Eigenstart
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Der BegriffEigenstart ist ein Fachbegriff aus derLuftfahrt und bezeichnet den Start eines Flugzeugs aus eigener Kraft.
Relevant ist dieser Begriff beimSegelflugzeug, das bei Ausführung alsMotorsegler mitHilfsmotor den Start aus eigener Kraft durchführen kann. Im Gegensatz dazu erfolgt der Start bei reinen Segelflugzeugen mit Fremdkraft in Form desFlugzeug-Schlepps oder desWindenstarts.
Die Berechtigung zur StartartEigenstart muss erworben werden und wird in dieSegelfluglizenz eingetragen.
Weblinks
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]- Text der Anlage 5B Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer zu § 8 der Anwendungsbestimmungen für die Ausbildung und Prüfung für den Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer gemäß der Verordnung über Luftfahrtpersonal
Bitte denHinweis zu Rechtsthemen beachten!
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