DieENMOD-Konvention, englischConvention on the Prohibition of Military or Any Other Hostile Use ofEnvironmentalModification Techniques (dt.:Umweltkriegsübereinkommen), ist ein von derAbrüstungskommission derVereinten Nationen ausgearbeitetervölkerrechtlicher Vertrag über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken. Die Konvention verbietet den Vertragsparteien gezielte militärische Eingriffe in natürliche Abläufe der Umwelt, aber auch die Nutzung von Einflüssen der natürlichen Umwelt alsWaffe in einemKrieg oderbewaffnetem Konflikt. Durch die Konvention wurden internationalesUmweltrecht undhumanitäres Völkerrecht miteinander verknüpft.
Kurz nach dem Ende desVietnam-Krieges mit seinen Umweltfolgen wurde das Thema Umweltkrieg im Jahre 1974 von derSowjetunion auf die Tagesordnung der Vereinten Nationen gesetzt. Dies führte zur Ausarbeitung der Konvention, die von derGeneralversammlung der UN als Resolution 31/72 am 10. Dezember 1976 verabschiedet wurde. Vom 18. Mai 1977 bis zum 5. Oktober 1978 unterzeichneten 47 Staaten die Konvention, die dann am 5. Oktober 1978 für die Unterzeichnerstaaten in Kraft trat.
Der Schutz der natürlichen Umwelt vor den Auswirkungen von Kampfhandlungen wurde 1977 durch das erste Zusatzprotokoll zu denGenfer Konventionen bekräftigt. Durch dieses Abkommen wurde der Umweltbegriff darüber hinaus auch auf die soziale und vom Menschen bebaute Umwelt ausgeweitet. Danach gelten auch menschliche Infrastrukturen, Kulturlandschaften und menschlicher Wohnraum als schützenswerte Umwelt. Überdies verbietet das Zusatzprotokoll Angriffe gegen die natürliche Umwelt als Repressalie.
Mögliche Verstöße gegen die Konvention betreffen beispielsweise das gezielte Inbrandsetzen von etwa 550kuwaitischenÖlfeldern durch dieirakischen Streitkräfte imGolfkrieg 1991 sowie die Einleitung von rund 1,7 Millionen TonnenRohöl ins Meer zur Behinderung einer Anlandung von alliierten Truppen. In beiden Fällen kam es zu massiven Schäden an der Natur. Im selben Krieg ließ dieTürkei das Wasser des FlussesTigris aufstauen, was zu einem Wassermangel im Irak führte. Allerdings haben weder der Irak noch die Türkei das Abkommen ratifiziert.[1] Auch die Verwendung vonGeschossen aus abgereichertem Uran sowohl imKosovo-Krieg als auch im Golfkrieg wird von einigen Beobachtern als ein möglicher Verstoß gewertet.
Die Anwendung vonAtombomben war zeitweilig als zu bannendeUmweltbombe im Gespräch. Die Umweltschäden als häufige Nebenwirkung moderner Kriege sind nicht Gegenstand der Konvention.
Mit Stand Mai 2022 sind 78 Staaten Vertragspartei der ENMOD-Konvention, weitere 16 Staaten haben sie zwar unterzeichnet, aber nicht ratifiziert.[2] Zu den Vertragsparteien gehörenGroßbritannien undRussland seit 1978, dieVereinigten Staaten seit 1980 sowieChina seit 2005, außerdem dieAtommächteIndien (1978),Nordkorea (1984) undPakistan (1986), jedoch nichtIsrael. Von den fünf ständigen Mitgliedern desSicherheitsrates der Vereinten Nationen ist damit nurFrankreich bisher nicht dem Abkommen beigetreten.Deutschland wurde am 24. Mai 1983 Vertragspartei, dieSchweiz am 5. August 1988 undÖsterreich am 17. Januar 1990.Depositar der ENMOD-Konvention sind die Vereinten Nationen.[1]