MitEuro-Rettungsschirm werden Maßnahmen derEuropäischen Union und der Mitgliedstaaten derEurozone bezeichnet, die die Zahlungsfähigkeit gefährdeter Mitgliedstaaten sichern sollen.[1]
Dazu werden gezählt:[2]
Anfang 2010 verschlechterte sich die Einschätzung der FinanzlageGriechenlands durch die Kapitalmarktakteure so stark, dass die Zahlungsunfähigkeit drohte. Es wurde befürchtet, dass auch Banken, die Griechenland Geld geliehen hatten, in erhebliche Schwierigkeiten geraten und dies weitere Auswirkungen auf das Euro-Währungssystem gehabt hätte.
Am 11. April 2010 beschlossen die Mitglieder der Eurozone, Hilfskredite an Griechenland zu gewähren.[3] Diese bilateralen Kredite waren auf drei Jahre angelegt und hatten ein Gesamtvolumen von 80 Milliarden Euro. Hinzu kamen 30 Milliarden Euro durch denInternationalen Währungsfonds (IWF).
Die Geldgeber übernahmen dabei aber keine Haftung für die ausstehenden Schulden Griechenlands. Als Gegenleistung musste sich die griechische Regierung unter MinisterpräsidentGiorgos A. Papandreou (PASOK) zu einschneidenden Reformen verpflichten, um das Haushaltsdefizit zu verringern und gesamtwirtschaftliche Fehlentwicklungen zu korrigieren. Hierzu gehörten eine deutliche Kürzung der Sozialleistungen und Steuererhöhungen.
InDeutschland hat derBundestag diesem Abkommen durch Erlass desWährungsunion-Finanzstabilitätsgesetzes[6] zugestimmt. DieRepublik Zypern war durch die vielen griechischen Banken im eigenen Land ebenfalls betroffen. Zypern hat die EU-Regulierungen von Beginn an in seine Gesetze aufgenommen.[7]
Gestützt aufArt. 122AEU-Vertrag ermächtigt dieVerordnung (EU) Nr. 407/2010[8] dieKommission, Kredite anMitgliedstaaten zu vergeben, die in Schwierigkeiten geraten sind. Hierüber entscheidet derRat der Europäischen Union mit qualifizierter Mehrheit (Art. 3 der Verordnung). Die Kommission zahlt die Mittel aus dem allgemeinen Haushalt und refinanziert sich, indem sie im Namen der Europäischen Union Anleihen am Kreditmarkt begibt oder Darlehen bei Banken aufnimmt (Art. 2 der Verordnung). Damit durchbricht die Verordnung den Grundsatz, dass sich dieEuropäische Union nicht selbst verschulden darf. Das Risiko eines Zahlungsausfalls liegt bei allen Mitgliedstaaten, nicht nur bei den Staaten derEuro-Zone, weil die Kommission denHaushalt der Europäischen Union als Sicherheit verpfändet und die Mitgliedstaaten bei einem Zahlungsausfall Nachschüsse leisten oder auf Zahlungen aus den Agrar- und übrigen Programmen verzichten müssten.
Nachdem die Staats- und Regierungschefs der Staaten der Euro-Zone am 13. Juli 2015 ein drittes Programm für Griechenland beschlossen hatten, erwog die Kommission, den EFSM zu reaktivieren, um eine rasche Brückenfinanzierung bereitzustellen. Dieser Vorschlag stieß auf Widerstand von Staaten wie Großbritannien, Tschechien und Schweden, die der Eurozone nicht angehören und nicht in Mithaftung genommen werden wollten.[9] Der britische PremierministerDavid Cameron wandte ein, die Kommission habe ihm schriftlich zugesichert, dass sein Land keine weiteren Programme mitzufinanzieren habe.[10] Existenz und rechtliche Bindungswirkung eines solchen Schriftstücks sind jedoch streitig.
Manche Stimmen sehen den EFSM als Verstoß gegenArt. 125AEU-Vertrag, der sog.Nichtbeistands-Klausel. Dieser untersagt der Union und den Mitgliedstaaten, eine Haftung für die Schulden anderer Staaten zu übernehmen oder für deren Schulden einzustehen.[11]
Im Gegensatz zum EFSM ist die EFSF ein privatrechtlicher Vertrag der Mitgliedstaaten der Euro-Zone. Die EFSF ist eine Aktiengesellschaft nach luxemburgischem Recht, die Kreditausfallbürgschaften bis zur Höhe von 440 Mrd. Euro übernimmt. Sie wurde am 10. Mai 2010 von den Regierungen der Euro-Staaten errichtet.[12][13] Ausfallrisiken der EFSF-Programme treffen nicht alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sondern nur die Staaten der Euro-Zone. Bisher haben Griechenland, Irland und Portugal Kredite aus der EFSF erhalten. Eine Übersicht findet sich auf der Homepage der EFSF.[14]
In Deutschland hat der Bundestag dem Vertrag durch dasStabilisierungsmechanismusgesetz zugestimmt. Verfassungspolitisch ist dieses Gesetzes umstritten.[13] In Betracht kommt ebenfalls ein Verstoß gegen die No-bailout-Klausel desArt. 125AEU-Vertrag. An diesen sind die Mitgliedsstaaten auch bei Abschluss völkerrechtlicher Verträge gebunden. Bei einem Verstoß kann die Kommission einVertragsverletzungsverfahren einleiten; die Einleitung eines solchen Verfahrens seitens der Kommission wird aber allgemein nicht erwartet.Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das deutsche Zustimmungsgesetz abgewiesen; die Beschwerdeführer hatten einen Verstoß gegen dieArt. 14 undArt. 38 gerügt.
Während der EFSM und die EFSF als vorübergehende Maßnahmen geplant waren, ist der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) auf Dauer angelegt. Ursprünglich war er als Nachfolgeinstitution der EFSF geplant. Nach aktuellem Stand werden beide Institutionen aber einige Zeit parallel existieren. Mit dem ESM soll ein dauerhafter Mechanismus zur Stabilisierung des Euro eingerichtet werden. Er wurde ähnlich wie die EFSF durch zwischenstaatlichen Vertrag der Staaten der Euro-Zone gegründet.
Rechtliche Grundlage des ESM ist der vom Europäischen Rat am 25. März 2011 eingefügteArt. 136AEU-Vertrag:
„Die Mitgliedsstaaten, deren Währung der Euro ist, können einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der aktiviert wird, wenn dies unabdingbar ist, um die Stabilität des Euro-Währungsgebiets insgesamt zu wahren. Die Gewährung aller erforderlichen Finanzhilfen im Rahmen des Mechanismus wird strengen Auflagen unterliegen.“
Das Zustimmungsgesetz zu dieser Vertragsänderung haben Bundestag und Bundesrat am 30. Juni 2012 verabschiedet. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Eilanträge gegen die Ausfertigung des Gesetzes abgewiesen hatte, wurde es vom Bundespräsidenten ausgefertigt.[15] Daher trat der Vertrag am 27. September 2012 in Kraft.[16]

Der internationale Währungsfonds hat Kredite in Höhe von 253,5 Milliarden Euro in Aussicht gestellt.[13]
DieEuropäische Zentralbank (EZB) hat ihre Bonitätsanforderungen für europäische Staatsanleihen gesenkt und kauft Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt, d. h. nicht unmittelbar von den Staaten, sondern von Marktteilnehmern, die diese zuvor unmittelbar von den Staaten bzw. anderen Marktteilnehmern gekauft haben. Dies wird teils als Verletzung desArt. 123AEU-Vertrag angesehen, der den unmittelbaren Erwerb von Schuldtiteln der Staaten durch die EZB verbietet. Der mittelbare Erwerb soll nach Ansicht einiger eine Umgehung darstellen.[17] Andere sehen den mittelbaren Erwerb als zulässigen Teil der sogenannten Offenmarktpolitik der EZB an.[18]
Die Staaten sind jeweils sowohl über ESM-Garantieleistungen als auch über ihren Anteil am Internationalen Währungsfonds mit an der Finanzierung beteiligt. Der IWF-Kredit wird aus dem regulären Haushalt des IWF bezahlt, an dem die EU-Mitgliedstaaten – ebenso wie die anderen IWF-Mitgliedstaaten, insbesondere die USA als Hauptfinanzier – ohnehin in Höhe ihres jeweiligen Anteils am IWF beteiligt sind. In der folgenden Tabelle sind Beträge nur für diejenigen Mitgliedstaaten angegeben, die sich mit mehr als 1 % am IWF-Kredit beteiligen. Zudem handelt es sich bei dem Betrag von 250 Milliarden Euro um die Maximalhöhe des Kredits; faktisch wurde bislang lediglich ein Teil davon für Irland und Portugal in Anspruch genommen.
Das Kreditvolumen wurde im Jahre 2011 auf 500 Milliarden Euro begrenzt und sollte beim Übergang von der EFSF zum ESM nicht weiter erhöht werden.[19]
| Land | Garantien in Mrd. €[20] | Anteile der Staaten | Gesamt-Anteil (Mrd. €) | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt % | am IWF-Kredit | Anteil am ESM (Mrd. €) | Griechenland- Rettungspläne (Mrd. €) | EZB-Anleihenkauf (Mrd. €) | Target-Verbindlich- keiten (Mrd. €) | ||||||
| in % | Mrd. € (EU-Länder) | Bar | Bürg- schaften | IWF (Euroländer) | EU | ||||||
| Osterreich | 13,16 | 2,99 | 0,83 | 2,08 | 2,39 | 20,93 | 0,25 | 2,39 | 2,87 | 10,17 | 41,07 |
| Belgien | 16,37 | 3,72 | 1,35 | 3,38 | 2,98 | 26,04 | 0,41 | 2,98 | 3,57 | 12,65 | 51,99 |
| Zypern Republik | 0,92 | 0,21 | 0,06 | 0,15 | 0,17 | 1,47 | 0,02 | 0,17 | 0,20 | 0,71 | 2,89 |
| Finnland | 8,45 | 1,92 | 0,51 | 1,28 | 1,54 | 13,44 | 0,15 | 1,54 | 1,84 | 6,53 | 26,31 |
| Frankreich | 96,05 | 21,83 | 4,23 | 10,58 | 17,46 | 152,81 | 1,27 | 17,46 | 20,96 | 74,22 | 294,76 |
| Deutschland | 127,91 | 29,07 | 5,59 | 13,98 | 23,26 | 190,00 | 1,68 | 23,26 | 27,91 | 98,84 | 392,40 |
| Griechenland | 19,71 | ||||||||||
| Irland | 11,15 | ||||||||||
| Italien | 84,39 | 19,18 | 3,16 | 7,90 | 15,34 | 134,26 | 0,95 | 15,34 | 18,41 | 65,21 | 257,42 |
| Luxemburg | 1,19 | 0,27 | 0,28 | 0,70 | 0,22 | 1,89 | 0,08 | 0,22 | 0,26 | 0,92 | 4,28 |
| Malta | 0,44 | 0,10 | 0,04 | 0,10 | 0,08 | 0,70 | 0,01 | 0,08 | 0,10 | 0,34 | 1,41 |
| Niederlande | 26,93 | 6,12 | 1,83 | 4,58 | 4,90 | 42,84 | 0,55 | 4,90 | 5,88 | 20,81 | 84,44 |
| Portugal | 17,56 | ||||||||||
| Slowakei | 4,66 | 1,06 | 0,21 | 0,53 | 0,85 | 7,42 | 0,06 | 0,85 | 1,02 | 3,60 | 14,33 |
| Slowenien | 2,24 | 0,51 | 0,12 | 0,30 | 0,41 | 3,57 | 0,04 | 0,41 | 0,49 | 1,73 | 6,95 |
| Spanien | 56,10 | 12,75 | 2,00 | 5,00 | 10,2 | 89,25 | 0,60 | 10,2 | 12,24 | 43,35 | 170,84 |
| Estland | 1,19 | 0,27 | 0,04 | 0,10 | 0,22 | 1,89 | 0,01 | 0,22 | 0,26 | 0,92 | 3,61 |
| Eurozone | 440,00 | 100,00 | 20,25 | 50,62 | 80,00 | 500,00 | 6,07 | 80,00 | 96,00 | 340,00 | 1.352,70 |
| Andere Länder | 79,75 | 199,38 | 23,93 | 223,30 | |||||||
| Gesamt | 440,00 | 100,00 | 100,00 | 250,00 | 80,00 | 500,00 | 30,00 | 80,00 | 96,00 | 340,00 | 1.576,00 |
Insgesamt umfassen sämtliche Rettungspakete ein Volumen von 1.496 Milliarden Euro. Anteilig haftet Deutschland innerhalb der Eurozone mit 379 Milliarden Euro. Im Fall eines Auseinanderbrechens der Währungsunion wäre das Risiko Deutschlands wesentlich höher – insbesondere wären dann die gesamten Targetforderungen Deutschlands vermutlich uneinbringlich verloren.[26][27][28]

2011 sprachen sich 189 Professoren derVolkswirtschaftslehre in einerPetition gegen den Plan aus, den Euro-Rettungsschirm zu einem dauerhaften Rettungsmechanismus auszubauen. Eine Vergemeinschaftung der Schulden hätte „fatale Langfristwirkungen für das gesamte Projekt der europäischen Integration“. Der Ankauf hochriskanter Staatsanleihen durch die EZB gefährde deren Reputation und Unabhängigkeit, günstige Konditionen und die Haftung der Staatengemeinschaft würden dazu verlocken, „die Fehler der Vergangenheit zu wiederholen und eine Verschuldungspolitik zu Lasten der EU-Partner fortzusetzen“ und die Schuldenkrise sich mittelfristig weiter verschärfen.[29]
Seit dem 12. April 2012 sammelt ein vom VereinMehr Demokratie ins Leben gerufenes Bündnis Unterstützer für eine Verfassungsbeschwerde gegen die Zustimmungsgesetze zum Europäischen Stabilitätsmechanismus und zumFiskalvertrag. Das Bündnis, dem neben prominenten Einzelunterstützern auch dieFreien Wähler und dieÖDP angehören, fordert einen bundesweitenVolksentscheid über die Gesetze, da aus ihrer Sicht zentrale Souveränitätsrechte unwiederbringlich auf außerstaatliche Institutionen übertragen werden. Das Bündnis wird dabei von der ehemaligenBundesjustizministerinHerta Däubler-Gmelin und dem StaatsrechtlerChristoph Degenhart anwaltlich vertreten.[30] Am 12. Juni 2012 wurden tausende gesammelter Unterschriften an BundestagspräsidentNorbert Lammert mit der Forderung nach Volksabstimmungen in der Euro-Rettungspolitik übergeben.
Zwei Petitionen erreichten im Internet knapp 13.000 Mitunterzeichner. Das Quorum wurde damit jeweils nicht erreicht.[31]
Während der Begriff des „Rettungsschirms“ einenRettungsfallschirm bezeichnet, zeigen zahlreiche Formulierungen, nach denen Länder „unter den Rettungsschirm schlüpfen“,[32] dass mit dieserMetapher eher fälschlich einRegenschirm gemeint ist.