Dieser Artikel behandelt den kirchlichen Verwaltungsbezirk. Zur Verwaltungseinheit im Römischen Reich sieheDioecesis.
EineDiözese, auchBistum, ist ein territorial abgegrenzterkirchlicher Verwaltungsbezirk. Im Bereich derorthodoxen Kirchen entspricht dem dieEparchie. Die Bezeichnung Diözese leitet sich von der Untergliederung desspätantikenRömischen Reiches in Diözesen her. Der Ausdruck Bistum (von Bischoftum) hingegen bezieht sich auf dasJurisdiktionsgebiet einesBischofs. Alte Bezeichnungen dafür sindSprengel oderKirch(en)sprengel,[1] die meist nur noch fürPfarreien verwendet werden (allerdings ist dieNordkirche in drei Sprengel aufgeteilt, die jeweils von einem Bischof oder einer Bischöfin geleitet werden[2]). AlsBistum wird auch dasMensalgut (diePfründe) eines Bischofs alsKörperschaft öffentlichen Rechts bezeichnet.[3]
Das WortDiözese (griech. διοίκησηdioikese oder διοίκησιςdioikesis, Verwaltung/Geschäftsführung/Administration eines Unternehmens, einer Organisation, einer staatlichen Einrichtung, einer πόλις,latinisiertdioecesis) bezeichnete im alten Rom die staatliche Finanzverwaltung und wurde von KaiserDiokletian (284–305) aufgegriffen, als er das Reich neu untergliederte. Diese Untergliederung wurde in der folgenden Spätantike beibehalten.
Neben territorialen kann es auch personal-umschriebene Diözesen geben. Dazu gehören die Teilkirchen für die Gläubigen eines anderen Ritus auf dem Gebiet einer oder mehrerer lateinischer Teilkirchen oder dieMilitärordinariate.
Im Jahr 2023 gab es in derrömisch-katholischen Kirche 3.036 Diözesen.[6] Jede Diözese gilt zugleich alsPartikularkirche der römisch-katholischen Kirche. Für die Errichtung neuer Diözesen ist derPapst zuständig. Eine Diözese muss inPfarreien untergliedert sein, die zuDekanaten zusammengefasst werden können.
Die Errichtung, Umschreibung und Aufhebung von Diözesen ist in der Regel demApostolischen Stuhl vorbehalten (can. 373 CIC). Eine Ausnahme hiervon macht lediglich dasKanonische Recht derOrientalischen Kirchen (CCEO), das dem Patriarchen und der jeweiligen Synode gewisse Rechte bei der Errichtung, Neuumschreibung und Aufhebung von Diözesen zuweist. In diesem Fall ist der Apostolische Stuhl jedoch zumindest zu konsultieren.[7]
Bei der Errichtung, Umschreibung oder Aufhebung von Diözesen ist die betreffende Bischofskonferenz zu hören (can. 372, § 2 CIC). Zudem kann es, wie in Deutschland, aufgrund von Verträgen notwendig sein, für die Errichtung oder Umschreibung von Diözesen Vereinbarungen mit den betreffenden Staaten zu treffen.[8]
Jede Diözese ist in Pfarreien zu untergliedern (can. 374 CIC). Dies gilt auch für die Personaldiözesen. In Militärordinariaten findet eine entsprechende Gliederung statt, die von Fall zu Fall verschieden sein kann. Angehörige des Militärordinariates sind rechtlich nicht vollständig aus ihrer Diözese ausgegliedert,[9] wie es die Angehörigen der gegenwärtig bestehendenPersonalprälatur, desOpus Dei, nicht sind.[10]
Vertreter des Bischofs ist derGeneralvikar, dem die ausführende Gewalt zukommt, die auch der Bischof innehat. Keinen Anteil dagegen hat er an der gesetzgeberischen Gewalt des Diözesanbischofs.[11] Zudem soll er nicht an der richterlichen Gewalt teilhaben.[11] Die Ernennung eines Generalvikars durch den Diözesanbischof ist verpflichtend (can. 475, § 1 CIC).
Neben demGeneralvikar können durch den DiözesanbischofBischofsvikare bestellt werden, denen für einen bestimmten Aufgabenbereich die Kompetenzen des Generalvikars zukommen.
Der Vertreter des Bischofs in der kirchlichen Gerichtsbarkeit ist derOffizial und in der Priesterausbildung derRegens. Einigen Bischöfen ist zur Unterstützung in derWeihegewalt ein Weihbischof beigegeben, der jedoch, obwohl in der Weihe voll und ganz Bischof, in allem vom Diözesanbischof abhängig ist. In Ausnahmefällen kann vom Apostolischen Stuhl eineVisitation durch einenApostolischen Visitator angeordnet werden.
Eine Diözese ist gewöhnlich mit anderen Diözesen zu einerKirchenprovinz zusammengeschlossen. Der Vorsteher einer Kirchenprovinz trägt den TitelMetropolit. Dieser ist selbst Diözesanbischof einer Diözese der Kirchenprovinz, die alsErzdiözese oderErzbistum bezeichnet wird. Es gibt jedoch Diözesen, die keiner Kirchenprovinz angehören und direkt demApostolischen Stuhl (Papst) unterstehen, so zum Beispiel die Diözesen in derSchweiz, dasErzbistum Vaduz und dasErzbistum Straßburg. Sie werdenexemte oderimmediate Diözesen genannt.
Eine Erzdiözese ist rechtlich von der Diözese nicht verschieden. Der Name zeigt eine historische Bedeutung oder den Sitz eines Metropoliten an. Die Erzdiözese bildet in letzterem Fall zusammen mit weiteren Diözesen, denSuffragandiözesen, die Kirchenprovinz. In seltenen Fällen kann eine Erzdiözese auch Suffragan einer weiteren Erzdiözese sein. So untersteht z. B. dieErzdiözese Aix demMetropoliten in Marseille.
Üblicherweise halten sich die Diözesangrenzen der römisch-katholischen Kirche an politische Grenzen. Entsprechend bilden die Bischöfe eines Landes eine Bischofskonferenz. Nur in wenigen Fällen wie in derKaribik, imNahen Osten oder beimBistum Urgell erstreckt sich eine Diözese über mehrere Länder. In Deutschland umfassten zur Zeit derdeutschen Teilung die (Erz-)BistümerOsnabrück,Paderborn,Fulda,Würzburg undBerlin west- und ostdeutsche Gebiete.
Die Größe der Diözesen ist von Land zu Land verschieden, im Allgemeinen sind die Bistümer in den altchristlichen Gebieten der Mittelmeerländer sowohl von der Fläche als auch von der Bevölkerungszahl her wesentlich kleiner als in später christianisierten Gebieten wieDeutschland.
InÖsterreich gibt es zwei Erzdiözesen, die dieKirchenprovinzen darstellen, und sieben territoriale Diözesen (Suffragandiözesen), weiters eineMilitärdiözese und eineTerritorialabtei (Immediat, direkt demHeiligen Stuhl unterstellt). Die Grenzen der Diözesen entsprechen dabei weitgehend denen der österreichischenBundesländer, die ErzdiözeseWien umfasst aber neben der Stadt selbst auch einen TeilNiederösterreichs, und der Osten Nordtirols gehört zur Erzdiözese Salzburg.
In der Schweiz gibt es keine Erzdiözesen mit einer Kirchenprovinz. Die Aufgaben einer Erzdiözese übernimmt direkt dierömische Kurie. Die Schweizer Diözesen sind demnach allesamtimmediat (auch alsexemt bezeichnet). Dies ist in der römisch-katholischen Kirche eine Besonderheit, die schon verschiedentlich in der Diskussion stand.
Es bestehen sechs Diözesen (üblicherweise als Bistümer bezeichnet):
DieOrthodoxe Kirche kennt unterschiedliche Verwaltungssysteme, die im Großen und Ganzen dem derRömisch-katholischen Kirche ähneln und in den einzelnen orthodoxen Landeskirchen unterschiedlich ausgestaltet sind. In der Regel findet das griechische WortEparchie oderMetropolie Anwendung, wobei darunter nicht die römisch-katholische Kirchenprovinz zu verstehen ist. In der Orthodoxen Kirche sind die Eparchien der altchristlichen Gebiete (wie in Griechenland) meist wesentlich kleiner als diejenigen der später christianisierten Länder (wie in Russland). Das in der alten Kirche gängige Metropolitansystem (die Untergliederung eines Verbandes von Diözesen bzw. Eparchien unter einen Metropoliten), ähnlich derKirchenprovinz, kennt nur noch dierumänisch-orthodoxe Kirche. In den griechisch-orthodoxen Kirchen trägt nahezu jeder Diözesanbischof den Titel einesMetropoliten und das Oberhaupt einer Lokalkirche, sofern es keinPatriarch ist, den einesErzbischofs, in einzelnen Fällen aber auch den eines Metropoliten.
Die evangelische Kirche A.B. in Österreich ist in sieben Diözesen gegliedert, wobeiDiözese – auch in der Kirchenverfassung – als Alternativbezeichnung zuSuperintendenz verwendet wird. Auch dieEvangelisch-Augsburgische Kirche in Polen ist in Diözesen untergliedert. Bei den lutherischen Landeskirchen Skandinaviens heißt derSprengel eines BischofsStift, im Dänischen, Norwegischen und Schwedischen die Vokabel für Bistum.
Manfred Clauss:Der magister officiorum in der Spätantike (4.–6. Jh): das Amt und sein Einfluss auf die kaiserliche Politik. C. H. Beck, München 1980,ISBN 3-406-04802-1.
Arnold Hugh Martin Jones:The later Roman empire (284–602): a social, economic, and administrative survey. Bd. 3, Oxford 1964.