EinEhrentitel wird zurWürdigung einerPerson, einesOrtes, einerGruppe oder anderen Namens verliehen. Die Praxis der Verleihung von Ehrentiteln und ihr Umgang damit sind historisch und kulturell sehr unterschiedlich.
InDeutschland gibt esakademische Grade (fungieren nur dann wie Ehrentitel, wenn sie nicht für die akademische Karriere erforderlich sind) sowieakademische undnichtakademische Titel. Zu den Letztgenannten gehört auch der TitelProfessor, wenn er verdienten Künstlern staatlich verliehen wird, also keineAmts- undBerufsbezeichnung ist. In Österreich sind zudemBerufstitel sehr verbreitet.[1]
Zu den religiösen Ehrentiteln zählen:
Zu den Ehrentiteln für Herrscher und Gottheiten zählen:
Es können außerdem nicht nur Personen, sondern auch Orte mit besonderen Ehrentiteln versehen werden. Beispiele hierzu wärenLutherstadt undMozartstadt.
Zahlreiche Ehrentitel in der DDR entsprechen dem sowjetischen Vorbild.[5] Beispiele:
Zu weiteren Ehrentiteln in realsozialistischen Staaten siehe beispielsweiseVolkskünstler (Ehrentitel).