Durch die KonstitutionImmensa Aeterni Dei vom 22. Januar 1588 wurde vonPapstSixtus V. dieHeilige Ritenkongregation errichtet. Sie hatte die Aufgabe, Normen für die Ausübung des Gottesdienstes festzulegen und die Selig- und Heiligsprechungsprozesse durchzuführen. PapstPaul VI. teilte mit derapostolischen KonstitutionSacra Rituum Congregatio vom 8. Mai 1969 die bisherige Ritenkongregation in zwei eigenständigeDikasterien auf, eines mit der Zuständigkeit für den Gottesdienst und ein anderes mit der Verantwortung für die Selig- und Heiligsprechungen.
Seit derRenaissance entstehen meist umfangreiche Dokumentationen des gesamten Prozesses derBeatifikation bzw.Kanonisation, die meist von der vatikanischen Druckerei, der Reverendissima Camera Apostolica Vaticana in Rom, verlegt wurden.
Die am 25. Januar 1983 veröffentlichte apostolische KonstitutionDivinus Perfectionis Magister PapstJohannes Pauls II. ordnete die Durchführung des Kanonisationsverfahrens neu. Es weist den Diözesanbischöfen die Aufgabe zu, auf ihrem Gebiet Erhebungen über das Leben, die Verehrung, die Tugenden oder das Martyrium von Personen anzustellen, die im Ruf der Heiligkeit verstorben sind. Die Konstitution regelt die Aufgaben und Zuständigkeiten der Mitarbeitern der Kongregation und der am Selig- oder Heiligsprechungsprozess Beteiligten.
Seit dem Pontifikat PapstBenedikts XVI. werden Seligsprechungen nicht mehr vom Papst, sondern – wie bis 1975 üblich – vomPräfekten der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungen vorgenommen und im Normalfall in der Diözese, die den Seligsprechungsprozess betrieben hat. Die Heiligsprechungen, durch die eine Verehrung in der Weltkirche zugestanden wird, werden vom Papst vorgenommen.[2]
Mit Inkrafttreten derApostolischen KonstitutionPraedicate Evangelium am 5. Juni 2022 erhielt die Kongregation die Bezeichnung „Dikasterium für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse“ (“Dicastero delle cause dei santi”).
Das Dikasterium selbst besteht zusätzlich zum Präfekten aus 15 Kardinälen, zehn Erzbischöfen und zehn Bischöfen, die vom Papst in der Regel für jeweils fünf Jahre berufen werden. Daneben ernennt der Papst Berater der Kongregation. PapstFranziskus benannte am 19. Dezember 2013 die Mitglieder der Kongregation wie folgt:[3]