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E-Justice

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E-Government

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 E-Partizipation

E-Administration
für Exekutive, Legislative, Judikative, Verwaltung und Bürger, Einwohner, Organi­sationen, Unternehmen
(e-service public) ein­schliesslich:

Elektronische Stimmabgabe

ICT-Systeme

E-Justice (Bestandteil vonE-Administration/E-Government) ist der europäische Oberbegriff für elektronisch abgewickelte Abläufe desGerichtswesens. Dazu zählt auch derElektronische Rechtsverkehr (ERV) zwischenGerichten undVerwaltungsbehörden auf der einen Seite sowie Parteivertretern (Rechtsanwälten,Notaren,Steuerberatern etc.),Bürgern undUnternehmen auf der anderen Seite.

Die Einführung des ERV ist eine Gemeinschaftsaufgabe von Gesetzgeber,Justiz und Anwaltschaft. Neben der Kommunikation werden auch elektronische Register- und Aktenauskünfte sowie elektronische Aktenführung vom Begriff des elektronischen Rechtsverkehrs erfasst. Teilweise übernehmen auch allgemeineE-Administration/E-Government-Lösungen ähnliche Aufgaben.

Österreich

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Hauptartikel:webERV

So enthält etwa das österreichische SystemFinanzOnline auch eine Komponente für eine Gerichtskommunikation.

Deutschland

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Hauptartikel:E-Justice (Deutschland)

In Deutschland wurde der Gesetzesentwurf zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs am 13. Juni 2013 von der Bundesregierung in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung angenommen.[1] Zudem wurde der StandardAkoma Ntoso unter dem Namen LegalDocML.de in Deutschland eingeführt, auf dessen Grundlage in Deutschland offene, maschinenlesbare, vernetzte und adressierbare Gerichts-, Rechtsetzungs- und Parlamentsdokumente veröffentlicht werden sollen.[2]

Tschechien

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Hauptartikel:Elektronischer Rechtsverkehr#Tschechien

In der Tschechischen Republik wurde 2015 eine rechtsverbindliche Verwendung der sog.Datová schránka (elektronischer Briefkasten) fürjuristische Personen eingeführt. Die klassische Kommunikation (in Papierform) wird zwar noch akzeptiert, ist aber mit finanziellen Sanktionen belegt.[Referenz?] Dies betrifft u. a. die gesamte Kommunikation mit dem Finanzamt (auch Steuererklärungen). Allen natürlichen Personen wurde ebenfalls automatisch ein solcher Briefkasten eingerichtet. Die Nutzung ist aber bisher freiwillig.[3]

Siehe auch

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Literatur

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Weblinks

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EU

Schweiz

Einzelnachweise

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  1. (17/13948) zu Entwürfen der Gesetzezur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten undzur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs in der Justiz, PDF (643 kB) auf dip21.bundestag.de
  2. Amelie Flatt, Arne Langner, Olof Leps:Model-Driven Development of Akoma Ntoso Application Profiles. Hrsg.: Springer Nature. 1. Auflage. Springer Nature, Heidelberg 2022,ISBN 978-3-03114131-7 (springer.com [abgerufen am 19. August 2022]). 
  3. Beleg für die Sanktionierung in der Tschechischen Republik (S. 5), auf roedl.de
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