Einwohnermeldeamt
DasEinwohnermeldeamt ist eine kommunaleBehörde, die sich als Meldestelle mit der imMeldewesen verankertenMeldepflicht befasst.

- InDeutschland heißen diese BehördenMeldebehörden
- InÖsterreich ist einMeldeamt Teil derGemeindeverwaltung
- In derSchweiz undLiechtenstein heißt die entsprechende StelleEinwohnerkontrolle oderPersonenmeldeamt
Deutschland
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Geschichte
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Federführend für die Entstehung der Meldeämter inBerlin zeichnet der Regierungsbauinspektor und SchriftstellerSalomo Sachs. Seine Erfindung eines „fliegenden Catasters“ setzte sich 1812 in Berlin durch und verbreitete sich in Preußen. Die Aktualisierungen der Bürgerdaten mit ihren Aufenthaltsveränderungen erfolgte stündlich per Formular, in den neu geschaffenen 12 Ämtern und den Polizeirevieren der Stadt.
Seit Ende des20. Jahrhunderts wurden die Aufgaben der Einwohnermeldeämter mit anderen kommunalen Dienstleistungen in sogenanntenBürgerämtern zusammengefasst. Auch andere Bezeichnungen wie Bürgerservice, Kundenzentrum, Servicepunkt, Bürgerladen, Bürgerdienste werden benutzt, um einerseits einen freundlicheren ersten Eindruck zu vermitteln und andererseits die geänderten Aufgabenbereiche deutlich zu machen.
Rechtliches
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Die Rechtsgrundlagen gehören zumMelderecht. Bis 2015 gehörte das Melderecht hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz zum Bereich derRahmengesetzgebung (Art. 75GG). Im Zuge derFöderalismusreform I wurde das Meldewesen derausschließlichen Gesetzgebung des Bundes zugewiesen. Seit dem 1. November 2015 ist dasBundesmeldegesetz (BMG) in Kraft.
Der Zuständigkeitsbereich der kommunalen Dienstleistungszentren umfasst:
- An-, Ab- und Ummeldungen
- Führungszeugnisse (nur Beantragung)
- amtlicheBeglaubigungen
- Haushaltsbescheinigung fürKindergeld
- Kinderreisepässe
- Passangelegenheiten
- Personalausweise
- Bevölkerungsstatistiken
- Auskünfte aus demMelderegister
- Aufenthalts- undMeldebescheinigungen,Lebensbescheinigungen
- Adressänderung imFahrzeugschein (nur in kreisfreien Städten, welche keinem Landkreis angehören, sonst ist dasLandratsamt zuständig)
- Auszüge aus demGewerbezentralregister
- Untersuchungsberechtigungsscheine
- Wehrerfassung
Österreich
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Die Meldeämter sind in Österreich Teil der Gemeindeverwaltung;Meldebehörde selbst ist lautMeldegesetz der jeweiligeBürgermeister. In Österreich ist es möglich, eine An- und Abmeldung im gleichen Meldeamt (jenem, welches für den neuen Wohnsitz zuständig ist) durchzuführen; ebenso ist eine postalische An-, Ab- oder Ummeldung möglich. In den meisten Gemeinden sind die Meldeämter direkt in die Gemeindeämter integriert, inWien sind dieMagistratischen Bezirksämter zuständig, in Gemeinden mit einerStadtpolizei mit eigener Dienststelle sind die Meldeämter häufig bei dieser untergebracht.
Schweiz
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]DieEinwohnerkontrolle oderPersonenmeldeamt ist eine kommunaleBehörde in derSchweiz undLiechtenstein, die sich alsMeldestelle mit der imMeldewesen verankertenMeldepflicht befasst. Diese Behörde stellt den ersten Kontakt mit der Stadtverwaltung her. Sie ist zuständig für die Anmeldung von Neuzuzügen, von ihr werden auch sämtliche Wegzüge, Adressänderungen oder andere Änderungen bezüglich der Personalien einer Einwohnerin und/oder eines Einwohners bearbeitet. Sie nimmt auch verschiedene Gesuche im Zusammenhang mit der fremdenpolizeilichen Regelung des Aufenthalts ausländischer Personen entgegen, prüft diese und leitet sie an das Kantonale Migrationsamt weiter.