Nein. § 1a Nr. 1 Abs.2 VOB/A: Überschreitet die Gesamtsumme den Schwellenwert, sind alle Lose EU-weit auszuschreiben, bis 80 % der Gesamtsumme erreicht sind. Das heißt, es gibt ein 20 %-Kontingent, für das die a-Paragrafen der VOB/A nicht anzuwenden sind. Aber auch von diesem Kontingent sind alle Einzellose, die einen Wert von 1 Mio. € überschreiten, ebenfalls EU-weit auszuschreiben-
Für Wien gilt:Baulos: Eine bebaubare Grundfläche in Gartensiedlungsgebiet wird als „Baulos“ bezeichnet. Bevor ein Ansuchen um Baubewilligung gestellt werden kann, muss das Baulos genehmigt sein, oder zumindest ein Ansuchen bei der MA 64 anhängig sein, wobei in diesem Fall Nachbarflächen nicht betroffen sein dürfen. Hierüber ist eine Bestätigung der MA 64 vorzulegen.Baulose müssen unmittelbar oder mittelbar über Aufschließungswege an eine vorgesehene öffentliche Verkehrsfläche angrenzen und eine solche Gestalt und Größe erhalten, dass entsprechende Gebäude errichtet werden können. Die Größe eines Bauloses soll mindestens 250 m² betragen.
Clemens Liedermann(nichtsignierter Beitrag von80.122.112.6 (Diskussion)14:53, 9. Jan. 2013 (CET))Beantworten