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Dumping

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Dumping (ˈdʌmpɪŋ;englischto dump‚abladen‘) ist imAußenhandel und imWettbewerbsrecht derAnglizismus für denVertrieb vonGütern oderDienstleistungen zu einemMarktpreis, der unterhalb derHerstellungskosten oderSelbstkosten liegt.

Allgemeines

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Der Begriff des Dumping stammt aus dem Außenhandel, worunter allgemein derExport einerWare auf demWeltmarkt unterhalb des Marktpreises verstanden wird, der auf demInlandsmarkt (Binnenmarktpreis) des Exportstaates liegt.[1] Ist der geforderte Preis für ein bestimmtes Gut imAusland niedriger als imInland, so spricht man von Dumping.[2] Dumping als eine Form der internationalenPreisdiskriminierung ist aufWettbewerbsbeschränkungen im Land desExporteurs zurückzuführen.[3] Hier besteht die Gefahr, dass der Exporteur einen unzulässigenWettbewerbsvorteil durch Dumping erzielen könnte.[4]

Werden aus inländischerProduktion Waren unterhalb der Herstellungs- oder Selbstkosten im Inland verkauft, handelt es sich um eine systematischeKampfpreisunterbietung, die wegen fehlendem Auslandsbezug nicht Dumping genannt wird (siehePreisbindung). Der klassischeBenrather Tankstellenfall vom Dezember 1931[5] betraf einPreiskartell für Autobenzin mit der Absicht einesVerdrängungswettbewerbs, den das Reichsgericht für unzulässig einstufte. Generell gilt heute eine grundsätzliche Preisunterbietungsfreiheit, sofern sie mit demLauterkeitsrecht vereinbar ist.[6] Im Inland hergestellte und im Inland verkaufte Waren dürfen mithin unter bestimmten Voraussetzungen auch unterhalb ihrer Herstellungs- oder Selbstkosten verkauft werden.

Betriebswirtschaftslehre

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DieBetriebswirtschaftslehre geht davon aus, dass dasUnternehmensziel derGewinnmaximierung in derPrivatwirtschaft nur erreicht werden kann, wenn der Preisp{\displaystyle p} die HerstellungskostenHK{\displaystyle HK} und eine angemesseneGewinnmargeG{\displaystyle G} deckt:[7]

p=HK+G{\displaystyle p=HK+G}.

Entsprechend wird dasKostendeckungsprinzip (inöffentlichen Unternehmen) erfüllt, wenn der Preis die Herstellungskosten (Verwaltungskosten) deckt:

p=HK{\displaystyle p=HK}.

In beiden Fällen ist sichergestellt, dass dieUmsatzerlöse zumindest die Herstellungskosten decken.

Formal handelt es sich um Dumping, wenn beim Exporteur

p<HK+G{\displaystyle p<HK+G},

der Preis niedriger ist als Herstellungskosten und Gewinn. Das hat zur Folge, dassVerluste entstehen, durch die der Exporteur zumGrenzanbieter wird und letztlich in dieInsolvenz gerät. Der Exporteur muss also versuchen, durch die im Inland erzielten Umsatzerlöse (Inlandsumsatz) auch dieFixkosten seiner – mit niedrigeren Preisen versehenen –Exporte zu decken, so dass die im Ausland erzielten Exporterlöse lediglich dieGrenzkosten decken müssten.[8] Gelingt dies nicht und wird trotzdem Dumping betrieben, müssen negativeexterne Effekte für Ausgleich sorgen. Exporteure von Gütern mit negativen externen Effekten müssen nicht alle Kosten tragen, die durch die Produktion ihrer Güter verursacht werden.

Dies kann dadurch geschehen, dass derStaat seinen Exporteuren eineExportsubvention gewährt, derenErträge oder Kostenersparnis den Exporteuren zurKostendeckung verhelfen. Das gilt auch für staatlicheAusfuhrerstattungen,Exportprämien,Frachtsubventionen oderZinssubventionen.

Geschichte

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Als erstes weltweitesAntidumping-Gesetz wird in der Fachliteratur der US-amerikanischeWilson Tariff Act aus 1884 angesehen,[9] der eine Bekämpfung unterschiedlicher Preise beim Import vorsah. Im Jahre im 1904 führteKanada mit demCustom Tariff Act ein Antidumping-Gesetz ein. Es ermöglichte einenImportzoll auf ausländischen Stahl, ohne dass andereImporte hiervon betroffen wurden.[10] Das Gesetz erlaubte einen Importzoll auf alle eingeführten Waren, die zu einem unterhalb eines fairen Marktpreises liegenden Importpreis nach Kanada gelangten.

In denUSA gab es ein Verbot der Preisdiskriminierung im Inland durch denClayton Act von 1914. Der seit 1916 bestehendeAntidumping Act erlaubte denImporteuren, gegen ausländische Exporteure gerichtlich vorzugehen, die Waren zu Preisen exportierten, welche deutlich niedriger waren als die Preise, zu denen dieselben Produkte im Land des Exporteurs verkauft wurden. Hintergrund dieses Gesetzes waren die zahlreichen deutschenKartelle, die damals in den USA verboten waren. Deutsche Kartelle konnten auf dieser Grundlage den US-Markt penetrieren wie beispielsweise das Farbstoffkartell, das mit 90 % Weltmarktanteil denWeltmarkt beherrschte.[11] Im Jahre 1921 gab es eine Anpassung des Antidumping Acts von 1916. Auf diesen beiden Gesetzen baute dasAllgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) auf, das im Januar 1948 in Kraft trat. Im Dezember 1994 kam es zu einem Übereinkommen zwischen GATT und derWTO („Antidumping-Übereinkommen“), das die Bestimmungen des GATT konkretisierte. Seit April 1994 ist die WTORechtsnachfolgerin des GATT.

Wettbewerbsfragen

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Das GATT – dessen Antidumping-Regeln noch heute gelten – ist einvölkerrechtlicher Vertrag, der denFreihandel propagiert und denfairen Handel (englischfair trade) unterstützt. Dumping widerspricht den Regeln des fairen Handels.

GemäßArt. VI Abs. 1 GATT liegt Dumping vor, wenn Waren zu einem geringeren als dem normalen Warenwert in den Handel eines anderen Landes exportiert werden. Als „normaler Preis“ werden die Herstellungskosten zuzüglich einer angemessenen Gewinnmarge verstanden.[12] Der Exportpreis einer Ware muss bei Dumping also unter dem Inlandspreis liegen oder dem Preis, zu dem die Ware in einenDrittstaat exportiert wurde oder der unter den Herstellungskosten liegt. Dumping ist in diesen Fällen bekämpfbar, wenn es zu einer materiellen Schädigung derIndustrie des Importstaates kommt oder eine bedeutende Verzögerung der Errichtung einer heimischen Industrie verursacht oder zu verursachen droht.

Dumping in diesem Sinne ist Teil derPreispolitik, die auf einenPreiswettbewerb abzielt. Wenn die im Ausland gültigen Preise dem Exporteur keine (volle)Kostendeckung mehr gewährleisten, handelt es sich um Dumping im engeren Sinne.[13]

Art. 207AEUV erwähnt Dumping und Exportsubventionen als handelspolitische Schutzmaßnahmen, die vomRat der Europäischen Union zum Schutz desEU-Binnenmarkts beschlossen werden können. Zudem ist auchArt. 102 AEUV im Rahmen eines Missbrauchs dermarktbeherrschenden Stellung einschlägig.

Arten

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Dumping kann in der Ausnutzung regional unterschiedlicher zyklischerNachfrageschwankungen bestehen (englischcyclical dumping), im schnellenMarktzutritt auf Auslandsmärkten (englischpenetration dumping), der Abschreckung potenziellerKonkurrenten (englischdefensive dumping) oder imVerdrängungswettbewerb (englischpredatory dumping).[14] Sinkt die Nachfragekonjunkturbedingt in einem Importstaat, kann ein Exporteur individuell für diesen Importstaat seine Preise senken, um von dort mehr Nachfrage zu generieren (englischcyclical dumping). Wird beim Marktzutritt dasPreisniveau dieses Marktes durch Dumpingpreise eines neu hinzugekommenen Wettbewerbers unterschritten, kann er Nachfrage generieren, die den etablierten Konkurrenten entzogen wird (englischpenetration dumping).

Weitere Formen sind dasLohndumping undSteuerdumping, die im Rahmen derGlobalisierung entstehen können.[15] Lohndumping wird von der WTO als legales Mittel derWettbewerbsfähigkeit eines Staates anerkannt[16] und betrifft niedrigere Exportpreise, die durch geringereArbeitskosten (Personalkosten undLohnnebenkosten) imNiedriglohnland verursacht werden.[17] Ein Lohndumping liegt nicht vor, wenn dasArbeitsentgelt derGrenzproduktivität der Arbeit entspricht.

Um Steuerdumping handelt es sich, wenn Staaten imSteuerwettbewerb miteinander stehen und versuchen, durch Ausgestaltung ihres nationalenSteuersystems bestimmteSteuerarten unter ein international übliches Niveau zu senken und zuNiedrigsteuerländern oderSteueroasen werden. GeringereErtrag- oderKostensteuern verringern dieGesamtkosten und ermöglichen den begünstigten Exporteuren niedrigere Preise auf dem Weltmarkt. Das von der WTO erlaubteAgrardumping wird beiAgrarprodukten dadurch betrieben, dass dieAgrarpreise teilweise erheblich unter denProduktionskosten liegen.

Schließlich kann unterschieden werden danach, ob der Exporteur selbst Preispolitik betreibt oder der Staat eingreift:

Im Rahmen der Preispolitik trifft der Exporteur autonome Entscheidungen (Aktionsparameter), während er bei staatlichen Maßnahmen auf dieWirtschaftspolitik seines Staates angewiesen ist (Datenparameter), um Dumping betreiben zu können.

Wirtschaftliche Aspekte

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Dumping kann erst möglich werden, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:[19]

Dumping betrifft deninternationalen Handel und ist eine geografischePreisdifferenzierung, die durch unterschiedliche Nachfragebedingungen ausgelöst wird und fehlendeArbitrage durchReimport voraussetzt.[20] Aus der Perspektive des Exportstaates ist Dumping insbesondere dann bedenklich, wenn die Preisdifferenzierung zu einer unerwünschtenEinkommensverteilung im Exportstaat wegen gestiegenerProduzenten- und gesunkenerKonsumentenrenten führt.[21] Im Importland bewirkt die Einfuhr von Dumping-Gütern eine Verbesserung derTerms of Trade und damit eine Erhöhung derVersorgungssicherheit. Allerdings kommt es als Folge eines langfristigen Dumpings imWorst Case zu einer Veränderung derProduktionsstruktur und zu einem Verdrängungswettbewerb, der konkurrierende Unternehmen im Importland in die Insolvenz treiben kann. DieKosten- undWettbewerbsvorteile des Exporteurs sind nicht auf einen natürlichenkomparativen Kostenvorteil zurückzuführen und haben zur Folge, dass die Produktion im Importland sinkt und dieArbeitslosigkeit zunimmt. Während die Wettbewerbsfähigkeit im Exportland steigt, sinkt sie im Importland.

Das GATT erlaubt in solchen FällenAntidumpingzölle des importierenden Staats, welche die Importpreise erhöhen und damit den Dumping-Effekt kompensieren. Dabei müssen die Kennzahlen

  • Dumpingspanne (englischdumping margin): Prozentsatz, um den der Exportpreis angehoben werden müsste, um den Normalpreis zu erreichen und
  • Schadensspanne (englischinjury margin): Prozentsatz, um den der Exportpreis angehoben werden müsste, damit inländische Produzenten ihre Kosten decken und eine angemessene Gewinnspanne erzielen können

berechnet werden. Sie bilden die Grundlage für einen Anti-Dumping-Zoll, der maximal die Höhe der kleineren der beiden Zahlen haben darf.

Kein Dumping liegt vor beiValutadumping,Sozialdumping oderÖkodumping, weil es an einer Preisdiskriminierung fehlt. Valutadumping ist bei Waren inFremdwährung jede Form des Exports durch Abwertung der Währung des Exportlandes.[22] Es entsteht durch Unterbewertung der Währung des Exportlandes, ohne dass der Exporteur seineVerkaufspreise senken muss. Sozialdumping bedeutet, dass im Exportstaat schlechtereArbeitsbedingungen durch niedrigereSozialstandards herrschen, so dass Exportgüter international preisgünstiger angeboten werden.Echtes Sozialdumping liegt vor, wenn soziale Standards partiell außer Acht gelassen werden z. B. im Falle vonSchwarzarbeit außerhalb derArbeitszeit durch sozialversicherte Vollzeitbeschäftigte. Der günstige Endpreis kann nur deswegen angeboten werden, weil der Leistungserbringer die Kosten der sozialen Absicherung nicht auch auf die Schwarzarbeit umlegt. Ökodumping schließlich geschieht dadurch, dass ein Exportland niedrigere oder keineUmweltstandards besitzt und dabei bewusst auf eine vollständigeInternalisierung inländischerSchadenskosten verzichtet.[23] Folge ist für einen Exporteur, dass er durch fehlendeUmweltkosten niedrigere Gesamtkosten aufweist und deshalb niedrigere Preise verlangen kann.

Häufig wird der Dumping-Vorwurf auch unberechtigterweise erhoben, um handelspolitische Maßnahmen zu rechtfertigen oder ausländische Anbieter zur freiwilligen Selbstbeschränkung zu zwingen, so zum Beispiel beimByrd Amendment.

Siehe auch

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Literatur

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  • Richard Reuter:Dumping aus marktökonomischer Sicht. Deutscher Universitätsverlag; Auflage: 1996 (15. Juli 1996).ISBN 978-3-8244-6329-9.

Weblinks

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Wiktionary: Dumping – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: dumping – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Thomas Plümper,Lexikon der internationalen Wirtschaftsbeziehungen, 1996, S. 10
  2. Andreas Herrmann/Hermann Diller,Handbuch Preispolitik, 2003, S. 168
  3. Mitteilungen derEU-Kommission vom 6. Dezember 2006,Das globale Europa, in: KOM 2006, S. 4
  4. Lilian Habermann/Holger Pietzsch,Individualrechtsschutz im EG-Antidumpingrecht: Grundlagen und aktuelle Entwicklungen, 2004, S. 5;ISBN 3-86010-722-4
  5. RG, Urteil vom 18. Dezember 1931, Az.:II 514/30= RGZ 134, 342
  6. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008, Az.: I ZR 48/06 =GRUR 2009, 416; „Küchentiefstpreis-Garantie“
  7. Günter Wöhe/Ulrich Döring,Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 25. Auflage, 2013, S. 36/39;ISBN 978-3-8006-4687-6
  8. Verlag Dr. Th. Gabler (Hrsg.),Gabler Wirtschafts-Lexikon, Band 2, 1984, Sp. 1115;ISBN 3-409-30383-9
  9. Andreas Knorr,Antidumping Rules vs. Competition Rules, in:Globalisierung der Weltwirtschaft, Band 31, 2004, S. 5
  10. Xinmiao Yu,Substitution des Antidumpingrechts durch extraterritoriale Anwendung des EG-Wettbewerbsrechts, 2010, S. 37
  11. Xinmiao Yu,Substitution des Antidumpingrechts durch extraterritoriale Anwendung des EG-Wettbewerbsrechts, 2010, S. 37
  12. Ralph Landsittel,Dumping im Außenhandels- und Wettbewerbsrecht, 1987, S. 17 f.;ISBN 978-3-7890-1366-9
  13. Stephan Koch,Die Abwehr des Dumping: Das Beispiel des amerikanischen Rechts, in:Otto Sandrock (Hrsg.),Abhandlung zum Recht der internationalen Wirtschaft, Band 11, 1989, S. 17;ISBN 978-3-8005-6914-4
  14. Hermann Diller,Preispolitik, 1985, S. 304 f.
  15. Alfred Maußner/Klaus Georg Binder,Ökonomie und Ökologie, 1999, S. 456
  16. Carsten Lenz/Nicole Ruchlak,Kleines Politik-Lexikon, 2001, S. 235
  17. Reinhold Sellien,Dr. Gablers Wirtschafts-Lexikon, Band 4, 1977, Sp. 152
  18. Christian Tietje,Internationales Wirtschaftsrecht, 2015, S. 221
  19. Paul Krugman/Maurice Obstfeld/Marc Melitz,Internationale Wirtschaft: Theorie und Politik der Außenwirtschaft, 9. Auflage: 9., 2011, S. 191;ISBN 978-3-86894-134-0
  20. Thomas Plümper,Lexikon der internationalen Wirtschaftsbeziehungen, 1996, S. 64
  21. Verlag Dr. Th. Gabler (Hrsg.),Gabler Wirtschafts-Lexikon, Band 2, 1984, Sp. 1115
  22. Wilhelm Grotkopp,Zwischenbilanz des Valutadumping, in:Bank-Archiv 33. Jahrgang Nr. 4, 1933, S. 60
  23. Brigitte Hewel/Renate Neubäumer,Volkswirtschaftslehre, 2005, S. 686
Normdaten (Sachbegriff):GND:4128764-2 (GND Explorer,lobid,OGND,AKS)
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