DieEvangelisch-reformierten Kirchen der Schweiz sindreformierteKirchen, die mit Ausnahme vonNeuenburg undGenf in allen Kantonen alsöffentlich-rechtliche Körperschaften organisiert sind (vergleiche den ArtikelLandeskirche).
Die Kirchen basieren historisch auf den Lehren vonHuldrych Zwingli undJohannes Calvin (die deutschsprachigen Kirchen sind eher von Zwingli, die französischsprachigen eher von Calvin beeinflusst). In den historisch reformierten Kantonen wieZürich,Bern oderWaadt sowie in den konfessionell paritätischen Kantonen wieAargau,Graubünden oderSt. Gallen gehen sie auf dieReformationszeit zurück, während in den historisch katholischen Kantonen wieLuzern,Zug,Tessin oderWallis evangelische Gemeinden zumeist erst im 19. Jahrhundert entstanden.
DieevangelischeTagsatzung der reformiertenStaatskirchen der Kantone wurde 1858 ersetzt durch dieSchweizerische Kirchenkonferenz. 1920 schlossen sich die kantonalen Kirchen zumSchweizerischen Evangelischen Kirchenbund zusammen, dem seit 1922 auch dieBischöfliche Methodistenkirche angehört (seit 1968evangelisch-methodistische Kirche). Über ihn sind die Kantonalkirchen an ökumenischen Organisationen beteiligt, darunter an derGemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa, so dass der Bruch mit den lutherischen Kirchen seit 1973 nicht mehr besteht.[1] Der Kirchenbund heisst seit Jahresanfang 2020Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz.
Da weder dieConfessio Helvetica prior von 1536 noch dasZweite Helvetische Bekenntnis von 1561 (gedruckt 1566) für alle Kantone galt, wurde derConsensus Helveticus von 1674 das erste gemeinsame Bekenntnis der Schweizer reformierten Kirchen. Er wurde aber schon ab dem 18. Jahrhundert sukzessive von den Kantonalkirchen abgeschafft. Seit dem 19. Jahrhundert sind die evangelisch-reformierten Kirchen der Schweiz weitgehend durchLiberale Theologie geprägt und verfügen über kein verbindliches Glaubensbekenntnis mehr.
Die Kirchen sehen sich als «bekenntnisfrei». DieGlaubensbekenntnisse der alten Kirche sind in den meisten Liturgien der reformierten Kirchgemeinden der Schweiz nicht enthalten.[2][3]Eine offizielle konfessionelle Lehre gibt es nicht. In früherer Zeit hatten sich die reformierten Kirchen derAlten Eidgenossenschaft hingegen um ausformulierte Bekenntnisse bemüht.
Um die Mitte des 19. Jahrhunderts entstand mit demApostolikumsstreit innerhalb der reformierten Landeskirchen der deutschsprachigen Schweiz eine erneute Auseinandersetzung um das Glaubensbekenntnis.Liberale Theologen lehnten dasapostolische Glaubensbekenntnis als «katholisierend» ab. 1868 wurde in Zürich eine revidierte Liturgie eingeführt; im Thurgau wurde 1874 die Abschaffung des Apostolikums beschlossen, was zur Abspaltung einerFreien Evangelischen Gemeinde führte. In den 1870ern kam es auch in Basel und Bern zu heftigen Auseinandersetzungen. Der theologische Liberalismus setzte sich in der deutschsprachigen Schweiz vollständig durch; um 1880 war das Apostolikum in den meisten Landeskirchen nicht mehr verpflichtend.[2] Ein Grossteil der Schweizer Landeskirchen sind noch heute liberal geprägt, wobei jeweils eineevangelikale Minderheit besteht.
DieOrdination von Frauen wird seit den 1970ern in allen Landeskirchen praktiziert.[4]Einige Landeskirchen bieten seit den 1990er Jahren auchSegnungsgottesdienste für homosexuelle Paare an, was intern aber auch zu scharfen Widersprüchen geführt hat.[5] Im August 2019 befürwortete derSchweizerische Evangelische Kirchenbund dieTrauung gleichgeschlechtlicher Paare und empfahl ihren Mitgliedskirchen, dies umzusetzen.[6]
Der Gottesdienst in den reformierten Kirchen ist nicht an eine bestimmte Form gebunden; sein Zentrum liegt in derVerkündigung, inTaufe undAbendmahl. Während die Landeskirchen keine Liturgien mehr als verpflichtend vorschreiben, wurden weiterhin kantonale Liturgien verfasst, so etwa die Zürcher Liturgie von 1969, die auch in dasGesangbuch der Evangelisch-reformierten Kirchen der deutschsprachigen Schweiz Eingang gefunden hat.
Die Taufe wird gewöhnlich Kindern gespendet. Sie kann auch später gespendet werden, ist aber keine Bedingung für die Mitgliedschaft. Die Zahl der jährlich gespendeten reformierten Taufen fiel von 40.000 (1960) auf 14.500 (2012).[7] Ebenso ist auch die fehlendeKonfirmation kein Hindernis für die Kirchenmitgliedschaft.
Das Abendmahl wird als Gedenkmahl an hohen Festtagen gefeiert, je nach Kirchgemeinde respektive Landeskirche aber auch bei anderen Gelegenheiten.

Alle reformierten Schweizer Landeskirchen sindsynodal organisiert. Pfarrer und Kirchenpflege (je nach Landeskirche auch Kirchgemeinderat, Kirchenrat, Kirchenvorstand o. ä. genannt) werden demokratisch durch die Angehörigen der Kirchgemeinde, das landeskirchliche Parlament (Synode) durch die Konfessionsangehörigen des Kantons gewählt. Kirchen(rats)präsidenten (oberste Vorsteher der kantonalkirchlichen Exekutive) sind «primi inter pares» (Erste unter Gleichen), haben also keine höhere geistliche Würde als die anderen Mitglieder des Kirchen- oder Synodalrats; ein Bischofsamt gibt es nicht.
Die lokalen Gemeinden sind finanziell selbständig. Die Leitung haben die Kirchenpflegen, und wesentliche Entscheidungen werden von der Kirchgemeindeversammlung getroffen.
Eine besondere Ausprägung der Schweizer reformierten Kirchen in den ursprünglich reformierten Kantonen ist ihre historisch enge Verbundenheit mit dem Staat, die sonst bei reformierten Kirchen selten ist. Die reformierten Kirchen inZürich,Bern,Basel,Schaffhausen,Genf undNeuenburg sind in der Reformationszeit durch Entscheid eines republikanischen Stadtrats entstanden, der das Volk hinter sich wusste und der sich aktiv für die Reformation einsetzte. Kirche und Staat wurden nicht als Gegensatz zweier Reiche, sondern als sich gegenseitig fördernde Symbiose verstanden. Es konnten und sollten, wenn erforderlich, sowohl die Pfarrer die Regierung als auch die Regierung die Pfarrer korrigieren – ausdrücklich so festgelegt z. B. imBerner Synodus von 1532.
Diese historische Verbundenheit von Kirche und Staat führte zu einer kulturellen Prägung, die heute ein gewisses Eigenleben führt, das nicht mehr von der Einstellung zur reformierten Kirche abhängt – auch ein alteingesessener jüdischer, katholischer oder agnostischer Bankier in Zürich kann sich mit für Zürich typischer «zwinglianischer Nüchternheit» oder «protestantischem Arbeitsethos» identifizieren.
Da in der Schweiz alle kirchlichen Angelegenheiten auf Kantons- und nicht auf Bundesebene geregelt werden, hat jeder Kanton seine eigene rechtliche Grundlage für das Verhältnis von Kirche und Staat. Die Variationsbreite geht dabei von staatlich bezahlten Pfarrern bis hin zur vollständigen Trennung von Kirche und Staat. Die allgemeine Tendenz geht in Richtung Gewährung weitestgehender Autonomie der Landeskirchen bei Aufrechterhaltung von deren öffentlich-rechtlichem Status.
Sämtliche reformierte Kantonalkirchen der Schweiz gehören derEvangelisch-reformierten Kirche Schweiz an.