| Karte | |
|---|---|
| Basisdaten | |
| Fläche: | 31.887,13 km² |
| Leitender Geistlicher: | Bischof Christian Stäblein |
| Präses der Synode: | Harald Geywitz |
| Präsidentin desKonsistoriums: | Viola Vogel |
| Pröpstin | Christina-Maria Bammel (Amtsantritt am 1. Februar 2020) |
| Mitgliedschaft: | EKD,UEK |
| Sprengel: | 3 |
| Kirchenkreise: | 25 |
| Kirchengemeinden: | 694(31. Dezember 2024)[1] |
| Gemeindemitglieder: | 774.765(31. Dezember 2024)[1] |
| Anteil an der Gesamtbevölkerung: | 12,2 %(31. Dezember 2024)[2] |
| Offizielle Website: | www.ekbo.de |
DieEvangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) ist eine von 20 Gliedkirchen (Landeskirchen) derEvangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Sie hat ihren Sitz inBerlin und ist eineKörperschaft des öffentlichen Rechts.
Im Gebiet der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz leben rund 6,3 Millionen Menschen. Davon gehörten im Jahr 2024 etwa 775.000 zur Evangelischen Kirche. Die EKBO umfasst rund 700 Kirchengemeinden mit einem Bestand von 1900 Kirchengebäuden.[3] Die EKBO repräsentiert damit die größte religiöse Gemeinschaft in der Region.
Die Landeskirche ist eine derunierten Kirchen innerhalb der EKD. Ihre derzeit gültige Grundordnung wurde 2004 in Kraft gesetzt, als die beiden bisherigen Landeskirchen, dieEvangelische Kirche in Berlin-Brandenburg und dieEvangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz, zu einer neuen Landeskirche fusionierten. Die beiden Vorgängerkirchen waren Gliedkirchen derEvangelischen Kirche der Union, welche 2003 in derUnion Evangelischer Kirchen aufging.
Haupt- und Predigtkirche des Bischofs der EKBO ist dieSt.-Marien-Kirche in Berlin-Mitte.[4] Regelmäßige Predigten hält der Bischof auch in derKaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche und imBerliner Dom, der unter gemeinsamer Aufsicht der Union Evangelischer Kirchen steht.[5]
Das Gebiet der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz umfasst seit 2004 im Wesentlichen die BundesländerBerlin undBrandenburg sowie den nordöstlichen Teil des BundeslandesSachsen. Einige Gemeindeglieder der Landeskirche wohnen auch in den BundesländernSachsen-Anhalt undMecklenburg-Vorpommern.
Umgekehrt gehören auch einige Einwohner in den Grenzgebieten des Landes Brandenburg zu den LandeskirchenEvangelische Kirche in Mitteldeutschland,Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland undEvangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens.
Die Geschichte der beiden Vorgängerkirchen ist untrennbar mit der Geschichte der LänderBrandenburg undSchlesien bzw. mit dem späterenKönigreich Preußen verbunden.
ImKurfürstentum Brandenburg wurde ab 1539 dieReformation eingeführt. Ab 1613 war das Herrscherhaus reformiert, die große Mehrheit der Bevölkerung blieb jedoch lutherisch. Gemeinden beider Bekenntnisse existierten in der Mark Brandenburg nun für die beiden nächsten Jahrhunderte nebeneinander.
In derOberlausitz setzte sich das lutherische Bekenntnis zwischen 1521 und 1550 weitgehend durch. Aufgrund besonderer politischer Umstände kam es aber nicht zur Bildung einer Landeskirche. Nach demWiener Kongress (1815) kam die östliche Hälfte der Oberlausitz zu Preußen und wurde an dieProvinz Schlesien angeschlossen, die Kirchgemeinden entsprechend an die schlesische Provinzialkirche.
1817 verfügte KönigFriedrich Wilhelm III. eineVerwaltungsunion beider Bekenntnisse. Somit entstand innerhalb des Staates Preußen eine einheitliche Kirche, die „Evangelische Kirche in Preußen“. Nach demErsten Weltkrieg hörte mit dem Ende der Monarchie auch das landesherrliche Kirchenregiment auf. Die preußische Landeskirche wurde durch eine neue Verfassung 1922 zurEvangelischen Kirche der altpreußischen Union, innerhalb derer die bisherigen Kirchenprovinzen (bis auf dieKirchenprovinzen Posen und Westpreußen) bestehen blieben. Nach demZweiten Weltkrieg wurden die östlich vonOder und Neiße gelegenen Teile Brandenburgs und Schlesiens von Deutschland abgetrennt und schieden aus den Provinzialkirchen aus.
DieKirchenprovinz Mark Brandenburg, nunmehr von einem Bischof (Otto Dibelius) geleitet, erhielt 1948 eine neue Verfassung und hieß danach „Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg“. Sie trat 1948 derEvangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei, 1954 der als Nachfolgeeinrichtung der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union gegründetenEvangelischen Kirche der Union (EKU).
In Schlesien wurden im Zuge der Vertreibung der Deutschen die meisten evangelischen Kirchengemeinden östlich der Neiße aufgelöst. Die Mehrzahl der evangelischen Kirchen wurde von katholischen Gemeinden übernommen. Soweit in Einzelfällen evangelische Gemeinden fortbestanden, wurden sie in dieEvangelisch-Augsburgische Kirche in Polen eingegliedert. Das westlich der Neiße gelegene, bei Deutschland verbliebene Gebiet der schlesischen Provinzialkirche wurde zunächst von der Berlin-Brandenburgischen Kirche treuhänderisch verwaltet, zum 1. Mai 1947 aber unter dem Namen „Evangelische Kirche von Schlesien“ eine selbständige Landeskirche mit Sitz inGörlitz, die später ebenfalls der EKD und der EKU beitrat. Am 14. November 1951 wurde eine Verfassung verabschiedet.
1972 wurde die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg in die Bereiche West (West-Berlin) und Ost (Ost-Berlin und Brandenburg) geteilt, 1991 wieder vereint. Die Evangelische Kirche von Schlesien musste 1968 ihren Namen in „Evangelische Kirche des Görlitzer Kirchengebiets“ ändern. Nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten erhielt sie die Bezeichnung „Evangelische Kirche der schlesischen Oberlausitz“.
Zum 1. Januar 2004 vereinigten sich beide Landeskirchen zurEvangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.
Ab 2005 wurden einige Sakralbauten der evangelischen Kirchen nach dem Konzept derKulturkirche eingerichtet. Insbesondere Konzerte und Musikveranstaltungen ohne traditionell kirchlichen Bezug wurden von den Gemeinden vermehrt abgehalten.

In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut: An der Basis stehen dieKirchengemeinden alsKörperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, den „Gemeindekirchenräten“, deren Mitglieder gelegentlich „Älteste“ genannt werden. Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einenKirchenkreis, an dessen Spitze ein Superintendent steht. Die Kirchenkreise sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Kreissynode, deren Mitglieder von den jeweiligen Kirchengemeinden entsandt werden. Gelegentlich gibt es einen Kreiskirchenrat als kollegiales Gremium an der Stelle des Superintendenten.
Mehrere Kirchenkreise bilden zusammen einenSprengel, an dessen Spitze ein Generalsuperintendent bzw. ein Regionalbischof (nur im Sprengel Görlitz) steht. Diese Verwaltungsebene hat kein Gremium. Die drei Sprengel bilden zusammen die Landeskirche.
An der Spitze der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz steht, wie schon in den beiden Vorgängerkirchen, derBischof als geistlicher Leiter der Kirche. Er wird von derLandessynode auf zehn Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt der Bischof in der Regel in den Ruhestand. Der Bischof ist Vorsitzender der Kirchenleitung, der Präses der Landessynode stellvertretender Vorsitzender. In geistlichen Angelegenheiten wird der Bischof durch den Propst vertreten, der zugleich der theologische Leiter im Konsistorium (der Verwaltungsbehörde der Kirche) ist.

Als Bischöfe amtier(t)en:
Theologischer Stellvertreter des Bischofs ist derPropst bzw. die Pröpstin. Dies ist eine alte berlin-brandenburgische Tradition, die in die vereinte Landeskirche übernommen wurde. Der Propst istgeborenes Mitglied der Kirchenleitung, der Landessynode und leitender Geistlicher des Konsistoriums.
Amtsinhaber waren bzw. sind:
Als oberstes beschlussfassendes Gremium hat die Landeskirche eineLandessynode (bis 1948 „Provinzialsynode“). Deren Mitglieder, die Synodalen, werden auf sechs Jahre von den Kirchenkreisen sowie von den kirchlichen Arbeitszweigen und Werken gewählt; einige werden auch berufen.
Der Landessynode gehören im Einzelnen an:
Zu den Aufgaben der Synode zählen die Wahl des Bischofs, des Propstes und des Konsistorialpräsidenten, das Beraten und Beschließen von Kirchengesetzen, den Haushalt und den Kollektenplan der Landeskirche zu verabschieden, sowie Beschlüsse über die strukturelle Organisation der Landeskirche. Außerdem entsendet die Synode Mitglieder in verschiedene überkirchliche Gremien, etwa in die Vollversammlung der Union Evangelischer Kirchen und die Synode der EKD. Die Landessynode tagt mindestens einmal pro Jahr. Vorsitzender der Synode ist der oder diePräses.
Als Präses amtier(t)en:
Zur Kirchenleitung gehören der Bischof, der Präses der Landessynode, die Generalsuperintendenten, der Konsistorialpräsident und der Propst desEvangelischen Konsistoriums in Berlin als geborene Mitglieder. Weitere Mitglieder der Kirchenleitung werden von der Synode aus dem Kreis der Landessynodalen gewählt. Der reformierteModerator darf mit beratender Stimme an den Sitzungen des Gremiums teilnehmen, das regelmäßig im Evangelischen Zentrum Berlin zusammenkommt.
Der Bischof hat seinen Amtssitz in Berlin. Er ist Vorsitzender der auf sechs Jahre gewählten Kirchenleitung („Regierung“ der Kirche).
Daneben gibt es dasKonsistorium, das aus festangestellten Kirchenbeamten besteht. Es ist eine Art „Exekutivbehörde“ der Kirchenleitung. Seine Mitglieder (Kollegium) bereiten Beschlüsse der Kirchenleitung vor, führen die laufenden Geschäfte der Landeskirche, sind für dieRechtsaufsicht über Gemeinden und Kirchenkreise und dieDienstaufsicht über die Pfarrer, Superintendenten und die Kirchenbeamten zuständig. Das Konsistorium unterstützt alle kirchlichen Bereiche bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Das Konsistorium ist kollegial verfasst. Dem Kollegium gehören der Präsident, der Propst und die Leiter der Abteilungen an (juristische und geistliche Oberkonsistorialräte). Das Konsistorium ist in Abteilungen und Referate gegliedert. Leiter des Konsistoriums ist der Konsistorialpräsident, meist ein Jurist. Am 22. April 2023 wurde Viola Vogel von der Landessynode gewählt. Sie folgtJörg Antoine[7], der das Amt von 2015 bis 2022 innehatte. Die theologische Leitung (Abteilung 2) obliegt dem Propst.

Nach 1945 bestanden in der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg mehrere Generalsuperintendenturen (auchSprengel), deren Zuschnitt mehrmals verändert wurde.
Bis Ende 2003 gab es drei Sprengel mit Sitz in Berlin, Cottbus und Neuruppin. 2004 wurde das Gebiet der ehemaligen Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz zu einem eigenen Sprengel mit Sitz in Görlitz, der 2010 mit dem Sprengel Cottbus vereinigt wurde. Im selben Jahr wurde der Sitz des Sprengels Neuruppin nach Potsdam verlegt.
Die Sprengel sindBerlin,Potsdam (bis 31. Dezember 2009 „Sprengel Neuruppin“) undGörlitz. (Am 1. Januar 2010 wurden der Sprengel Cottbus und der Sprengel Görlitz zum neuen „Sprengel Görlitz“ vereinigt.)
Geistliche Leiter der Evangelischen Kirche in Preußen warenGeneralsuperintendenten, von denen es in ganz Preußen insgesamt zwölf gab. Das Amt wurde kurz nach der Reformation eingeführt, später wieder abgeschafft und dann erst 1830 erneut eingeführt. Für Brandenburg waren zwei (ab 1911 drei), für Schlesien ein (ab 1904 zwei) Generalsuperintendenten tätig, die nach Wegfall des landesherrlichen Kirchenregiments 1918 zusammen mit dem Präsidenten des Konsistoriums die Kirchenleitung der Provinzialkirche bildeten und später bereits den TitelBischof erhielten.
Zur Wahl des Generalsuperintendenten tritt ein Wahlkonvent zusammen, der aus den Mitgliedern der Kreis- sowie der Landessynode und den Superintendenten des jeweiligen Sprengels besteht. Die Generalsuperintendenten werden auf zehn Jahre gewählt. Auf Antrag des Wahlkonvents des jeweiligen Sprengels kann die Kirchenleitung beschließen, dass der entsprechende Generalsuperintendent den TitelRegionalbischof führt. Dies geschah bisher nur bei der Wahl des Generalsuperintendenten von Görlitz im April 2004.
Amtsinhaber waren bzw. sind:
EinKirchliches Verwaltungsamt nimmt Verwaltungsaufgaben eines oder mehrerer Kirchenkreise sowie der ihnen angehörigen Kirchengemeinden wahr. Kirchliche Verwaltungsämter mit nur einem Kirchenkreis sind: Berlin Süd-Ost, Frankfurt (Oder) [Kirchenkreis Oderland-Spree], Kreiskirchliches Verwaltungsamt Spandau [Kirchenkreis Spandau].
Im Jahr 2024 gab es im Gebiet der EKBO 25 Kirchenkreise. Die Kirchenkreise in den Sprengeln werden meist von Superintendenten geleitet.
ImKirchenkreis Falkensee gibt es seit 1992 eineKollegiale Leitung. Die Kollegiale Leitung nimmt die Aufgaben eines Superintendenten im Team wahr. Sie wird von der Kreissynode zusammen mit dem Kreiskirchenrat gewählt und hat eine Amtszeit von 6 Jahren.[8]
DerReformierte Kirchenkreis Berlin-Brandenburg, dessen Gemeinden über das ganze Gebiet der Landeskirche verstreut sind, gehört nicht zu einem der drei Sprengel. Er wird für die geschäftlichen Belange von einem Kreiskirchenrat, für die geistlichen von einemModeramen geleitet.
Zur Ekbo gehören 533 Kirchengemeinden (Stand 31. Januar 2025). Sie werden jeweils von einemGemeindekirchenrat geleitet, zu dem der bzw. die Pfarrer der Gemeinde und gewählte Vertreter der Gemeindeglieder gehören. Für die Gemeinden wurde 2021 eine Mindestmitgliederzahl von 300 beschlossen.[9]
Die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz plante für das Haushaltsjahr 2024 einen Umfang von 473 Millionen Euro.[10]
| Zeitpunkt | Anzahl |
|---|---|
| Ende 2024 | 774.765 |
| Ende 2023 | 804.487 |
| Ende 2022 | 833.254 |
| Ende 2021 | 861.961 |
| Ende 2020 | 890.654 |
| Ende 2019 | 914.260 |
| Ende 2018 | 941.145 |
| Ende 2017 | 962.569 |
Haupt- und Predigtkirche des Bischofs der EKBO ist dieSt.-Marien-Kirche in Berlin-Mitte.[11] Regelmäßige Predigten hält der Bischof auch in derKaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche und imBerliner Dom,[12] der unter gemeinsamer Aufsicht der Union Evangelischer Kirchen steht.[13]
Die Evangelische Jugend Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EJBO) ist der Jugendverband evangelischer Kinder und Jugendlichen in der EKBO. Die Gruppen, Projekte und Arbeitszweige der EJBO und diese selbst sind als Jugendverbände Träger der freien Jugendhilfe und vertreten die Interessen evangelischer Kinder und Jugendlicher innerkirchlich und gegenüber der Gesellschaft.
Zusammen mit der Evangelischen Kirche in Deutschland unterhält die EKBO dieEvangelische Akademie zu Berlin.
Zudem unterhält die EKBO die aus dem Bestand der vormaligenEvangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz übernommeneEvangelische Akademie Görlitz und ist Träger derEvangelischen Hochschule Berlin. DasEvangelische Landeskirchliche Archiv in Berlin verwaltet Archivgut und führt die Fachaufsicht über die Archive der Kirchengemeinden und Kirchenkreise.
Das Amt für kirchliche Dienste (AKD) ist eine übergemeindliche Einrichtung der Landeskirche. Es wurde durch Kirchengesetz am 1. Februar 2006 gegründet. Im AKD wurden das Bildungswerk, das Amt für Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie die Frauen- und Familienarbeit der EKBO zusammengeführt. Im AKD sind das Pastoralkolleg und die Fortbildung für Pfarrer der Landeskirche eingegliedert. Es ist zuständig für Aus-, Fort- und Weiterbildung, Beratung und Begleitung von ehren-, neben- und hauptamtlichen Mitarbeitern der Kirche. Die Angebote, wie dieÖkumenischen Jugenddienste, werden im Amt für kirchliche Dienste zentral verwaltet und zur Verfügung gestellt. Das AKD ist ein rechtlich unselbstständiges Werk.[14] Die allgemeine Aufsicht über das Amt führt das Konsistorium. Organe sind einKuratorium, die Direktorin und das Kollegium. Das Amt hat seinen Sitz in der Goethestraße 26–30 in Berlin-Charlottenburg. Seit Juni 2024 ist Kristina Augst Direktorin des AKD.[15]
Die Hilfswerk-Siedlung GmbH (HWS) ist das Wohnungsunternehmen, an dem die EKBO knapp 84 Prozent der Unternehmensanteile hält. Weitere Gesellschafter sind das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, die Stiftung Kronenkreuz und die Evangelische Kirchengemeinde St. Nikolai inBerlin-Spandau.Ende 2024 gehörten dem Unternehmen 4827 Wohneinheiten mit einer Wohnfläche von rund 312.000 Quadratmetern sowie 60 Gewerbeeinheiten. Fast alle liegen in Berlin. Die HWS gehört damit zu dem Dutzend der größten Wohnungsunternehmen in Berlin und ist deshalb vom 2021 beschlossenenBerliner Volksentscheid zur Vergesellschaftung von Wohnungsunternehmen betroffen.Das Gründungsdatum der HWS ist der 13. Juni 1952.[16]
Laut Geschäftsbericht 2024 gehören der HWS „Großwohnsiedlungen“ in den StadtteilenGropiusstadt (rund 1.500 Wohnungen),Zehlendorf (rund 900 Wohnungen) und Spandau (rund 500 Wohnungen). Demzufolge unterliegen 16 Prozent aller HWS-Wohnungen den Bedingungen des sozialen Wohnungsbaus. Die HWS hatte durchschnittlich 24 Vollzeit- und 15 Teilzeitbeschäftigte sowie 5 Auszubildende.
Die Gemeinden der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz singen vor allem aus folgenden Gesangbüchern:

Seit 2001 vergibt die EKBO jährlich diePaul-Gerhardt-Medaille an besonders engagierte Christen, zum Beispiel 2001 anAndreas Kitschke und 2006 anBernd Janowski. 2024 wurden für ihr ehrenamtliches Engagement gegen Antisemitismus Lauren Leiderman (Görlitz), Gudrun O’Daniel-Elmen (Spandau) und das Jugendprojekt „Grüneberg erinnert“ ausgezeichnet.[17]
Die EKBO ist Mitglied in derGemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa und – über die EKD – imÖkumenischen Rat der Kirchen und in derKonferenz Europäischer Kirchen.Kirchengemeinschaft besteht ferner mit der amerikanischenUnited Church of Christ. Daneben unterhält die EKBO Partnerschaften u. a. zu den DiözesenLondon undChichester der anglikanischenChurch of England, zurDiözese Breslau derEvangelisch-Augsburgischen Kirche in Polen und zumBistum Göteborg der lutherischenSchwedischen Kirche.[18] Über dasBerliner Missionswerk bestehen Verbindungen zu Partnerkirchen in Afrika, Asien und der Karibik, die auf Missionstätigkeit des 19. Jahrhunderts zurückgehen.[19]
Gemeinsam mit anderen Kirchen ist die EKBO Träger desÖkumenischen Rates Berlin-Brandenburg, einer regionalen Untergliederung derArbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland.[20]