Das Diplom war eigentlich eine aus zwei Blättern zusammengelegte Schreibtafel, bei denRömern im Allgemeinen eine amtliche Ausfertigung, namentlich eine durchUnterschrift undSiegel beglaubigteUrkunde. In dieser Bedeutung war das Wort während des ganzenMittelalters nicht mehr gebräuchlich. Stattdessen wurden wichtige Schriftstücke mit Charta, Pagina oder Litterae bezeichnet. Erst im17. Jahrhundert wurde das WortDiplom wieder verwendet und bezeichnete alle amtlichen geschichtlichen Aufzeichnungen. Später wurde stattdessen zunehmend das deutsche WortUrkunde verwendet. Als Diplome wurden nun nur noch Urkunden über die Erlangung akademischer Würden, des adeligen Standes oder über die Aufnahme in gelehrte Gesellschaften bezeichnet.[4]
Gegen Ende des 18. Jahrhunderts entstand die BerufsbezeichnungDiplomat für einen durch Beglaubigungsschreiben ausgewiesenen ausländischen Politiker. In derDiplomatik ist der Begriff nebenPrivileg zur Bezeichnung von Herrscherurkunden anspruchsvollerer Gestaltung mit Inhalten lang andauernder Wirkung (als Gegenbegriff zumMandat) in Gebrauch.
In Verbindung mit der Angabe des Faches ist das Diplom einakademischer Grad (Hochschulausbildung), beispielsweise Diplom-Biologe, Diplom-Soziologe, Diplom-Verwaltungswirt oder Diplom-Ingenieur.
Die Diplomstudiengänge liefen im Zuge desBologna-Prozesses seit 2010 weitgehend aus. An ihrer Stelle wurde das gestufte Studiensystem mit den AbschlüssenBachelor undMaster eingeführt. Das Diplom ist dem Master gleichwertig.[5]
Der akademische Diplomgrad setzt sich stets aus dem Wort „Diplom“ und der betreffenden Fachrichtung zusammen, wobei neben der weitaus am häufigsten vertretenen persönlichen Form (beispielsweiseDiplom-Kaufmann) auch die unpersönliche Form (beispielsweiseDiplom in audiovisuellen Medien) verliehen werden kann. Akademische Grade dürfen in Deutschland gemäß§ 18Hochschulrahmengesetz (HRG) nur von Hochschulen verliehen werden. Wortkombinationen der Bezeichnung „Diplom“ bzw. „Dipl.“ und einer Fachrichtung oder Berufsbezeichnung, die nicht von einer Hochschule verliehen wurden, sind mit akademischen Graden verwechslungsfähig und daher unzulässig. Das Führen von „Diplom“-Bezeichnungen, die nicht von einer Hochschule oderBerufsakademie (mit Zusatz „BA“) verliehen wurden, ist gemäß§ 132a Abs. 2StGB strafbar.
AnFachhochschulen wird das Diplom ebenfalls verliehen, allerdings mit dem führungspflichtigen Zusatz „FH“. Es berechtigt nicht grundsätzlich, aber unter besonderen Voraussetzungen, zurPromotion. Neben der im Gegensatz zum universitären Diplom eher anwendungsbezogenen Orientierung unterscheidet sich das Diplom der Fachhochschulen auch durch dieRegelstudienzeit von maximal acht Semestern. FürBachelor- undMaster-Studiengänge gibt es dagegen keine derartigen grundsätzlichen Unterscheidungen.
AnBerufsakademien wird das Diplom nicht als akademischer Grad, sondern alsstaatliche Abschlussbezeichnung verliehen und mit dem Zusatz „BA“ geführt. Die aus den Berufsakademien in Baden-Württemberg hervorgegangeneDuale Hochschule ermöglicht eine Nachgraduierung dieses Abschlusses in einen akademischen Diplomgrad, der mit dem Zusatz „DH“ geführt werden muss. DasDiplom (DH) ist ausschließlich für die Nachgraduierung von früheren Absolventen der Berufsakademien vorgesehen. Ihren regulären Absolventen verleiht die Duale Hochschule den Bachelor.
Den organisatorischen Ablauf eines Diplomstudienganges regelt die Diplom-Prüfungsordnung, die in Deutschland vomKultusministerium des jeweiligenBundeslandes geprüft und zugelassen wird. Diplomstudiengänge gliedern sich in ein zwei- bis viersemestrigesGrundstudium, in dem Grundkenntnisse und -fertigkeiten vermittelt werden und das der Orientierung dienen kann, sowie ein drei- bis sechssemestrigesHauptstudium, in dem eine Differenzierung und Spezialisierung stattfinden kann. Das Grundstudium wird mit demVordiplom abgeschlossen, das nach Ablegen von zumeist schriftlichen, teils aber auch mündlichen Prüfungen in den relevanten Fächern verliehen wird. Einige Studienordnungen sehen eine studienbegleitende Diplomvorprüfung vor, die sich aus zu erbringenden Teilleistungen während des Grundstudiums zusammensetzt. Anders als der Bachelor ist das Vordiplom allerdings kein berufsbefähigender Abschluss. Das Hauptstudium kann entweder mit großen schriftlichen oder mündlichen Diplomprüfungen abschließen oder mit studienbegleitenden Teilleistungen. Bei beiden Verfahren ist außerdem eineDiplomarbeit anzufertigen, die die Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit nachweist. Werden sowohl die Diplomarbeit als auch die Prüfungen mit Noten von mindestens „ausreichend“ bewertet, wird das Diplom verliehen.
Der Begriff „Diplom“ als ein Hochschulgrad in Verbindung mit der Angabe des Faches existiert seit dem 11. Oktober 1899. Dentechnischen Hochschulen Preußens wurde durch einen königlichen Erlass KaiserWilhelms II. im Oktober 1899 erlaubt, den akademischen Grad des Diplom-Ingenieurs zu verleihen.[6]:231 f.
In der Bundesrepublik wurde das Diplom ab Ende der 1950er Jahre auch als erster Hochschulabschluss anstelle der Promotion in sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Studienfächern eingeführt, parallel zumMagister in geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächern. Die Einführung von Diplom und Magister sollte das Studium verkürzen und damit auch gewisse Zugangshürden zu einer akademischen Ausbildung senken. Ende der 1960er Jahre wurdein der Deutschen Demokratischen Republik das Diplom als Regelabschluss für alle universitären Studiengänge eingeführt, anders als in der Bundesrepublik auch für Studiengänge, die auf hoheitliche Aufgaben vorbereiteten. In den 1970er Jahren wurde an derGesamthochschule Kassel das gestufte, integrierteDiplomstudienmodell (DI/DII) entwickelt und angewendet. Als einzige Hochschule ermöglichte sie die Anerkennung unterschiedlicher Qualifikationsvoraussetzungen neben der allgemeinen Hochschulreife.
Das Modell wurde seit 2006 sukzessive durch dieBologna-Reform ausgesetzt und durch die Abschlüsse nach Bachelor/Master durch privatrechtlicheAkkreditierungsverfahren ersetzt. An einigen Universitäten wurde stattdessen das Diplom-Studium reformiert, sodass es besser mit dem Bachelor Master System vereinbar ist. Oftmals sind diese Studiengänge akktreditiert und entsprechen einem grundständigen Masterstudium.[7][8]
Daneben gibt es die Diplomierung von Studiengängen, die mit einemStaatsexamen abgeschlossen werden. Dies geschieht teils durch bloße Verleihung des Diplomgrades, teils wird dies von der Erbringung zusätzlicher Leistungen abhängig gemacht. Beispielhaft seien hier die akademischen Grade desDiplom-Juristen sowie des Diplom-Berufspädagogen genannt.
Bei der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 12. Juni 2003 hieß es: „Die Bachelor- und Masterabschlüsse sind eigenständige berufsqualifizierende Hochschulabschlüsse. Die Integration eines Bachelorabschlusses in einen Diplomstudiengang ist ebenso ausgeschlossen, wie die Verleihung eines Mastergrades aufgrund eines mit Erfolg abgeschlossenen Diplomstudiengangs“, so dass „Bachelorabschlüsse […] grundsätzlich dieselben Berechtigungen wie Diplomabschlüsse der Fachhochschulen [verleihen]; konsekutive Masterabschlüsse verleihen dieselben Berechtigungen wie Diplom- und Magisterabschlüsse der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen.“
Besoldungsrechtlich bedeutet dies, dassBachelor- undDiplom-(FH)-Absolventen demgehobenen Dienst zugeordnet werden,Diplom-Absolventen von Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie alleMagister undMaster-Absolventen demhöheren Dienst.
Erfolgreich akkreditierte Masterabschlüsse an Fachhochschulen werden automatisch dem höheren Dienst zugeordnet, eine explizite Feststellung bei der Akkreditierung muss nicht mehr erfolgen.[9]
Eine Ausnahme bildet hier in einigen Bundesländern die gestaffelte Lehramtsausbildung, bei denen nach dem Bachelor-Abschluss ein Master folgt. Da Grundschullehrer nicht in den höheren, sondern in den gehobenen Dienst einsteigen, entfällt hier diese Zuordnung.
Mit der 1999 von 29 europäischen Bildungsministern im italienischenBologna unterzeichneten Erklärung zur transnationalen Hochschulreform wurde derBologna-Prozess eingeleitet.
Als ein Gradmesser für die Abschaffung der Diplomstudiengänge kann derHochschulkompass derHochschulrektorenkonferenz[10] angesehen werden. Er weist zum 29. Dezember 2009 unter den grundständigen Studienangeboten 521 Datensätze für Diplomstudiengänge und im Vergleich dazu 5803 Datensätze für Bachelorstudiengänge auf.
In Baden-Württemberg dürfen seit der Hochschulgesetznovellierung von 2005 keine neuen Diplom- oder Magisterstudiengänge mehr eingeführt werden und spätestens mit Beginn des Wintersemesters 2009/2010 keine Studienanfänger in diesen Studiengängen mehr aufgenommen werden.[11]
In Bayern schreibt das Hochschulgesetz vor, dass spätestens mit Beginn des Wintersemesters 2009/2010 die Aufnahme des Studiums in Bachelorstudiengängen die Regel sein soll (ausgenommen Staatsprüfung oder kirchliche Prüfungen).[12]
In Hessen können nach dem dortigen Hochschulgesetz für den ersten berufsqualifizierenden Abschluss nur noch Bachelorgrade, für einen weiteren berufsqualifizierenden Abschluss nur noch Mastergrade verliehen werden. Das Diplom oder andere akademische Grade werden bereits nicht mehr genannt.[13]
In Sachsen ist bereits in Magisterstudiengängen keineImmatrikulation ab Wintersemester 2008/2009 mehr möglich.[14] Die Diplomstudiengänge werden im Gegensatz dazu jedoch nicht grundsätzlich abgeschafft. Die TU Chemnitz bietet ab dem Wintersemester 2018/19 den Diplomstudiengang Mathematik wieder an.[15]
Einige Bundesländer ermöglichen es derzeit mit ihren Hochschulgesetzen, Studiengänge mit Diplom- und anderen Abschlüssen unter bestimmten Voraussetzungen oder in begründeten Ausnahmefällen aufrechtzuerhalten, ohne eine Auslauffrist zu nennen (siehe Art. 57 Abs. 4 BayHSchG; § 26 SächsHschG; § 9 Abs. 6 HSG LSA). Inwieweit einzelne Bundesländer auch nach 2010 vom Beschluss ihrer Kultusminister[16] abweichen werden, ist derzeit unklar. Die noch bestehenden Diplom-Studiengänge wurden in ihrer Struktur durch Übernahme derModularisierung den neuen Bachelor- und Master-Studiengängen angepasst.
DieHochschule für Politik München bietet seit Bestehen der Hochschule durchwegs das Diplomstudium der Politischen Wissenschaft an. Absolventen erhalten den akademischen Grad eines „Diplomaticus scientiae politicae Universitatis“ (Dipl. sc. pol. Univ.) der Ludwig-Maximilians-Universität München.[17]Auch dieTechnische Universität Dresden bietet für Studienanfänger zum Wintersemester 2010/11 weiterhin grundständige Diplomstudiengänge in den Fächern Architektur, Bauingenieurwesen, Chemie-Ingenieurwesen, Elektrotechnik, Informatik (neu zum WS 2010/11), Informationssystemtechnik, Regenerative Energiesysteme, Maschinenbau, Mechatronik, Psychologie, Soziologie, Verfahrenstechnik, Verkehrsingenieurswesen und Werkstoffwissenschaften sowie weiterführende Studiengänge in Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Softwaretechnik und Umwelttechnik an. Zum Wintersemester 2014/2015 stellte die TU Dresden die ehemaligen Bachelor/Masterstudiengänge Wirtschaftsingenieurwesen und Wirtschaftsinformatik wieder auf Diplomstudiengänge um.[18] Diese Möglichkeiten werden in den Fächern Elektrotechnik, Informationssystemtechnik, Regenerative Energiesysteme und Mechatronik bis auf weiteres bestehen bleiben und sind weiterhin der Regelstudienabschluss für diese Studienfächer.[19] Auch dieHochschule Zittau/Görlitz bietet bis auf weiteres Diplom-Studiengänge in Wirtschaftsingenieurwesen, BWL, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, Maschinenbau und Umwelttechnik an.[20] DieUniversität Greifswald bietet seit Jahren durchgehend den Diplom-Studiengang Wirtschaftswissenschaften mit dem AbschlussDiplom-Kaufmann bzw. Diplom-Kauffrau an.[21]
Die Technische Universität Bergakademie Freiberg bietet zahlreiche Diplom-Studiengänge an: Angewandte Mathematik, Chemie, Robotik, Geotechnik und Bergbau, Markscheidewesen und Angewandte Geodäsie, Advanced Components: Werkstoffe für die Mobilität, Keramik, Glas- und Baustofftechnik, Maschinenbau, Nanotechnologie, Verfahrenstechnik und Chemieingenieurwesen, Werkstoffwissenschaft und Werkstofftechnologie, Wirtschaftsingenieurwesen, Betriebswirtschaftslehre für die Ressourcenwirtschaft, Wirtschaftsingenieurwesen, Umweltverfahrenstechnik, Wirtschaftswissenschaften.[23]
InÖsterreich gab es „Diplom-“ in Zusammensetzungen als akademischen Titel für einen Hochschulabschluss[24], z. B. in den Geisteswissenschaften alsDiplomübersetzer oder in denIngenieurwissenschaften in der FormDiplomingenieur. Abgekürzt wurde dieser Titel entweder mit Dipl.-Ing., oder mit DI (ohne Abkürzungspunkte). Diplomstudien in anderen Fächern führten in Österreich zu einemMagister-Grad, jedoch ist auch der verliehene akademische GradDr. med. univ. der Humanmedizin nach § 54 Abs. 2 Universitätsgesetz 2002 ein Diplomgrad und kein Doktorgrad. Der GradDiplom-Kaufmann (Dkfm) wurde in Österreich bis 1975 verliehen, seither schloss man ein wirtschaftswissenschaftliches Studium mit dem GradMag. rer.soc.oec. ab.Die vorgesehene Studienzeit für Diplomstudien betrug, je nach Studienrichtung, vier bis sechs Jahre. Sie waren in zwei bis drei Studienabschnitte unterteilt, die jeweils mit einer Diplomprüfung abgeschlossen werden. Der erste Abschnitt bestand typischerweise aus Grundlagenfächern. Im letzten Abschnitt war eineDiplomarbeit zu verfassen.
Dieses System wurde in der EU durch das anglophone Bachelor-Master-System abgelöst.DasUniversitätsgesetz 2002 legt in § 54 Abs. 2 fest, dass neue Studien nur als Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudien eingerichtet werden dürfen.Einige bestehende Studien, insbesondere im Bereich Rechtswissenschaften und Medizin, werden weiter als Diplomstudien geführt.[25][26] Außerdem werden technische Mastergrade meistens noch immer Diplomingenieur geführt, und zwar voraussichtlich noch länger (da der Grad auch international hoch angesehen ist).[24]
Bereits im Jahr 2006 überstieg die Anzahl der eingerichteten Bachelorstudien die Anzahl der Diplomstudien.[27] Allerdings lag die Studentenzahl bei Diplomstudien (ohne Lehramt) 2011/12 noch bei 93.611, die Anzahl der Studierenden in Masterstudien nur bei 32.858.[28]
MitDiplomatura oderDiplomatura universitaria wird in Spanien ein staatlicher Hochschulabschluss (Título oficial) nach einer Regelstudienzeit von 3 oder 4 Jahren bezeichnet.
Das Studium ist in der Regel anwendungsorientiert und wird ausschließlich in bestimmten Fächern angeboten (Krankenpflege, Optik, Physiotherapie,FH-ähnliche Ingenieurstudiengänge). Anders als eineLicenciatura berechtigt eine Diplomatura nicht zurPromotion.
Diese Abschlussart wird im Rahmen desBologna-Prozesses auslaufen und die vergebenen Grade höchstwahrscheinlich alsBachelor anerkannt.
Außerhalb der Universitäten gibt bzw. gab es außerdem Ausbildungen, die ebenfalls mit einem Diplom abgeschlossen werden und staatlich anerkannt sind (Medizinisch-technische Dienste,Krankenpflegediplom, niederesLehramt,Diplom-Pädagoge). Diese sind jedoch zum größten Teil am Auslaufen und werden, ebenso wie die akademischen Diplomstudiengänge, sukzessive auf das Bologna-Modell umgestellt (Professionalisierung in den Humanberufen). Geblieben sind die BerufsbezeichnungenDipl. Gesundheits- und Krankenpfleger/-pflegerin[29] undDipl. medizinische/r Fachassistent/in.[30]
↑Wilhelm Pape, Max Sengebusch (Bearb.):Handwörterbuch der griechischen Sprache. 3. Auflage, 6. Abdruck. Vieweg & Sohn, Braunschweig 1914 (zeno.org [abgerufen am 7. April 2021]).
↑Karl Ernst Georges:Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. 8., verbesserte und vermehrte Auflage. Hahnsche Buchhandlung, Hannover 1918 (zeno.org [abgerufen am 7. April 2021]).
↑Allgemeine FAQ. TU Dresden, abgerufen am 21. Juni 2024: „Gibt es Diplom Studiengänge an der TU Dresden?Ja, vor allem im Bereich der Ingenieurwissenschaften. [...] Die an der TUD angebotenen Diplom-Studiengänge sind bolognakonform.“