EineEntbindungsstation oderStation für Geburtshilfe ist die Abteilung einer Geburtsklinik oder einesKrankenhauses, zu welcher Patientenzimmer für dieschwangeren Frauen und dieWöchnerinnen, einKreißsaal, die Personalräume für die alsGeburtshelfer tätigenGynäkologen undHebammen und für die Säuglingsschwestern undKrankenschwestern sowie ein Stationszimmer gehören. Auf der Entbindungsstation werden Frauen vor, während und nach einerEntbindung sowie Schwangere, die einerstationären Diagnostik und Behandlung bedürfen, betreut.[1][2] Ebenso werden dieNeugeborenen bis zur Entlassung der Mutter aus der Klinik betreut und medizinisch versorgt.
In vielen Kliniken gibt es einen nur für das Personal zugänglichen Raum, in dem die Säuglingsschwestern den Neugeborenen dieWindeln wechseln und einzelne Säuglinge bei Bedarf mitFlaschennahrung füttern oder zufüttern. In Entbindungsstationen mitRooming-in[3] gibt es entweder einen gemeinsam benutzten Raum, in dem die Frauen ihren Babys im Beisein einer Säuglingsschwester selbst die Windeln wechseln können, oder eigene Wickeltische in den Patientenzimmern.[4] Viele Entbindungssationen bietenStillberatung an.[5] FürFrühgeborene und Neugeborene in einen kritischen Zustand gibt es einen Raum mitBrutkästen. Manche Kliniken haben neben der Entbindungsstation eine eigene Säuglingsstation für Frühgeborene und Säuglinge mit Gesundheitsproblemen, die stationär behandelt werden.[6]
Entsprechend der Vorgabe derWHO, nach der bei Anwesenheit einer privaten Begleitperson dieGeburten imDurchschnitt einen besseren Verlauf haben, wird in vielen Entbindungsstationen eine Begleitperson zugelassen. Meist ist das der Lebensgefährte bzw. Ehepartner der Schwangeren, in der Regel derbiologische Vater des Kindes, manchmal eine andere von der Frau gewählte Person. Die gemeinsame Teilnahme an einemGeburtsvorbereitungskurs hat Einfluss darauf, wie stark die Frauen von der Unterstützung der Begleitperson während derWehen profitieren.[7]
InDeutschland erfolgt bei der Anmeldung der Frau zur Geburt oder bei einer vorherigen Aufnahme in die Entbindungsstation die Registrierung ihrer persönlichen Daten mithilfe ihresPersonalausweises, derKrankenversicherungskarte und desMutterpasses. Bei Geburten in Kliniken und sonstigen Einrichtungen, in denen Geburtshilfe geleistet wird, besteht für den Träger der EinrichtungAnzeigepflicht (§ 20 PStG). Die Klinik stellt eine Geburtsbescheinungung aus für die Anmeldung des Kindes beimStandesamt zur Ausstellung derGeburtsurkunde.[8]Meldepflicht besteht fürLebendgeborene, aber auch fürTotgeborene und Neugeborene, die nach der Geburt sterben, bei ihnen kommt ein Sterbevermerk in die Geburtsurkunde.