Eigenkapital
Eigenkapital ist in denWirtschaftswissenschaften derjenige Teil desKapitals (Passiva) vonWirtschaftssubjekten, der sichbilanziell als positive Differenz ausVermögen undSchulden zeigt, so dass das Eigenkapital demReinvermögen entspricht. Das Eigenkapital steht den Wirtschaftssubjekten zeitlichunbefristet zur Verfügung, da es im Gegenteil zum Fremdkapital (Schulden) keinerRückzahlungsverpflichtung unterliegt.
Gegenbegriff zum Eigenkapital ist dasFremdkapital, das die Schulden umfasst.
Allgemeines
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]DasKompositum Eigenkapital setzt sich aus „Eigen“ fürEigentümer (Gesellschafter) oder derenEigenfinanzierung und „Kapital“ als einer Unterart des Kapitals zusammen.Etymologisch leitete sich aus dem Gattungsbegriff „Kapital“ später das „Eigenkapital“ ab.[1][2] Betreiben Wirtschaftssubjekte Eigenfinanzierung, so bilden sie Eigenkapital. Als Wirtschaftssubjekte kommenUnternehmen,Stiftungen, sonstigePersonenvereinigungen, derStaat und seine Untergliederungen (öffentliche Verwaltung,öffentliche Unternehmen,Kommunalunternehmen) sowiePrivathaushalte in Betracht.
Definitionsvarianten
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]In derBetriebswirtschaftslehre existiert keine allgemeingültige einheitliche Definition, sondern eine „Vielzahl unterschiedlicher Eigenkapitaldefinitionen, die jeweils andere Aspekte in den Vordergrund rücken“.[3][4] Aus den vielen Definitionen[5] bildeten sich mindestens drei Definitionsschwerpunkte heraus, die Herkunftsfragen, bilanzielle oder Rückzahlbarkeitsaspekte betonen.[6] Die erste Gruppe spricht von Eigenkapital, wenn es sich um von den Eigentümern/Gesellschaftern direkt oder indirekt dem Unternehmen zugeführtes Kapital handelt.[7]Reinhard Schmidt stellte hierzu 1983 kategorisch fest: „Wer Eigenkapital gibt, ist Eigentümer und Unternehmer“.[8] Dabei wird übersehen, dass auchGesellschafterdarlehen hiervon erfasst werden. Die zweite Gruppe definiert das Eigenkapital als bilanzielle Residualgröße aus Vermögen und Schulden. Die dritte Gruppe stellt schließlich fehlende Rückzahlungsverpflichtung und die fehlende Kündigungsmöglichkeit in den Vordergrund, jeweils Kerneigenschaften von Eigenkapital, die es vom Fremdkapital unterscheiden. Eine fehlende Rückzahlungsverpflichtung ist stets mit unbefristeter Verfügbarkeit und fehlenden Kündigungsmöglichkeiten verbunden. Bereits derBetriebswirtAlexander Hoffmann wies im Jahre 1932 darauf hin, dass das Eigenkapital im Gegensatz zum Kreditkapital lastenfrei (keineKreditsicherheiten) und, da nicht kündbar und nicht rückzahlbar, im rechtlichen Sinne verantwortungsfrei sei.[9] Der BetriebswirtErich Gutenberg definierte das Eigenkapital als das Kapital, bei dem die „Kapitalgeber rechtlich die Stellung von Eigentümern haben…“.[10] DieDeutsche Bundesbank verwendet die Begriffe „Eigenmittel“ und „Fremdmittel“ im Sinne von Eigen- und Fremdkapital.[11]
Heute sind die bilanzorientierten Definitionen in der Betriebswirtschaftslehre weit verbreitet, bezeichnen Eigenkapital als positive Differenz aus Vermögen und Schulden und setzen es mit dem Reinvermögen gleich. NachIASB ist es die Restgröße (Residualgröße) zwischen Vermögen und hiervon abgezogenen Schulden (englisch„the residual interest in the assets of the entity after deducting all its liabilities“ (IASB F.49(c)595). ZurInsolvenz kann es demnach nur dann kommen, wenn Schulden vorhanden sind. Besitzt ein Wirtschaftssubjekt ausschließlich Eigenkapital, so gibt es keine Rückzahlungsansprüche und infolgedessen auch keine Insolvenzgefahr.
Funktionen
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Das Eigenkapital erfüllt bei allen Wirtschaftssubjekten mehrere Funktionen:[12]
- Gründungsfunktion: Das Eigenkapital spielt bei derUnternehmensgründung die wichtigste Rolle. Ohne Eigenkapital können neu gegründete Unternehmen kein Fremdkapital aufnehmen.[13] Mit dem Eigenkapital werdenGründungsinvestitionen finanziert. Teilweise verlangen auch gesetzliche Vorschriften ein bestimmtes Mindest-Eigenkapital (§ 7AktG,§ 5 Abs. 1GmbHG), insbesondere beiKreditinstituten (Eigenmittel (Kreditinstitut)) undVersicherungen (Eigenmittel (Versicherung)).
- Finanzierungsfunktion: Eigenkapitalfinanziert einerseits im Rahmen dergoldenen Bilanzregel das langfristigeSachanlagevermögen und dieBeteiligungen, andererseits ist dieEigenkapitalquote die wichtigstebetriebswirtschaftliche Kennzahl fürGläubiger zur Ermittlung derBonität und desRatings.
- Haftungsfunktion: Eigenkapital soll zum Auffangen von intertemporärenVerlusten und demGläubigerschutz dienen. Entstehende Verluste werden durch das Eigenkapital aufgefangen. Je höher das Eigenkapital ist, umso länger ist ein Unternehmen in der Lage, anhaltende Verluste zu verkraften,[14] ohne in eineUnternehmenskrise zu geraten. Da Eigenkapital „in der Rangstelle der liquidations- oder insolvenzbedingten Rückzahlbarkeit ganz am Ende“ steht,[15] haftet es den Gläubigern und stellt damit die Grundlage des Gläubigerschutzes sicher.
- Risikodeckungspotenzial: Das Eigenkapital bestimmt zusammen mit dem Risikoumfang des Unternehmens die freieRisikotragfähigkeit und dasRating, welches durch dieEigenkapitalquote stark beeinflusst wird. Es drückt dabei den Umfang maximal möglicher risikobedingter Verluste aus (der Eigenkapitalbedarf alsRisikomaß ist ein Ergebnis ausRisikoanalyse undRisikoaggregation).[16]
- Begrenzungsfunktion: Die Höhe der Eigenmittel begrenzt das möglicheGeschäftsvolumen, weil sich verschlechternde oder negativeSchuldenkennzahlen die Gläubiger vor weiterenGeschäften warnen (Unterkapitalisierung).
- Bemessungsfunktion bei der Gewinnverteilung: Der Eigenkapitalanteil eines einzelnenGesellschafters bildet die Berechnungsgrundlage bei der Verteilung von Gewinnen und Verlusten. Insbesondere beiKapitalgesellschaften wird amAktienkapital die Höhe derDividenden orientiert.
- Repräsentations- und Werbefunktion: Die absolute Höhe der Eigenmittel als Risikokapital kann mit Hilfe derWerbung derÖffentlichkeit präsentiert werden und Vertrauen in dieSolvabilität der Wirtschaftseinheit schaffen. Die Eigenkapitalquote lässt Rückschlüsse auf deren Bonität zu. Die vorhandenen Eigenmittel sind ein wesentliches Kriterium für dieKreditwürdigkeit und das Rating.
Geschichte
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Eigenkapital tauchte funktional erstmals im Zusammenhang mit der Gründung vonGesellschaften auf. Bei der im Mai 1072 in Venedig gegründetenKommenda[17] gab es außer dem Eigenkapital der Teilhaber auch schon die Kapitalbeschaffung in Form vonRisikokapital (italienischaccommandita) und festverzinslichem Kapital (italienischdepositum).[18] Die auf das Eigenkapital beschränkte Haftung einer solchen Gesellschaft beim Zahlungsausfall ist erstmals 1408 in Florenz belegt.[19] Als systematisches Element derdoppelten Buchführung wurde Eigenkapital erstmals vonLuca Pacioli in seiner 1487 vollendeten SchriftSumma de Arithmetica, Geometria, Proportioni et Proportionalità[20] dargestellt.[21] Dem Mathematiker Pacioli fiel auf, dass es oft einen Überschuss des Vermögens über die Schulden gab, den er „il cavedale“ (auslateinischcaput, „Hauptstück“, „wichtigstes Element“) nannte.[22]
DasmittelalterlicheZinsverbot begünstigte die Eigenkapitalbildung. Eigenkapital galt offenbar bereits im 16. Jahrhundert als produktiv und führte zur Gründung vonAktiengesellschaften,[23] denn dieEmission vonAktien brachte ihnen Eigenkapital.
Das Wort Eigenkapital tauchte imdeutschen Recht relativ spät auf. DasADHGB vom Mai 1861 sprach noch vonEinlagen oderAnteilseignern am Gesellschaftsvermögen, die im Regelfall sogar gewinnunabhängig zu verzinsen waren (Art. 106 Abs. 1, Art. 161 Abs. 1 ADHGB). Eigenkapital als das „dem Inhaber des Unternehmens gehörende Kapital“ tauchte erst im späten 18. Jahrhundert auf;[24] das im Mai 1885 in Kraft getreteneHandelsgesetzbuch (HGB) kannteRücklagen. Es handelte sich beim Eigenkapital lange Zeit um einenunbestimmten Rechtsbegriff.
Eigenkapital bei einzelnen Wirtschaftssubjekten
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Am umfassendsten beschreibt dieFachliteratur in derBetriebswirtschaftslehre das Eigenkapital derUnternehmen. DieÖffentliche Betriebswirtschaftslehre befasst sich mit demErkenntnisobjekt des Eigenkapitals beimStaatshaushalt und beiöffentlichen Haushalten, während dieHauswirtschaftslehre das Eigenkapital derPrivathaushalte untersucht.
Unternehmen
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Bei derUnternehmensgründung entsteht das Eigenkapital durchBareinlage oderSacheinlage der Gesellschafter. Das Eigenkapital von Unternehmen isthandelsrechtlich eineBilanzposition imJahresabschluss (§ 266 Abs. 3 lit. AHGB). Danach gehören beiKapitalgesellschaften zum Eigenkapitalgezeichnetes Kapital,Kapitalrücklagen,Gewinnrücklagen,Gewinnvortrag/Verlustvortrag undJahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. BeiPersonengesellschaften ist die bilanzielle Eigenkapitaldarstellung weniger detailliert geregelt als bei Kapitalgesellschaften.
Bilanz | zum 31.12.xxxx |
---|---|
Aktiva | Passiva |
Anlagevermögen | Eigenkapital |
Umlaufvermögen | Fremdkapital |
Bilanzsumme | Bilanzsumme |
Die Gewinnrücklagen werden nach obiger Vorschrift aufgeteilt in gesetzlicheRücklage, Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen, satzungsmäßige Rücklagen und andere Gewinnrücklagen. Der BegriffGezeichnetes Kapital (§ 272 Abs. 1 Satz 1 HGB,§ 152 Abs. 1 Satz 1 AktG,§ 42 Abs. 1 GmbHG) soll klarstellen, dass es sich um eingezahltes Eigenkapital handelt.Ausstehendes Kapital, erhöht das Eigenkapital erst, wenn es eingefordert und eingezahlt wurde. Nicht eingefordertes Kapital ist vom gezeichneten Kapital offen abzusetzen (§ 272 Abs. 1 Satz HGB).
Bei bestehenden Unternehmen entsteht Eigenkapital durchKapitalerhöhung,Gewinnthesaurierung,Aktivierung von Vermögensposten sowie durchHöherbewertung vonAktiva oder Niedrigerbewertung vonPassiva. Emissionsfähige Unternehmen mit Zugang zurBörse sind in der Rechtsform der AG/KGaA organisiert und können sich Eigenkapital durchEmission vonAktien beschaffen. Nicht emissionsfähige Unternehmen sind kleine AG/KGaA oder andere Rechtsformen, die auf ihre Gesellschafter,Private Equity oder Gewinnthesaurierung angewiesen sind. In einemKonzernabschluss sind Minderheiten-Anteile (Anteile von vollkonsolidertenTochterunternehmen, die nicht demMutterunternehmen gehören) gesondert auszuweisen (§ 307 Abs. 1 HGB).
Die mit Eigenkapital finanziertenVermögensgegenstände bilden für Gläubiger des Unternehmens die wichtigste Schuldendeckungsgröße. Je höher das Eigenkapital und die Eigenkapitalquote ausfallen, um so besser ist die Bonität eines Unternehmens einzustufen und umso günstiger fallenceteris paribus dieSchuldenkennzahlen aus.
Kapitalmarkt
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Eigenkapitaltitel (englischequity securities;Aktien,Genussscheine,Wandelanleihen,GmbH-Anteile) sind dadurch gekennzeichnet, dass ihr Besitz durch Beteiligung am Unternehmensergebnis (Dividende) abgegolten wird, während der Fremdkapitalzins erfolgsunabhängig ausgestaltet ist. Eigenkapitaltitel werden auf dem Kapitalmarkt (an derBörse oder außerbörslich) gehandelt. IhrInhaber hält sie entweder mit kurzfristiger Veräußerungsabsicht (englischavailable for sale) oder zeitlich unbefristet (englischheld to maturity). Bei Unternehmen führt dies zurAktivierung alsUmlaufvermögen oderFinanzanlagevermögen.
Das Dividenden- und Mitgliedschaftsrecht ist in einer Aktie verbrieft, die an der Börse alsStreubesitz gehandelt wird und/oder sich außerbörslich im dauerhaften Besitz vonAktionären befindet. Im Fall einerLiquidation werden Fremdkapitalgeber vorrangig bedient, danach die Eigenkapitalgeber. Bestehen nach Tilgung aller Schulden keine liquidierbaren Aktiva mehr, so gehen die Eigenkapitalgeber leer aus. Aus diesen Gründen tragen die Eigenkapitalgeber ein wesentlich größeres Risiko als die Fremdkapitalgeber. Ein Aktionär einer AG oder ein Gesellschafter einer GmbH haftet mit seinem Kapitalanteil, der Gesellschafter einer Personengesellschaft (GbR,OHG,KG) oder derEinzelkaufmann zusätzlich mit seinemPrivatvermögen. Er wird deshalb seineRenditeerwartung mit einerRisikoprämie versehen, die ihn für diese Risikoübernahme entschädigt. Die durchschnittlichen Renditen am Kapitalmarkt, bestehend aus derDividendenrendite und der Kursveränderungsrate desWertpapiers, sind deshalb in aller Regel höher als der durchschnittliche Zins auf risikoloseAnleihen. Ohne Risikoprämie wird der Aktionär in der Regel nicht bereit sein, das unternehmerische Risiko zu tragen, welches eine Investition von Eigenkapital darstellt.
Staat
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Staat und öffentliche Verwaltung stellen Staatshaushalte und öffentliche Haushalte auf, die im Fallekameralistischer Haushalte keineBestandsgrößen wie das Eigenkapital beinhalten. Bei ihnen ergibt sich das Eigenkapital als Restgröße aus der positiven Differenz zwischenStaatsvermögen undStaatsschulden. Gemäߧ 7aHGrG ist der Einsatz derDoppik erlaubt, so dass abLandesebene abwärts eine Eigenkapitaldarstellung möglich ist. Auf Gemeindeebene sorgen Initiativen wie dasNeue kommunale Finanzmanagement dafür, dass die Doppik auch im kommunalen Rechnungswesen einzieht.
Gemeinden haben keine Eigenkapitalgeber, „eigene Mittel“ entstehen vielmehr durchUmlage desFinanzbedarfs.[25] Dem Eigenkapital steht auch unveräußerliches Verwaltungsvermögen (lateinischRes extra commercium) gegenüber, so dass das Eigenkapital in derkommunalen Jahresabschlussanalyse keine geeignete Schuldendeckungsgröße darstellt.[26] Das liegt daran, dassöffentliche Gebäude oder sonstige öffentliche Bauwerke (etwaSchulen,Straßen,Brücken) keinenMarktpreis aufweisen und kaum verwertbar sind.Öffentliche Unternehmen undKommunalunternehmen stellen Jahresabschlüsse nach dem HGB auf.
Privathaushalte
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Würden Privathaushalte bei derprivaten Finanzplanung eineBilanz aufstellen, so bestünde dieAktivseite ausWohnimmobilie,Kraftfahrzeug,Hausrat undForderungen (Kassenbestand,Bankguthaben,Wertpapiere), diePassivseite ausVerbindlichkeiten und Reinvermögen bzw. Eigenkapital.[27] Privathaushalte finanzieren sich solange durch Eigenkapital, bis eine ersteKreditaufnahme erforderlich wird. Zum Eigenkapital werden bei der privatenImmobilienfinanzierung jeneFinanzierungsinstrumente gezählt, die dem Käufer vonImmobilien zur Verfügung stehen (Bargeld,Spareinlagen,Termingelder, Wertpapiere, Bausparguthaben und vorhandener, unbelasteterGrundbesitz). Auch dieEigenleistungen in Form der so genanntenMuskelhypothek werden zum Eigenkapital gerechnet. Dagegen stellenVerwandtenkredite,Arbeitgeberdarlehen oderöffentliche Zuschüsse Fremdkapital dar, soweit sie mit einer Rückzahlungspflicht verbunden sind.
Abgrenzung zum Fremdkapital und anderen Passivposten
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Wesentliche Bedeutung hat die – nicht immer leichte – Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdkapital fürGläubiger undAnalysten. Besteht auch nur die geringste Rückzahlungsmöglichkeit, dann gehört die entsprechende Bilanzposition zum Fremdkapital. Deshalb bilden alle Arten vonRückstellungen (auchPensionsrückstellungen) einen Teil des Fremdkapitals, da mindestens eine 50%ige Rückzahlungswahrscheinlichkeit vorhanden ist. Eine erfolgsunabhängige Verzinsung spricht ebenfalls für Fremdkapital. Hybride Eigenkapitalformen bilden eine Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital[28] und werden daher auchMezzanine-Kapital genannt:
- Nachrangdarlehen (englischjunior debt): SindDarlehen nach§ 488 Abs. 1 BGB und damit Fremdkapital, dessen Rückzahlung mit der Bedingung verknüpft ist, dass sie erst nach der Befriedigung anderer (vorrangiger) Gläubiger (senior debt)getilgt werden müssen. DieBedingung ist alsRangrücktritt, Subordination oder Nachrangabrede ausgestaltet und wirkt sowohl in derInsolvenz als auch bei derLiquidation.
- Genussrechte (englischparticipation rights): Sind schuldrechtlich begründete Finanzierungsmittel mit aktionärstypischen Vermögensrechten. Es ist bei der Vielzahl der Ausgestaltungsmöglichkeiten zu prüfen, ob derEmittent eine Verpflichtung zur Rückzahlung übernimmt (puttable instruments) oder ob sie lediglich mit einem Kündigungsrecht des Emittenten ausgestattet sind. Eine bedingte Rückzahlungsverpflichtung erst bei Liquidation führt zur Einordnung als Eigenkapital, eine unbedingte ist als Fremdkapital auszuweisen.[29] Bei Kreditinstituten (§ 10 Abs. 5 KWG) und Versicherungen (§ 214 Abs. 1, 2 und 4 VAG) können indes Genussrechte bei bestimmter Ausgestaltung als regulatorisches Eigenkapital anerkannt werden (sieheEigenmittel (Kreditinstitut)).
- Stille Gesellschaften (englischsilent partnership): Diese haben nach der gesetzlichen Konzeption eher den Charakter einesSchuldverhältnisses und sind daher im Zweifel als Fremdkapital anzusehen. In§ 231 Abs. 1,§ 232 Abs. 2 HGB ist zwar eine Verlustbeteiligung vorgesehen, sie kann jedoch ausgeschlossen werden (§ 231 Abs. 2 erster Halbsatz HGB). In der Insolvenz kann der stille Gesellschafter seine nicht durch Verluste aufgezehrte Einlage als Insolvenzgläubiger geltend machen (§ 236 Abs. 1 HGB).
- Hybridanleihen (englischhybrid bonds): Es handelt sich umAnleihen und damit um Fremdkapital, die in der Regel nach Ablauf von 7 bis 10 Jahren erstmals fristgebunden seitens des Emittenten kündbar sind (englischissuer call options). Sie sind meist mit einer Nachrangklausel für Liquidation, Auflösung und Insolvenz ausgestattet.[30] Es gibt Hybridanleihen mit sehr langer Laufzeit (zwischen 30 und 100 Jahren), sogar „ewige Anleihen“ (englischperpetuals) sind auf dem Markt.
- Gesellschafterdarlehen (englischshareholder loans): Sie sind formal zwar Fremdkapital, doch werden sie alswirtschaftliches Eigenkapital behandelt. Durch dasGesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) werden seit November 2008 Gesellschafterdarlehen in derInsolvenzordnung (InsO) berücksichtigt. Alle Darlehensrückzahlungsansprüche vonGesellschaftern einerGesellschaft ohne einenatürliche Person alspersönlich haftender Gesellschafter werden kraft Gesetzes als nachrangige Insolvenzforderungen eingestuft, unabhängig von deren Eigenkapitalersatzcharakter (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 sowie§§ 44a, 135 und 143 InsO).
InternationaleRatingagenturen erkennen derartige hybride Finanzierungsformen ganz oder teilweise alswirtschaftliches Eigenkapital an. Dabei wird vorausgesetzt, dass eine lange Laufzeit und/oder eine hohe Verlustbeteiligung vorliegen müssen und deshalb zu einer Anerkennung als Eigenkapital führen können.[31] Nachrangdarlehen können mit mindestens 50 % zum wirtschaftlichen Eigenkapital gerechnet werden.
Die Unterschiede zwischen Eigenkapital und Fremdkapital erkennt man am besten in einemInsolvenzverfahren: Rückständiges Eigenkapital, das ein Gesellschafter aufbringen sollte, kann vomInsolvenzverwalter als Leistung in die Masse verlangt werden (§ 171 Abs. 2 HGB). Anders verhält es sich, wenn es sich um den Kredit eines Gesellschafters an die Gesellschaft oder um das Fremdkapital eines Nichtgesellschafters handelt. Hier kann derKreditgeber das Darlehen außerordentlich kündigen (§ 490 Abs. 1 BGB). Ist der Kredit bereits gewährt, nimmt der Rückforderungsanspruch als Insolvenzforderung am Insolvenzverfahren teil.Eigenkapitalersetzende Darlehen wurden bis zum 31. Oktober 2008 im Insolvenzverfahren wie Eigenkapital behandelt. Mit demMoMiG ist die Frage, ob das Darlehen eigenkapitalersetzend ist oder nicht, jedoch obsolet geworden (Änderung§ 135 Abs. 1 InsO).
Passive latente Steuern undpassive Rechnungsabgrenzungsposten mindern ebenfalls das Eigenkapital. Sie sind im engeren Sinne aber kein Fremdkapital, sondern Bilanzierungshilfen zur Periodisierung des Gewinns entsprechend derdynamischen Bilanzauffassung.
Rechtsfragen
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Das Eigenkapital stellt als Residualgröße einenunbestimmten Rechtsbegriff dar und leitet sich wiederum aus den unbestimmten Rechtsbegriffen Vermögen und Schulden ab.[32] Eigenkapital bleibt in§ 247 Abs. 1 HGB noch undefiniert,§ 266 Abs. 3 lit. A HGB bietet eine enumerative Aufzählung an und macht Eigenkapital damit zu einembestimmten Rechtsbegriff.
Spezialgesetze gehen von der Nichtrückzahlbarkeit des Eigenkapitals aus. So schreibt§ 57 Abs. 1 AktG vor, dass den Aktionären die Einlagen nicht zurück gewährt werden dürfen, für die GmbH findet sich die Parallelvorschrift in§ 30 Abs. 1 GmbHG. Bei diesen Kapitalgesellschaften ist dieKapitalherabsetzung ebenso keine Rückzahlung von Eigenkapital wie dieEntnahme bei Personengesellschaften. Bei der Kapitalherabsetzung erfolgt keine Rückzahlung von Eigenkapital, sondern dasNominalkapital wird infolge von Vermögensverlusten durch Herabsetzung dem verminderten Vermögen angepasst.[33] Entnahmen stellen ebenfalls keine Rückzahlung von Eigenkapital dar, weil durch die unbegrenzte Haftung mit dem Privatvermögen die gesamte Vermögensposition des Gesellschafters nicht verändert wird.
Nach IFRS ist auch entscheidend, dass Eigenkapital nicht rückzahlbar ist.[34] IAS 32.16 definiert Eigenkapital als nicht rückzahlbar und nicht kündbar. „Ein Finanzinstrument ist nur dann ein Eigenkapitalinstrument, wenn
(a) das Instrument keine vertragliche Verpflichtung zur Lieferung von flüssigen Mitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten an ein anderes Unternehmen beinhaltet und
(b) wenn das Instrument in eigenen Eigenkapitalinstrumenten des Emittenten beglichen werden kann oder wird.“
Nur wenn ein Investor dem Unternehmen Finanzierungsmittel für einen unbegrenzten Zeitraum überlässt, sind diese als Eigenkapital anzusehen.[35]
Auch nachBasel III muss bei Kreditinstituten dasKernkapital unbegrenzt verfügbar sein, darf also nicht kündbar und nicht rückzahlbar sein.[36] Bedeutsam für den Ausweis als Eigenkapital ist insbesondere, dass das Unternehmen zu einer Rückzahlung aufgrund eines bedingungslosen Rechts nicht verpflichtet ist.
Wenn das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht ist und sich ein Überschuss der Passiva über die Aktiva ergibt („negatives Eigenkapital“), ist gemäߧ 268 Abs. 3 HGB auf der Aktivseite die Bilanzposition „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ zu bilden. Nach§ 286 Abs. 3 HGB kann die Angabe des Eigenkapitals und des Jahresergebnisses unterbleiben, wenn das Unternehmen seinen Jahresabschluss nicht offenzulegen hat und die berichtende Kapitalgesellschaft keinen beherrschenden Einfluss auf das betreffende Unternehmen ausüben kann.
Kennzahlen
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Das Eigenkapital ist im Rahmen der Bilanzanalyse Gegenstand einer Vielzahl vonbetriebswirtschaftlichen Kennzahlen. Dazu gehören vertikale Kennzahlen wie dieEigenkapitalquote und horizontale wie dieAnlagendeckung. Wichtigste ist die Eigenkapitalquote, die den Anteil des Eigenkapitals an der Gesamtfinanzierung (=Bilanzsumme) wiedergibt:
Je höher die Eigenkapitalquote, um so besser ist dieBonität eines Unternehmens einzustufen und umgekehrt. Eine hohe Eigenkapitalquote führt zu einem günstigencost leverage, weil für das relativ niedrige Fremdkapital wenigerGewinne für denZinsaufwand verbraucht werden und damit auch derBreak-even-Point schneller erreicht wird.
International
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]InÖsterreich zählt die Gliederungsvorschrift des § 224 Abs. 3UGB zum Eigenkapital die Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen und den Bilanzgewinn. § 229 UGB bezeichnet die Einlagen als „Nennkapital“, außerdem sind gebundene und nicht gebundene Kapitalrücklagen sowie gesetzliche und satzungsmäßige Gewinnrücklagen getrennt auszuweisen. In derSchweiz ist gemäß Art. 959 Abs. 7OR das Eigenkapital derRechtsform entsprechend auszuweisen und zu gliedern. Danach gibt es gemäß Art. 959a Abs. 2 OR Grund-, Gesellschafter- oder Stiftungskapital, gesetzliche Kapitalreserven sowie gesetzliche und freiwillige Gewinnreserven.
Der englische Rechtsbegriff für das Eigenkapital eines Unternehmens (englischequity; auslateinischaequitas, „Gleichheit“ als Abgrenzung zwischen den Gesellschaftern und Gläubigern) wird mit zwei Unterbegriffen präzisiert. Das „Private Equity“ besagt nicht, dass das Kapital ausschließlich von Privatleuten bereitgestellt wird, sondern bezeichnet den Einsatz von Eigenkapital bei nicht börsennotierten Gesellschaften. Börsennotierte Gesellschaften verfügen über „public equity“, Aktiengesellschaften speziell über „shareholder equity“.
Durch dieInternational Financial Reporting Standards (IFRS) wird Eigenkapital international weitgehend homogen definiert. Allerdings gibt es keinen Einzelstandard in den IFRS, der die Abgrenzung, Behandlung und Abbildung von Eigenkapital im Jahresabschluss beschreibt.[37] IAS 1.7 kennt Vermögenswerte, Schulden und Eigenkapital. Das Rahmenkonzept definiert Eigenkapital (englischequity,französischéquité) als den nach Abzug allerSchulden (englischliabilities) verbleibenden Restbetrag (englischresidual interest) der Vermögenswerte (englischassets) eines Unternehmens (IAS 1.98, Satz 1). Diese Saldierungs-Definition stellt das Eigenkapital als Residualgröße mit demReinvermögen gleich. Durch seinen Charakter als Restgröße findet eine eigenständige Eigenkapital-Bewertung in den IFRS nicht statt, sondern sie hängt von der Bewertung desVermögens und der Schulden ab. Eigenkapital ist formal ein Eigenkapitalinstrument (englischequity instrument) und gehört neben den finanziellen Vermögenswerten und den finanziellen Verbindlichkeiten zu denFinanzinstrumenten. Nach IAS 32.11 ist ein Eigenkapitalinstrument ein Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller Schulden begründet. Auch die IAS verbinden mit Eigenkapital als Haupteigenschaft die fehlende Rückzahlungspflicht. Eigenkapitalinstrumente (IAS 32.15 ff.) liegen nur vor, wenn an das Instrument keine vertragliche Verpflichtung zur Abgabe von flüssigen Mitteln oder sonstigen finanziellen Vermögenswerten geknüpft ist, da das Instrument ansonsten die Definition einer Schuld erfüllen würde. Als Ausnahme können aber unter bestimmten Bedingungen solche Finanzinstrumente stattdessen als finanzielle Verbindlichkeiten einzuordnen sein (vgl. IAS 32.16). Das emittierende Unternehmen muss gemäß IAS 32.19 f. bei Eigenkapitalinstrumenten ein uneingeschränktes Recht besitzen, sich einer (potenziellen) (Rück-)Zahlungspflicht zu entziehen.
Entsprechend der Aufstellung innerhalb derEigenkapitalveränderungsrechnung kann das Eigenkapital nach IAS 1.108 wie folgt unterteilt werden:
Komponenten des Eigenkapitals (ohne Anteile nicht beherrschender Gesellschafter): Gezeichnetes Kapital + Rücklagen + kumulierter Saldo des sonstigen Ergebnisses der reklassifizierbaren
(d. h. in Gewinn/Verlust-Rechnung übertragbare) Posten aus: * Währungsdifferenzen * zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte * Cashflow – Absicherungen + kumulierter Saldo des sonstigen Ergebnissen der nicht reklassifizierbaren
Posten (IAS 1.96) aus: * Neubewertungsrücklagen aus der Fair-Value-Bewertung
für Sachanlagen (IAS 36.31 ff.) * Neubewertungsrücklagen aus der Fair-Value-Bewertung
für immaterielle Vermögenswerte (IAS 38.75 ff.) * Kumulierter Saldo aus erfolgsneutraler Bewertung bei
leistungsorientierten Versorgungsplänen (IAS 19.57 (d)) = Summe Eigenkapitals (ohne Anteile nicht beherrschender Gesellschafter) + Anteile nicht beherrschender Gesellschafter (bei einem Konzernabschluss)
(evtl. mit entsprechender Unterteilung wie oben) = Gesamtsumme Eigenkapital
Siehe auch
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]- Beck’scher Bilanzkommentar. 9. Auflage. Verlag C. H. Beck, München 2014.
- Adolf G. Coenenberg, Axel Haller, Gerhard Mattner, Wolfgang Schultze:Einführung in das Rechnungswesen. Grundzüge der Buchführung und Bilanzierung. 3. überarbeitete Auflage. Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart 2009,ISBN 978-3-7910-2808-8.
- Michael Griga,Raymund Krauleidis:Bilanzen erstellen und lesen für Dummies. 2. aktualisierte Auflage. Wiley-VCH, Weinheim 2010,ISBN 978-3-527-70598-6.
- Gerhard Scherrer:Rechnungslegung nach neuem HGB. Eine anwendungsorientierte Darstellung mit zahlreichen Beispielen. 3. Auflage. Vahlen, München 2010,ISBN 978-3-8006-3787-4.
- Jürgen Weber, Barbara E. Weißenberger:Einführung in das Rechnungswesen. Bilanzierung und Kostenrechnung. 8. überarbeitete und aktualisierte Auflage. Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart 2010,ISBN 978-3-7910-2923-8.
- Harald Wedell, Achim A. Dilling:Grundlagen des Rechnungswesens. Buchführung und Jahresabschluss. Kosten- und Leistungsrechnung. 13. überarbeitete Auflage. NWB-Verlag, Herne 2010,ISBN 978-3-482-54783-6 (NWB Studium Betriebswirtschaft =NWB Studium).
Weblinks
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]- ↑Michael Bitz/Dieter Schneeloch/Wilfried Wittstock/Guido Patek,Der Jahresabschluss, 2014, S. 6
- ↑Verlag Die Wirtschaft,Betrieb und Wirtschaft: Zeitschrift für Rechnungswesen, Steuern, Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht im Betrieb, Band 51, Ausgaben 1–12, 1997, S. 81
- ↑Susanne Kalss,Nennkapital und Mindestkapital – Leistungskraft für den Gläubigerschutz, 2004, S. 91
- ↑Peter Swoboda,Die Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital, 1985, S. 42 ff.
- ↑Dorothea Schäfer/Lutz Kruschwitz/Mike Schwake,Studienbuch Finanzierung und Investition, 1995, S. 226 f.
- ↑Vera Sophie Schiemer,Das Property Rights Equity Concept, 2011, S. 13 ff.
- ↑Bernd von Arnim,Eigenkapital, in:Hans Büschgen (Hrsg.), Handwörterbuch der Finanzwissenschaft, 1976, Sp. 284
- ↑Reinhard H. Schmidt,Grundzüge der Investitions- und Finanzierungstheorie, 1983, S. 180
- ↑Alexander Hoffmann,Wirtschaftslehre der kaufmännischen Unternehmung, 1932, S. 65
- ↑Erich Gutenberg,Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Band 3: Die Finanzen, 1980, S. 128
- ↑Deutsche Bundesbank,Ertragslage und Finanzierungsverhältnisse deutscher Unternehmen im Jahr 2011, Monatsbericht Dezember 2012, S. 27
- ↑Michael Reuter, Eigenkapitalausweis im IFRS-Abschluss, 2008, S. 14 ff.
- ↑Hartmut Bieg/Heiz Kußmaul,Investitions- und Finanzierungsmanagement, Band II: Finanzierung, 2000, S. 43 f.
- ↑Günter Wöhe,Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 25. Auflage, 2013, S. 542
- ↑Horst S. Werner,Eigenkapitalfinanzierung, 2006, S. 23
- ↑Werner Gleißner / Marco Wolfrum, Risikotragfähigkeit, Risikotoleranz, Risikoappetit und Risikodeckungspotenzial, in: Controller Magazin, Heft 6/2017, S. 77–84 und Werner Gleißner, Risikoanalyse, Risikoquantifizierung und Risikoaggregation, in: WiSt, 9/2017, S. 4–11
- ↑Hans Hattenhauer,Europäische Rechtsgeschichte, 1999, S. 268 f.
- ↑Hermann Kellenbenz,Handelsgesellschaft, in: LexMA IV, 1980, Sp. 1901
- ↑Federigo Melis,Le società commerciali a Firenze dalla seconda metà del XIV al XVIs., in: Troisième Conférence International d`Histoire Économique, 1965, S. 47–62
- ↑1494 gedruckt, 2. Auflage 1523
- ↑Michael Bitz,Schöpfungswille und Harmoniestreben des Renaissancemenschen: Luca Pacioli und die Folgen – Dogmenhistorische und sprachtheoretische Reflektionen zum Begriff des Eigenkapitals, in: Norbert Winkeljohann/Peter Bareis/Gerrit Volk (Hrsg.),Rechungslegung, Eigenkapital und Besteuerung – Entwicklungstendenzen, Festschrift für Dieter Schneeloch zum 65. Geburtstag, München 2007, S. 147–166. (Online (Memento vom 23. Oktober 2016 imInternet Archive))
- ↑Luca Pacioli,Summa de aritmetica, geometrica, proportioni et proportionalita, 1494, S. 417 und S. 432
- ↑Klaus Türk,Die Organisation der Welt, 1995, S. 135
- ↑Gerhard Köbler,Etymologisches Rechtswörterbuch, 1995, S. 98
- ↑Rudolf Johns,Das Problem der öffentlichen Vermögensrechnung und seine Lösung, 1943, S. 75
- ↑Annette Hurlebaus,Grundsätze ordnungsgemäßer kommunaler Rechnungslegung und ihre Auslegung im Hinblick auf die Bewertung kommunaler Sachanlagen, 2012, S. 122
- ↑Holger Lang,Mon(k)ey-Business, 2016, S. 310
- ↑Andreas Hoerning:Hybrides Kapital im Jahresabschluss. 2011, S. 26 ff.
- ↑Ulrike L. Dürr:Mezzanine-Kapital in der HGB- und IFRS-Rechnungslegung. 2007, S. 264 ff.
- ↑Andreas Hoerning,Hybrides Kapital im Jahresabschluss, 2011, S. 57
- ↑Peter Seetaler/Markus Steitz:Praxishandbuch Treasury-Management. 2007, S. 267 f.
- ↑Welf Müller,Wohin entwickelt sich der bilanzrechtliche Eigenkapitalbegriff, in: Rechenschaftslegung im Wandel, Festschrift für Wolfgang Dieter Budde, 1995, S. 450 f.
- ↑Ernst Hache/Heinz Sander,Expert-Lexikon Bilanzierung, 1997, S. 223
- ↑Josef Dinauer,Finanzwirtschaft des Unternehmens, 2011, S. 264
- ↑Stephan Paul,Auswirkungen der IFRS auf die Finanzierungsstrategien von Unternehmen, in: Reinhard Heyd/Isabel von Keitz (Hrsg.), IFRS-Management, 2007, S. 329
- ↑Steffen Maier,Regulatorische Eigenmittel nach Basel III, in: Kai-Oliver Klauck/Claus Stegmann, Basel III, 2012, S. 59
- ↑Michael Reuter,Eigenkapitalausweis im IFRS-Abschluss, 2008, S. 25