischen Brüdergemeine. Die GründungsurkundeKönig Friedrichs I. von Württemberg datiert auf den 12. August 1806. Glaubensflüchtlinge aus Frankreich und Italien wurden auf zugeteiltem Gebiet in Württemberg unter Beibehaltung der ursprünglichen Gemeindenamen Sprache und Gottesdienstform angesiedelt. Unter der Leitung des PfarrersHenri Arnaud besiedelten die Vertriebenen eine Gegend im Nordwesten des Herzogtums.[8] 1720 mussten etwa 40 Personen wegen ihres Übertritts zum Protestantismus dashohenzollerischeBärenthal verlassen und nachWurmberg in Württemberg auswandern.[9]In der damals noch unabhängigen ReichsstadtUlm wurden 1731 die Tore für fast 3000Salzburger Exulanten der Gegenreformation geöffnet.[10]Im 19. Jahrhundert entstanden auch in bisherrömisch-katholischen Gebieten (Süd-)Württembergs evangelische Gemeinden.

Siegelmarke der Evangelischen Konsistoriums zu Stuttgart

Zur Verwaltung der kirchlichen Angelegenheiten wurde innerhalb des Kultministeriums in Württemberg (heuteMinisterium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg) eine Abteilung eingerichtet, welche die BezeichnungKonsistorium erhielt. An seiner Spitze stand der Konsistorialpräsident.

Am Ende desErsten Weltkriegs musste der König von Württemberg abdanken. Die Kirche hatte somit formal kein Oberhaupt mehr. Daher übernahmen zunächst die führenden Geistlichen der Kirche (Prälaten) und der Konsistorialpräsident die Kirchenleitung. 1923/1924 gab sich die Württembergische Landeskirche eine Verfassung und setzte einenKirchenpräsidenten als Oberhaupt der Kirche ein, der ab 1933 den TitelLandesbischof erhielt.

Entwicklung des Pietismus als Besonderheit der Landeskirche

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Eine Besonderheit der Württembergischen Landeskirche ist die enge Verbindung mit demPietismus. Im frühen 18. Jahrhundert war dasHerzogtum Württemberg das größte protestantische Territorium im ansonsten katholischen Südwesten Deutschlands. Deshalb wurde von Seiten der Obrigkeit besonders streng auf die Einhaltung des lutherischen Bekenntnisses geachtet, was oft zu einem gewissenDogmatismus in der Theologie führte. Als Gegenbewegung etablierte sich der Pietismus, dessen wichtigstes Kennzeichen bis heute die persönliche Frömmigkeit ist.

Das Verhältnis von offizieller Landeskirche und Pietisten war oft schwierig. Allerdings gab es auf beiden Seiten immer wieder Menschen, die Verständnis für den jeweils anderen hatten, so dass sich die meisten pietistischen Gruppen innerhalb der Landeskirche entwickelten. Noch heute machen die Pietisten einen großen Anteil der ehrenamtlichen Mitarbeiterschaft in der Landeskirche aus. VieleKirchengemeinden imaltwürttembergischen Raum haben bis heute eine pietistische Prägung.

Kirchenkonvent

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Die Kirchenkonvente bestanden aus Vogt, Pfarrer und zwei bis drei Richtern. Sie entwickelten sich zur regelrechten Sittenpolizei. Im 18. Jahrhundert wurdenLichtkerzen, Spielabende, Kegelspiel, außereheliche Schwangerschaften und Fastnachtsbräuche nach kriminalistischen Verhören mit Geld- und Freiheitsstrafen belegt.[11] Eine Dauerklage bildete das weitverbreitete Überfeldlaufen der Dorfbewohner. Oft besuchten ganze Gruppen die Feste in katholischen Dörfern. DerFasnetstanz zog Mitte des 17. Jahrhunderts die Anwohner der evangelischen Dörfer stark an; die Ermahnungen blieben ergebnislos.[12]

Leitung

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Oberkirchenrat der Evangelischen Landeskirche in derGänsheidestraße in Stuttgart, zugleich Dienstsitz des Landesbischofs (zurzeit abgerissen, wird neu gebaut)

An der Spitze der Evangelischen Landeskirche in Württemberg steht derLandesbischof (bis 1933Kirchenpräsident). Er wird von derLandessynode mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt. Seine Amtszeit währte ursprünglich auf Lebenszeit und endete spätestens mit Vollendung des 68. Lebensjahres. In der Regel geht er jedoch bereits nach Vollendung seines 65. Lebensjahres in den Ruhestand, so dass dann ein neuer Landesbischof gewählt werden muss. Die Landessynode im Herbst 2006 beschloss die Begrenzung der Amtszeit auf zehn Jahre.[13]

Dem Landesbischof kommt die oberste Leitung der Landeskirche zu. Er hat das Recht, in allen gottesdienstlichen Räumen der Landeskirche das Wort Gottes zu verkündigen. Durch diesen Verkündigungsdienst wird die Kirche geistlich geleitet. Unterstützt wird er darin von den Prälatinnen undPrälaten sowie den Dekaninnen undDekanen. Der Landesbischof sitzt dem Kollegium des Oberkirchenrats vor und vertritt die Landeskirche nach außen. (Begriffsbestimmung in der Landeskirche)

Seit 2022 hatErnst-Wilhelm Gohl dieses Amt inne. Der Landesbischof hat einen theologischen und einen juristischen Vertreter.Theologischer Vertreter ist der dienstälteste der insgesamt vier Prälaten (Regionalbischöfe).Juristischer Vertreter ist derDirektor des Oberkirchenrats, früher zeitweise alsVizepräsident bezeichnet. Gegenwärtig ist die theologische Stellvertreterin des Landesbischofs PrälatinGabriele Wulz.

Frühere Leitung

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Nach Einführung der Reformation in Württemberg 1534 wurden die kirchlichen Angelegenheiten ab 1553 gemeinsam vom Konsistorium (geistliche Angelegenheiten) und vom Kirchenrat (Verwaltung) getätigt. Das Leitungsgremium bestand aus der Vorstandschaft (Obersuperattendenz und Direktion) und den ordentlichen Mitgliedern. 1698 wurden Konsistorium und Kirchenrat getrennt. Das Konsistorium wurde dann von einem Präsidenten geleitet, dem ein Vizepräsident zur Seite stand. Dem Konsistorium gehörten mehrere Konsistorialräte geistlichen und weltlichen Standes an. Dem Kirchenrat stand ein Direktor vor, dem ein Vizedirektor zur Seite stand. Der Kirchenrat hatte mehrere Expeditionsräte.

1803 wurde Württemberg Kurfürstentum und erheblich vergrößert. Für dieneuwürttembergischen Landesteile wurde in Heilbronn ein eigenes Konsistorium errichtet, das die Dekanate Aalen, Esslingen, Schwäbisch Hall, Heilbronn und Reutlingen umfasste. Dem Heilbronner Konsistorium stand ein Präsident, ein geistlicher und ein weltlicher Rat sowie ein weltlicherAssessor vor. 1806 wurde, als Württemberg Königreich und erneut vergrößert wurde, das Konsistorium Heilbronn wieder abgeschafft.

Ab 1806 wurden die kirchlichen Angelegenheiten in Württemberg dem Ministerium des geistlichen Departements unterstellt, das später Ministerium des Kirchen- und Schulwesens und schließlich Kultministerium bzw. Kultusministerium hieß. Innerhalb dieses Ministeriums war das Konsistorium eine besondere Abteilung, dem ein Direktor, später Präsident, vorstand.

Direktoren bzw. Präsidenten des Evangelischen Konsistoriums

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Kirchenpräsidenten und Landesbischöfe

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Frank Otfried July, von 2005 bis 2022 Landesbischof der Evang. Landeskirche in Württemberg

Direktoren des Oberkirchenrats

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Landessynode

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Gewählte und zugewählte
Mitglieder der Synode
Gewählte Mitglieder90
Zugewählte Mitgliederkeine
Aus dem Prüfungsausschuss
der Evang. Fakultät Tübingen
1
Gesamt91
Synodale in den Gesprächskreisen
Lebendige Gemeinde32
Offene Kirche31
Evangelium und Kirche15
Kirche für Morgen12

Als Parlament hat die Landeskirche eineLandessynode. Diese wird in Württemberg, als einziger Gliedkirche derEKD, direkt von den Gemeindegliedern für eine Wahlperiode von sechs Jahren gewählt (Urwahl). Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die eines politischen Parlaments und liegen vor allem im Haushaltsrecht und in der kirchlichen Gesetzgebung. Die Mitglieder der Synode heißenSynodale, werden in Wahlkreisen gewählt und gehören verschiedenenGesprächskreisen an, die sich in Zielsetzung und Prägung unterscheiden:

Vorsitzende der Landessynode ist diePräsidentin der Synode bzw. derPräsident der Synode. Gegenwärtig ist Sabine Foth Präsidentin der 16. Landessynode (seit 2020).

Die 15. Landessynode wurde am 1. Dezember 2013 gewählt. Ihr gehören 90 direkt gewählte und sieben zugewählte Mitglieder an,[14] außerdem als Vertreter der Evangelisch-Theologischen Fakultät zunächstHans-Joachim Eckstein ab Oktober 2016Jürgen Kampmann.

Die Stuttgart Hospitalkirche mit dem dazugehörendenHospitalhof in Stuttgart, dem wichtigsten Tagungsort der Landessynode
Großer Tagungssaal, in dem die Landessynode in der Regel zu den Sitzungen zusammenkommt

Bei der 16. Landessynode, die am 1. Dezember 2019 gewählt wurde, verlor die GruppeLebendige Gemeinde, bisher stärkste Kraft in der Synode, 8 Sitze und lag im Ergebnis der Kirchenwahl mit 31 Sitzen gleichauf mitOffene Kirche. Die GruppeKirche für morgen konnte ihre Zahl an Mandaten zwar mehr als verdoppeln, stellt aber weiterhin die kleinste der in der Landessynode vertretenen Gesprächskreise.[15] Infolge des Ausscheidens von Mitgliedern und Nachrücken von Ersatzbewerbern aus den Wahlkreisen mit nächstniedriger Stimmzahl, unabhängig der Zugehörigkeit zu Gesprächskreisen, können sich die Sitzzahlen verändern. Die gegenwärtige Sitzverteilung sieht so aus:[16]

  • Lebendige Gemeinde: 32
  • Evangelium und Kirche: 15
  • Offene Kirche: 31
  • Kirche für morgen: 12

Am Sonntag, 30. November 2025 ist die Kirchenwahl zur folgenden 17. Landessynode. Es treten 159 Kandidaten um die 90 zu wählenden Sitze an.[17]

Geschichte der Landessynode

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Innerhalb der Evangelischen Landeskirche in Württemberg gibt es erst seit 1869 eine Landessynode. Die damalige Gründung der Synode hängt auch mit der allgemeinen politischen Entwicklung in Deutschland zusammen. Anfang des 19. Jahrhunderts war die Kirche fest in das Staatsgefüge integriert. Die württembergische Verfassung von 1819 wollte erstmals den Kirchen mehr Eigenständigkeit geben. Jedoch konnte dies zunächst, vor allem auch wegen des Widerstandes des Königs, nicht umgesetzt werden. Mit der Einführung einer neuenLiturgie und eines neuen Gesangbuchs 1841 wurden neue Versuche unternommen, der Kirche eine eigene Verfassung zu geben. 1845 gab es auch einen Entwurf einer Presbyterial- und Synodalordnung, doch machte dieRevolution von 1848/1849 die Umsetzung wieder zunichte.

Der erste Schritt zur Schaffung einer Synode wurde dann 1851 erreicht, als der König durch Verordnung vom 28. Januar 1851 die Bildung von Pfarrgemeinderäten (heute Kirchengemeinderat) erlaubte. Diese Gremien bestanden aus dem örtlichen Geistlichen und aus Männern über 40 Jahre, die von selbständigen Männern, so genannten „Hausvätern“ über 30 Jahre, gewählt wurden. Durch Verordnung vom 18. November 1851 wurden mit dem zweiten Schritt auch Diözesansynoden (heute Bezirkssynode) errichtet. Ihr gehörten die Geistlichen des Kirchenbezirks und eine gleiche Anzahl Kirchenälteste (heute Kirchengemeinderäte) an. Letztere wurden von den Pfarrgemeinderäten gewählt. Die Synode sollte einmal pro Jahr tagen.

Der dritte Schritt, die Bildung einer Landessynode, wurde zunächst vom König weiter abgelehnt. Erst König Karl stand dem Ansinnen positiv gegenüber. So kam es 1866 zu einem ersten Zusammentreffen unterAugust Ludwig Reyscher in Stuttgart. Die Versammlung erarbeitete Grundsätze für eine Synodalverfassung. Im Juli 1866 wurde dem Cultministerium ein Entwurf vorgelegt und nach verschiedenen Beratungen wurde durch die königliche Verordnung vom 20. Dezember 1867 dieLandessynode eingeführt. Sie war im Wesentlichen die Grundlage für alle Synoden bis 1919. Ihr gehörten 50 Abgeordnete, 25 weltliche und 25 geistliche an und sollte alle vier Jahre einberufen werden. Die tatsächliche Einberufung verzögerte sich jedoch teilweise erheblich. Sie dauerte meist nur wenige Wochen oder auch nur ein paar Tage. Die Synode wurde von einem Präsidenten und einem Vizepräsidenten geleitet. Beide wurden zunächst vom König nach entsprechendem Vorschlag ernannt, ab 1888 von der Synode gewählt. Daneben gab es einen Schriftführer. Zwischen den einzelnen Sitzungen versah ein Ausschuss die Amtsgeschäfte. Dieser bestand aus dem Präsidenten sowie zwei geistlichen und zwei weltlichen Mitgliedern der Synode. Die erste Landessynode wurde im Februar 1869, gut ein Jahr nach ihrer formellen Einrichtung 1867, einberufen.

Nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 wurde das Kirchenwesen in Deutschland neu organisiert. Grundlage war dieWeimarer Reichsverfassung von 1919, die eine Trennung von Staat und Kirche vorsah. Die auf ihr basierende Verfassung für die Württembergische Landeskirche sah ein direkt gewähltes Gremium vor. Das hierfür erforderliche Gesetz wurde von der 1912 einberufenen Landessynode am 20. Januar 1919 beschlossen. Diese Landessynode hätte eigentlich 1918 neu gewählt werden sollen, wegen desKrieges war die Wahl jedoch verschoben worden. Das nach dem neuen Gesetz zu wählende Kirchengremium wurde nunmehr alsLandeskirchenversammlung bezeichnet und bestand aus 55 weltlichen und 26 geistlichen Abgeordneten. Neben derUrwahl durch die Gemeindeglieder der gesamten Landeskirche war auch die Einführung des Frauenwahlrechts neu. Die wichtigste Aufgabe der Landeskirchenversammlung war die Ausarbeitung einer Kirchenverfassung für die Evangelische Landeskirche in Württemberg. Sie wurde am 24. Juni 1920 verabschiedet, trat jedoch erst am 1. April 1924 in Kraft. Die Landeskirchenversammlung von 1919 sollte nach drei Jahren neu gewählt werden, doch wurde die Legislaturperiode zweimal bis 1924 verlängert.

Entsprechend der Kirchenverfassung von 1919/1924 bzw. des 1922 verabschiedeten Gesetzes über die Wahlen zum Landeskirchentag trug das von den Gemeindegliedern zu wählende Gremium nunmehr die BezeichnungLandeskirchentag. Dieser hatte 60 Abgeordnete, 40 weltliche und 20 geistliche. Die Wahlperiode wurde auf sechs Jahre verlängert. Das Wahlrecht auf 25 Jahre festgelegt. Die Sitzungen des Gremiums sollten alle zwei Jahre einberufen werden.

Nach derMachtergreifung Hitlers 1933 sollte auch die Kirche im gesamten Deutschen Reichgleichgeschaltet werden. Daher wurde im Juli 1933 zwangsweise ein neuer 3. Landeskirchentag einberufen, wenngleich der vorherige 2. Landeskirchentag erst 1931 gewählt worden war. Dieses Gremium rekrutierte sich aber nicht aus einer Urwahl, sondern vielmehr durch Delegierte, für die zuvor festgelegt wurde, aus welchem „Lager“ sie kamen. So erhielten dieDeutschen Christen 34 von 61 Sitzen zugeteilt. Der so gebildete 3. Landeskirchentag sollte die Württembergische Landeskirche in dieDeutsche Reichskirche eingliedern. Bis 1934 gaben jedoch zahlreiche Abgeordnete der Deutschen Christen entweder ihr Mandat auf oder sie wechselten zu den beiden anderen Gruppierungen im Gremium über. Die Deutschen Christen hatten somit keine Mehrheit mehr und so konnte die Eingliederung in die Reichskirche nicht durchgesetzt werden. Unabhängig davon wurde versucht, Landesbischof Theophil Wurm abzulösen. Zu diesem Zweck wurde von den Deutschen Christen am 9. Oktober 1934 eine eigene 18-köpfige parallele Landessynode einberufen, die den Absetzungsbeschluss fasste. Der 3. Landeskirchentag erklärte wenige Wochen später diesen Beschluss für nichtig. Neben dem Landeskirchentag wurde zwischen 1936 und 1940 mehrmals ein weiteres Gremium einberufen, derBeirat der Kirchenleitung. Diesem gehörten 40 weltliche und 20 geistliche Mitglieder an.

Der 3. Landeskirchentag wäre 1939 neu zu wählen gewesen. Er hatte zu jener Zeit nur noch 41 Mitglieder. Eine Wahl war aber wohl nicht möglich, daher wurde die Legislaturperiode bis auf Weiteres verlängert. Er tagte dann noch 1941 und 1943. Entscheidungen konnte der Landeskirchentag kaum noch treffen. Vielmehr war er zu einem Zustimmungsorgan für die Kirchenleitung geworden.

Nach dem Zweiten Weltkrieg tagte der 3. Landeskirchentag letztmals 1946. Er verabschiedete eine neue Wahlordnung. Danach wurde das aktive Wahlrecht auf 21 herabgesetzt. 1964 wurde der Landeskirchentag inLandessynode umbenannt. Die fortlaufende Zählung wurde aber beibehalten.

Präsidenten der Landeskirchentage und Landessynoden seit 1869

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BezeichnungJahr der Tagungen bzw.
Legislaturperioden
Präsident
I. Landessynode1869Gustav von Duvernoy
II. Landessynode1875/1878Gustav von Duvernoy
III. Landessynode1886D.Karl von Riecke
IV. Landessynode1888D. Karl von Riecke
V. Landessynode1897August von Landerer
VI. Landessynode1900/1901August von Landerer
VII. Landessynode1907/1911Hermann von Zeller
VIII. Landessynode1912
1913/1919
Hermann von Zeller
Karl von Haffner
Landeskirchenversammlung1919–1924Karl von Haffner
1. Landeskirchentag1925–1931Hermann Röcker
2. Landeskirchentag1931/1932Hermann Röcker
3. Landeskirchentag1933, 1939–1941, 1943,
1946
Karl Steger
Edmund Rau
Landessynode der DC1934Eberhard Krauß
4. Landeskirchentag1948–1953Paul Lechler jun.
5. Landeskirchentag1954–1959Paul Lechler jun.
6. Landeskirchentag
6. Landessynode
1960–1964
1964–1965
Heinz Autenrieth
7. Landessynode1966–1971Oskar Klumpp(Rücktritt 17. Oktober 1968)
Hans von Keler(ab 20. Januar 1969)
8. Landessynode1972–1977Hans Eißler
9. Landessynode1978–1983Helmuth Flammer(† 1980)
Martin Holland(ab 1981)
10. Landessynode1984–1989Oswald Seitter
11. Landessynode1990–1995Oswald Seitter
12. Landessynode1996–2001Dorothee Jetter
13. Landessynode2002–2007Horst Neugart
14. Landessynode2008–2013Christel Hausding
15. Landessynode2014–2019Inge Schneider
16. Landessynode2020–2025Sabine Foth

Verwaltung

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Oberkirchenrat und Verwaltungshierarchie

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DerLandesbischof hat seinen Amtssitz in Stuttgart. Er ist Vorsitzender des Oberkirchenrats, eines Kollegialorgans, das entsprechend der Verfassung der Landeskirche gemeinsam mit der Synode die Landeskirche leitet. Diesem Kollegium, das gleichsam die Regierung (Exekutive) der Landeskirche ist, gehören neben dem Landesbischof als dessen juristische Stellvertreterin derDirektor im Evangelischen Oberkirchenrat, seit 2017 Stefan Werner, die vier Prälaten, und die sieben Dezernenten (sie führen den Titel „Oberkirchenrat“) an. Die Mitarbeiter der Kollegialbehörde verwalten die Landeskirche im Oberkirchenrat als der obersten Verwaltungsbehörde der Landeskirche. Die wesentlichen Personalentscheidungen werden vomLandeskirchenausschuss getroffen, in dem Landesbischof,Synodalpräsident undSynodale vertreten sind. Widerspruch gegen Entscheidungen der obersten Kirchenbehörde kann beim WürttembergischenKirchlichen Verwaltungsgericht, nicht aber bei derEKD eingelegt werden.

In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut: An der Basis stehen dieKirchengemeinden alsKörperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchengemeinderäten. Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einenKirchenbezirk bzw.Kirchenkreis (in der allgemeinen Verwaltung mit einemLandkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Dekan (in den meisten anderen LandeskirchenSuperintendent) steht. Der 2008 durch Vereinigung der vier Kirchenbezirke der Stadt Stuttgart gebildeteKirchenkreis Stuttgart hat weiterhin vier Dekane. Ferner hatte der Kirchenbezirk Ravensburg zwischen 1992 und 2003 zwei Dekane, von denen einer als Co-Dekan fungiert. Die Kirchenbezirke bzw. Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Bezirkssynode bzw. Kirchenkreissynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinden bestellt werden. Mehrere Kirchenbezirke bzw. Kirchenkreise bilden zusammen einePrälatur, auchSprengel genannt (in der allgemeinen Verwaltung einemRegierungsbezirk vergleichbar), an dessen Spitze der Prälat (früherGeneralsuperintendent) steht. Diese Verwaltungsebene hat kein Gremium. Die vier Prälaturen bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung mit demLand vergleichbar).

Prälaturen

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DiePrälaturen (auch Sprengel genannt) sind die Gebiete der vier Prälaten der Landeskirche. Sie sind nach ihrem Dienstsitz (Heilbronn, Reutlingen, Stuttgart und Ulm) benannt. Die Prälaten nehmen die Aufgaben eines Regionalbischofs wahr, u. a.Visitation der Dekanatämter und Kirchenbezirke, Seelsorge unter den Pfarrern und Mitwirkung bei der Wiederbesetzung der Gemeindepfarrstellen.

Das heutige Prälatenamt geht auf das Jahr 1551 zurück. Damals wurden Generalsuperintendenten eingesetzt. Diese hatten zunächst keinen festen Amtssitz. Vielmehr wurden bestimmte Geistliche mit den besonderen Aufgaben betraut, die sie zusätzlich zu erledigen hatten. Anfangs sind vier Generalsuperintendenten nachzuweisen. Sie wurden mit den Orten Adelberg, Bebenhausen, Denkendorf und Maulbronn bezeichnet. 1806 wurde Heilbronn als fünftes Generalat errichtet. 1810 wurden die Generalate Adelberg, Bebenhausen und Denkendorf aufgehoben und dafür vier neue Generalate Tübingen, Ulm, Öhringen-Schöntal und Urach errichtet. 1823 wurden die Generalate Öhringen-Schöntal und Urach wieder aufgehoben und dafür Schwäbisch Hall, Reutlingen und Ludwigsburg neu errichtet, so dass es ab 1823 sechs Generalate gab. 1913 wurde die Anzahl der Prälaturen auf vier reduziert, da die Prälaturen Schwäbisch Hall und Tübingen durch Königliche Entschließung vom 16. März 1913 zum 1. April 1913 aufgehoben wurden. Weitere Veränderungen gab es 1933, 1956, 1992 und 2003, so dass es heute noch vier Prälaturen gibt.

Die folgende Übersicht zeigt die Veränderung in Anzahl und Bezeichnung der Generalate bzw. Prälaturen:

  • bis 1806: Adelberg, Bebenhausen, Denkendorf, Maulbronn
  • 1806: Adelberg, Bebenhausen, Denkendorf, Heilbronn, Maulbronn
  • 1810: Heilbronn, Maulbronn, Öhringen-Schöntal, Tübingen, Ulm, Urach
  • 1823: Heilbronn, Ludwigsburg (statt Maulbronn), Reutlingen (statt Urach),Schwäbisch Hall (statt Schöntal),Tübingen, Ulm
  • 1913: Heilbronn, Ludwigsburg, Reutlingen, Ulm
  • 1933: Heilbronn, Ludwigsburg, Stuttgart, Ulm
  • 1956: Heilbronn, Reutlingen, Stuttgart, Ulm
  • 1992: Heilbronn,Ludwigsburg, Reutlingen, Stuttgart, Ulm
  • 2003:Heilbronn,Reutlingen,Stuttgart,Ulm

2025 beschloss die Landessynode die Reduzierung auf zwei Prälaturen. Die nächsten frei werdenden Prälaturen, das sind Ulm und Stuttgart, sollen demnach nicht wieder besetzt werden.[18]

Kirchenbezirke bzw. Kirchenkreise

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Grenzen der Prälaturen (dicke Linien) und Kirchenbezirke (schmale Linien) (Stand 2014)

Die vier Prälaturen gliedern sich seit 1. Januar 2025 in insgesamt 41 Kirchenbezirke bzw. Kirchenkreise. Die meisten sind deckungsgleich mit den Dekanaten. Lediglich derKirchenkreis Stuttgart besteht weiterhin aus vier Dekanatsbezirken. Ferner gab es im Kirchenbezirk Ravensburg zwischen 1992 und 2003 zwei Dekanatsbezirke, Friedrichshafen und Ravensburg. In den fusionierten Bezirken Bad Urach-Münsingen 2013, Calw-Nagold 2019, Weinsberg-Neuenstadt 2020 und Vaihingen-Ditzingen 2020 wurde jeweils eine Übergangsregelung mit zunächst zwei Dekanen getroffen.

Die Kirchenbezirke bzw. Kirchenkreise sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und können als solche Träger von Einrichtungen sein und selbst Mitarbeiter anstellen.

Anfang des 19. Jahrhunderts gab es in der württembergischen Landeskirche 49 Kirchenbezirke. Am 1. April 1951 wurde der Kirchenbezirk Schwäbisch Gmünd aus Kirchengemeinden der Kirchenbezirke Aalen, Gaildorf und Welzheim sowie am 1. Januar 1965 der Kirchenbezirk Zuffenhausen aus Kirchengemeinden des Kirchenbezirks Bad Cannstatt errichtet. Am 1. Januar 1976 wurde derKirchenbezirk Langenburg mit dem Kirchenbezirk Blaufelden vereinigt. Infolge von Einwohnerzuwächsen im Raum Stuttgart, sowie bedingt durch die Gemeindereform der 1970er Jahre wurden dort zwei neue Kirchenbezirke,Ditzingen und Bernhausen, errichtet und der Kirchenbezirk Welzheim aufgelöst. Mit Wirkung vom 1. Januar 1978 wurden die Kirchengemeinden desKirchenbezirks Welzheim auf die Nachbarkirchenbezirke Schorndorf, Schwäbisch Gmünd und Backnang aufgeteilt und der Kirchenbezirk Ditzingen aus Kirchengemeinden der Kirchenbezirke Leonberg und Ludwigsburg neu gebildet. Am 1. Januar 1981 wurde schließlich der Kirchenbezirk Bernhausen aus Kirchengemeinden der Kirchenbezirk Degerloch, Esslingen und Nürtingen errichtet. Somit gab es bis 2007 insgesamt 51 Kirchenbezirke. Mit Wirkung vom 1. Januar 2008 wurden die vier Kirchenbezirke der Stadt Stuttgart (Stuttgart, Bad Cannstatt, Degerloch und Zuffenhausen) zum Kirchenkreis Stuttgart vereinigt. Damit reduzierte sich die Zahl der Kirchenbezirke bzw. -kreise auf 48. Durch die Fusion der Bezirke Bad Urach und Münsingen 2013 und der Bezirke Calw und Nagold zum 1. Januar 2019 verringerte sich die Zahl auf 46. Durch die Fusion der Bezirke Vaihingen und Ditzingen und der Bezirke Weinsberg und Neuenstadt zum 1. Januar 2020 sowie der Bezirke Blaufelden und Crailsheim zum 1. Januar 2024 und durch die Fusion der Bezirke Göppingen und Geislingen und der Bezirke Sulz am Neckar und Tuttlingen zum 1. Januar 2025 verringerte sich die Zahl auf 41.

Die vier Prälaturen und vier Kirchenbezirke bzw. Kirchenkreise:

Prälatur Heilbronn (13)Prälatur Reutlingen (11)Prälatur Stuttgart (9)Prälatur Ulm (8)

Kirchengemeinden

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Die 41 Kirchenbezirke bzw. Kirchenkreise sind in ungefähr 1.250Kirchengemeinden unterteilt. Nach demZweiten Weltkrieg entstanden auch in bislang überwiegend katholischen Gebieten durch Zuzüge von Protestanten neue Kirchengemeinden, deren Gebiet sich auch auf mehrerepolitische Gemeinden erstrecken kann.

In Einzelfällen – insbesondere in Städten – wurden inzwischen kleinere Kirchengemeinden wieder zu größeren Gemeinden zusammengelegt. Nachdem der demografische Wandel zu einem Rückgang in der Kirchenmitgliedschaft führt, dürfte es auch weiterhin zu Zusammenschlüssen von Kirchengemeinden kommen, so dass sich deren Zahl weiter verringern dürfte.

Theologen angestellt von Gemeinschaften

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Manche der mit Spenden entlohnten hauptamtlichen Mitarbeiter vonGemeinschaften erfüllen mit ihrer Ausbildung und Berufung die Qualitätskriterien für Gemeinschaftsgemeinden innert der Evangelische Landeskirche in Württemberg.[20] Somit können Gottesdienste mit Amtshandlungen wie Taufen, Konfirmationen und Trauungen gefeiert werden.[21] Vertreterdienste innerhalb der evangelischen Landeskirche sind über die Einsetzung durch den evangelischen Dekan des Kirchenbezirks möglich.

Gesangbücher

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In den Gemeinden der Evangelischen Landeskirche in Württemberg waren bzw. sind in den letzten Jahrhunderten vor allem folgendeGesangbücher im Gebrauch:

  • Württembergisches Gesang-Buch, Enthaltend eine Sammlung Reiner und Kräfftiger Lieder, Stuttgart 1741
  • Wirtembergisches Gesangbuch, zum Gebrauch für Kirchen und Schulen, von dem Königlichen Synodus nach dem Bedüfniß der gegenwärtigen Zeit eingerichtet, Stuttgart, eingeführt am 14. Juni 1791 bzw. mit dem Titel „Gesangbuch für die evangelischen Kirchen und Schulen des Königreichs Württemberg“
  • Gesangbuch für die evangelische Kirche in Württemberg. Stuttgart 1842.
  • Gesangbuch für die evangelische Kirche in Württemberg. Stuttgart, eingeführt 1912, ab 1936 mit einem „Anhang zum Gesangbuch für die evangelische Kirche in Württemberg, hrsg. von Landeskirchenmusikdirektor Wilhelm Gohl mit Genehmigung des evangelischen Oberkirchenrats“.
  • Evangelisches Kirchengesangbuch (EKG), Ausgabe für die Evang. Landeskirche in Württemberg; eingeführt auf Beschluss des Württemberg. Evang. Landeskirchentages vom 13. November 1952 zum Advent 1953.
  • Evangelisches Gesangbuch (EG), Ausgabe für die Evangelische Landeskirche in Württemberg, Stuttgart; eingeführt am 1. Advent 1996, 2. verbesserte Auflage 2007.

Jugendarbeit

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DasEvangelische Jugendwerk in Württemberg (EJW) ist eine Dachorganisation der evangelischen Jugendarbeit im Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg mit Hauptsitz in Stuttgart. Es arbeitet als Landesstelle selbständig im Auftrag der Evangelischen Landeskirche.Eichenkreuz ist der Eigenname der Sportarbeit im Evangelischen Jugendwerk. Auch Sportvereine in Württemberg tragen den Namen Eichenkreuz in ihrem Namen.[22][23]

Schließungen von Kirchen

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Zu den in der jüngeren Geschichtegeschlossenen oder umgewidmeten Kirchen gehören folgende Gotteshäuser:

Literatur

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  • Das Evangelische Württemberg – Seine Kirchenstellen und Geistlichen von der Reformation bis auf die Gegenwart. Gesammelt und bearbeitet von Christian Sigel, Pfarrer in Gebersheim, 1910.
  • Handbuch für Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte. Hrsg. im Auftrag des Oberkirchenrates der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, Stuttgart 2001.
  • Reformationsgeschichte Württembergs in Portraits. Hrsg. von Siegfried Hermle. Holzgerlingen 1999.
  • Südwestdeutsche Reformationsgeschichte. Hrsg. vonMartin Brecht undHermann Ehmer. Stuttgart 1984.
  • Zu erbauen und zu erhalten das rechte Heil der Kirche. Eine Geschichte der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Hrsg. von Gerhard Schäfer. Steinkopf, Stuttgart 1984,ISBN 3-7984-0590-5.
  • Das evangelische Württemberg. Gestalt und Geschichte der Landeskirche. Hrsg. vonUlrich Fick. Steinkopf, Stuttgart 1983, 2. Aufl. 1984,ISBN 978-3-7984-0578-3.
  • Baden-Württembergisches Pfarrerbuch. Hrsg. im Auftr. des Vereins für Kirchengeschichte in der Evangelischen Landeskirche in Baden und des Vereins für Württembergische Kirchengeschichte. Bd. 1–3. Verl. Evangel. Presseverb. für Baden, Karlsruhe 1979–1994.
  • Hermann Ehmer:Kleine Geschichte der Evangelischen Kirche in Württemberg. DRW-Verlag, Leinfelden-Echterdingen 2008,ISBN 978-3-87181-708-3.
  • Matthias Figel:Der reformatorische Predigtgottesdienst. Eine liturgiegeschichtliche Untersuchung zu den Ursprüngen und den Anfängen des evangelischen Gottesdienstes in Württemberg (= Quellen und Forschungen zur württembergischen Kirchengeschichte, Bd. 24). Bibliotheca-Academica-Verl., Epfendorf/Neckar 2013,ISBN 978-3-928471-85-5.
  • Michael Droege (Hrsg.):100 Jahre Kirchenverfassung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (= Untersuchungen über Recht und Religion, Bd. 1). Mohr Siebeck, Tübingen 2021,ISBN 978-3-16-160878-0.
  • Norbert Haag:Dekane. Eine kirchliche Funktionselite 1918 bis 1945. Eine Untersuchung am Beispiel der Evangelischen Landeskirche in Württemberg (= Quellen und Forschungen zur württembergischen Kirchengeschichte, Bd. 26). Evangelische Verlagsanstalt, Leipzig 2023,ISBN 978-3-374-07279-8.
  • Hermann Ehmer:Württembergische Kirchengeschichte. Von der Christianisierung bis zur Gegenwart. Calwer Verlag, Stuttgart 2025,ISBN 978-3-7668-4616-7.

Weblinks

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Commons: Evangelische Landeskirche in Württemberg – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Sabine Foth neue Synodenpräsidentin. Evangelische Landeskirche in Württemberg, 15. Februar 2020, abgerufen am 16. Februar 2020. 
  2. abEvangelische Kirche in Deutschland – Kirchenmitgliederzahlen Stand 31. Dezember 2022 Tabelle 1: Evangelische Kirchenmitglieder und Bevölkerung nach Gliedkirchen am 31. Dezember 2022 Seite 6, ekd.de, abgerufen am 23. März 2024.
  3. Volker Trugenberger:Hohenzollern. In: Württembergische Kirchengeschichte online.
  4. Antonia Lezerkoss:Kirche: Liturgie nach alter Preußenweise. (Memento vom 31. Oktober 2020 imInternet Archive)Südwest Presse Online, 3. Februar 2017, abgerufen am 18. Februar 2018.
  5. Peter Schwarz und Nils Graefe:500 Jahre Reformation: Anmerkungen: Herr Schmid oder Das Schmugglerwesen (Memento vom 26. Februar 2020 imInternet Archive) In:Waiblinger Kreiszeitung, 28. September 2016, abgerufen am 15. Mai 2025
  6. Karsthans Täbingen, täbingen.de, abgerufen am 4. März 2018.
  7. Werner-Ulrich Deetjen:700 Jahre Stadt Ebingen – Geschichte in Bildern Vorträge zur Geschichte. Das Reich Gottes zu Ebingen – Gedanken zu seiner Geschichte und Eigenart. Druck und Verlagshaus Daniel Balingen, Albstadt 1985. 
  8. Die Waldenser. Deutsche Waldenservereinigung e. V., abgerufen am 15. Mai 2025 (Liste der durch Waldenser gegründeten Orte). 
  9. Die Beck’sche Reformbewegung von 1712 bis 1719. baerenthal.de, abgerufen am 27. Februar 2018.
  10. Österreich (Memento vom 10. Juni 2020 imInternet Archive)
  11. Sigrid Hirbodian, Andreas Schmauder und Manfred Waßner (Hrsg.):Gemeinde im Wandel. Band 19 Eine Stadt im Wandel – Die Geschichte von Meßstetten.Nr. 19. Tübingen 2019,S. 172. 
  12. Geschichte Mägerkingen@1@2Vorlage:Toter Link/www.ev-kirche-trochtelfingen.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Dezember 2023.Suche in Webarchiven)
  13. Amtszeitbegrenzung für kirchenleitende Ämter. (PDF) 13. Evangelische Landessynode Sitzung vom 27. bis 30. November 2006. Amt für Information der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, S. 7, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 28. September 2007; abgerufen am 15. Mai 2025. 
  14. SieheArchivierte Kopie (Memento vom 6. März 2010 imInternet Archive)
  15. Evangelische Landeskirche in Württemberg:Synode: Neue Mehrheiten machen’s spannend: „Lebendige Gemeinde“ verliert - alle anderen Gesprächskreise legen zu. 2. Dezember 2019, abgerufen am 3. Dezember 2019.
  16. Evangelische Landeskirche in Württemberg:Die Gesprächskreise in der Landessynode abgerufen am 25. November 2025.
  17. Kandidierende zur 17. Landessynode Website: www.kirchenwahl.de
  18. https://www.elk-wue.de/news/2025/05072025-einsparziel-der-landeskirche-erreicht-landessynode-bringt-umfangreiches-sparpaket-auf-den-weg
  19. Dekan Stellvertreterin
  20. Kirchliches Gesetz
  21. Martin Schott Tuttlingen
  22. Eichenkreuz Sportverein
  23. Eichenkreuz Jugendwerk
  24. Friedenskirche
  25. Gottesdienst Friedenskirche
  26. Archivlink (Memento vom 7. Mai 2015 imInternet Archive)
  27. Archivlink (Memento vom 5. Oktober 2015 imInternet Archive)
Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland

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Mitgliedskirchen imDeutschen Evangelischen Kirchenbund (1922–1933)
Gliedkirchen der Union Evangelischer Kirchen
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